Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 156 Außenprüfung

I. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden haben in Erfüllung ihrer Amtspflicht zur gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und -erhebung den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 85, 88 Abs. 1 Satz 1 AO). Im Einzelfall bedienen sie sich hierzu der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), um – regelmäßig vor Ort – die für die Steuerpflicht u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Der Umfang einer Außenprüfung nach § 156 BewG

Rz. 9 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Weitere Hinweise

Rz. 53 [Autor/Stand] Den Beteiligten muss eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden, damit sie sich auf die Außenprüfung einstellen können.[2] Zwischen der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und dem angesetzten Beginn[3] der Sonderprüfung nach § 156 BewG sollte eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen (§ 197 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO; § 5 Abs. 4 Satz 2 BPO). Plausib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden haben in Erfüllung ihrer Amtspflicht zur gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und -erhebung den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 85, 88 Abs. 1 Satz 1 AO). Im Einzelfall bedienen sie sich hierzu der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), um – regelmäßig vor Ort – die für die Steuerpflicht und die Bemessu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Zuständigkeiten

Rz. 23 [Autor/Stand] Grundsätzlich obliegt die Außenprüfung dem Besteuerungsfinanzamt (§ 195 Satz 1 AO), das jedoch eine andere Finanzbehörde mit deren Durchführung beauftragen kann (§ 195 Satz 2 AO). Danach können die Erbschaft-/Schenkung- oder Grunderwerbsteuerfinanzämter Außenprüfungen entweder durch eigene Prüfungsstellen vornehmen oder durch die Prüfer/innen fremder Fin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Prüfungsanordnungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Wichtigstes Rechtmäßigkeitserfordernis einer Außenprüfung ist die Prüfungsanordnung. Sie bildet die formale Rechtsgrundlage für das spezielle Prüfungsverhältnis mit gesteigerten Mitwirkungs- und Duldungspflichten der prüfungsunterworfenen Beteiligten (§§ 154 Abs. 1, 156 BewG, § 200 AO),[2] indem sie den Prüfungsumfang konkretisiert (§ 196 AO) und so den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ablaufhemmung der Feststellungs- und Festsetzungsfristen

Rz. 46 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die verjährungshemmende Wirkung einer Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO) ist zu beachten, dass Prüfungsanordnungen/-aufträge des Besteuerungsfinanzamts die Festsetzungsfristen beeinflussen und für das bedarfsbewertungsbedürftige Vermögen sog. Feststellungsfristen gelten.[2] Deren Ablauf lässt sich nur durch eine rechtmäßige Sonderprüfung nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Prüfungsaufträge

Rz. 38 [Autor/Stand] In Ermangelung eigener Prüfer/innen und/oder bei aus Gründen der Zweckmäßigkeit beabsichtigten Außenprüfungen durch den Prüfungsdienst anderer Finanzämter ist stets ein Prüfungsauftrag des Besteuerungs- bzw., bei mehrstufiger Wertermittlung, des Feststellungsfinanzamts erforderlich. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen:[2] Entweder erlässt die zuständ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.6 Prüfung des Insolvenzschutzes (Abs. 6)

Rz. 22 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10298 S. 17): Zitat Neben der Kündigungsmöglichkeit des Beschäftigten aus Absatz 5 können die Prüfer der Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen der Betriebsprüfung bei fehlendem Insolvenzschutz die Unwirksamkeit der Wertguthabenvereinbarung bewirken. Wird anlässlich einer Arbeitgeberprüfung vom Prüfdienst der Rentenversicherung ...mehr

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Arbeitszeitkonten bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Leitsatz Eine steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten scheidet auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern aus. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Klägerin hatte in den Streitjahren drei Gesellschafter-Geschäftsführer. In 2007 traf die Klägerin mit...mehr

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Ergänzungsbilanz: Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 19.12.2016 dar, wie Mehrwerte für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers abgebildet bzw. abgeschrieben werden müssen. Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat sich das BMF zur Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers geäußert. Anlass ist das z...mehr

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Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO

Leitsatz Eine Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn ein mechanisches Versehen eines Außenprüfers zur Unrichtigkeit des Außenprüfungsberichts geführt hat und dieser Fehler von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts unbemerkt übernommen worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte die negative Umsatzsteuer 01 gegenüber der Klägerin zunächst erklärungsgemäß mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 3.7 Bereitstellung der Daten im Rahmen der LSt-Außenprüfung/-Nachschau

Rz. 18 Mit G. v. 18.7.2016[1] wurde § 41 Abs. 1 S. 7 2. Halbs. EStG neu eingefügt, der die Bundesregierung ermächtigt, Einzelheiten für eine elektronische Bereitstellung dieser Daten im Rahmen der LSt-Außenprüfung und LSt-Nachschau durch die Einrichtung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zu regeln. Diese erfolgte ebenfalls bereits im Rahmen des zuvor genannten Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 4 Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG)

Rz. 22 Das Lohnkonto ist am Ort der Betriebsstätte zu führen. Mit dem in § 41 Abs. 2 EStG definierten Begriff "Betriebsstätte" wird die örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA festgelegt. Der Begriff hat nicht nur für § 41 EStG Bedeutung, sondern gilt allgemein im lohnsteuerlichen Bereich, z. B. für § 38 Abs. 4 EStG: Anzeige des Arbeitgebers an das Betriebsstätten-FA, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 38 Abs. 3 S. 1 EStG begründet die Pflicht des Arbeitgebers, die LSt für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Der Arbeitgeber hat dazu grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG regelt hierzu den Ort und den Umfang der lohnsteuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, d...mehr

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Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Geschäftstätigkeit einer GmbH & Co. KG beschränkte sich darauf, ein von ihr angemietetes und dan...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

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Darlehen eines Hausverwaltungsunternehmens - Notwendiges Betriebsvermögen - Teilwertabschreibung

Leitsatz Ein Darlehen, das der Inhaber eines in der Hausverwaltung tätigen Unternehmens einer Baugesellschaft gewährt, gehört nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn dieses das Einzelunternehmen maßgeblich fördert. Eine Einbuchung als gewillkürtes Betriebsvermögen kommt nicht in Betracht, wenn zu diesem Zeitpunkt Zweifel an der Werthaltigkeit bestehen. Sachverhalt K b...mehr

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Verkaufsaufschlag als Teil des Versicherungsentgelts

Leitsatz Ist eine Versicherung darauf angelegt, dass nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer die Versicherung vermarktet und der Versicherungsschutz den vom Versicherungsnehmer gewonnenen Kunden als versicherte Personen zugutekommt, kann das Versicherungsentgelt für das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer dem gesamten, den Kund...mehr

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Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz Zur Ermittlung von angemessenen Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen ist die Kostenaufschlagsmethode die zutreffende Methode zur Verrechnungspreisermittlung. Sachverhalt Die Klägerin war Tochtergesellschaft einer niederländischen Gesellschaft. Ein verbundenes Unternehmen der niederländischen Muttergesellschaft gewährte der Klägerin seit 1997 fortlaufend v...mehr

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Bewertung von Rückstellungen

Leitsatz Rückstellungen in der Steuerbilanz dürfen den Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. Eine Ausnahme gibt es nur für Pensionsrückstellungen. Sachverhalt Die Klägerin war eine Gesellschaft, die im Abbau und der Verwertung von Rohstoffen tätig war. Für ihre Verpflichtungen zur Rekultivierung von Grundstücken bildete sie in der Handels- und Steuerbilanz Rückstel...mehr

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Keine offenbare Unrichtigkeit bei doppelter Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts bei der Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts ein sich in den Steuerakten befindliches Schreiben des Steuerpflichtigen übersehen und deshalb nicht berücksichtigt hat, dass ein Teil der Prüfungsfeststellungen bereits in einer während der Prüfung eingereichten berichtigten Steuera...mehr

