Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1.2 Besondere Pflichten im Hinblick auf die EDV

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) hat die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnung deutlich reduziert. Die behördlichen Prüfungsbefugnisse wurden durch die neuen § 27b Abs. 2 S. 2 und 3 UStG entsprechend erweitert (vgl. Rz. 6); Letzteres – wie die Lockerungen zur E-Rechnung selbst – ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 28 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn § 46 EStG keine gegenteilige Regelung enthält (vgl § 25 Abs 1 HS 2 EStG). Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug tatsächlich vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allg:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insb bei Veränderungen i... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Nachforderung auf Anzeige des Arbeitgebers (§ 41c Abs 4 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend geändert oder erkennt der ArbG, dass er die LSt bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so ‚kann’ er die zu wenig erhobene LSt – auch Beträge unter 10 EUR (> R 41c.1 Abs 1 Satz 3 LStR) – bei der jeweils nächsten Lohnzahlung des laufenden Kalenderjahres nacherheben (§ 41c Abs 1 EStG; > R 41... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.1 Erstattung oder Erlass wegen nicht bestehender Abgabenschuld (Art. 117 UZK)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundfall von Erstattung/Erlass ist gem. Art. 117 ZK, dass der gezahlte Betrag gesetzlich nicht geschuldet oder der Betrag zu Unrecht erhoben worden war. Diese Vorschrift setzt anders als die nationalen Vorschriften der AO ausschließlich beim Betrag der Zollschuld an, nicht bei der Fehlerhaftigkeit des Bescheides an sich. Die entsprechenden Vo... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Nachforderung durch anderweitige Festsetzung angemeldeter Lohnsteuer

Rz. 65 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Hat der ArbG für einen bestimmten > Lohnzahlungszeitraum bereits eine > Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben und erweist sich diese als fehlerhaft und sind deshalb nicht oder zu niedrig einbehaltene Abzugsteuern nachzufordern, ist es in den Grenzen der > Verjährung (> Verjährung von Steueransprüchen) zulässig, die Steuerfestsetzung für einen oder ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.2 Vorlagepflicht nach dem 31.12.2024 (Abs. 4 neu)

Rz. 105 Der Grundsatz, dass die Verrechnungspreisdokumentation nur auf Anforderung und in der Regel nur anlässlich einer Außenprüfung angefordert wird[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. 20.12.2022[2] geändert. Die Modalitäten für die Vorlagepflicht nach Abs. 3 wurden neu gegliedert und an das Ziel des Gesetzgeb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.3 Vorlagefrist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 107 Nach § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO ist die Dokumentation für gewöhnliche Geschäftsvorfälle nach Abs. 3 Satz 2 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anordnung einer Außenordnung oder nach Anforderung durch die Finanzbehörde zu erfüllen. Die mit Wirkung zum 1.1.2025 vorgenommene Halbierung und Vereinheitlichung der Vorlagefrist folgt dem Ziel einer beschleunigten Auß... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumenta... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.1 Vorlagepflicht vor dem 1.1.2025 (Abs. 3 S. 5 a. F.)

Rz. 104 Nach Abs. 3 S. 5 alter Fassung soll die Finanzbehörde die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation bis zum 31.12.2024[1] nur dann verlangen, wenn diese zur Durchführung einer Außenprüfung benötigt wird. Auch die Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach § 89a AO kann die Vorlage rechtfertigen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheid... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Beteiligten, wobei untechnisch und in Abgrenzung zu §§ 93 Abs. 1 S. 3 und 93c AO nur der Steuerschuldner selber gemeint ist, ist die Kehrseite des Amtsermittlungsgrundsatzes der Finanzbehörde. Grundsätzlich ist aus der Mitwirkungspflicht auch ohne weiteres ein Mitwirkungsrecht abzuleiten, das z. B. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Steuersc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.4 Formale Voraussetzungen der Vorlage

Rz. 107 Ab dem 1.1.2025 sind nach Abs. 4 Satz 3 Aufzeichnungen stets mit der Anordnung einer Außenprüfung vorzulegen, sodass § 2 Abs. 6 S. 4 GAufzV, der die Anforderung mit der Außenprüfung vorsieht, mit Ausnahme der nicht von Abs. 4 Satz 3 umfassten Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 ins Leere geht. Im Übrigen bleibt es indes dabei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6 Vorlagepflicht

Rz. 103 Im Rahmen der Außenprüfung hat sich erst langsam und aufgrund der sehr aufwendig zu prüfenden Verrechnungspreise die Erkenntnis durchgesetzt, dass Steuerlastgefälle zwischen Sitzländern konzernangehöriger Unternehmen genutzt werden können, um Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer oder Länder ohne nennenswerte Steuerbelastung zu verschieben. Zunehmend gelingt es aller... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.5 Beweisvorsorgepflicht (§ 90 Abs. 2 S. 3 AO)

Rz. 53 Die Beteiligten haben bei Vorgängen mit Auslandsbezug alle bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung und Beweismittelbeschaffung auszuschöpfen.[1] § 90 Abs. 2 S. 3 AO intensiviert diese Pflicht noch dadurch, dass dem Beteiligten aufgegeben wird, bereits bei der Gestaltung seiner Verhältnisse Beweisvorsorge zu treffen.[2] Rz. 54 D... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der Dokumentationspflicht

Rz. 100 Auch § 90 Abs. 3 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz[1] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde. Nach den allgemein geltenden Darlegungs- und Beweislastregeln obläge es ohne nähere gesetzliche Ausgestaltung der Finanzbehörde, die Unangemessenheit der Verrechnungspreise zu belegen (vgl. Rz. 61). Allerdings hat der Gesetzgebe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.1 Transaktionsmatrix (Abs. 3 S. 2 Nr. 1 n. F.)

Rz. 81b Mit Wirkung zum 1.1.2025 und damit unter Umkehr der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] als zu weitgehend empfundenen Dokumenations- und Vorlagepflichten enthält das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[2] nunmehr die Änderung, dass im Falle einer Außenprüfung anstelle der Verrechnungspreis- und der Angemessenheitsdokumentation eine Transakt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (Abs. 5)

Rz. 72 Ursprünglich war die Verordnungsermächtigung zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung in dem handwerklich verunglückten § 90 Abs. 3 AO im Satz 11 enthalten. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1], die zuletzt im Jahr 2017[2] geändert wurde, umfa... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File, Abs. 3 Sätze 1 und 2)

Rz. 80 Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO haben Stpfl., die Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG unterhalten, anhand des vorgegebenen Dokumentationsstandards zu belegen, dass diese Geschäftsbeziehungen so bemessen sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Umständen vereinbart worden wären.[1] Grundsätzlich dient diese Dokume... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.3 Stammdokumentation (Master File, Abs. 3 Satz 3)

Rz. 88a Überschreitet das Unternehmen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist[1], die Umsatzschwelle von 100 Mio EUR jährlich, hat es gem. § 90 Abs. 3 S. 3 AO zusätzlich zum Local File (vgl. Rz. 80ff.) eine Stammdokumentation zu erstellen. Dieser Schwellenwert soll sicherstellen, dass nur Unternehmen von einem gewissen Gewicht im Konzernverbund und einem hiera... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspflichtige und damit auch beitragspflichtige abhängige Beschäftigung handelt. Die Frage der Entgeltlichkeit einer Tätigkeit i... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10 Gestaltung einer doppelten Haushaltsführung nicht ratsam

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, entsteht auch, wenn der Hauptwohnsitz vom Tätigkeitsort wegverlegt wird. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Hauptwohnung Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Gestaltungen, die darauf abzielen, nur wegen der Steuerersparnis eine doppelte Haushaltsführung zu konstruieren, sind nicht sinnvoll. Eine Ferienwoh... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 4 Ausgleichsposten beim Organträger gem. § 14 Abs. 4 KStG a. F. (Rechtslage bis 2021)

Um die Einmalbesteuerung auch bilanztechnisch zu erreichen, erfolgte für Vorgänge vor dem 1.1.2022 beim Organträger die Bildung eines aktiven oder passiven Ausgleichspostens[1] in der Steuerbilanz, sog. Ausgleichspostenmethode.[2] Diese Ausgleichspostenmethode, die im Folgenden dargestellt ist, gilt allerdings nur noch für in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- bzw. Me... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Anschaffungsnahe Aufwendungen / 8 Änderung von Bescheiden, wenn im dritten Jahr nach Anschaffung die 15-%-Grenze überschritten wird

Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Rückwirkung entfaltet.[1] Der erlassene Steuerbescheid, in dem z. B. die Instandhaltungsmaßnahmen im ersten Jahr nach der Anschaffung eines Gebäudes vom Finanzamt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt wurden, ist zunächst inhaltlich korrekt. Kommt es aber im... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz[1] als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [2] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Abl... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / II. Einsichtsrecht des Finanzamtes

Rz. 40 Die Finanzämter dürfen keine Einsicht in die Anderkontenunterlagen nehmen. Bei Auskunftsersuchen ist der Notar gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Verweigerung der Auskunft berechtigt und nach § 18 BNotO auch verpflichtet.[84] Etwas anderes gilt nur, wenn er von seiner Verschwiegenheitspflicht von den Beteiligten entbunden wurde. Unberührt bleiben natürlich die speziellen ... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG. Von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ist aber nicht nur der Wert gesondert festzuste... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung darstellt, ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1; überdies HdR-E, HGB § 265, Rn. 65ff.). Eine darüber hinausgeh... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / IV. Steuerprüfungen bei gemeinnützigen Stiftungen

Rz. 252 Das Thema Außenprüfung und Steuerprüfung und damit auch das Thema "Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht"[424] wird, wie die Praxis leider zeigt, i.d.R. bei gemeinnützigen Stiftungen auf die leichte Schulter genommen.[425] Mancher Stifter und nicht wenige Ehrenamtler scheinen dennoch zu denken, dass sie mit "ihrer" Stiftung auf einer Insel der Seligen... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) Schätzungsgrundlage bei Mängeln der Kassenführung

Wenn in einem Betrieb (wie etwa einer Diskothek mit bis zu fünf offenen Ladenkassen) vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung die gesamte Buchführung in Frage stellen und ihr die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Dies berechtigt das FA zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für sie... mehr

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§ 14 Praxishinweise zur Ber... / II. Die Gefahren einseitig steuerlicher Betrachtungen

Rz. 86 Bei der Beratung in Stiftungsprojekten spielen steuerliche Aspekte typischerweise eine wesentliche Rolle (siehe dazu §§ 8 und 9). Wer die Ausführungen in diesem Buch aufmerksam gelesen hat, weiß jedoch, dass für den Bereich des Stiftungsrechts (wie auch sonst) mit Nachdruck davor zu warnen ist, eine rechtlich zulässige Gestaltung allein aus steuerrechtlichen Erwägunge... mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher und Schriften

Achilles, Die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen der evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, 1986 Andrick/Muscheler/Uffmann (Hrsg.), Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht, 2023 (zit.: BoKo-StiftR/Bearbeiter) Andrick/Suerbaum, Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2016 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, Nac... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / I. Steuerbefreiung wegen "Gemeinnützigkeit"

Rz. 1 Bis heute sollen ca. 90 % aller Stiftungen steuerbefreit sein, so wird geschätzt. Für diese Stiftungen wollen wir hier einen bewusst praxisbezogenen Überblick geben. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die einschlägigen Fachkommentare und die nachfolgend erwähnte Spezialliteratur. Bei der steuerbefreiten Stiftung gibt der Stifter im Grundsatz sein Vermögen unwide... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / III. "Bescheinigung der Gemeinnützigkeit"

Rz. 93 Die Steuerfreiheit einer gemeinnützigen Stiftung und insbesondere deren "korrekte" tatsächliche Geschäftsführung wurden von der Finanzverwaltung bis 2013 grundsätzlich nicht im Vorhinein, sondern nur im Nachhinein überprüft. Die Finanzverwaltung erteilte jedoch eine "vorläufige Bescheinigung" der Gemeinnützigkeit, sobald die Gemeinnützigkeit behördenintern überprüft w... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Keine Einziehung bei Erlöschen des Steueranspruchs

Bei Taten der Steuerhinterziehung besteht das Erlangte i.d.R. in ersparten Aufwendungen, weil sich der Täter die Aufwendungen für die verkürzten Steuern erspart. Das gilt aber nur, wenn und soweit hierdurch beim Täter tatsächlich ein messbarer Vermögensvorteil eingetreten ist. Zunächst muss eruiert werden, in welcher Höhe durch die Verwirklichung eines Besteuerungstatbestand... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Geldauflagen (§ 153a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Geldauflagen, die in einem Steuerstrafverfahren wegen der Verkürzung von ESt auf gewerbliche Einkünfte erteilt werden, um die Einstellung des Verfahrens durch eine Zahlung an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zu erreichen, sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ 12 Nr. 4 EStG; vgl. hierzu Rundshagen in Korn, EStG, § 12 Rz. 52 [März 2019]; Thürmer i... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Es kann strafmildernd berücksichtigt werden, dass das FA dem Täter eine jahrelange Serie von Umsatzsteuerhinterziehungen leichtgemacht hat, obwohl die über Jahre hinweg durchgängig hohen Vorsteuerüberschüsse Anlass für eine frühere Umsatzsteuersonderprüfung hätten sein können (vgl. BGH v. 3.5.1983 – 1 StR 25/83, wistra 1983, 187 = StV 1983, 326; Schauf in Kohlmann, Steuerstr... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / h) Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein und im Urteil dargestellt werden (vgl. BGH v. 1.4.2025 – 1 StR 489/24, wistra 2025, 342 = HFR 2025, 690 = NStZ 2025, 741; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [August 2025]; Ransiek in Kohlmann, § 370 AO Rz. 466 ff. [März 20... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / d) Gefahr der Betriebsaufspaltung bei Vermögensverwaltung

Rz. 119 Ist eine gemeinnützige Stiftung mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und überlässt dieser wesentliche Betriebsgrundlagen, besteht die Gefahr, dass die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[198] zur Anwendung gelangen.[199] mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / 5. Der Streit um die Angemessenheit

Rz. 172 In AEAO Nr. 13 zu § 58 Nr. 6 AO schreiben die Verfasser des Anwendungserlasses die vorschnelle Sicht fort, dass die Unterhaltsleistungen für den Stifter und die nächsten Angehörigen "angemessen" sein müssen. Im Gesetz ist aber nicht von einem "angemessenen Unterhalt" die Rede, sondern davon, dass "in angemessener Weise"[279] der betreffende Personenkreis steuerunschä... mehr