Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9.1 Meldeverfahren zur Unfallversicherung

Für jeden unfallversicherten Beschäftigten ist zusätzlich zur Entgeltmeldung eine UV-Jahresmeldung (Grund "92") zu erstatten.[1] Dies gilt auch für ausschließlich in der Unfallversicherung Versicherte (Personengruppe "190"). Geprüft wird die Vollständigkeit der UV-Jahresmeldungen aller Arbeitnehmer und ob die Angaben in der UV-Jahresmeldung korrekt sind.mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.4 Einsatz von künstlicher Intelligenz

Die Deutsche Rentenversicherung kann für die Prüfung bei den Arbeitgebern eine Datenanalyse mittels eines Systems künstlicher Intelligenz (KI-System) durchführen. Die Datenanalyse dient dem Zweck, den prüfenden Träger der Rentenversicherung bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, indem ihm bereits im Vorfeld der Prüfung Hinweise auf mögliche Prüfungsschwerpunkte z...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.3 Arbeitnehmerbefragungen

Arbeitnehmerbefragungen können erforderlich werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geklärt werden müssen. Der Beschäftigte hat auf Verlangen dem Versicherungsträger Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen[1] über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgel...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 3 Ort der Prüfung

Dem Arbeitgeber steht ein grundsätzliches Wahlrecht darüber zu, ob die Prüfung in seinen Geschäftsräumen, bei der Abrechnungsstelle (Steuerberater oder andere Stellen) oder beim Rentenversicherungsträger durchgeführt werden soll. Das Wahlrecht entfällt, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers gerechtfertigt erscheinen lassen.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Mängelbeseitigung

Im Rahmen der Mitwirkungspflichten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die bei der Prüfung festgestellten Mängel zu beheben. Hierfür kann ihm eine Frist gesetzt werden. Darüber hinaus kann ihm die Auflage erteilt werden, die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung und die getroffenen Vorkehrungen nachzuweisen.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.1 Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 SGB X umfasst insbesondere alle Angaben über die Anzahl der beschäftigten Personen einschließlich mitarbeitender Familienangehöriger und der geringfügig Beschäftigten, ohne Rücksicht auf ihre versicherungsrechtliche Stellung, die Namen, Geburtsdaten und Anschriften dieser Personen, die Höhe ihrer Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, den Zei...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8 Prüfung der Beitragsberechnung und der Beitragsabführung

Die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erfolgt aus dem Arbeitsentgelt. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen nicht nur für gezahltes, sondern auch für geschuldetes Arbeitsentgelt, das zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht ausgezahlt ist.[1] 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitlic...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10 Prüfung eines ausreichenden Insolvenzschutzes für Wertguthaben

Für Wertguthaben beschäftigter Arbeitnehmer, die auf der Grundlage von Wertguthabenvereinbarungen gebildet wurden, müssen vom Arbeitgeber ausreichende Insolvenzsicherungsmaßnahmen getroffen sein.[1] 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen wor...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Sozialversicherung

1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetri...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 12 Prüfung für die Unfallversicherungsträger

Die Träger der Rentenversicherung führen auch die Prüfung der Unfallversicherung durch.[1] Die Prüfung der Unfallversicherung wird unter Berücksichtigung der Veranlagungsbescheide und den Erläuterungen zum Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgenommen und beinhaltet die Prüfung der Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den entsprechenden Gefahrenklassen bzw. Gefahrtar...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14 Aufzeichnungs-, Nachweis-, Auskunfts- und Vorlagepflichten

Die Auskunfts-, Nachweis- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers gegenüber den prüfberechtigten Rentenversicherungsträgern beziehen sich auf alle Tatsachen, die für die Erhebung der Beiträge im Einzelfall erforderlich sind.[1] Der Arbeitgeber hat wegen der Entrichtung von Beiträgen über alle Tatsachen wie die Art und Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort und das Arbe...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.2 Vervielfältigung von Unterlagen

Soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, dürfen Unterlagen des Arbeitgebers auf Kosten der Versicherungsträger vervielfältigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4.1.2 Modul "Annahme von Grunddaten für Meldekorrekturen"

Werden die bereitgestellten Daten durch die mit dem Zusatzmodul "Annahme von Grunddaten für Meldekorrekturen im Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung" zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware maschinell abgeholt und verarbeitet, kann der Arbeitgeber im eigenen Abrechnungssystem die Meldekorrekturen veranlassen. Die Meldekorrektur beinhaltet eine Sto...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 1 Verfahren

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung vereinfacht dem Arbeitgeber die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Dem Betriebsprüfer vor Ort müssen weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Das spart Zeit und Geld. Nimmt ein Arbeitgeber am Verfahren teil, sind die für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten in der durch die Verfahrensgrundsätze vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4.1 Rückmeldung bei Feststellungen

4.1.1 Bereitstellung von Grunddaten für die Berichtigung von Meldungen Bei beitragsrechtlichen Prüffeststellungen mit melderelevanten Entgeltdifferenzen wird nach Abschluss der Betriebsprüfung eine Datei erstellt, die neben Korrekturhinweisen aus Nachberechnungs- bzw. Erstattungsfällen auch Grundinformationen über die zu stornierenden Ursprungsmeldungen enthält. Diese Datei w...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4.1.1 Bereitstellung von Grunddaten für die Berichtigung von Meldungen

Bei beitragsrechtlichen Prüffeststellungen mit melderelevanten Entgeltdifferenzen wird nach Abschluss der Betriebsprüfung eine Datei erstellt, die neben Korrekturhinweisen aus Nachberechnungs- bzw. Erstattungsfällen auch Grundinformationen über die zu stornierenden Ursprungsmeldungen enthält. Diese Datei wird bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) bereitgestellt u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4.2 Bereitstellung von Prüfergebnissen in elektronischer Form

Das Prüfergebnis in elektronischer Form wird als PDF-Datei bei der DSRV zum Abruf im eXTra-Standard bereitgestellt.[1] Das elektronische Dokument kann dann unternehmensseitig z. B. im Dokumenten-Management-System (DMS) abgelegt werden. Das Prüfergebnis wird weiterhin in körperlicher Form postalisch übersandt. Maßgebend für die ordnungsgemäße Zustellung sowie für den Zeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 2.3 Datenschutz und Datensicherheit

Die Daten werden vom Arbeitgeber bzw. Steuerberater ausschließlich zum konkreten Zweck der Durchführung der einzelnen Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV übermittelt. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung oder eine anlasslose Bevorratung der Arbeitgeberdaten erfolgt nicht. Die Speicherung erfolgt für die Dauer der Betriebsprüfung ausschließlich in speziell gesicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 2.2 Datenübermittlung

Die Übersendung der Daten erfolgt medienbruchfrei und im Online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Standards (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren). Dieser Standard wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt und richtet sich insbesondere an Datenübermittlungsverfahren zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Die Daten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 3.3 Übermittlung der ergänzenden Entgeltunterlagen

Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 2 BVV geregelt, welche ergänzenden Unterlagen spätestens ab 1.1.2027 in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Zu den begleitenden Entgeltunterlagen gehören Unterlagen zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit, zur Staatsangehörigkeit, zur Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, zur Entsendung und auch Stundenaufzeichnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 2.1 Einheitliche Schnittstelle (Datensatzbeschreibung)

Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Abrechnungsprogrammen und der damit verbundenen heterogenen Datenstruktur wurde eine einheitliche und verbindliche Schnittstelle für den Export der prüfrelevanten Daten aus den Abrechnungssystemen definiert. Die konkrete Angabe der für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten inklusive der Vorgabe zu Struktur und Feldformaten sind dabei be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4.3 Löschung der Arbeitgeberdaten

Nach Abschluss des Verfahrens beim Rentenversicherungsträger werden die übermittelten Daten automatisch gelöscht. Die Löschung der gelieferten Arbeitgeberdaten in den Systemen der Rentenversicherung erfolgt in Anwendung des § 28p Abs. 8 Satz 6 SGB IV. Dem Arbeitgeber wird der Abruf eines Löschprotokolls im eXTra-Standard ermöglicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / Sozialversicherung

1 Verfahren Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung vereinfacht dem Arbeitgeber die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Dem Betriebsprüfer vor Ort müssen weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Das spart Zeit und Geld. Nimmt ein Arbeitgeber am Verfahren teil, sind die für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten in der durch die Verfahrensgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 2 Technische Grundlagen und Rahmenbedingungen

2.1 Einheitliche Schnittstelle (Datensatzbeschreibung) Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Abrechnungsprogrammen und der damit verbundenen heterogenen Datenstruktur wurde eine einheitliche und verbindliche Schnittstelle für den Export der prüfrelevanten Daten aus den Abrechnungssystemen definiert. Die konkrete Angabe der für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten inklusive ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessene Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Prüfung von Schwarzarbeit

