Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen im Zusammenhang mit einer Außenprüfung verbindliche Zusagen über die künftige steuerliche Behandlung eines dabei geprüften Sachverhalts erteilt werden können. Die Erteilung einer verbindlichen Zusage soll dem Stpfl. über den Prüfungszeitraum hinaus Sicherheit in Bezug auf die Beurteilung dieses Sachverhalts geben.[... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.2 Antragsberechtigung

Rz. 8 Antragsberechtigt ist der Stpfl., dessen steuerliche Verhältnisse Gegenstand der Außenprüfung waren.[1] Ehegatten sind auch im Fall der Zusammenveranlagung unabhängig voneinander antragsberechtigt, weil jeder für sich Stpfl. i. S. d. § 193 AO ist.[2] Antragsberechtigt ist aber stets nur der Ehegatte, dessen steuerliche Verhältnisse geprüft wurden. Wurden beide Ehegatte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.4 Darstellung des Sachverhalts im Prüfungsbericht

Rz. 17 Die verbindliche Zusage ist auf einen bestimmten in der Vergangenheit verwirklichten und geprüften Sachverhalt bezogen. Dieser bildet den Gegenstand der für die Zukunft zugesagten steuerrechtlichen Behandlung und muss daher in seinen für die Anknüpfung steuerlicher Rechtsfolgen maßgeblichen Merkmalen feststehen. Aus diesem Grund macht § 204 Abs. 1 AO die Erteilung der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.2 Darstellung des geprüften Sachverhalts im Teilabschlussbericht

Rz. 47 Da § 204 Abs. 2 AO gerade dazu bestimmt ist, die Erteilung einer verbindlichen Zusage vor Abschluss der Außenprüfung zu ermöglichen, kann er diese nicht von der Darstellung des geprüften Sachverhalts im Prüfungsbericht abhängig machen. Denn dieser wird erst im Anschluss an die Schlussbesprechung erstellt und dem Stpfl. mit den aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.4 Antrag

Rz. 52 Der Antrag muss über die in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO erforderlichen Angaben hinaus die Darlegung und Glaubhaftmachung der Umstände enthalten, aus denen sich das in § 204 Abs. 2 Nr. 4 AO geforderte besondere Interesse des Stpfl. an einer Erteilung der Zusage vor Abschluss der Außenprüfung ergibt. Sind diese Angaben bei der Antragstellung unterblieben, sind sie im... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt

Rz. 15 Unter einem Sachverhalt i. S. d. § 204 AO ist ein Zustand oder Vorgang tatsächlicher oder rechtlicher Art zu verstehen, der für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen für die Besteuerung von Bedeutung ist.[1] Der Sachverhalt muss soweit konkretisiert sein, dass eine einheitliche steuerrechtliche Beurteilung getroffen und zum Gegenstand einer verbindlichen Zusa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2.1 Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO

Rz. 46 Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO setzt den Erlass eines Teilabschlussbescheids nach § 180 Abs. 1a AO voraus. Ebenso wie § 204 Abs. 2 AO ist diese Vorschrift durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügt worden und zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Nach § 180 Abs. 1a S. 1 AO können einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte u... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zuständige Behörde

Rz. 28 § 204 AO trifft keine ausdrückliche Regelung dazu, welche Finanzbehörde für die Erteilung der verbindlichen Zusage zuständig ist. Nach AEAO zu § 204 Nr. 2 S. 1 entscheidet die für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen zuständige Finanzbehörde über den Antrag. Die Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde ergibt sich daraus, dass die Erteilung... mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnzahlung die Steuerabzugsbeträge für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten. Diese gesetzliche Abzugsverpflichtung lässt die Eigenschaft des Arbeitnehmers als Steuerschuldner unberührt. Allerdings kann der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, wenn er seiner Verpflichtung nicht r... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Voraussetzungen der verbindlichen Zusage

2.1.1 Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung Rz. 6 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage i. S. d. § 204 Abs. 1 AO kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erfolgen. Dies setzt einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung einer Außenprüfung voraus.[1] Außenprüfung ist jede auf einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO beruhende und nach § 199 Abs. 1 ... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 1 Wahlmöglichkeit des Arbeitgebers

Bei der Pauschalbesteuerung, die der Gesetzgeber für bestimmte Formen des Arbeitslohns zulässt, hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner.[1] Auf die Pauschalsteuer sind bei der Lohnsteuer-Pauschalierung der für Lohnzahlungszeiträume seit 1.1.2022 unverändert weiter bestehende Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie die länderu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2 Antrag des Stpfl.

2.1.2.1 Antragserfordernis Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu den §§ 205-207 AO: § 204 AO ist ebenso wie die §§ 205-207 AO Teil der Regelungen zur verbindlichen Zusage. § 204 AO legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine verbindliche Zusage erteilt werden kann. Die Form der verbindlichen Zusage ist in § 205 AO, ihre Bindungswirkung in § 206 AO geregelt. Unter welchen Voraussetzungen die verbindliche Zusage auße... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erteilung der verbindlichen Zusage

2.2.1 Rechtsnatur der verbindlichen Zusage Rz. 27 Die verbindliche Zusage ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO.[1] Sie trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt gegenwärtig für die Zukunft beurteilt.[2] Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirk... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Inhalt der verbindlichen Zusage

2.2.4.1 Verbindliche Zusage Rz. 35 Die Zusage bringt zum Ausdruck, wie die Finanzbehörde den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt und für die Geltungsdauer der Zusage steuerrechtlich behandeln will. Daraus folgt, dass die Zusage sich nicht notwendigerweise zugunsten des Stpfl. auswirken, insbesondere nicht der von diesem in seinem Antrag möglicherweise vert... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.2 Steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts

Rz. 36 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die zukünftige steuerrechtliche Behandlung des für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts. Unter steuerrechtlicher Behandlung ist der Inbegriff der Rechtsfolgen zu verstehen, die sich aus der Anwendung der Steuergesetze auf den Sachverhalt ergeben. Mit der verbindlichen Zusage verpflichtet s... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.5 Zusageinteresse

Rz. 22 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage setzt ein berechtigtes Interesse des Stpfl. voraus. Die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts muss für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung sein. Der im Gesetz verwendete Begriff der "geschäftlichen" Maßnahmen könnte zu dem Schluss ver... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 32 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 AO "soll" die verbindliche Zusage unter den dort genannten Voraussetzungen erteilt werden. Die Verwendung des Modalverbs "soll" bringt zum Ausdruck, dass auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung der verbindlichen Zusage besteht, sondern diese in ihr Ermessen ge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3.2 Ermessen

Rz. 54 Die Entscheidung über den Antrag nach § 204 Abs. 2 AO liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde. Im Unterschied zu § 204 Abs. 1 AO ist die Einräumung dieses Ermessens nicht in die Form einer Soll-Vorschrift, sondern in die einer Kann-Vorschrift gekleidet. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Ermessensausübung damit nicht – wie in den Fällen des § 204 Abs. 1 AO – vo... mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 3 Haftungsausschluss bei bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung

Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner ist ausgeschlossen, wenn die Steuer beim Arbeitnehmer deshalb nicht nachgefordert werden kann, weil seine Veranlagung zur Einkommensteuer bestandskräftig ist und die Korrekturvorschriften der AO einer Änderung entgegenstehen, insbesondere eine Änderung wegen neuer Tatsachen ausscheidet.[1] Der Haftungsausschluss gilt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht gilt die Vorschrift für alle Stpfl., deren steuerliche Verhältnisse im Rahmen einer Außenprüfung geprüft werden. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift grundsätzlich auf alle Steuerarten. Im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wird sie aber durch die Art. 33ff. UZK überlagert und im Ergebnis vollständig ve... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.1 Antragserfordernis

Rz. 7 Eine verbindliche Zusage soll nur auf Antrag erteilt werden. Der Antrag ist an die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde zu richten.[1] Er kann bis zur Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen oder geändert werden.[2] Wird eine Zusage erteilt, obwohl es an dem erforderlichen Antrag fehlt, ist darin kein besonders schwerwiegender, unter den weiteren Vorauss... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.1 Verbindliche Zusage

Rz. 35 Die Zusage bringt zum Ausdruck, wie die Finanzbehörde den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt und für die Geltungsdauer der Zusage steuerrechtlich behandeln will. Daraus folgt, dass die Zusage sich nicht notwendigerweise zugunsten des Stpfl. auswirken, insbesondere nicht der von diesem in seinem Antrag möglicherweise vertretenen Rechtsauffassung en... mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.2 Ermessensausschluss des Arbeitgebers

In allen übrigen Fällen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesamtschuldner der Lohnsteuer, d. h., dass das Finanzamt im Rahmen seines Ermessens zu entscheiden hat, welcher der beiden für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch zu nehmen ist. Die Ermessungsgründe sind spätestens im Klageverfahren vorzubringen. Eine Heilung von Ermessensfehlern im Revisionsverfahren is... mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Aus den genannten Ausschlussgründen für die Arbeitgeberhaftung lässt sich im Umkehrschluss festhalten, in welchen Fällen der Arbeitnehmer nicht in Anspruch zu nehmen ist, weil der Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall ermessensfehlerfrei ist: Die zutreffende Einbehaltung der Lohnsteuer ist nur deshalb unterblieben, weil der Arbeitgeber sich übe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.2.3 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 9 Für den Antrag ist keine besondere Form vorgeschrieben; er kann daher auch mündlich gestellt werden. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich allerdings eine schriftliche oder elektronische Antragstellung.[1] Eventuelle Unklarheiten gehen zu Lasten des Stpfl.[2] Rz. 10 Welche inhaltlichen Anforderungen der Antrag erfüllen muss, ist im Gesetz nicht ausdrücklich ger... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Rechtsnatur der verbindlichen Zusage

Rz. 27 Die verbindliche Zusage ist ein feststellender Verwaltungsakt i. S. v. § 118 S. 1 AO.[1] Sie trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt gegenwärtig für die Zukunft beurteilt.[2] Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.3 Steuerrechtliche Behandlung in der Zukunft

Rz. 39 Die verbindliche Zusage betrifft die Frage, wie der für die Vergangenheit geprüfte und im Prüfungsbericht dargestellte Sachverhalt "in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird". Nach dem Gesetzeswortlaut bezieht sich diese Temporalbestimmung auf die steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts und nicht auf diesen selbst. Anders als die verbindliche Auskunft nach § 89 A... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Außenprüfung (Abs. 3)

Rz. 12 Durch Rechtsverordnung i. S. d. § 117a Abs. 1 AO werden den Finanzinstituten Prüfungs-, Erhebungs- und Mitteilungspflichten auferlegt. Damit überprüft werden kann, ob diese Pflichten vollständig und richtig erfüllt worden sind, bedarf es dafür einer Ermächtigungsgrundlage, die sich in § 117a Abs. 3 AO findet. Danach ist das BZSt berechtigt, eine Außenprüfung bei den n... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgabenordnung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173 ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtsträger

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Amtsträger sind Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Für das Steuerrecht ist der Begriff in § 7 AO definiert; eine nahezu wortgleiche Definition enthält § 11 Abs 1 Nr 2 StGB für das Strafrecht. Danach sind Amtsträger Personen, die nach deutschem Recht Beamte oder Richter (> Rz 2) sind, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ste... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Änderungssperre

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerbescheide, die aufgrund einer > Außenprüfung ergangen oder nach einer Außenprüfung bestätigt werden, können – sofern keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt – nicht mehr wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden (vgl § 173 Abs 2 AO, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 28, > Außenprüfun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117b AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] ursprünglich als § 117e AO eingeführte § 117b AO schafft e... mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.7 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Der zuwendende Steuerpflichtige kann sein Wahlrecht zur Pauschalierung für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres nur einheitlich ausüben. Das Wahlrecht wird durch die Anmeldung der Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 4 EStG ausgeübt. Die Entscheidung zugunsten der Pauschalierung nach § 37b EStG kann entgegen der von der Finanzverwaltung zunächst vertretenen Auffassung widerruf... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Nachträgliche Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8c Abs 1a S 3 KStG

Tz. 349 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Risiko bei der Anwendung des § 8c Abs 1a S 3 KStG besteht für die Kö darin, dass das Ges vd "nachlaufende Prüfungskriterien" enthält, deren Nichterfüllung sogar noch fünf Jahre nach dem schädlichen Beteiligungserwerb dazu führen kann, dass ein "gerettet" geglaubter Verlustabzug im Nachhinein doch noch entfällt. Die Nichterfüllung dieser... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anerkenntnis

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Inanspruchnahme des ArbG bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit er nach Abschluss einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 42d Abs 4 EStG); zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anerkenntnis; außerdem > Außenprüfung Rz 77, > Haftung für Lohnsteuer Rz 227. Zum Zahlungstermin > Abführun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.1.4 Nicht erfasste Leistungen und sonstige Abgrenzungsfragen

Rz. 34 Aufwendungen für Konzeption, Beratung und Gründung einer Pensionskasse sind regelmäßig keine Zuwendungen, weil sie nicht das zur Erfüllung von Versorgungsleistungen bestimmte Kassenvermögen mehren, sondern die Errichtung oder Organisation der Einrichtung betreffen. Ihre Abziehbarkeit oder Aktivierung richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Entsprechendes gilt für Ei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Verwendungsbeschränkung (Abs. 4)

Rz. 14 Die von den Finanzinstituten an das BZSt gemeldeten Daten dürfen gem. § 117a Abs. 4 S. 1 AO nur für die in den jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarungen festgelegten Zwecke verwendet werden. Dies gilt auch für diejenigen Daten, die das BZSt selbst aufgrund einer Außenprüfung nach Abs. 3 erhoben hat. Bei diesen völkerrechtlichen Zwecken handelt es sich in aller Regel... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Das Wesentliche vorab

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der > Arbeitgeber hat die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene > Lohnsteuer und andere Steuerabzüge spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das für ihn zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Je nach dem, ob der LSt-Anmel... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ... mehr