Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1 Beitragsnachforderung

Wird bei einer Betriebsprüfung eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte, die Unkenntnis unverschuldet ist, ihm auch Kenntnis oder Verschulden einer anderen Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 7 Abschluss der Betriebsprüfung

7.1 Schlussbesprechung Die beanstandeten Sachverhalte werden dem Arbeitgeber bzw. dem für die Entgeltabrechnung verantwortlichen Mitarbeiter in einer Schlussbesprechung mitgeteilt. Die Schlussbesprechung gilt als Anhörung i. S. v. § 24 SGB X. Der Arbeitgeber wird hierbei auch auf die Möglichkeiten und die Konsequenzen der Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids durch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Zusammenfassung Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Erhebung v... / Zusammenfassung

Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur dann nicht zu erh...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.1 Berechnungszeitraum

Die Rentenversicherungsträger berechnen Säumniszuschläge ausgehend vom Fälligkeitstag ab dem Monat der Säumnis bis zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung. Für Zeiträume danach werden weder vom Rentenversicherungsträger noch von der Einzugsstelle Säumniszuschläge erhoben, es sei denn, der Arbeitgeber hat das im Bescheid festgesetzte Zahlungsziel nicht eingehalten.[1] Praxis-Beis...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.1 Verstoß gegen Mindestentgeltsätze

Beruht eine Beitragsnachforderung auf einem Verstoß gegen Mindestentgeltsätze, die in allgemeinverbindlichen bzw. aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG maßgeblichen Tarifverträgen festgelegt sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Vorsatz oder bedingter Vorsatz vorliegt.[1] Dies hätte zur Konsequenz, dass Säumniszuschläge entweder erhoben oder auch nicht erhoben...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4 Rechtsprechung zur unverschuldeten Unkenntnis

Die im Rahmen von Betriebsprüfungen erforderliche Feststellung, ob von unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers ausgegangen werden kann, ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Unverschuldete Unkenntnis liegt beispielsweise vor, wenn die falsche Beitragsberechnung lediglich auf einem Abrechnungsversehen basiert. Dagegen kann keine unverschuldete Unkenntnis an...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.1 Zu prüfende Arbeitgeber

Die Prüfung bei den Arbeitgebern erfolgt bei Unternehmen, die als abgabepflichtige Unternehmen[1] bei der Künstlersozialkasse erfasst sind und bei Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten mindestens alle 4 Jahre sowie bei mindestens 40 % der im jeweiligen Kalenderjahr zur Prüfung anstehenden Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger überprüfen im Rahmen der Betriebsprüfung auch die ordnungsgemäße Entrichtung der Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageabrechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgelt und die Umlage zu erfassen und zur Verfügung zu stellen. § 9 BVV gilt für die Insolvenzgeldumlage entsprechend. Der Arbeitgeber hat hier...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 5 Ausgleichsvereinigungen

Die KSK kann mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vertraglich vereinbaren. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt dann die Pflichten gegenüber der KSK, die ansonsten den Unternehmern obliegen. Sie entrichtet mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung muss dem Vertrag zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 11 Vertrauensschutz/Beanstandungsschutz

Betriebsprüfungen werden in aller Regel als Stichprobenprüfungen durchgeführt, wobei der Betriebsprüfer die Auswahl der prüfrelevanten Sachverhalte nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat. Ein Vertrauensschutz bzw. ein Beanstandungsschutz kann folglich nicht für Sachverhalte eintreten, die bei der Prüfung nicht entdeckt werden. Dies gilt selbst dann, wenn ein Betriebsprü...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3 Keine unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Sozialversicherung

1 Prüfung der Künstlersozialabgabe Jeder Unternehmer, der nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten (natürliche Personen) vergibt, ist zur Meldung und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Die Rentenversicherungsträger müssen bei den Arbeitgebern prüfen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 1 Zeitabstände

Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 3 Zusammenarbeit der Behörden

Die Behörden der Zollverwaltung arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Trägern der Rentenversicherung zusammen und teilen ihnen ihre Feststellungen bei Mindestlohnverstößen mit. Der für die Prüfung zuständige Rentenversicherungsträger erlässt – ggf. nach einer weiteren eigenständigen Betriebsprüfung – den Beitragsnachforderungsbescheid. Verstöße gegen das Mindestlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 7.2 Prüfmitteilung/Beitragsbescheid

Die beanstandeten Sachverhalte werden in einem Prüfbericht[1] zusammengefasst und dem Arbeitgeber mittels Verwaltungsakt bekannt gegeben. Dies umfasst alle versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Sachverhalte, einschließlich der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, die Insolvenzgeldumlage und die Abgabepflicht sowie die Vorauszahlungsbescheide zur Künstlersoz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 6.1 Anforderungen an die vorzulegenden Entgeltunterlagen

Bei einer Betriebsprüfung muss gewährleistet werden, dass jederzeit ohne zeitlichen Verzug ein Zugriff auf die Daten möglich ist. Ebenfalls muss jede Form der Abrechnung und der vorgenommenen Beurteilung während einer Betriebsprüfung innerhalb angemessener Zeit prüfbar sein. Dies muss sowohl durch die Prüfbarkeit einzelner Geschäftsvorfälle (fallweise Prüfung) als auch des Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 8 Säumniszuschläge im Rahmen der Prüfung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen sind Säumniszuschläge nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Beitragspflicht hatte.[1] Sind danach Säumniszuschläge zu erheben, so werden diese ab dem Beginn des Monats der Fälligkeit bis zum Vormonat der Schlussbesprechung erhoben. Wurde derselbe Sachverhalt bereits bei einer vorh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 5 Umfang und Inhalte der Prüfung

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Damit keine Beiträge verjähren, umfasst der Prüfzeitraum grundsätzlich den gesamten Verjährungszeitraum von 4 Jahren. Die Verjährung der Beitragsforderungen ist für die Dauer der Betriebsprüfung gehemmt. Die Hemmung endet, wenn die Betriebsprüfung unmittelbar nach ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 9 Aufbewahrungspflichten

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.[1] Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen des Rechnungswesens ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 6 Jahren.[2] Die Prüfmitteilungen sind vom Arbeitgeber bis zur näch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung, Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts für die Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f Abs 1 EStG)

A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 6 Verletzung der Auskunfts- bzw. Aufzeichnungspflichten

Einige dem Grunde nach zur Künstlersozialabgabe verpflichtete Unternehmen kommen der Auskunftspflicht – trotz Aufforderung – nicht (vollständig) nach oder erfüllen die Aufzeichnungspflichten nicht ordnungsgemäß. In diesen Fällen kann die Höhe der Künstlersozialabgabe geschätzt werden.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.3 Nicht personenbezogene Lohnsteuernachforderungen

Auf unverschuldete Unkenntnis kann sich der Arbeitgeber auch in den Fällen nicht berufen, wenn das Finanzamt eine Forderung nicht personenbezogen festgestellt hat. Er ist auch in diesem Fall zur – grundsätzlich personenbezogenen – sozialversicherungsrechtlichen Auswertung der steuerlichen Feststellungen verpflichtet. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, empfiehlt es sich, ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.7 Verjährung

Säumniszuschläge sind untrennbar mit der Hauptforderung verbunden. Sie stellen zwar eine separate, jedoch nicht eine völlig eigenständige und damit unabhängige Forderung dar. Säumniszuschläge verjähren daher mit der Hauptforderung.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.2 Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

Die Feststellung bzw. die Annahme, dass die Beitragszahlung aufgrund einer unverschuldeten Unkenntnis bzw. eines Versehens unterblieben ist, muss in der Praxis vom Betriebsprüfer unter Berücksichtigung aller konkret-individuellen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Die Gründe, die gegen eine unverschuldete Unkenntnis des Arbeitgebers sprechen, sind vom prüfenden Rente...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1 Prüfung der Künstlersozialabgabe

Jeder Unternehmer, der nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten (natürliche Personen) vergibt, ist zur Meldung und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Die Rentenversicherungsträger müssen bei den Arbeitgebern prüfen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnun...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht

Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungsgemäß erfüllen und die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.2 Fehlende Auswertung des Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden

Wegen der engen Anknüpfung des Beitragsrechts der Sozialversicherung an das Steuerrecht ist bei Beitragsansprüchen auf der Grundlage eines Prüfberichts/-bescheids der Finanzbehörden von bedingtem Vorsatz auszugehen, wenn es sich bei dem im Bescheid des Finanzamts nachversteuerten Lohn um typisches Arbeitsentgelt bzw. um eine verbreitete Nebenleistung handelt. Das trifft zu, ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3 Abgabepflicht

Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 24 KSVG verpflichtet. Im Gesetz werden dabei 3 Gruppen unterschieden. 3.1 Typische Verwerter Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es f...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.4 Unhinterfragtes Handeln des Steuerberaters

Der Steuerberater nimmt eine hohe Qualifikation erfordernde sozialrechtliche Einschätzung vor: die Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Er handelt jedoch gegen die Sorgfaltspflicht, wenn er bei offen zu Tage tretenden widersprüchlichen Wertungen keine klärende Entscheidung des Sozialversicherungsträgers einholt. Arbeitgeber, die es im Fall der Delegation ihrer zentralen bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.1 Typische Verwerter

Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es für diese Gruppe nicht. Zu den typischen Verwertern zählen: Buch-, Presse- uns sonstige Verlage, Presseagenturen (auch Bilderdienste), Theater, Orchester, Chöre und vergle...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 7 Ordnungswidrigkeiten

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Meldepflicht sowie gegen die Auskunfts- und Vorlagepflicht eines Abgabeverpflichteten sieht eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR vor.[1] Damit soll der Druck auf die zur Abgabe Verpflichteten erhöht werden.mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Zusammenfassung

Überblick Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang. Eine Prü...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.2 Lohnsteuerprüfberichte/-haftungsbescheide

Das Beitragsrecht der Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Steuerrecht. Deshalb lösen Steuerpflichten, die auf Grundlage eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids festgesetzt worden sind, auch beitragsrechtliche Folgen in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber erhält mit dem Zugang der Entscheidung der Finanzverwaltung Kenntnis von seiner Zahlungspflicht. Säumniszuschläge...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5 Nachforderungsbescheid

Mit dem Bescheid über die Nachforderung von Beiträgen und Abgaben werden auch die Säumniszuschläge erhoben.[1] Der Beginn der Säumniszuschlagsberechnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den nachträglich zu erhebenden Beiträgen bzw. Abgaben und deren Fälligkeit. Die Beitragsansprüche werden sowohl für gezahltes Arbeitsentgelt als auch für geschuldetes Arbeitsentgelt fä...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.6 Erlass

Dem Träger der Rentenversicherung obliegt es, im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu entscheiden, ob und inwieweit ein Bescheid über Säumniszuschläge zurückzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber geltend macht, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden. Ein etwaiger Erlass der Säumniszuschläge setzt die Unanfechtbarkeit des Beitragsbescheids voraus. Über d...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / Sozialversicherung

1 Betriebsprüfung Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künst...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2 Säumniszuschläge

Der Arbeitgeber hat die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. Abgaben zu ermitteln und diese bis zum jeweiligen Fälligkeitstag[1] an die Einzugsstelle bzw. an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 %...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.2 Fehlende Beitragszahlung aus typischem Arbeitsentgelt

Nach Auffassung der Rentenversicherungsträger kann bei Vorliegen einer der Tatbestände, in denen keine unverschuldete Unkenntnis geltend gemacht werden kann, grundsätzlich typisierend unterstellt werden, dass die fehlende Beitragszahlung nicht auf unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers beruht. Aber auch in anderen Fallgestaltungen, in denen sich bei der Einzelfallprüfun...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2 Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) überwacht die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Beitragsanteile der Versicherten und der Künstlersozialabgabe bei den Unternehmern ohne Beschäftigte und den Ausgleichsvereinigungen. 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialvers...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln

Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein jeweils vorsätzliches Handeln vor. Aus de...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.1 Billigend in Kauf genommene Nichtabführung der Beiträge

Nach der Entscheidung des BSG[1] reicht es für die Annahme der 30-jährigen Verjährungsfrist aus, wenn der Beitragspflichtige die Beiträge bedingt vorsätzlich vorenthalten hat. Das ist z. B. der Fall, wenn er seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.2 Eigenwerber

Die Künstlersozialabgabe haben typische Verwerter und Unternehmen zu entrichten, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen (Eigenwerber).[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.2 Aufgaben der Prüfgruppe

Die Prüfgruppe der KSK führt branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durch. Weitere Aufgaben der Prüfgruppe sind, die Prüfer der Rentenversicherungsträger in Fragen der Künstlersozialversicherung zu beraten und an deren Fort- und Weiterbildung mitzuwirken, Informationen aus den Arbeitgeberprüfungen zusammenzuführen und für die Prüfpraxis aufzuberei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.3 Erfüllungsgehilfen

Der Arbeitgeber haftet auch für jedes vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen, als hätte er selbst gehandelt. Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers als Beitragsschuldner bei der Erfüllung einer ihm obliegenden Verbindlichkeit tätig wird. Unerheblich ist dabei das zwischen dem Arbeitgeber und dem Erfüllungsgehilfe...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.3 Erstellung der Entgeltabrechnung durch fachkundiges Personal

Bedingter Vorsatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt nach Auffassung der Rentenversicherungsträger auch dann vor, wenn die Entgeltabrechnung von fachkundigem Personal (z. B. eigenes Fachpersonal oder Steuerberater) erstellt wurde. Die Feststellung eines Vorsatzes bzw. bedingten Vorsatzes setzt allerdings voraus, dass – zusätzlich – das Vorliegen eines...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.2 Sofortige Prüfpflicht

Ergeben sich im Rahmen der Prüfung von Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht zur Prüfung der Künstlersozialabgabe ausgewählt worden sind, Hinweise auf eine Abgabepflicht nach dem KSVG, muss der Prüfer diesen Hinweisen sofort nachgehen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 4 Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte.[1] Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z. B. für Material, Transport, Telefon sowie nicht künstlerische Nebenleistungen. Nicht zur Bemessungsgru...mehr