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Vorsteuerabzug: Wurde in der erstmaligen Rechnung nicht der zutreffende Leistungsempfänger angegeben, entfaltet eine spätere Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung

Leitsatz Im Streitfall liegt keine rückwirkende Rechnungsberichtigung vor. Die in den Streitjahren ausgestellten Rechnungen wiesen die Steuerpflichtige gerade nicht als Leistungsempfängerin aus und sind insoweit nicht berichtigungsfähig. Die Angabe des zutreffenden Leistungsempfängers gehört zu den unverzichtbaren Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt v...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Leitsatz Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG. Normenkette § 3b Abs. 1 und Abs. 2, § 41a Abs. 1 EStG, § 155 i.V.m. § 167 Abs. 1 Satz 1, §...mehr

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Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit bei Aufhebung der Steuerfestsetzung zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, diese aber - obwohl möglich und geboten - abgelehnt worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger aufgrund einer Betriebsprüfung Körpersc...mehr

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Schätzung der Einnahmen bei einem Taxiunternehmer

Leitsatz Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen. Sachverhalt Klägerin war eine Gesellschaft, die Taxis betrieb. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde sie zunächst erklärungsgemäß veranlagt. Aufgrund einer Anzeige eines ehemaligen Fahrers kam es zur Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Hierbei ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.3.1 Allgemein

Rz. 132 Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird mit m. w. V. 1.1.2017 in § 93c AO eine grundlegende Regelung für Datenübermittlungen an Dritte eingefügt. § 93c AO regelt mit Ende Februar des Folgejahres einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3.1 Allgemein

Rz. 182d Rechtslage ab 1.1.2017: Zum 1.1.2017 kommt es durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] zur Einfügung des § 93c AO, der grundlegend sog. "Datenübermittlungen an Dritte" regelt. § 93c AO regelt einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2), normiert eine Informationspfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzune...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger

Rz. 182f Nach § 43 Abs. 2 S. 7 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (Rz. 182e) – folgende Daten zu übermitteln: Konto- und Depotbezeichnung oder die sonstige Kennzeichnung des Geschäftsvorgangs (§ 43 Abs. 2 S. 7 EStG), den Namen, die Anschrift, das Ordnungsmerkmal und die Kontaktdaten der mitteilungsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG aufgezählt sind; hier nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen auch nicht dem Steuerabzug. Rz. 1a Durch Gesetz v. 25.7.1988 [1] wurde eine "kleine KapESt" auf alle übrigen Kapitalerträge, insbesondere Zinserträge nach § 20 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.3.2 Zu übermittelnde Daten, Termin, Empfänger

Rz. 133 Nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (§ 43 Rz. 132a) – folgende Daten an das Betriebsstätten-FA zu übermitteln: Bezeichnung der auszahlenden Stelle (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 EStG), das zuständige Betriebsstättenfinanzamt (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 EStG), das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Fremdvergleich bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

Leitsatz Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden, auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben. Sachverhalt Der Kläger (K) betreibt ein Ingenieurbüro. Als einzige Bürokraft beschäftigte er ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Steuerliche Pflichten und Rechte des Nachlasspflegers

Rz. 624 Für jede Steuer muss geprüft werden, welche steuerlichen Pflichten und Rechte den Nachlasspfleger betreffen, wobei differenziert werden kann zwischen:mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 570 Im Einzelfall kann der Ablauf der Frist gehemmt oder hinausgeschoben sein (§ 171 AO). Bei einer vorübergehenden Hemmung oder beim Hinausschieben kann der Ablauf auch während des Kalenderjahres erfolgen. Rz. 571 Eine Ablaufhemmung kommt in Betracht,mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Steuererklärungspflichten des Erblassers

Rz. 502 Der Erblasser dürfte regelmäßig verpflichtet gewesen sein, Einkommensteuererklärungen abzugeben. Es ist aber auch denkbar, dass er als Inhaber eines Gewerbebetriebs Gewerbesteuer – oder als Unternehmer i.S.d. UStG Umsatzsteuererklärungen abgeben musste. Weiterhin ist es denkbar, dass der Erblasser vor seinem Tod selbst Erbe geworden ist und daher vom verstorbenen Erb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Veranlassung und Abzinsung von Angehörigendarlehen

