Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.16 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / bb) Absicht und Aussicht

Vergleichbar mit Absicht, unternehmerisch tätig zu werden: Diese Prognosebeurteilung entspricht vom Prozedere her der Prüfung der Absicht, auf die im Rahmen der grundlegenden Prüfung abgestellt wird, ob eine Person Unternehmer ist. Der ständigen Rechtsprechung von EuGH und BFH zufolge ist die Unternehmereigenschaft (also auch das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit) d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / d) "Umgekehrte Vermutung"?

Fraglich, ob Umkehrschluss zulässig: Es stellt sich für die Einrichtungen die Frage, ob man aus der Vermutung, dass bei einer Kostendeckungsquote von ≤ 3 % keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt (im Folgenden "Vermutung"), zwingend den Umkehrschluss ziehen kann, dass bei einer Kostendeckungsquote von > 3 % vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist (im F...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüfung ohne nachweisbaren Zugang der Prüfungsanordnung

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Außenprüfung die steuerliche Feststellungsfrist nur dann hemmt, wenn der Zugang der Prüfungsanordnung nachweisbar ist. Kann das Finanzamt diesen Zugang nicht belegen, bleibt es bei der regulären Frist – zum Nachteil der Finanzverwaltung. Hintergrund An einer Kommanditgesellschaft (KG) waren der Kläger ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüf... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Außenprüfung die steuerliche Feststellungsfrist nur dann hemmt, wenn der Zugang der Prüfungsanordnung nachweisbar ist. Kann das Finanzamt diesen Zugang nicht belegen, bleibt es bei der regulären Frist – zum Nachteil der Finanzverwaltung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüf... / Hintergrund

An einer Kommanditgesellschaft (KG) waren der Kläger als alleiniger Kommanditist und eine rechtsfähige Stiftung als Komplementärin beteiligt. Im Rahmen einer Umstrukturierung übertrug der Kläger seinen Kommanditanteil auf die Stiftung und schied aus der KG aus. Später wurde das Vermögen der KG auf verschiedene Dritte übertragen und die Gesellschaft ohne Abwicklung aufgelöst....mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüf... / Entscheidung

Das FG Düsseldorf gab der Klage statt. Eine Ablaufhemmung trat nicht ein, weil die Außenprüfung nicht auf einer nachweislich bekanntgegebenen Prüfungsanordnung beruhte. Für die Hemmung der Feststellungs- bzw. Festsetzungsfrist ist erforderlich, dass die Außenprüfung auf einer wirksam bekanntgegebenen Prüfungsanordnung basiert. Den Nachweis dieser Bekanntgabe muss das Finanza...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Hintergrund

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und reichte 2015 ihre Feststellungserklärung ein. 2016 führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und schloss sie Ende 2016 ab; der Betriebsprüfungsbericht lag vor. Dennoch erließ das Finanzamt im Juni 2017 den ersten Feststellungsbescheid, ohne die Ergebnisse der Betriebsprüfung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Entscheidung

Das FG Köln wies die Klage ab. Es bejahte die Voraussetzungen des § 129 AO: § 129 AO erlaubt die Korrektur von Schreib-, Rechenfehlern und ähnlichen "offenbaren Unrichtigkeiten". Dazu gehören mechanische Versehen, etwa das Übersehen eines Dokuments, nicht aber Fehler in der rechtlichen Würdigung. Die Nichtauswertung des vorliegenden Betriebsprüfungsberichts ist nach Auffassung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber (Abs. 4)

Rz. 52 Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts (Rz. 41) durch den Arbeitgeber ist durch G. v. 2.12.2024[1] mit Wirkung für alle offenen Fälle in § 40 Abs. 4 EStG geregelt worden (Rz. 4). Die verfahrensrechtlichen Regelungen gelten über die Pauschalierungstatbestände des § 40 Abs. 1 und 2 EStG aufgrund entsprechender Verweise auf § 40 Abs. 4 EStG [2] auch für die Pauschalie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.1 Antrag des Arbeitgebers

Rz. 42 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers. Der Antrag ist Verfahrensvoraussetzung der Pauschalierung; liegt kein Antrag des Arbeitgebers vor, so kann eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG nicht durchgeführt werden.[1] Das FA kann also nicht, etwa anlässlich einer LSt-Außenprüfung, von sich aus die Pauschalierung durchführen. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Pauschalierung bei Nacherhebung von LSt (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist die Pauschalierung zulässig, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dieser Pauschalierungstatbestand hat seinen wesentlichen Anwendungsbereich bei einer LSt-Außenprüfung, wenn Fehler im LSt-Abzug festgestellt werden. Die Anwendung der Vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1] Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 7 Anwendung von Pauschalierungsgrundsätzen bei Erhebung individueller LSt

Rz. 64 Bei einer Nachforderung von LSt (z. B. aufgrund einer LSt-Außenprüfung) kann die LSt nicht pauschaliert werden, wenn kein Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 EStG vorliegt oder der Arbeitgeber sein Pauschalierungswahlrecht nicht nach § 40 Abs. 4 EStG ausgeübt hat. Grundsätzlich hat das FA in einem solchen Fall den Nachforderungsbetrag auf der Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt, durch die der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 4 S. 1 EStG zugleich das Pauschalierungswahlrecht ausübt (Rz. 53). Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber bei Ausübung des Pauschalierungswahlrechts im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] Fehlt es an einer vertraglichen Reglung und einer konkretisierten Leistung, bzw. an konkreten Vorteilen als Gegenleistung für die Zuw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 193 AO (Zulässigkeit einer Außenprüfung)

• 2022 Bindung an die Ergebnisse der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben / § 193 AO Fraglich ist, ob die FinVerw an mündliche Abreden im Rahmen der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden ist. Die Ergebnisse der Schlussbesprechung erlangen keine Verbindlichkeit. Auch besteht nach Auffassung der Rechtsprechung kein praktis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / Zusammenfassung

Begriff Unabhängig vom Turnus allgemeiner Außenprüfungen führt die Finanzverwaltung besondere Außenprüfungen in Form von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch. Dabei werden i. d. R. Einzelsachverhalte (z. B. Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei der Vermietung von Gebäuden) geprüft. Im Gegensatz zu einer regulären Betriebsprüfung wird keine sog. Vollprüfung durchgeführt. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.43 § 196 AO (Prüfungsanordnung)

• 2023 Beteiligung von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / § 196 AO / § 21 Abs. 3 FVG Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. 23.1.2020, III R 9/18 und v. 20.10.2022, III R 25/21 seine Rechtsprechung zum Umfang der Teilnahmebefugnis von Gemeindeprüfern an Betriebsprüfungen konkretisiert. Zum einen ist für die Anordnung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2021 Fortführungsgebundener Verlustvortrag / BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363; Erlasse v. 19.3.2021, BStBl I 2021, 359 / § 8d KStG Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 8d KStG erlassen (BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363). In den Erlassen v. 19.3.2021 (BStBl I 2021, 359) wird dargelegt, dass die dortigen Grundsätze auch für den Bereich der GewSt gelten. Der Antrag a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1 Zweck und Vorbereitung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung soll erreicht werden, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen und keine Vorsteuerbeträge unberechtigt abgezogen oder vergütet werden. Die Prüfung soll sich jeweils auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Unabhängig von de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.48 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.32 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2021 Direktanspruch in der Umsatzsteuer / § 163 AO / § 227 AO Der EuGH hat mit Urteil v. 15.3.2007, C-365/05 entschieden, dass ein aufgrund seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger, der eine zu Unrecht geschuldete, aber in einer Rechnung ausgewiesene USt gezahlt hat, insoweit im Wege eines Direktanspruchs einen entsprechenden Rückersta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.4 Ende der Prüfung

Die Sonderprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt. I. d. R. kann die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts[1] als abgeschlossen angesehen werden. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen durch die Prüfung, hat der Unternehmer das Recht auf eine Schlussbesprechung.[2] Er muss dabei Gelegenheit erhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.44 § 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

• 2023 Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Welches Finanzamt die Umsatzsteuer-Nachschau durchführen kann, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In entsprechender Anwendung des § 195 Satz 1 AO soll das für die örtliche Besteuerung zuständige Finanzamt (nach § 21 AO) auch für die Vornahme von Nachschauen zuständig sein können.[1] § 27b Abs. 1 Satz 1 UStG erlaubt die Durchführung der Nachschau "dem damit betrauten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.30 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 3 Abgrenzung zur Umsatzsteuer-Nachschau

Die Sonderprüfungen sind abgabenrechtlich wie reguläre Außenprüfungen einzuordnen. Sie unterscheiden sich deshalb von der Umsatzsteuer-Nachschau vor allem dadurch, dass sie nicht ohne eine vorherige Ankündigung (Prüfungsanordnung) durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss der Prüfungsumfang immer konkret bestimmt sein. Nach § 27b Abs. 3 UStG kann im Anschluss an eine Umsatzs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert, Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.11 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2021 Überprüfung von Gewinnabführungsverträgen mit einer GmbH als Organgesellschaft / § 14 KStG Durch Gesetz v. 22.12.2020 wurde § 302 Abs. 3 Satz 2 AktG durch einen Verweis auf den neu eingeführten Restrukturierungsplan ergänzt. Es stellt sich die Frage, ob vor dem Hintergrund dieser Änderung Gewinnabführungsverträge im Rahmen einer Organschaft mit einer GmbH als Organgese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Borgmeier/Gruner , § 24 GrEStG und die Empfehlung des Finanzausschusses, GStB 2026, 165; Ante , Zugang von Nachrichten über das elektronische Steuerberaterpostfach – Anmerkungen zum Beschluss des BFH v. 27.1.2026 – VIII B 2/25, DStR 2026, 1164; Klein/Voß , Die Richtsatzsammlung ist tot – Es lebe die Richtsatzsammlung? – Auswirkungen des BFH-Urteils v. 18.6.2025 – X R 19/21 auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.15 § 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe)

• 2021 Gewinngrenze von 200.000 EUR/Definition des Gewinnbegriffs/§ 7g EStG Durch das JStG 2020 wurde in § 7g EStG für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen eine vereinheitlichte Gewinngrenze von 200.000 EUR eingeführt. Fraglich ist, was unter dem Begriff "Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG zu verstehen ist. Vor dem Hintergrund von Wortlaut, t...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 2 Rechtsfolgen

Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung wirkt sich nur auf die geprüfte Steuerart (USt) und die geprüfte Steuerfestsetzung aus. Wurde z. B. bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung auch ein ertragsteuerlich relevanter Sachverhalt geprüft, ist die Finanzbehörde nicht gehindert, im Rahmen einer Außenprüfung[1] denselben Sachverhalt nochmals zu prüfen und aufgrund dieser Überprüfung die Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf (ebenso wie eine Kassen-Nachschau[1]) unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 1 Überblick

Die unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ist weder eine Außenprüfung noch eine Steuerfahndungsprüfung. Dennoch hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen den unangekündigten Besuch eines Finanzbeamten mit einem Einspruch zu wehren. Denn bereits die Anordnung einer Umsatzsteuer-Nachschau stellt einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar, der auf Duldung der Nachschau dur...mehr