Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Buchwertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Bei der Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile ist eine Gesamtbetrachtung als eine Einbringung nicht zulässig. Sachverhalt Die Kläger erwarben in 2001 zwei Unternehmen von ihrem Vater, die sie jeweils in der Rechtsform einer eigenständigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fortführten. In 2010 gründeten sie eine GmbH und beschlossen die Sacheinlage der beide...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO – Versagung der Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG a.F. nach Aufhebung des Gewerbesteuer­messbescheids

Leitsatz 1. Wird der Gewerbesteuermessbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs aufgehoben, weil der Steuerpflichtige eine selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausübt, ist das FA nach § 174 Abs. 4 AO im Grundsatz berechtigt, den Einkommensteuerbescheid durch Versagung der Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG a.F. zu ändern. 2. In diesem Fall beruhen beide steuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 2.1 Voraussetzungen der Neuberechnung

Rz. 4 § 41c Abs. 1 EStG sieht 2 Fallgruppen vor, in denen der Arbeitgeber berechtigt, nach S. 2 auch verpflichtet ist, bei der jeweils nächsten Lohnzahlung den bisher durchgeführten LSt-Abzug dadurch zu korrigieren, dass bisher erhobene LSt erstattet oder bisher nicht einbehaltene LSt nachträglich einbehalten wird. Die Korrektur erfasst nur LSt, die der Arbeitgeber selbst ei...mehr

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Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist. Sachverhalt Zwischen einer KG als Organträgerin und einer AG als Organgesellschaft bestand eine Organschaft i. S. d. § 14 KStG. Neben einer Gewinnabführu...mehr

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Nutzungsausfallentschädigung für Kfz; Investitionsabzugsbetrag – Gewinngrenze

Leitsatz 1. Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens ist eine Betriebseinnahme. 2. Bei Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebenden Gewinngrenze ist die gewinnwirksame Auflösung früherer Ansparabschreibungen einzubeziehen (Anschluss an VIII. Senat). Normenkette § 4 Abs. 3, Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 7g Abs. 1 EStG,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Ende der Außenprüfung

Rz. 11 Das Ende der Außenprüfung ist in der AO nicht geregelt. Zu unterscheiden ist hierbei das Ende der Ermittlungen, das Ende der Prüfungshandlungen und das Ende der Außenprüfung. Das Ende der Ermittlungen, bedeutsam z. B. für die Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3 AO, tritt ein, wenn der Außenprüfer die letzte nach dem Prüfungsplan vorgesehene Ermittlungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Unterrichtung des Steuerpflichtigen während der Außenprüfung

Rz. 9 Abs. 2 konkretisiert den in § 91 AO enthaltenen Grundsatz des rechtlichen Gehörs, diese Vorschrift dient aber ebenso sehr der rationellen Arbeitsweise des Prüfers und dem reibungslosen Prüfungsablauf. Der Prüfer wird komplizierte Sachverhalte nur dann mit vertretbarem Arbeitsaufwand prüfen können, wenn er die unklaren Fragen (Sachverhalte) mit dem Stpfl. bespricht. Der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Beginn der Außenprüfung

Rz. 2 Die Beurkundung des Beginns der Außenprüfung (mit Angabe von Datum und Uhrzeit sowie Unterschrift des Prüfers – Aktenkundigkeit) hat Bedeutung für § 171 Abs. 4 AO, wonach der Beginn der Außenprüfung zu einer Hemmung der Festsetzungsfrist führt. Der Inhalt dieses beurkundenden Vermerks unterliegt der freien Beweiswürdigung. Die Beweiskraft des Vermerks als öffentliche U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

1 Übersicht und Abgrenzungen Rz. 1 Die abgekürzte Außenprüfung ist eine besondere Form der allgemeinen Außenprüfung. Sie dient einerseits dazu, die Prüfungskapazität der Verwaltung optimal auszunutzen, indem in Fällen eine weniger tiefgehende Prüfung zugelassen wird, in denen eine intensive Überprüfung nicht erforderlich erscheint. Andererseits soll sie den Stpfl. vor den Bel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

1 Ausweispflicht Rz. 1 Der Prüfer hat sich bei Erscheinen zur Prüfung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, auszuweisen (Dienstausweis). "Erscheinen" ist das erstmalige Auftreten bei dem Stpfl. mit der Absicht, die Prüfung zu beginnen. Mit der Ausweispflicht soll dem Stpfl. die Überprüfung der Identität des Prüfers ermöglicht werden.[1] Ein Verstoß gegen diese Vorschr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Sachlicher Umfang der Außenprüfung (Untersuchungsgrundsatz)

Rz. 2 § 199 Abs. 1 AO überschneidet sich mit der Regelung des sachlichen Umfangs in § 194 AO und hat insoweit keinen eigenständigen Regelungsbereich. Nach § 194 Abs. 1 AO sind durch die Außenprüfung die steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. zu ermitteln.[1] Diese steuerlichen Verhältnisse können nach § 199 Abs. 1 AO tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse sein. Damit ist kl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1 Untersuchungsgrundsatz und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Außenprüfung

1.1 Begriffe Rz. 1 Die Außenprüfung wird, wie auch jedes andere steuerliche Verfahren, vom Untersuchungsgrundsatz und vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht. § 199 Abs. 1 AO behandelt nur den Untersuchungsgrundsatz; die Vorschrift korrespondiert mit § 88 AO sowie z. T. mit § 85 AO und ist daher, streng genommen, überflüssig.[1] Allgemein zum Untersuchungsgrundsatz v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Tatbestand

Rz. 4 Nach dem Tatbestand des § 203 AO ist die abgekürzte Außenprüfung bei Stpfl. zulässig, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Abständen nach pflichtgemäßem Ermessen nicht für erforderlich hält. Voraussetzung für die abgekürzte Außenprüfung ist daher, dass eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 oder Abs. 2 AO überhaupt zulässig ist. § 203 AO stellt ke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Übersicht und Abgrenzungen

Rz. 1 Die abgekürzte Außenprüfung ist eine besondere Form der allgemeinen Außenprüfung. Sie dient einerseits dazu, die Prüfungskapazität der Verwaltung optimal auszunutzen, indem in Fällen eine weniger tiefgehende Prüfung zugelassen wird, in denen eine intensive Überprüfung nicht erforderlich erscheint. Andererseits soll sie den Stpfl. vor den Belastungen einer unnötig inten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 11 Die abgekürzte Außenprüfung muss sich auf die Prüfung der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen beschränken.[1] Der Begriff der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Gesetz nicht näher definiert ist. Unter wesentlichen Besteuerungsgrundlagen sind solche zu verstehen, die zu steuerlichen Auswirkungen führen können, die relativ nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.5 Bekanntgabe angemessene Zeit vor Prüfungsbeginn

Rz. 12 Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, des Namens des Prüfers und des voraussichtlichen Prüfungsbeginns muss angemessene Zeit vor der Prüfung erfolgen. Der Zweck der Regelung besteht darin, dem Steuerpflichtigen eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Prüfung, insbesondere in organisatorischer Hinsicht (Bereitstellung von Räumen, von Auskunftspersonen, Freihalten v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Rz. 2 § 197 Abs. 1 AO regelt nicht die Notwendigkeit und die Art der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, sondern nur den Zeitpunkt der Bekanntgabe (angemessene Zeit vor Beginn der Außenprüfung). Zur Adressierung der Prüfungsanordnung vgl. § 196 AO Rz. 15. Die Prüfungsanordnung ist Verwaltungsakt[1] und wird daher nach § 124 AO nur wirksam, wenn sie dem Adressaten bekannt gegebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Zeit der Prüfung

Rz. 27 Die Finanzbehörde bestimmt den Zeitpunkt des Beginns der Prüfung. Diese Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Die Festlegung des Beginns der Außenprüfung ist ein Verwaltungsakt; dieser Verwaltungsakt kann mit der Prüfungsanordnung verbunden werden, ist aber selbstständig und kann selbstständig angefochten werden.[1] Die Einordnung der Festle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Auswertung der Prüfungsfeststellungen

Rz. 20 Die Prüfungsfeststellungen, die im Prüfungsbericht enthalten sind, werden von der Veranlagungsdienststelle, bei der "veranlagenden Außenprüfung"[1] von der Außenprüfungsdienststelle, durch Änderung oder Erlass von Steuerbescheiden ausgewertet. Dabei besteht keine Bindung an den Inhalt des Prüfungsberichts, bei der Veranlagung kann also die Finanzbehörde von dem Inhalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Begriffe

Rz. 1 Die Außenprüfung wird, wie auch jedes andere steuerliche Verfahren, vom Untersuchungsgrundsatz und vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht. § 199 Abs. 1 AO behandelt nur den Untersuchungsgrundsatz; die Vorschrift korrespondiert mit § 88 AO sowie z. T. mit § 85 AO und ist daher, streng genommen, überflüssig.[1] Allgemein zum Untersuchungsgrundsatz vgl. daher Ko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 3 ist es dem Stpfl. schriftlich mitzuteilen, wenn die Prüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, also auch kein Prüfungsbericht erstellt wird. Hat die Außenprüfung nur zu Änderungen bei einzelnen der geprüften Steuerarten oder Besteuerungszeiträume geführt, liegt eine dem § 202 Abs. 1 S. 3 AO entsprechende Mitteilung in der im Pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.4 Bekanntgabe des Namens des Prüfers

Rz. 6 Die Entscheidung, einen bestimmten Prüfer mit der Außenprüfung zu beauftragen (Prüfungsauftrag), ist kein Verwaltungsakt, sondern interne Maßnahme der Verwaltung.[1] Diese Maßnahme entfaltet keine Außenwirkung. Die Bekanntgabe des Namens des Prüfers ist auch nicht Bestandteil der Prüfungsanordnung, sondern Entscheidung bzw. Mitteilung, die selbstständig neben der Prüfu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.3 Belastung des Steuerpflichtigen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Grundsatz des geringsten Eingriffs)

Rz. 6 Die Außenprüfung ist in jedem Einzelfall so zu gestalten, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie des geringsten Eingriffes gewahrt bleiben. Das bedeutet konkret, dass der Prüfer jede Maßnahme, die eine Inanspruchnahme des Stpfl. enthält, so gestalten muss, dass der Stpfl. möglichst wenig belastet wird. Der Prüfer darf den Stpfl. daher nur in Anspruch nehmen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt zusammenfassend alle Informationen, die dem geprüften Stpfl. regelmäßig vor Beginn der Außenprüfung in formalisierter Weise, nämlich durch förmliche Bekanntgabe nach § 122 AO, bekannt gegeben werden müssen. Es sind dies drei Festlegungen, nämlich die Prüfungsanordnung nach § 196 AO, die Festlegung des Prüfungsbeginns sowie die Festlegung des Namen...mehr

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Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft durch Tod und anschließende Veräußerung an einen Dritten

Leitsatz Ein (durch Tod) hinzuerworbener Anteil an einer Personengesellschaft verliert seine Selbstständigkeit. Eine "Weitergabe" an einen Dritten ist somit nicht möglich. Diese stellt sich als anteilige Veräußerung der gesamten Beteiligung dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltsgemeinschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), an der 4 Rechtsanwä...mehr

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Namensnutzung im Konzern

Leitsatz Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt. Normenkette § 1 Abs. 1 und Abs. 4 AStG Sachverhalt Der Kläger erzielte gewerbliche Einkünfte, u.a. im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aus der Verpachtung von Betriebsvermögen an die B.K. GmbH, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1.3 Tatsächliche Verständigung

Rz. 34 Haben sich die Beteiligten außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren darauf verständigt, einen bestimmten Sachverhalt der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (sog. tatsächliche Verständigung), ist das Gericht für seine Entscheidung daran gebunden und kann keine eigenen Ermittlungen insoweit anstellen.[1] Weil es die Aufgabe der Finanzgerichte ist, I...mehr

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Steuererklärung: Hessen lässt steuerberatenen Bürgern bei der Abgabe erneut mehr Zeit

Kommentar Steuerlich beratene Bürger müssen ihre Steuererklärungen für 2015 nach bundesweit einheitlichen Fristenregelungen bis zum 31.12.2016 beim Finanzamt abgeben. Lediglich das Bundesland Hessen geht wieder eigene Wege und gewährt eine längere Abgabefrist. Alljährlich zu Jahresbeginn regeln die obersten Finanzbehörden der Länder mit gleichlautenden Fristenerlassen, bis wa...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / I. Arm’s Length Prinzip

Rz. 457 Zunächst völlig losgelöst vom internationalen Mitarbeitereinsatz verlangen ganz allgemein die meisten Finanzverwaltungen der Welt von Konzernunternehmen die Einhaltung des sog. "Arm’s Length Prinzips". "Konzernunternehmen" sind dabei Unternehmen, die miteinander rechtlich verbunden sind und von einem der Unternehmen beherrscht werden. Im Schaubild 1 bilden die Mutterg...mehr

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§ 5 Sozialversicherungsrech... / A. Allgemeines

Rz. 272 Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft ist die Hauptantriebsfeder, Arbeitnehmer nicht mehr nur dauerhaft an einem Ort zu beschäftigen, sondern sie nunmehr während ihres Arbeitslebens in mehreren als nur einem Land einzusetzen. In vielen Branchen ist es die Regel, dass die Arbeitnehmer in der gesamten Lebensarbeitszeit in mehreren Ländern beschäft...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / A. Allgemeines

Rz. 454 Das Kapitel Einkommensteuer soll es dem steuerlichen Laien ermöglichen, alle denkbaren Fälle eines internationalen Mitarbeitereinsatzes eigenständig zu lösen. Dabei geht es zunächst um alle Fragestellungen rund um die Besteuerung der Mitarbeiter. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, ein möglichst einfaches und dennoch umfassendes Prüfschema zu entwickeln...mehr

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§ 5 Sozialversicherungsrech... / b) "Im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses"

Rz. 321 Das Tatbestandsmerkmal "im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses" fordert, dass der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses – auch während der Tätigkeit im Ausland – im Inland liegt.[14] Bei der Prüfung der Frage, ob der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses in dem Unternehmen im Inland oder Ausland...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Endbestände des verwendbaren Eigenkapitals (§ 36 Abs 1 KStG nF iVm § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999)

Tz. 7 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 36 Abs 1 KStG nF sind auf den 31.12.2000 (bei kj-gleichem Wj) bzw auf den Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj (bei abw Wj 2000/2001) die Endbestände der Teilbeträge des VEK "ausgehend von den gem § 47 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG 1999 festgestellten Teilbeträgen gem den nachfolgenden Abs" zu ermitteln. Da das StSenkG ausweislich se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 190 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach UmwSt-Erl 2011, Rn 03.30 und 20.24 lösen nachträgliche Änderungen der Ansätze in der stlichen Übertragungs-Bil, insbes durch eine stliche Außenprüfung, eine Folgeänderung bei der Übernehmerin aus. Dh, diese hat ihre Übernahme-Bil entspr zu ändern. In aller Regel werden die an den übertragenden und übernehmenden Rechtsträger erteilten St...mehr

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Vorsteuerbeträge als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei gemischter Gebäudenutzung - rechtzeitige Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrags als Werbungskosten gemäß § 9b Abs. 1 EStG richtet sich allein nach der Vorsteuerabzugsberechtigung gemäß § 15 UStG. Bei beabsichtigter Mischnutzung eines Gebäudes erfordert die Berechtigung zum Vorsteuerabzug eine Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen. Ein gewichtiges Indiz für diese Zuordnung ist die zeitnahe Gelte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3.2 Lohnsteuerabzugsmerkmale für Arbeitnehmer ohne Identifikationsnummer, Abs. 3

Rz. 22 Ist der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 2 EStG erweitert unbeschränkt stpfl., nach § 1 Abs. 3 EStG fiktiv unbeschränkt stpfl. oder beschränkt stpfl., kann es vorkommen, dass ihm keine Identifikationsnummer nach § 139a AO zugeteilt worden ist. Da diese Personen i. d. R. im Inland nicht meldepflichtig sind, kann ihnen eine Identifikationsnummer nicht aufgrund der Mitteilung ...mehr

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Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Unterpersonengesellschaft

Leitsatz 1. Sind die aus der Beteiligung an einer Unterpersonengesellschaft erzielten und nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befreiten ausländischen (hier: US-amerikanischen) Einkünfte gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO festzustellen, so ist in diesem Verfahren auch darüber zu entscheiden, ob ein Währungsverlust im Zusammenhang mit der Liquidation der Unterper...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringung in Kapitalgesellschaften

Leitsatz Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann nur dann zum Buchwert erfolgen, wenn der Stand des Kapitalkontos zum Einbringungsstichtag nicht negativ ist. Dabei ist zu beachten, dass Entnahmen im Rückwirkungszeitraum vom Stand des Kapitalkontos in Abzug zu bringen sind. Sachverhalt Der Kläger hat sein Einzelunternehmen im Rahmen einer Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Landes... / 2.2 Datenstelle

