Rz. 5

Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn. Die gängigsten Beispiele für Kürzungen sind die Einnahmen, die unter das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. die 95 %-Freistellung des § 8b KStG oder die Freistellung durch ein DBA fallen. Es gibt einige steuerliche Figuren, bei denen Kürzungen und Hinzurechnungen zusammentreffen. Es kommt also in diesen Fällen zu korrespondierenden oder komplexen Korrekturen. Das Zusammentreffen der außerbilanziellen Korrekturen kann einerseits verschiedene Steuersubjekte (Organschaft, vGA, verdeckte Einlage) oder Gewinnermittlungssubjekte (Zurechnung bei Mitunternehmerschaften) betreffen. Andererseits kann das Zusammentreffen von Hinzurechnungen und Kürzungen auch zu einer Verteilung eines Ergebnisses auf unterschiedliche Perioden führen (§ 4 Abs. 8 EStG oder die Anpassung an die Betriebsprüfung).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge