Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.5 Quantitative Prüfmethoden und Schätzungsmethoden

Infolge der fortschreitenden Digitalisierung spielen quantitative Prüf- und Schätzungsmethoden im Rahmen der Außenprüfungen eine immer größere Rolle. In einem praxisrelevanten BMF-Schreiben werden insbesondere mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden vorgestellt, die in Außenprüfungen eingesetzt werden können, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichti... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist außerdem die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Wird eine Lohnsteuer-Außenprüfung als Anschlussprüfung durchgeführt, so schließt sie sich ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus den Vorschriften über die Verjährung von Steueransprüchen.... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Kooperative Prüfungselemente

Die Finanzbehörde kann mit dem Arbeitgeber verbindliche Rahmenbedingungen zur Lohnsteuer-Außenprüfung vereinbaren, um die Mitwirkung des Arbeitgebers nach § 200 AO konkret auszugestalten.[1] Werden die Rahmenbedingungen durch den Arbeitgeber erfüllt, unterbleibt ein qualifiziertes Mitwirkungsverlagen[2]. Die Rahmenvereinbarung wird schriftlich geschlossen und soll vor Beginn... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbei... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vorbereitung, Durchführung und Folgen

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den A... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.2 Keine Änderungssperre gegenüber Arbeitnehmer

Dem Finanzamt ist es in diesen Fällen allerdings nicht gänzlich verwehrt, Lohnsteuerfehlbeträge nachzufordern. Die Änderungssperre wirkt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nur im Lohnsteuerverfahren. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nicht nachf... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.2 Zuständigkeit bei Anrufungsauskunft

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Anrufungsauskunft wird zentral einem Finanzamt zugewiesen, wenn der Arbeitgeber mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten unterhält. Zuständig ist das Finanzamt der Geschäftsleitung, dem gegenüber in der Anrufungsauskunft zu erklären ist, für welche Betriebsstätten die lohnsteuerliche Behandlung von Bedeutung ist.[1] Die vom Betriebsstä... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.2 Prüfungsort

Prüfungsort sind die Geschäftsräume des Arbeitgebers. In diesem Fall müssen dem Prüfer ein geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.[1] Sind geeignete Geschäftsräume nicht vorhanden, kann die Prüfung stattdessen beim Finanzamt erfolgen. Hinweis Prüfung beim Steuerberater nur in Ausnahmefällen Die Prüfung... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Außenprüfungsordnung [2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.1 Prüfungsvorbereitung

Bei Zugang der Prüfungsanordnung empfiehlt sich folgendes organisatorische Vorgehen: Information des steuerlichen Beraters. Unterrichtung des für die Entgeltabrechnung zuständigen Personals, damit dieses während der Prüfung zur Verfügung steht. Überprüfung des angegebenen Termins – ggf. kann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden. Ka... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2 Durchführung der Prüfung

Infographic 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die fü... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 7.2 Prüfungsbericht

Führt die Prüfung zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen, ist dies dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen; anderenfalls sind die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen und die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen in einem schriftlichen Prüfungsbericht darzustellen. Für Lohnsteuer-Außenprüfungen kann der Prüfungsbericht seit 2023 a... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 8 Lohnsteuer-Nachschau

Wie bei der Umsatzsteuer wurde auch für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt.[1] Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren, das die Lohnsteuer-Außenprüfung ergänzt. Sie dient zur unangekündigten Überwachung und zeitnahen Aufklärung bestimmter lohnsteuerlich relevanter Sachverh... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 7.1 Schlussbesprechung

Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der Außenprüfung umfassen... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 4 Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind verpflichtet, dem Prüfer auf Verlangen Auskünfte über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben und ggf. in ihrem Besitz befindliche Bescheinigungen und Belege über entrichtete Lohnsteuer vorzulegen. mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine A... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.4 Bereitstellung der Buchhaltung

Gegenstand der Prüfung sind die nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Hierfür sind insbesondere die Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung und aller Vor- und Nebensysteme, die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen enthalten, f... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 7.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 5 Kooperative Prüfungselemente

Die Finanzbehörde kann mit dem Arbeitgeber verbindliche Rahmenbedingungen zur Lohnsteuer-Außenprüfung vereinbaren, um die Mitwirkung des Arbeitgebers nach § 200 AO konkret auszugestalten.[1] Werden die Rahmenbedingungen durch den Arbeitgeber erfüllt, unterbleibt ein qualifiziertes Mitwirkungsverlagen[2] Die Rahmenvereinbarung wird schriftlich geschlossen und soll vor Beginn ... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine Angestellten dem Prüfer Einsicht in die G... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden Steuern) genannt. Außerdem sind dem Arbeitgeber zus... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.3 Digitale Lohnschnittstelle

Um die elektronische Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer digitalen Lohnschnittstelle erarbeitet und beschrieben (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Die Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung erleichtert den Datenexport, insbesondere der Lohnkonten... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 2 Pflichten des Außenprüfers

Der Außenprüfer muss sich gegenüber dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten mit seinem Dienstausweis (u. a. mit Namen, Lichtbild, Gültigkeitsdauer und Befugnissen[1]) ausweisen; anderenfalls kann ihm der Arbeitgeber das Betreten des Betriebs verwehren. Der Prüfungsbeginn muss vom Außenprüfer unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig gemacht werden.[2] Über die festgeste... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden ... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.2 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde grundsätzlich 3 gleichberechtigte Möglichkeiten zur Verfügung. Die Entscheidung, von welcher Möglichkeit des Datenzugriffs die Finanzbehörde Gebrauch macht, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen; falls erforderlich, kann sie auch kumulativ mehrere Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Unmittelbarer Zugriff (Z1... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Hinzuschätzung aufgrund einer Nachkalkulation

Ein Hinzuschätzungsergebnis aufgrund einer Nachkalkulation eines Jahres darf nicht ohne den Nachweis gleicher Betriebsstrukturen auf andere Jahre und andere Betriebsteile des Steuerpflichtigen übertragen werden. FG Hamburg v. 24.2.2026 – 6 V 90/25 mehr

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GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / III. Klassische Fallstricke

Aufgrund des "Alles oder nichts-Prinzips" der erweiterten GewSt-Kürzung werden die Tätigkeiten von Immobilien-GmbHs von der Finanzverwaltung – etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen – kritisch überprüft und sind häufig Gegenstand von Steuerstreitverfahren. In der Praxis werden insbesondere folgende Fallgruppen aufgegriffen: Grundstücksüberlassung an Gesellschafter Photovoltaik Be... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zulässigkeit einer griffweisen Schätzung in Gestalt eines (Un-)Sicherheitszuschlags bei All-you-can-eat-Buffet-Restaurants

Der (Un-)Sicherheitszuschlag ist ein Unterfall der griffweisen Schätzung und als solcher im Spektrum der verschiedenen Schätzungsmethoden derjenige, der mit der größten Unsicherheit behaftet ist und daher nachrangig. Bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen ist ein Sicherheitszuschlag/-abschlag grundsätzlich berechtigt. Die gewonnenen Schätzungsergebnisse müssen schl... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Hinzuschätzung bei formellen Aufzeichnungsmängeln

Eine GmbH betrieb einen Einzelhandel mit 16 Filialen. Streitig sind die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchhaltung, die Schätzungsbefugnis und die Schätzungshöhe. Das FG entschied: Fehlende formelle Ordnungsmäßigkeit: Die Buchführung eines Einzelhandels mit zahlreichen Filialen mittels sog. Master- und Slavekassen (Haupt- und Nebenkassen) ist nicht formell ordnungsgemäß, wenn da... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Willkür bei Schätzungsbescheiden

Willkürlich – und damit nichtig i.S.d. § 125 Abs. 1 AO – ist ein Schätzungsbescheid nicht nur bei subjektiver Willkür des handelnden Bediensteten, sondern auch dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, evident von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar is... mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Versagung des Vorsteuerabzugs bei Verstoß gegen Registrierungspflichten

Bei dem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Versagung des Vorsteuerabzugs aufgrund eines Verstoßes gegen Registrierungspflichten. Der Klägerin, R, wurde das Recht auf Abzug der MwSt für Gegenstände verweigert, die sie aufgrund von steuerbaren Umsätzen in Bulgarien erwarb und sogleich an ihre Kunden mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufte, bevor... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Betriebsprüfu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Rückstellung bei Großbetrieb wegen Mitwirkung an Außenprüfung

Die X-AG ist ein Großbetrieb i. S. d. § 3 BpO.Deshalb muss sie eine Rückstellung für im Zusammenhang mit Außenprüfungen stehende Mitwirkungspflichten bilden. Hierfür ermittelt sie einen Betrag von 20.000 EUR. Buchungsvorschlag: mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Betriebsprüfung bei Großbetrieb

1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Rückstellungen für die Betriebsprüfung im Großbetrieb aufgeführt. mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Betriebsprüfu... / 5 In die Rückstellung einzubeziehende Aufwendungen

Handelsrechtlich ist die Rückstellung mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilungnotwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Zu berücksichtigen sind die voraussichtlich anfallenden Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten, soweit sie durch die künftige Betriebsprüfung veranlasst sind. Preis- und Kostensteigerungen sind... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Betriebsprüfu... / 1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung

Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Rückstellungen für die Betriebsprüfung im Großbetrieb aufgeführt. Großbetriebe haben Rückstellungen für im Zusamme... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Betriebsprüfu... / 4 Das gilt nicht für kleinere Kapitalgesellschaften

In seinem vorgenannten Urteil aus 2012 hatte der BFH die Frage offengelassen, ob eine Rückstellung für Betriebsprüfungskosten auch bei nicht abschlussgeprüften Steuerpflichtigen gebildet werden darf. Das hat das Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben vom 7.3.2013 [1] verneint. Danach kommt die Passivierung einer Rückstellung für Kosten, die in Zusammenhang mit einer zukünft... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Betriebsprüfu... / 3 Großbetriebe mit regelmäßig vorgesehener Abschlussprüfung müssen entsprechende Rückstellungen bilden

Zu den handelsrechtlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten[1] können auch Aufwendungen gehören, die durch am Bilanzstichtag bereits wirtschaftlich verursachte Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit einer künftigen Betriebsprüfung ausgelöst werden. Der handelsrechtlichen Rückstellungsverpflichtung folgt das Steuerrecht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG soweit folgende... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Allgemeines

Rz. 54 Der Arbeitgeber übt das Wahlrecht zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1, 2a, 3 und 7 EStG aufgrund des durch G. v. 2.12.2024[1] in § 40a Abs. 5 S. 2 EStG aufgenommenen Verweises (Rz. 6) auf die Neuregelung in § 40 Abs. 4 S. 1 EStG regelmäßig in der LSt-Anmeldung aus; diese beinhaltet zugleich die Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der pauschalen LSt als eigene Ste... mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 8 Auflösung der Rückstellung bei nachträglicher Feststellungsänderung der Betriebsprüfung

Nach den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht können sich Mehrsteuern ergeben. Wird gegen die Festsetzung der Mehrsteuern im Rechtsbehelfsverfahren erfolgreich Einspruch oder Klage eingelegt, so sind die in der Prüferbilanz ausgewiesenen Bilanzpositionen für die Mehrsteuerbeträge zu hoch ausgewiesen. Praxis-Beispiel Auflösung der Rückstellung Das Finanzamt hat aufgrund ei... mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Steuerrückstellung nach Außenprüfung

Hans Groß betreibt eine Pizzeria. Er ermittelt seinen Gewinn durch Bilanzierung. Bei einer Außenprüfung beanstandet der Prüfer zu niedrige Rohgewinnaufschlagsätze, Kalkulationsdifferenzen sowie Fehlbeträge in der Geldverkehrsrechnung. Für das Streitjahr ist eine Rückstellung für hinterzogene Steuern i. H. v. 11.000 EUR zu bilden. Buchungsvorschlag: mehr