Leitsatz Werden Ansprüche von Angehörigen des Betriebsinhabers über Jahre hinweg ohne vertragliche Grundlage stehen gelassen, liegt mangels Fremdüblichkeit kein betrieblich veranlasstes Darlehensverhältnis vor. Ein nicht betrieblich veranlasstes Angehörigendarlehen unterliegt nicht dem Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Sachverhalt Der Kläger betrieb ein Einzelunterne...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4 Anpassung an die Bilanzansätze der Betriebsprüfung

Rz. 241 Die Anpassung der Handels- und Steuerbilanz an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung führt zu einem Problem, das technisch über eine außerbilanzielle Korrektur gelöst wird. Der Spannungsbogen, aus dem sich das Zusammentreffen von bilanzieller Anpassung und außerbilanzieller Korrektur ergibt, hat seine Ursache zum einen im Bilanzzusammenhang (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) un...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.1 Anpassung der Steuerbilanz

Rz. 242 Die Steuerbilanz, die auf den Zeitraum einer Betriebsprüfung folgt, ist den Ergebnissen der Betriebsprüfung anzupassen. Dies ergibt sich aus dem Bilanzzusammenhang, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Anpassung muss ergebnisneutral erfolgen, da die Mehr- oder Minderergebnisse der Prüfung bereits in der Steuerfestsetzung für den geprüften Zeitraum erfasst wurden. Technisch is...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.3 Systembedingte Korrekturen aufgrund der doppelten Buchführung/Verbot von direkten Buchungen in das Kapital

Rz. 19 Ein Grund für außerbilanzielle Korrekturen ergibt sich aus dem System der doppelten Buchführung. Außer in den Fällen der Einlage und Entnahme bzw. Gewinnausschüttung sind Buchungen direkt in das Eigenkapitalkonto unzulässig. Wirkt sich ein Vorgang auf das Eigenkapital aus und liegt keine Einlage, Entnahme oder Gewinnausschüttung vor, ist eine Buchung über ein Ertrags-...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO

Leitsatz Für die Anwendung des § 233a AO sind die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere ist ein Verschulden des Finanzamts oder des Steuerpflichtigen irrelevant. Sachverhalt Das Finanzamt führte bei der Steuerpflichtigen eine steuerliche Betriebsprüfung für die Umsatzsteuer der Jahre 2004 bis 2007 durch. Es stellte fest, dass bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Betriebsprüfung, Steuerfahndung

Wird ein Inlandsbeteiligter geprüft, so ist in aller Regel auch die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung der Besteuerungsgrundlage nach § 18 AStG in die Prüfung einzubeziehen. Bei Verdacht von Steuerhinterziehung gilt für das Fahndungsverfahren Entsprechendes. Stellt die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung von sich aus bisher nicht erfaßte Beteiligungen an Zwis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Exkurs: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Außenprüfung

Rz. 270 [Autor/Stand] Keine Außenprüfung "bei der Zwischengesellschaft". Nach § 193 Abs. 1 und 2 AO ist eine Außenprüfung nur bei "Steuerpflichtigen" möglich. Die Zwischengesellschaften i.S. des §§ 7 ff. sind als solche idR keine Stpfl. i.S. des § 193 AO.[2] Sie können es nur sein, wenn und soweit sie selbst beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ist diese Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schrifttumsverzeichnis

Das allgemeine Schrifttumsverzeichnis enthält eine Auswahl von Werken mit paragrafenübergreifender Relevanz. Spezielleres Schrifttum ist in den jeweiligen Kommentierungen nachgewiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Überblick über die Zuständigkeiten

Bei der Durchführung des Außensteuergesetzes sind folgende Fallgruppen und Zuständigkeiten zu unterscheiden:mehr