Die Überprüfung von Firmen und wirtschaftlich Tätigen obliegt grundsätzlich der Zollverwaltung. Dazu ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingerichtet worden. Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht prüft sie gegenüber den Länderfinanzbehörden, ob Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 1.3 Mitführungspflicht der Arbeitnehmer

Um das Prüfverfahren der Zollbehörden zur Identitätsfeststellung zu vereinfachen, sind Arbeitnehmer der betroffenen Branchen außerdem verpflichtet, Ausweispapiere (Bundespersonalausweis bzw. Reisepass oder entsprechende amtliche Ersatzdokumente) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer auf die Mitführungs- und Vorlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 1 Zuständigkeit der Hauptzollämter

Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus. Unterstützt werden die Mitarbeiter der Zollverwaltung von ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft das Hauptzollamt den Mindestlohn, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit

Zusammenfassung Überblick Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, greifen in den fairen Konkurrenzkampf der Betriebe ein, indem sie ungleiche Verhältnisse schaffen und bringen die Allgemeinheit um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber hat die Behörden der Zollverwaltung beauftragt, dies...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3 Prüfungsinhalte

3.1 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten Die Hauptzollämter prüfen, ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden. 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen Da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1 Verstöße gegen eine Rechtsvorschrift beim Arbeitgeber

5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EU...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Die Hauptzollämter prüfen, ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden.mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen

Das Hauptzollamt prüft schwerpunktmäßig die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie beispielsweise Mindestlöhne sowie die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze nach dem AEntG Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld, die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.7 Leistungsmissbrauch

Es wird auch geprüft, ob angetroffene Personen oder zum Schein Beschäftigte Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB III zu Unrecht erhalten haben. Hauptsächlich handelt es sich um Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld[1] . In diesem Zusammenhang wird kontrolliert, ob der Arbeitgeber Arbeits- und Verdienstbescheinigungen für die Sozialleistungsbehörden korrekt ausgestel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.2 Illegale Ausländerbeschäftigung

Wer einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Bescheinigung, die eine Arbeitnehmertätigkeit erlaubt, beschäftigt, riskiert eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR. Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft, wer vorsätzlich mehr als 5 Ausländer gleichzeitig illegal oder immer wieder Ausländer illegal beschäftigt. Bei grob...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.4 Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wer gegenüber der Einzugsstelle bewusst falsche Angaben macht, so z. B. Arbeitnehmerzahl oder Arbeitsentgelt unrichtig meldet, und Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (z. B. Hinterziehung aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß) ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.5 Illegale Ausländerbeschäftigung

Die Hauptzollämter kontrollieren, ob Ausländer nicht ohne Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Berechtigung oder entgegen eines Verbots oder einer Beschränkung beschäftigt werden. Praxis-Tipp Ausländer nur mit Genehmigung beschäftigen Wenn Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen wollen, sollten diese dessen Personaldokumente verlangen. Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.1 Grenzen der Auskunftspflicht

Arbeitgeber müssen keine Angaben machen, wenn sie dadurch sich selbst oder ihnen nahestehenden Personen in die Situation bringen, dass sie oder diese Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten. Arbeitgeber brauchen sich nicht selbst zu belasten. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Auskünfte. Unterlagen müssen dennoch zur Verfü...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.3 Ankündigung der Prüfung

Eine Ankündigung der Prüfung ist nicht erforderlich und würde in den meisten Fällen dem Prüfungszweck widersprechen. Nur eine überraschende Personenkontrolle kann dazu führen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch aufzudecken. Eine Ankündigung kann dann erfolgen, wenn nur die Lohn- und Meldeunterlagen nachzuvollziehen sind, z. B. beim Steuerberater. Die Prü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5 Sanktionen

Wenn die Prüfer keine Verstöße gegen die Rechtsvorschriften feststellen können, ergeben sich auch keine Sanktionen. Allerdings schließt das nicht aus, dass in kürzerem oder längerem Abstand eine erneute Prüfung erfolgt. Dafür gibt es keine Vorgaben oder strengen Prüfpläne. Mehrere Prüfungen sind innerhalb eines kurzen Zeitraums rechtlich zulässig. Folgen hat es jedoch, wenn V...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr