Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Lohnsteuerliche Betriebsstätte (§ 41 Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für den LSt-Abzug gilt ein eigener, mit § 12 AO (> Rz 7 ff) nicht deckungsgleicher Begriff der Betriebsstätte (§ 41 Abs 2 EStG), der auf lohnsteuerliche Belange besonders zugeschnitten ist. Er legt fest, wo der ArbG seinen steuerlichen ArbG-Pflichten nachzukommen hat und welches FA als > Betriebsstätten-Finanzamt für den ArbG örtlich zuständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Risikoanalyse in der Verrechnungspreisdokumentation

Rz. 658 [Autor/Stand] Keine Darstellungsvorgaben. § 4 Nr. 3 Buchst. a GAufzV spricht lediglich von einer "Funktions- und Risikoanalyse". Wie eine Analyse der Risiken letztlich erfolgen soll und wie eine wirtschaftliche Gewichtung der Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf die Verrechnungspreisermittlung durchgeführt werden kann, ist in das Ermessen des Steuerpflichtigen g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Unternehmen mit sog. "Routine"-Funktionen

Rz. 664 [Autor/Stand] Allgemeines. Routineunternehmen kennzeichnen sich dadurch, dass sie technisch wie organisatorisch einfache Funktionen ausüben und dementsprechend lediglich geringe wirtschaftliche Risiken tragen. Im Gegenzug erwirtschaften Routineunternehmen geringere, jedoch stabile Gewinne. Der Einsatz von (immateriellen) Wirtschaftsgütern und Know-how ist im Vergleic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bausparbeiträge entgegenzunehmen und daraus den Bausparern Baudarlehen zu gewähren (vgl § 1 Abs 1 BSpKG – Gesetz über Bausparkassen). Ergänzendes enthält die VO vom 29.12.2015, BGBl 2015 I, 2576, geändert durch VO vom 23.07.2021, BGBl 2021 I, 3206. Für die Wohnun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 1.2 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Verträge zu vermögenswirksamen Leistungen, Pfändungsunterlagen, Prüfungsberichte (z. B. Betriebsprüfung), Rechnungsbelege über Auslagenersatz, Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 2 Folgen der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Verstöße gegen die Regelungen zur Aufbewahrung sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden kann. Wenn im Baugewerbe oder in der Kurier-, Express- oder Paketbranche Entgeltunterlagen nicht oder nicht richtig gestaltet sind, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR belegt werden.[1] Feststellung des Verstoßes bei einer Betriebsprüfung Hat ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 3 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Verlangt das Finanzamt nach einer Anzeige des Steuerpflichtigen gemäß § 30 Abs. 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 27.08.2008 ‐ II R 36/06BStBl II 2009, 232mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 2 Pauschalierung mit betriebsindividuellem Pauschsteuersatz

Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem besonderen, betriebsindividuellen Pauschsteuersatz ist in 2 Fällen möglich[1]: Auf Antrag des Arbeitgebers für sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen bis 1.000 EUR jährlich und bei Nacherhebung der Lohnsteuer im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 9 Lohnsteuerprüfung, Nachforderung, Haftung

Der Lohnsteuer-Außenprüfung unterliegen alle Arbeitgeber. Hierbei wird geprüft, ob sämtliche Arbeitnehmer erfasst wurden und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen, gleichgültig in welcher Form sie gewährt wurden, dem Steuerabzug unterworfen wurden und ob bei der Berechnung der Lohnsteuer von der richtigen Lohnhöhe ausgegangen wurde. Der Arbeitgeber haftet für die richtige Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.2 Freie Mitarbeit und Werkverträge

Freie Mitarbeiter können ebenfalls eingesetzt werden, um eine Organisation agil zu gestalten. Ein freier Mitarbeiter ist jemand, der selbstständig eine unternehmerische Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage ausführt.[1] Um die Gefahr einer ›verdeckten‹ Arbeitnehmerüberlassung und der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu vermeid...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.2 Äußerer Betriebsvergleich

Liegen innerbetriebliche Vergleichswerte nicht vor, ist ein außerbetrieblicher Fremdvergleich nötig. Dabei benutzt man zur Orientierung branchenspezifische Gehaltsuntersuchungen aus der deutschen Wirtschaft. Liegen branchenspezifische Erfahrungswerte nicht vor, kann man auf die in Wirtschaft und Rechtsprechung anerkannten Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen, die sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / Einführung

Für die Bemessung von angemessenen Bezügen eines Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Die Vergütung des Geschäftsführers soll grundsätzlich ein Äquivalent für den Wert seiner Arbeit darstellen und ist auf dieser Basis zu schätzen. Das richtige Maß zu finden, ist dabei gar nicht so einfach. Hilfe bieten z. B. der "interne" Fremdvergleich, also ein Vergleich mit den B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.2 Auswirkungen beim Gesellschafter

Die vGA ist beim Gesellschafter nach den für ihn geltenden steuerlichen Grundsätzen zu erfassen, unabhängig davon, ob sie bei der Gesellschaft erfasst wurde. Es gibt keinen Grundsatz, nach dem Ansatz und Bewertung der vGA beim Anteilseigner von dem Ansatz und der Bewertung bei der Gesellschaft abhängen. Befinden sich die Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen des Gese...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / b) Unterbrechung der Außenprüfung

Nach § 171 Abs. 4 S. 2 AO entfällt die Ablaufhemmung, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn aus von der Finanzbehörde zu vertretenden Gründen für die Dauer von mehr als sechs Monaten unterbrochen wird. Diese Regelung greift auch dann ein, wenn der Prüfungsbeginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wurde (§ 171 Abs. 4 S. 1 Alt. 2AO, BFH v. 4.3.2020...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 3. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO)

a) Prüfungsanordnung Eine vor Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Außenprüfung löst eine Ablaufhemmung aus (§ 171 Abs. 4 AO). Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist die Auswertung der Außenprüfungsergebnisse nicht beeinträchtigt, d.h. dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / a) Prüfungsanordnung

Eine vor Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Außenprüfung löst eine Ablaufhemmung aus (§ 171 Abs. 4 AO). Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist die Auswertung der Außenprüfungsergebnisse nicht beeinträchtigt, d.h. dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden könne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / d) Sonderfall: § 138 Abs. 3 StPO

Ein StB kann nach § 138 Abs. 3 StPO mit Genehmigung des Gerichts Zeugenbeistand (vgl. § 68b StPO) sein. Beispiel: In einem Steuerstrafverfahren wegen Umsatzsteuer-Karussellgeschäften gegen die Hintermänner wird ein Zeuge vernommen, der als "missing trader" fungiert hat und inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist (s. Tormöhlen in Papperitz/Kell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / 1. Ermittlungsverfahren vor der BuStra, Steufa und den Zollfahndungsdienststellen

In ausschließlichen Steuerstrafverfahren nach § 386 Abs. 2 AO vor der FinBeh. bzw. der Steuer- oder Zollfahndungsdienststelle kann der StB als alleiniger Verteidiger auftreten, denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 StBerG gehört zum Berufsbild des StB auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und steuerlichen Bußgeldsachen (vgl. Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / I. Allgemeines

Der StB ist die zentrale Figur im Gefüge der geschäftsmäßigen Ausübung der Steuerrechtshilfe. Neben Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und entsprechenden Berufsausübungs-Gesellschaften ist er im Rahmen seines jeweiligen Auftrags berufen, die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 4 Mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht

Rz. 178 Für den Fall des Verstoßes gegen die Übermittlungspflicht enthält § 5b EStG weder eine eigene Sanktion noch verweist er auf andere Sanktionen oder ordnet deren entsprechende Anwendung an. Folglich können sich Konsequenzen nur ergeben, wenn sie sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften herleiten lassen. Rz. 179 Im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.2 Keine Rückwirkung auf frühere Veranlagungszeiträume

Rz. 147 Das Inkrafttreten ist in § 52 Abs. 11 EStG und der AnwZptV v. 20.12.2010[1] geregelt (Rz. 32ff.). Diese Vorgaben stellen auf den Beginn des Wj. ab. Werden in Abs. 1 genannte Unterlagen aus früheren Wj. zu einem späteren Zeitpunkt geändert, müssen sie nicht elektronisch offengelegt werden. Damit kommt es zu einer sachgerechten Regelung, die unbillige Härten für die St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verdeckte Gewinnausschüttun... / Hintergrund

Im Streitfall war der Kläger alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Zu Beginn des Jahres hielt er zwei Drittel der Anteile, das verbleibende Drittel gehörte der GmbH selbst. Durch einen notariellen Vertrag übertrug die GmbH ihren eigenen Anteil unentgeltlich auf den Kläger, sodass dieser anschließend alle Anteile besaß. Für die Übertragung musste der Kläger keine Gegenleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Darlehen / 2 Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Gesellschafterdarlehen)

Neben Krediten von Banken, Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter bzw. der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Unter der Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Dementsprechend richtet sich die Nutzungsdauer nach den betrieblichen Umständen. Da die Nutzungsdauer häufig schwierig zu schätzen ist, wird auf die vom BMF[2] herausgegebenen amtlichen "AfA-Tabellen" zurückgegriffen. Diese ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 8 Darlehen an Gesellschafter nach Auflösung der GmbH

Die Auflösung der GmbH hat keine Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensverbindlichkeit zur Folge. Das hat der BFH mit Urteil vom 16.6.2015 entschieden.[1] Im entschiedenen Fall erhielt ein Gesellschafter von der GmbH ein über ein Verrechnungskonto gebuchtes Darlehen. Da mit der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber dem Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerclouds als Austauschp... / 2 Digitaler Austausch von Finanzverwaltung zu Unternehmen/Steuerberatern und umgekehrt wird ermöglicht

E-Mail und ELSTER-Portal sind in mehreren Punkten begrenzt: Zum einen ist für die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, d. h. für den Austausch in beide Richtungen, aufseiten der Finanzverwaltung zu berücksichtigen, dass diese das Steuergeheimnis[1] zu wahren hat. Nachdem eine E-Mail als digitale Postkarte zu sehen ist, ist es der Finanzverwaltung ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerclouds als Austauschp... / Zusammenfassung

Überblick Nicht nur Unternehmer, sondern auch Finanzbeamte erleben seit einiger Zeit einen Digitalisierungsschub. So wurden von den Finanzverwaltungen Plattformen in der Cloud entwickelt. Über diese können Steuerberater und Unternehmen große Datenmengen, die z. B. für die Betriebsprüfung benötigt werden, an die Finanzverwaltung übermitteln. Dieser Beitrag erläutert, wo das m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 S. 1, bei welchen Stpfl. eine abgekürzte Außenprüfung durchgeführt werden kann, und ordnet in Abs. 1 S. 2 die Beschränkung der Prüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen an. Abs. 2 S. 1 begründet die Pflicht, den Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererkl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3 Hinweis- und Mitteilungspflichten bei einer abgekürzten Außenprüfung (Abs. 2)

3.1 Hinweis auf beabsichtigte Abweichungen von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen (Abs. 2 S. 1) Rz. 15 Nach § 203 Abs. 2 S. 1 AO ist der Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen abgewichen werden soll. Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 S. 3 AO, der den Anspruch des Stpfl. auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2 Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer abgekürzten Außenprüfung (Abs. 1)

2.1 Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1) Rz. 5 Nach § 203 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde bei Stpfl., bei denen sie eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls nicht für erforderlich hält, eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Vorschrift stellt keine Erweiterung der Möglichkeit zur Außenprüfung dar, sondern regelt nur, unter welchen Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2.1 Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 203 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde bei Stpfl., bei denen sie eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls nicht für erforderlich hält, eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Vorschrift stellt keine Erweiterung der Möglichkeit zur Außenprüfung dar, sondern regelt nur, unter welchen Voraussetzungen sich die Finanzbehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der abgekürzten Außenprüfung erstreckt sich auf alle Stpfl., die nach § 193 AO der Außenprüfung unterliegen, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls aber für nicht erforderlich hält.[1] Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich auf Außenprüfungen aller ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.3 Keine Geltung des § 201 Abs. 1 und des § 202 Abs. 2 AO (Abs. 2 S. 3)

Rz. 21 Nach § 203 Abs. 2 S. 3 AO gelten § 201 Abs. 1 AO und § 202 Abs. 2 AO im Rahmen der abgekürzten Außenprüfung nicht. Aus dem Geltungsausschluss des § 201 Abs. 1 AO folgt, dass die Finanzbehörde nicht dazu verpflichtet ist, über das Ergebnis der Außenprüfung eine Schlussbesprechung abzuhalten, bei der insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 164 Abs. 3 S. 3 AO: Auch die abgekürzte Außenprüfung führt zu einer abschließenden Prüfung der Besteuerungsgrundlagen, sodass der Vorbehalt der Nachprüfung nach ihrem Abschluss aufzuheben ist.[1] Verhältnis zu § 171 Abs. 4 AO: Die abgekürzte Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist unter denselben Voraussetzungen und in denselben Grenzen wie e...mehr