Rz. 4 Die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg hat vor allem folgende Aufgaben: Doppel- und Mehrfachvergaben von Versicherungsnummern aufzudecken und zu verhindern, Daten im multilateralen Verkehr im System der sozialen Sicherheit entgegenzunehmen und weiterzuleiten, für die Rentenversicherung bedeutsame Daten des Einwohnermeldewesens entgegenzunehmen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtzahlung von Erbbauzinsen als neue Tatsache

Leitsatz Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen zu ändern. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung geltend gemachte Aufwendungen erst später gezahlt hat, ist eine solche Tatsache. Sachverhalt Im Jahr 1999 verpflichtete sich der Kläger wegen Rücktritt vom Kaufvertrag Erbbauzinsen von rd. 410.000 DM...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibungen auf Anteile im Anlagevermögen

Leitsatz Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen. Abgesehen von Kursverlusten i. H. v. 5 % (Bagatellgrenze) rechtfertigt grundsätzlich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschenken von Anteilen an der Betriebs-GmbH an Außenstehende

Leitsatz Gehören die Anteile an der Betriebs-GmbH trotz eigener Geschäftstätigkeit der GmbH zum Sonderbetriebsvermögen der Besitz-KG, zwingt eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines Teils dieser Anteile auf nicht an der KG beteiligte Personen zur Versteuerung darin liegenden stillen Reserven. Sachverhalt Eine GmbH & Co.KG mit drei natürlichen Personen als Komma...mehr

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Sauer, SGB III § 348 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ist Beitragsschuldner für seinen Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung aus dem Beschäftigungsverhältnis (§ 346 Abs. 1). Rz. 3 Die §§ 28d ff. SGB IV regeln ein Lohnabzugsverfahren mit Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist der Arbeitgeber verpflichtet. Dieser Beitrag ...mehr

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Bildung einer Rückstellung einer Umlageverpflichtung für Haftpflichtschäden

Leitsatz Die Umlageverpflichtungen für Haftpflichtschädenfälle, die sich durch Realisierung von Betriebsgefahren bis zum 31.12.2007 ereignet hatten und die bis zu jenem Zeitpunkt noch nicht vollständig reguliert waren, waren zum Bilanzstichtag dem Grunde nach entstanden. Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Unternehmen im öffentlichen Nahverkehr. In 2004 bis 2007 hatte sie R...mehr

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Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger Verlust des Beteiligungsaufwands – § 4 Abs. 6 UmwStG 2002 verfassungsgemäß

Leitsatz 1. Befindet sich die Beteiligung an der übertragenden GmbH im Betriebsvermögen des übernehmenden Alleingesellschafters, der als Einzelgewerbe­treibender seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist es nicht möglich, den Beteiligungsaufwand vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag der Verschmelzung mit der Begründung als Betriebsausgabe abzuziehen, der Aufwand ...mehr

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§ 18 Abs. 2 UmwStG 2002 verfassungsgemäß

Leitsatz Die Regelung in § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, wonach ein Übernahmegewinn oder -verlust gewerbesteuerlich nicht zu erfassen ist, ist mit dem GG vereinbar. Normenkette § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 7 Satz 1 GewStG, § 4 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 6, § 9 Abs. 1, § 18 Abs. 1, Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i.d.F. des StSenkG 2001/2002), § 242 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 ...mehr

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Wegfall der Verlustvorträge im Sinne von § 8c KStG bei Anteilsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge

Leitsatz Unter § 8c KStG fallen alle rechtsgeschäftlichen entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragungen, damit auch Anteilsübergänge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Sachverhalt An der X-GmbH sind V zu 66,67 % und dessen Sohn S1 zu 33,33 % beteiligt. Im Jahr 2008 übertrug V auf S1 weitere 55 %. Der Schenkungsvertrag sah vor, dass die Zuwendung im Rahmen einer Erbause...mehr

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Zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

Leitsatz Erhält ein (Schein-)Gesellschafter eine von der Gewinnsituation abhängige, nur nach dem eigenen Umsatz bemessene Vergütung und ist er zudem von einer Teilhabe an den stillen Reserven der Gesellschaft ausgeschlossen, kann wegen des danach nur eingeschränkt bestehenden Mitunternehmerrisikos eine Mitunternehmerstellung nur bejaht werden, wenn eine besonders ausgeprägte...mehr