Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsausgaben für Fahrte... / Hintergrund

Der Kläger war in den Streitjahren als selbständiger Vermittler tätig. Er erzielte einen Gewinn aus Gewerbebetrieb und beschäftigte mehrere Angestellte, die in seinem Büro arbeiteten. Der Kläger führte für ein Fahrzeug, welches sich im Betriebsvermögen befand, kein Fahrtenbuch. Die private Nutzung des Fahrzeugs wurde daher nach der 1 %-Regelung versteuert. Das bedeutet: Der p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Gewerbesteuer auf Gew... / Hintergrund

Das Unternehmen der Klägerin entwickelte Projekte im Immobilienbereich. Hierbei gründete das Unternehmen Projektgesellschaften als GmbH & Co.KG. Diese wiederum kauften Pflege- bzw. Sozialimmobilien – allerdings mit aufschiebender Bedingung. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag erst wirksam wird, wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist. Bevor der Kaufvertrag wirksam wurde, ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellung für Freistellu... / Hintergrund

Ein Handelsunternehmen bot Führungskräften ein Vorruhestandsmodell an. Das Modell sah während der Freistellung eine Vergütung von 70 % der bisherigen Vergütung vor. Eine schriftliche Vereinbarung gab es zunächst nicht. Das Unternehmen bildete Rückstellungen für die zu erwartenden Aufwendungen Bei einer Außenprüfung erkannte der Prüfer die Rückstellungen nur für die Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuerfreiheit von Corona-S... / Hintergrund

Eine Arbeitgeberin im Lebensmitteleinzelhandel zahlte im Jahr 2020 Corona-Sonderleistungen an ihre Arbeitnehmer. Zusätzlich erhielten die Beschäftigten Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Bonus, auf die die Corona-Zahlungen teilweise angerechnet wurden. Das Finanzamt führte für den Streitzeitraum bei der Klägerin eine Lohnsteuer-Außenprüfung durch. Es war der Ansicht, die Cor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Hinzuschätzung von Gewinnen... / Hintergrund

Die Klägerin betrieb eine Gaststätte mit asiatischem Speisenangebot. Die Speisen wurden neben dem Angebot von Einzelspeisen in einer Speisekarte auch in Buffet-Form ("all-you-can-eat") angeboten. Für die Streitjahre erklärte die Klägerin im Rahmen der eingereichten Umsatzsteuererklärungen Umsätze mit Steuersätzen zu 19 % und 7 %. Nachfolgend wurde ein Strafverfahren wegen Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein Vorsteuerabzug aus Abr... / Hintergrund

Die Klägerin war Rechtsnachfolgerin einer GmbH. In den Streitjahren führte das Finanzamt bei der Klägerin eine steuerliche Außenprüfung durch. Im Rahmen dieser Prüfung stellte das Finanzamt fest, dass einige Eingangsrechnungen bzw. Abrechnungsdokumente nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung entsprachen. Zunächst war der Vorsteuerabzug aus diesen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug aus Anzahlun... / Hintergrund

Die Klägerin beteiligte sich an einem Anlagenmodell. Dieses sah vor, dass eine GmbH & Co. KG Photovoltaikanlagen an Kunden veräußern sollte. Die Kunden sollten die Anlage sodann zu einem festgelegten Pachtzins für eine festgelegte Laufzeit an einen Dritten verpachten. In ihrer Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr machte die Klägerin daher den Vorsteuerabzug für Anzahlunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.3 Vorauszahlungen bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 68 Die geschilderten Grundsätze zur Feststellung und Anpassung von Vorauszahlungen gelten auch insoweit, als der Stpfl. positive oder negative Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht. Zuständig für die Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen ist das für den Mitunternehmer zuständige FA (Wohnsitz-FA), nicht das Betriebs-FA. Insbesondere hat das Betriebs-FA ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.15 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Zusammenfassung Begriff Arbeitgeber haben im Rahmen des Verfahrens "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" die für die Prüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten elektronisch im Online-Verfahren an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung auch die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 6 Prüfgebiete bei Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich über die gesamten Entgeltunterlagen des Betriebs einschließlich des gesamten betrieblichen Rechnungswesens. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden auch die Versicherungsverhältnisse der freiwillig oder privat krankenversicherten Arbeitnehmer zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 16 Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) vereinfacht dem Arbeitgeber oder Steuerberater die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Die Teilnahme an der euBP ist verpflichtend. Dies galt bis 31.12.2024 jedoch nur für die Entgeltdaten. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung neben den Entgeltdaten auch die notwendigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 3.2 Ablauf der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Bei der Absprache eines Prüftermins kann die Durchführung einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung mit dem zuständigen Prüfdienst vereinbart werden. Der Prüfdienst wird dann weitere Details zur Datenanlieferung in die schriftliche Prüfanmeldung aufnehmen. Auch ein späterer Wunsch zur Datenübermittlung kann in Abstimmung mit dem Prüfdienst realisiert werden. Unplausibi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4 Abschluss der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Auch bei einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung wird dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater das Ergebnis der Prüfung schriftlich bekannt gegeben. Dies ist je nach Abrechnungsprogramm jedoch auch in elektronischer Form möglich, sofern dies bei Übermittlung der Daten angegeben wurde. 4.1 Rückmeldung bei Feststellungen 4.1.1 Bereitstellung von Grunddaten für die Berichtigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung

Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetriebe, wird er insgesamt geprüft.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rentenversicherungsträger

Zusammenfassung Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.2 Statusentscheidungen

Die Beteiligten (Auftraggeber/Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer/Arbeitnehmer) können schriftlich eine Statusfeststellung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Hierfür ist bundesweit die Clearingstelle der DRV Bund zuständig. Das Statusanfrageverfahren ist nur außerhalb von Betriebsprüfungen zulässig. Hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Statusanfrage bereits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 3 Durchführung einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

3.1 Umfang Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung werden regelmäßig die Daten der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie des betrieblichen Rechnungswesens als Teil der Finanzbuchhaltung berücksichtigt. Art und Umfang der für die Betriebsprüfung relevanten Daten und Unterlagen ergeben sich insbesondere aus §§ 8 ff. BVV. Der allgemeine Umfang einer Betriebsprüfun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11 Prüfung der Künstlersozialabgabe

11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 18 Adressat des Widerspruchs

Adressat eines Widerspruchs gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist nicht die Einzugsstelle, sondern der Rentenversicherungsträger. Ein Widerspruch des Arbeitgebers hat hinsichtlich der Zahlung der Beiträge keine aufschiebende Wirkung.mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2 Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status

7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zwei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.4 Folgen der Verletzung der Aufzeichnungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Verletzt der Arbeitgeber seine Aufzeichnungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten, so können daraus weitreichende Folgen eintreten:mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15 Mitwirkungspflichten

Um dem Prüfer eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten und zur Verfügung zu stellen. Er hat die Aufzeichnungen nach §§ 8 und 9 der BVV so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrechnung gewährleistet ist. Er muss ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.1 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung

Im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde die Zuständigkeit bezüglich der Betriebsprüfungen ausgehend von der jedem Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit vergebenen Endziffer der Betriebsnummer (BBNR) geregelt. Welcher Regionalträger örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers. Arbeitgeber werde...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.3 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Betriebsprüfung umfasst auch die Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Nachforderungen von Umlagebeiträgen werden nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zugunsten der Krankenkasse vorgenommen, die nach § 2 Abs. 1 AAG die Erstattung vorzunehmen hat.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.2 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV Knappschaft-Bahn-See) prüft die Sonderbereiche der knappschaftlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer[1], der seemännisch Beschäftigten, einschließlich der See-Unfallversicherung, Unternehmen der Binnenschifffahrt und der Bahnversicherung.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen worden sind, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die vereinbarte Sicherung nicht den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfas...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofern Arbeitgeber auch abhängig Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9 Prüfung der Meldungen

Mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch ein ordentliches Meldeverfahren verbunden. Da sich die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger aus den abgegebenen Entgeltmeldungen errechnen, ist die richtige und vollständige Abgabe aller Meldungen zu prüfen. Dabei wird auch festgestellt, mit welchem Abrechnungsprogramm Meldungen erstattet werden, ob es ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.3 Landwirtschaftliche Krankenkassen

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind für die Prüfung der bei ihnen versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zuständig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.2 Nachträglicher Nachweis eines ausreichenden Insolvenzschutzes

Der Rentenversicherungsträger weist im Prüfbescheid den auf das gesamte Wertguthaben zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus, der im Fall der Auflösung des Wertguthabens im Störfall vom Arbeitgeber zu zahlen wäre. Weist der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten einen ausreichenden Insolvenzschutz nach, gilt die Wertguthabenvereinbarung von Anfang an als wirksam gesch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 4 Ankündigung der Prüfung

Die Prüfankündigung wird sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Abrechnungsstelle (z. B. Steuerberater) zugestellt. Hinweis Die Prüfankündigung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt Anders als im Steuerrecht, wo die Prüfungsanordnung nach § 196 AO einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt darstellt, ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV kein Verwaltungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber haben im Rahmen des Verfahrens "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" die für die Prüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten elektronisch im Online-Verfahren an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung auch die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch zu ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 5 Prüfzeiträume – Nachforderungszeiträume – Verjährung

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich in der Regel auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Künstlersozialabgabe, die noch nicht von der Verjährung des § 25 Abs. 1 SGB IV betroffen sind.[1] Wichtig Verjährungsfrist muss beachtet werden Die Verjährung von Beitragsansprüchen gemäß § 25 SGB IV muss von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen beachtet werden. Die Verjährun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 3.1 Umfang

Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung werden regelmäßig die Daten der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie des betrieblichen Rechnungswesens als Teil der Finanzbuchhaltung berücksichtigt. Art und Umfang der für die Betriebsprüfung relevanten Daten und Unterlagen ergeben sich insbesondere aus §§ 8 ff. BVV. Der allgemeine Umfang einer Betriebsprüfung[1] bleib...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.2 Auswertung der Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden

Mit Erhalt des Lohnsteuer-Haftungsbescheids erhält der Arbeitgeber Kenntnis über die steuerliche Behandlung der an seine Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne. Da die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich der Steuerpflicht folgt, gilt dies auch für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung.[1] Der Arbeitgeber ist somit gehalten, zu diesem Zeitpunkt den Lohnsteuer-Haftun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 19 Erhebung von Säumniszuschlägen

Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist nicht in das Ermessen der Rentenversicherungsträger gestellt. Ob mit dem Prüfbescheid auch Säumniszuschläge zu erheben sind, richtet sich nach § 24 SGB IV. Wird eine Beitragsforderung mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass...mehr