Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8 Ihre Rechte und Pflichten während einer Betriebsprüfung

8.1 Ihre Rechte oder die Pflichten des Prüfers Der Prüfer hat sich an Recht und Gesetz und damit an bestimmte Gesetzmäßigkeiten und Abläufe zu halten. Im Einzelnen muss er beachten: Er muss sich bei seinem Fragen und seinem Handeln an Recht und Gesetz halten. Er muss nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten prüfen. Er sollte Sie während der Prüfung über getrof...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 15 Checkliste Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung und Umsatzsteuerprüfung

Diese Checkliste soll Ihnen als Gedächtnisstütze dienen, damit Sie beruhigt einer Prüfung entgegensehen können. Praxis-Checkliste: Soforthelfer Betriebsprüfungmehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 12 Wie läuft eine Betriebsprüfung im Allgemeinen ab?

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Betriebsprüfung: Soforthelfer

Zusammenfassung Überblick Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der einer Betriebsprüfung nicht mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Das kann durchaus auch ein Thema sein, das bei einer früheren Betriebsprüfung vom Prüfer "ausgelassen" w...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 3 Gründe für eine Betriebsprüfung

Das Finanzamt sucht sich die zu prüfenden Betriebe i. d. R. nach folgenden 9 Kriterien aus: Der persönliche Prüfungsturnus überschreitet den durchschnittlichen Prüfungsturnus erheblich. Der Betrieb wurde noch nie geprüft. Nach dem Zufallsprinzip. Auffällige Sachverhalte der Steuererklärung bedürfen der Aufklärung. Bestimmte Sachverhalte wurden in der Steuererklärung nicht ausreic...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10 Lohnsteuerprüfung

Die Lohnsteuerprüfung kann dann ins Haus stehen, wenn in Lohnsteueranmeldungen oder anderen lohnsteuerlich relevanten Unterlagen vom Finanzamt "Ungereimtheiten" entdeckt werden. Eine Lohnsteuerprüfung kann aber auch dann stattfinden, wenn der Betrieb schon längere Zeit nicht geprüft wurde. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sollten die Prüfungen lückenlos sein. Zur Anmeldung, ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11 Umsatzsteuerprüfung

Abb. 3: Umsatzsteuerprüfung Die Anmeldung, die Terminvereinbarung und die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt analog der Betriebsprüfung. 11.1 Was führt zu einer Umsatzsteuerprüfung? Eine Umsatzsteuerprüfung wird nie "zufällig" angeordnet. Einer Prüfung liegen immer gewisse Merkmale und Gegebenheiten zugrunde. Fallen die Daten bei diesen Kriterien aus dem üblichen betrieb...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2.1 11.2.1.Diese Zeiträume werden bei der Umsatzsteuerprüfung geprüft

Umsatzsteuerprüfungen können einzelne Voranmeldungszeiträume (z. B. der Monat oder das Quartal) oder ganze Besteuerungszeiträume (Jahre) umfassen. Im Extremfall können Umsatzsteuerprüfungen bis zu 10 Jahre umfassen. Die Umsatzsteuerprüfung ist an keine festen Prüfungszeiträume wie die Betriebsprüfung (3 Jahre) gebunden.mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / Zusammenfassung

Überblick Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der einer Betriebsprüfung nicht mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Das kann durchaus auch ein Thema sein, das bei einer früheren Betriebsprüfung vom Prüfer "ausgelassen" wurde. Dieser Be...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.13 Erprobung von Prüfungserleichterungen bei Einsatz eines internen Kontrollsystems

In einem neuen § 38 des Art. 97 EGAO wird eine befristete Erprobungsregelung eingeführt. Die Finanzbehörden können Prüfungserleichterungen für künftige Betriebsprüfungen zusagen, wenn die laufende Betriebsprüfung des internen Kontrollsystems (IKS) dessen Wirksamkeit bei der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften bestätigt hat. Systemprüfungen von Steuerkontrollsystemen und ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.2 Klein- und Kleinstbetriebe werden komplett geprüft

In Klein- und Kleinstbetrieben werden in der Regel keine Prüfungsschwerpunkte gebildet, weil der Prüfungsumfang so gering ist, dass der Prüfer sämtliche Tatbestände ohne größeren Zeitaufwand durchsehen kann. Praxis-Tipp Vorsicht, wenn Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen Eine bevorstehende Betriebsprüfung wird in der Regel daran erkannt, dass die Steuerbesche...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8.1 Ihre Rechte oder die Pflichten des Prüfers

Der Prüfer hat sich an Recht und Gesetz und damit an bestimmte Gesetzmäßigkeiten und Abläufe zu halten. Im Einzelnen muss er beachten: Er muss sich bei seinem Fragen und seinem Handeln an Recht und Gesetz halten. Er muss nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten prüfen. Er sollte Sie während der Prüfung über getroffene Feststellungen informieren. Er muss die st...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.1 Begrenzung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO)

§ 171 Abs. 4 Satz 3 AO sieht nunmehr vor, dass die an den Beginn einer Außenprüfung anknüpfende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO künftig spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs endet, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Damit wird die bislang fehlende zeitliche Begrenzung aufgehoben. Wird auf Antrag des Steuerpflichtigen der Beginn der Auße...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.1 Was gehört zu einer förmlichen Schlussbesprechung?

Auch im Rahmen einer Umsatzsteuerprüfung kann es eine förmliche Schlussbesprechung geben. Für eine förmliche Schlussbesprechung im Sinn der Betriebsprüfungsordnung (BpO) müssen seitens des Finanzamts folgende Personen teilnehmen: der Prüfer, der Sachgebietsleiter des Prüfers, der Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle im Innendienst. Wünscht der Unternehmer keine Schlussbespre...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich

Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dargestellt sein. Ein Antrag auf verbindliche Zusage muss gestellt werden. Die Kenntnis und Sicherheit des geprüften Sachverhalts müssen in seiner steuerlichen Würdigung für die geschäftliche Maßnahme vo...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.2 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO)

In einem neuen Abs. 3 des § 197 AO wird geregelt, dass mit der Prüfungsanordnung künftig die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist verlangt werden kann. Sind diese Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, sind die Daten in einem maschinell auswertbaren Format an die Finanzbehörde zu...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8.2 Ihre Pflichten als Geprüfter

Auch Sie als Geprüfter haben eine ganze Reihe von Pflichten, denen Sie zum Zweck der Prüfungsdurchführung nachkommen müssen: Sie müssen die Prüfung dulden und die hierfür notwendigen Unterlagen dem Prüfer zur Verfügung stellen. Die Unterlagen umfassen insbesondere die Belege, die Buchhaltungsunterlagen (Sachkonten, Personenkonten, Summen-Saldenlisten), die Abschlussunterlagen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1 Überblick: Gesetzliche Rechtsänderungen ab 1.1.2023 und 1.1.2025

Wesentlicher Bestandteil der ab 1.1.2023 bzw. ab 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Neuerungen ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen. Dies betrifft zum einen für nicht kooperative Steuerpflichtige erweiterte Mitwirkungspflichten, zum anderen aber auch ein verändertes Verhalten der Finanzverwaltung durch zeitnähere Bekanntgabe von Prüfung...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten

Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist das Finanzamt, von dem der Prüfer kommt. Dies ist häufig ein anderes Finanzamt als das, bei dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Das hängt damit zusammen, dass zentrale Betriebsprüfungsstellen für mehrere Ämter zustän...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.7 Verbindliche Zusage (§ 204 Abs. 2 AO)

Verbindliche Zusagen können bereits vor dem Abschluss der Außenprüfung erteilt werden, soweit ein Teilabschussbescheid erlassen wurde. Die Rechtssicherheit, die ein Teilabschlussbescheid für die Vergangenheit ermöglicht, wirkt damit auch für die Zukunft. Zugesagt werden kann, wie dieser Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird. Die Erteilung der Zusage steht im Ermess...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9 Wie können Sie steuerliche Tatbestände für die Zukunft absichern?

Im Steuerrecht können Sachverhalte auch für die Zukunft in ihrer steuerlichen Würdigung abgesichert werden. Hierbei gibt es 2 Möglichkeiten. 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsberi...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.6 Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft

Damit Sie Ihren lohnsteuerlichen Pflichten in vollem Umfang nachkommen können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich durch eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt Rechtssicherheit zu verschaffen. Übersicht: Möglichkeiten der steuerlichen Absicherung im Lohnsteuerbereich Abb. 2: Absicherung lohnsteuerlicher Sachverhaltemehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5 Prüfungsschwerpunkte

5.1 Bei Mittel- und Großbetrieben werden Schwerpunkte festgelegt In der Regel bildet der Prüfer in Mittel- und Großbetrieben Prüfungsschwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden bei der Prüfungsvorbereitung festgelegt. Prüfungsschwerpunkte können beispielsweise sein, sofern diese Sachverhalte bei Ihnen anzutreffen sind: Sachverhalte und Daten, die vom Branchendurchschnitt abweichen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2 11.2 Umfang einer Umsatzsteuerprüfung

Bei einer Erstprüfung wird in der Regel Folgendes geprüft: Wurden die Umsätze richtig angemeldet? Wurden die Vorsteuerbeträge in korrekter Höhe geltend gemacht? Gewisse Verfahrensabläufe werden durch den Prüfer nachgeschaut und ggf. erläutert. Eventuell vorhandene Unklarheiten werden beseitigt. Möglicherweise auftretende Fragen können beantwortet werden. 11.2.1 11.2.1.Diese Zeiträ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.2 Vorbereitung auf die Schlussbesprechung

Wo soll die Besprechung stattfinden? Im Finanzamt hat der Prüfer einen "Heimvorteil". Im Betrieb oder beim Steuerberater liegt der "Heimvorteil" beim Unternehmer. Die Besprechungspunkte sollten mit dem Steuerberater kritisch und konsequent durchgesprochen werden. Welche Feststellungen sind rechtlich einwandfrei und müssen akzeptiert werden? Welche Feststellungen wurden vom Prüfer...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4 Die Prüfungsanordnung

Zu den für nach dem 31.12.2024 entstehenden Steuern und Steuervergütungen geltenden Neuerungen bei der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung siehe vorstehend unter 1.2. 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13 Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Kassennachschau

13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der U...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.11 Anzeigepflicht nach § 153 AO

Nach § 153 AO trifft den Steuerpflichtigen in den in der Vorschrift genannten Fällen eine Anzeige- und Berichtigungspflicht. Diese Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht nach einem neuen Abs. 4 des § 153 AO künftig auch dann, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO o...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.8 Vorlage von Aufzeichnungen (§ 90 Abs. 3 und 4 AO)

§ 90 AO wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit neu gegliedert. Der neue Abs. 4 regelt die Modalitäten zur Vorlage der Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO. Im Falle einer Außenprüfung sind Aufzeichnungen zur Verrechnungspreisdokumentation ohne vorherige Aufforderung vorzulegen. Nach wie vor können jedoch Dokumentationen auch außerhalb von Außenprüfungen angefordert werden, z....mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2 Prüfdienste der Finanzämter

Die Finanzbehörden sichern den Steueranspruch durch die verschiedensten Prüfarten bzw. -dienste. Der reguläre Prüfdienst ist die Betriebsprüfung. Sie prüft in einem bestimmten Turnus. Alle anderen Prüfdienste zählen zu den Sonderprüfungen. Sie werden in der Regel nur dann tätig, wenn ein konkreter Bedarf besteht. Eine Ausnahme wiederum ist hier die Lohnsteuerprüfung. Sie übe...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.3 Vereinbarung von Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Steuerpflichtigen (§ 199 AO)

Nach dem neuen Satz 2 des § 199 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde mit dem Steuerpflichtigen vereinbaren, in regelmäßigen Abständen Gespräche über die im Rahmen der Außenprüfung festgestellten Sachverhalte und deren mögliche steuerliche Auswirkungen zu führen. Nach dem neuen Satz 3 in § 199 Abs. 2 AO können im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen Rahmenbedingungen für dessen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.3 Kassennachschau – Überprüfung ohne vorherige Ankündigung möglich

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen in Gesetzes-Form gefasst. Geändert wurden § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 6 und § 379 Abs. 1 Satz 1 AO sowie neu eingefügt die §§ 146a und 146b AO sowie die Kassensicherungsverordnung, Stand 30...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.5 Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der neu in die AO aufgenommenen Regelung des § 180 Abs. 1a AO können im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Teilabschlussbescheide entwickeln nach § 182 AO Bindungswirkung für den Steuer- oder Feststellungsbescheid, für den die im Teilabschluss...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.3 Prüfungsgrundsätze: Was die Betriebsprüferordnung vorschreibt

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) schreibt vor, dass die Außenprüfung auf das Wesentliche abzustellen ist. Der Prüfer sollte ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränken. In der Regel hat sie sich auf solche Sachverhalte zu erstrecken, die endgültige Steuerausfälle, Steuererstattungen oder -vergütungen beinhalten. Gewinnverlagerungen sollten danach nur aufgegriffen werden, ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.2 Lohnsteuernachschau – ohne Vorankündigung möglich

Auch im Bereich der Lohnsteuer kann es zu einer Nachschau kommen. Die Nachschau im Bereich der Lohnsteuer dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Geprüft werden können alle, die als lohnsteuerlicher Arbeitgeber gelten. Der Gesetzgeber spricht von gewerblich oder beruflich Tätigen. Praxis-Tipp Durchführung einer Nachschau Die Vo...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1 Grundsätze zum Datenzugriff

Die Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO räumt der Finanzbehörde das Recht ein, Ihre elektronische Buchführung (inkl. aller relevanten Unterlagen und Belege) durch Datenzugriff zu prüfen. Diese Prüfungsmethode löst die herkömmlichen Prüfungen ab. Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf Datenzugriff der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zusteht. 14.1.1 Umfang...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich

Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Sie erfolgt ohne vor...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.3 Datenzugriff

Die Finanzbehörde hat gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die elektronisch erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Grundsätzlich steht das Recht auf Datenzugriff jedoch nur im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachschau zu (gesetzliche Regelung). Als aufbewahrungspflichtige Unterlagen gelten insbesondere die Finanzbuchhaltung, die Anla...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.2 9.2 Auch die verbindliche Auskunft bindet die Finanzverwaltung

Eine verbindliche Auskunft wird für Sachverhalte erteilt, die nicht durch eine Prüfung überprüft bzw. in einem Prüfungsbericht dargestellt wurden. Der Antrag auf verbindliche Auskunft muss folgende Merkmale beinhalten: Die genaue Bezeichnung des Antragstellers. Eine Darlegung des steuerlichen Interesses. Der Sachverhalt darf nicht Gegenstand einer Prüfung gewesen sein und somit...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.4 Steuerliche Folgen aus einer Lohnsteuerprüfung

Führt eine Lohnsteueraußenprüfung zu Mehrsteuern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Finanzamt die Nachzahlung erhebt: Steuerrückforderung vom Arbeitnehmer direkt; das Finanzamt erhebt im Rahmen des "normalen" Veranlagungsverfahrens die Steuer von Ihrem Arbeitnehmer. Lohnsteuerhaftung durch den Arbeitgeber und Steuerrückforderung von ihm; das Finanzamt erlässt gegen d...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.3 Rechte und Pflichten bei einer Umsatzsteuerprüfung

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Prüfer aushändigen; daneben müssen Sie dem Prüfer auch die notwendigen Auskünfte erteilen: Belege und Buchführung sowie beim Z-1- und Z-2-Zugriff die entsprechenden Hilfsmittel, um die Daten lesen zu können. Bitte beachten Sie, dass hierzu auch Unterlagen und Dateien gehören, die für das Verständnis der Finanzbuchhaltung notwendig sind. Beim ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.2 Prüfungstermin – gilt auch für Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung

Die Prüfungsanordnung und die damit zusammenhängenden Mitteilungen (z. B. Prüfungsort und Name des Prüfers) sind Ihnen in einer angemessenen Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben. Die BpO sieht bei Großbetrieben einen Zeitraum von 4 Wochen und in allen anderen Prüfungsfällen einen Zeitraum von 2 Wochen als angemessen an. Wäre durch die Gewährung einer solchen Frist de...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 6 Es gibt 2 Prüfungs- und Überprüfungsmethoden

Für den Prüfer kommen in der Praxis im Wesentlichen 2 Prüfungsmethoden zur Anwendung: Prüfung vom Beleg zur Buchung. Diese Methode wird hauptsächlich in Kleinst- und Kleinbetrieben angewandt. Prüfung von der Buchung zum Beleg. Diese Methode wird in der Regel in Mittel- und Großbetrieben angewandt. Die Buchhaltung und die wirtschaftlichen Verhältnisse können durch folgende Metho...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.12 Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO)

Nach dem neuen Abs. 1 des § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, wie bisher grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen. Nach dem neuen Abs. 2 gilt dies allerdings nicht, soweit nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden oder die ele...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.9 Kontenabrufmöglichkeit bei der EU-Amtshilfe (§ 93 Abs. 7 AO)

§ 3a EU-Amtshilfegesetz ermöglicht für die Zwecke der Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie den Abruf der von den Kreditinstituten vorgehaltenen Stammdaten i. S. des § 93b Abs. 1 AO. Die neue Nr. 4c des § 93 Abs. 7 Satz 1 AO stellt sicher, dass ein solcher Kontenabruf nach den Vorschriften der AO ermöglicht wird. Zeitlich...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.2 Lesbarmachung von elektronischen Unterlagen

Legen Sie dem Prüfer Unterlagen elektronischer Art in Form eines Bildträgers oder auf anderen Datenträgern vor, sind Sie verpflichtet, auf Ihre Kosten Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die es dem Prüfer ermöglichen, die Unterlagen zu lesen. Ferner kann die Finanzbehörde verlangen, dass diese Unterlagen unverzüglich ganz oder teilweise ausgedruckt werden oder in einer ohn...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.3 Verhalten während der Besprechung

Eine sachliche und ruhige Atmosphäre erleichtert allen Beteiligten die Schlussbesprechung. An den sachlich richtigen Feststellungen sollte nicht herumdiskutiert werden. Sie sollten akzeptiert werden. Zu Unrecht getroffene Feststellungen sollten sachlich und bestimmt widerlegt werden. Hierfür sollten die Rechtsgrundlagen, einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur bereitgeha...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.3 Elektronische Prüfung – sichere Austauschplattform prüfungsrelevanter Daten

In verschiedenen Bundesländer wird derzeit daran gearbeitet, Plattformen zu entwickeln und einzurichten, mithilfe derer buchführungsrelevante Daten elektronisch (ohne physischen Datenträger) – auch in größeren Mengen – sicher übertragen werden können. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass die Daten ausschließlich von verifizierten und autorisierten Nutzern unter Verwendun...mehr