Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Sozialversicherung

1 Prüfung des Mindestlohns 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1 Prüfung des Mindestlohns

1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften ni...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.3 Generalklausel

Ferner besteht die Abgabepflicht für Unternehmer, die Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische oder publizistis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 6 Entgeltunterlagen – Vorzulegende Unterlagen

6.1 Anforderungen an die vorzulegenden Entgeltunterlagen Bei einer Betriebsprüfung muss gewährleistet werden, dass jederzeit ohne zeitlichen Verzug ein Zugriff auf die Daten möglich ist. Ebenfalls muss jede Form der Abrechnung und der vorgenommenen Beurteilung während einer Betriebsprüfung innerhalb angemessener Zeit prüfbar sein. Dies muss sowohl durch die Prüfbarkeit einzeln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsfolgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers Rn. 62 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gem § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gem Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 5.2 Prüfung über das gesamte Rechnungswesen

Die Prüfung erstreckt sich über den gesamten Bereich der Entgeltunterlagen.[1] Sie kann über das gesamte Rechnungswesen einschließlich aller Voraufzeichnungen und Belege ausgedehnt werden.[2] Da entgeltbezogene Vorgänge oft nur in der Finanzbuchhaltung verbucht sind, ist mittlerweile die Prüfung des Rechnungswesens Prüfstandard der Rentenversicherungsträger. Zu den entgeltbe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 8.2 Rückzahlung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Wird im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt festgestellt, dass bei einem Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Gewährung des BAV-Förderbetrags nicht vorgelegen haben, muss er den bereits in Anspruch genommenen staatlichen Zuschuss zurückzahlen. Praxis-Beispiel Änderung nach Lohnsteuer-Außenprüfung Für eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoarbeitslohn von 2.500 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuernachforderung / 2 Auswertung von Lohnsteuer-Außenprüfungen

Betriebe werden regelmäßig in Abständen vom Finanzamt geprüft. Werden bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung Differenzen festgestellt, kommt es häufig zu Lohnsteuernachforderungen. Das kann bei falscher Bewertung von Dienstwagen, Sachbezügen oder anderen Sachverhalten der Fall sein. Hinweis Pflicht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerbescheid auch in so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Lohnsteuer-Außenprüfung beim Lohnsteuerabzug durch Dritte (§ 42f Abs 3 EStG)

A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG) Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 10 Summenbeitragsbescheid

Hat der Arbeitgeber seine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten verletzt und können daher die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden, kann der Rentenversicherungsträger Beitragsnachforderungen anhand eines Summenbeitragsbescheids, ggf. ohne namentliche Benennung, geltend machen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / Sozialversicherung

1 Zeitabstände Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 6.2.3 Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

Werden vom Arbeitgeber schriftliche Entgeltunterlagen mit Unterschriftserfordernis in elektronischer Form überführt, hat er diese mit einer fortgeschrittenen Signatur zu versehen. Eine zusätzliche Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in körperlicher Form ist dann nicht mehr notwendig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 6.2 Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen

Seit dem 1.1.2022 sind bestimmte begleitende und erläuternde Unterlagen zum Entgelt nur noch in elektronischer Form aufzubewahren.[1] Arbeitgeber können bei dem für die Prüfung zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, dass für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Daten verzichtet wird.[2] 6.2.1 Welche Unterlagen müssen el...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 6.2.1 Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?

Insbesondere sind folgende Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen: Nachweise einer Versicherungsfreiheit oder die nötigen Unterlagen zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht[1]; Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr oder bei geringfügig entlohnten Beschäftigten Auskünfte zu weite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 2 Zuständigkeiten

Für die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 6.2.2 In welcher Form sind die elektronischen Entgeltunterlagen zu führen?

Die Art und der Umfang der Speicherung der Datensätze und das Weitere zum Verfahren für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV werden bundeseinheitlich in Gemeinsamen Grundsätzen bestimmt. Gegenstand der Gemeinsamen Grundsätze ist Form und Übermittlung der Unterlagen, die nach § 8 Abs. 2 BVV zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Demna...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 6 Lohnsteuer-Nachschau

Wie bei der Umsatzsteuer wurde auch für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt.[1] Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren, das die Lohnsteuer-Außenprüfung ergänzt. Sie dient zur unangekündigten Überwachung und zeitnahen Aufklärung bestimmter lohnsteuerlich relevanter Sachverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.2 Prüfungsbericht

Führt die Prüfung zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen, ist dies dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen; anderenfalls sind die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen und die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen in einem schriftlichen Prüfungsbericht darzustellen. Für Lohnsteuer-Außenprüfungen kann der Prüfungsbericht seit 2023 a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.1 Schlussbesprechung

Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der Außenprüfung umfassen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 4 Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind verpflichtet, dem Prüfer auf Verlangen Auskünfte über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben und ggf. in ihrem Besitz befindliche Bescheinigungen und Belege über entrichtete Lohnsteuer vorzulegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG bei der LSt-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.4 Bereitstellung der Buchhaltung

Gegenstand der Prüfung sind die nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Hierfür sind insbesondere die Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung und aller Vor- und Nebensysteme, die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen enthalten, f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine Angestellten dem Prüfer Einsicht in die G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden Steuern) genannt. Außerdem sind dem Arbeitgeber zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich untereinander darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.3 Digitale Lohnschnittstelle

Um die elektronische Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer digitalen Lohnschnittstelle erarbeitet und beschrieben (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Die Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung erleichtert den Datenexport, insbesondere der Lohnkonten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.2 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde grundsätzlich 3 gleichberechtigte Möglichkeiten zur Verfügung. Die Entscheidung, von welcher Möglichkeit des Datenzugriffs die Finanzbehörde Gebrauch macht, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen; falls erforderlich, kann sie auch kumulativ mehrere Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Unmittelbarer Zugriff (Z1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 2 Pflichten des Außenprüfers

Der Außenprüfer muss sich gegenüber dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten durch seinen Dienstausweis ausweisen; anderenfalls kann ihm der Arbeitgeber das Betreten des Betriebs verwehren. Der Prüfungsbeginn muss vom Außenprüfer unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig gemacht werden.[1] Über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1 Lohnkonten

Sachverhalt Der Arbeitgeber muss in jedem Jahr für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Dazu ist er nach § 41 EStG verpflichtet. Wie lange müssen die Lohnkonten des Jahres 2026 aufbewahrt werden? Ergebnis Die Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die 6-jährige-Aufbewahrungsfrist gilt bei Lohnunterla...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.8 Erkennbarkeit der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch den Arbeitgeber

Stellt sich nachträglich heraus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die zulässige Arbeitsentgeltgrenze überschritten hat und der Arbeitgeber dies bei der Jahresvorausbetrachtung hätte erkennen müssen, ist rückwirkend von keiner geringfügig entlohnten Beschäftigung auszugehen. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis mit Wirkung für die Vergangenheit umzustellen. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge. Praxis-Beispiel Beginn der Verzinsung Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.2 Prüfung rechtswidriger Mindestlohnunterschreitungen

Rechtswidrige Mindestlohnunterschreitungen werden von den Rentenversicherungsträgern bei der turnusmäßigen Prüfung und mit Rückwirkung beanstandet.[1] Sie führen zu Beitragsnachforderungen und eventuell auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Mit Einführung des flächendeckenden Mindestlohns wurden diese Prüfungen ausgeweitet. Deshalb ist es nahezu ausgeschlossen, dass di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Scheinselbstständigkeit / 9 Mögliche Folgen einer falschen Einschätzung

Zunächst entscheidet der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber, ob das vertraglich eingegangene Verhältnis im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder in Form eines Werks- oder Dienstvertrags mit einem Selbstständigen zustande kommt. Insbesondere finanzielle Folgen durch Beitragsnachforderungen seitens der Sozialversicherung können bei einer falschen Beurteilung eintrete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Abgabenordnung

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG BBg v 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (11/2023); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (24. Aufl 2025). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die sachliche Zuständigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Als Folge der LSt-Außenprüfung kann gegen den ArbG ein Haftungsbescheid (§ 42d Abs 1 EStG) ergehen, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt nachträglich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Macht der ArbG nach Antrag und Zulassung durch das Betriebsstätten-FA (§ 40 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Umlageverfahren: Besondere ... / 3 Unkenntnis der Umlagepflicht

Auch die Unkenntnis von den Regelungen zur Umlagepflicht befreit nicht von eventuellen Nachzahlungen der Umlage, wenn die Umlagepflicht erst im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3.2 Künstlersozialkasse

Die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Arbeitgeber haben der Künstlersozialkasse oder dem (für Betriebsprüfungen) Rentenversicherungsträger auf Verlangen bestimmte Auskünfte zu geben. Auskunft ist über alle die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und Beitragsvorschüsse erforderlichen Tat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zukunftssicherungsleistungen / 4.2 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Übernimmt der Arbeitgeber über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus freiwillig auch den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, liegt ebenfalls steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung von 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr