Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 42f EStG ist durch Gesetz v. 5.8.1974[1] eingefügt und durch Gesetz v. 14.12.1976[2] an die neu erlassene AO angepasst worden. Durch Gesetz v. 15.12.2003[3] wurde im Anschluss an die Einfügung des § 38 Abs. 3a EStG zum Übergang der Pflichten des Arbeitgebers im LSt-Abzugsverfahren auf Dritte in § 42f Abs. 3 EStG eine Regelung zur Durchführung von LSt-Außenprüfungen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an.[1] § 42f EStG enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Mitwirkungspflichten der beteiligten Personen (Abs. 2)

4.1 Arbeitgeber Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.5 Buchwertverknüpfung

Rz. 492 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist nach S. 2 an diese Werte gebu...mehr

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Baugewerbe / 4.1.1 Ausführung der Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG

Die Umsatzsteuer entsteht bei der Sollbesteuerung grds. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (VAZ), in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Bei einer Werklieferung ist die Leistung im Regelfall dann ausgeführt, wenn die Übergabe und Abnahme des fertiggestellten Werks erfolgt und der Auftraggeber die Verfügungsmacht mit der Übergabe des fertiggestellten Werks erhält.[1] Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.3 Das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

Rz. 257g Nach § 253 Abs. 2 bis 4 HGB i. d. F. vor dem Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] durfte ein angesetzter niedrigerer Wert beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[2] Für Kapitalgesellschaften sah demgegenüber § 280 Abs. 1 HGB a. F. ein Wertaufholungsgebot vor. Von einer Zuschreibung konnte jedoch nach § 280 Abs. 2 HGB abgesehen werden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.6 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 81 Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beibehalten werden. Dieser Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt für alle Kaufleute und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Steuerbilanz. Das Stetigkeitsgebot ist durch § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB i. d. F. des BilMoG von einer Soll- in eine Mussvorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Schlussbesprechung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung findet wie die Betriebsprüfung regelmäßig ihren Abschluss in einer Schlussbesprechung. Hierauf hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, wenn die Prüfung zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Er hat dann nochmals Gelegenheit, zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehend Stellung zu nehmen. Hierbei können in Zweifelsfällen Kompro...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3 Folgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt de...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung durch eine schriftliche oder elektron...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.5 Quantitative Prüfmethoden und Schätzungsmethoden

Infolge der fortschreitenden Digitalisierung spielen quantitative Prüf- und Schätzungsmethoden im Rahmen der Außenprüfungen eine immer größere Rolle. In einem praxisrelevanten BMF-Schreiben werden insbesondere mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden vorgestellt, die in Außenprüfungen eingesetzt werden können, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichti...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist außerdem die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung wird bei Betrieben mit mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern als Anschlussprüfung durchgeführt. Sie schließt also ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus d...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbei...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vorbereitung, Durchführung und Folgen

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den A...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.2 Keine Änderungssperre gegenüber Arbeitnehmer

Dem Finanzamt ist es in diesen Fällen allerdings nicht gänzlich verwehrt, Lohnsteuerfehlbeträge nachzufordern. Die Änderungssperre wirkt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nur im Lohnsteuerverfahren. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nicht nachf...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.2 Zuständigkeit bei Anrufungsauskunft

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Anrufungsauskunft wird zentral einem Finanzamt zugewiesen, wenn der Arbeitgeber mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten unterhält. Zuständig ist das Finanzamt der Geschäftsleitung, dem gegenüber in der Anrufungsauskunft zu erklären ist, für welche Betriebsstätten die lohnsteuerliche Behandlung von Bedeutung ist.[1] Die vom Betriebsstä...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.2 Prüfungsort

Prüfungsort sind die Geschäftsräume des Arbeitgebers. In diesem Fall müssen dem Prüfer ein geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.[1] Sind geeignete Geschäftsräume nicht vorhanden, kann die Prüfung stattdessen beim Finanzamt erfolgen. Hinweis Prüfung beim Steuerberater nur in Ausnahmefällen Die Prüfung...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.1 Prüfungsvorbereitung

Bei Zugang der Prüfungsanordnung empfiehlt sich folgendes organisatorische Vorgehen: Information des steuerlichen Beraters. Unterrichtung des für die Entgeltabrechnung zuständigen Personals, damit dieses während der Prüfung zur Verfügung steht. Überprüfung des angegebenen Termins – ggf. kann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden. Ka...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2 Durchführung der Prüfung

Infographic 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die fü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsbedarf / 3 Was dem Konto Betriebsbedarf zuzuordnen ist

Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen jeweils 2 "Sammelkonten" für Aufwendungen vor, die unter sachlichen Gesichtspunkten bei anderen Konten nicht unterzubringen sind. Das ist einmal das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" und zum andern das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04). Betriebsbedarf sind alle Dinge, die Sie für Ihren Betrieb ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.41 § 193 AO (Zulässigkeit einer Außenprüfung)

• 2022 Bindung an die Ergebnisse der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben / § 193 AO Fraglich ist, ob die FinVerw an mündliche Abreden im Rahmen der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden ist. Die Ergebnisse der Schlussbesprechung erlangen keine Verbindlichkeit. Auch besteht nach Auffassung der Rechtsprechung kein praktis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Wie sind die Daten eines elektronischen Aufzeichnungssystems i.S.d. § 146a AO i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen?

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engem zeitlichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Cloud-TSE eingesetzt wird. Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen im Format der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 196 AO (Prüfungsanordnung)

• 2023 Beteiligung von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / § 196 AO / § 21 Abs. 3 FVG Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. 23.1.2020, III R 9/18 und v. 20.10.2022, III R 25/21 seine Rechtsprechung zum Umfang der Teilnahmebefugnis von Gemeindeprüfern an Betriebsprüfungen konkretisiert. Zum einen ist für die Anordnung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2021 Fortführungsgebundener Verlustvortrag / BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363; Erlasse v. 19.3.2021, BStBl I 2021, 359 / § 8d KStG Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 8d KStG erlassen (BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363). In den Erlassen v. 19.3.2021 (BStBl I 2021, 359) wird dargelegt, dass die dortigen Grundsätze auch für den Bereich der GewSt gelten. Der Antrag a...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.46 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.31 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2021 Direktanspruch in der Umsatzsteuer / § 163 AO / § 227 AO Der EuGH hat mit Urteil v. 15.3.2007, C-365/05 entschieden, dass ein aufgrund seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger, der eine zu Unrecht geschuldete, aber in einer Rechnung ausgewiesene USt gezahlt hat, insoweit im Wege eines Direktanspruchs einen entsprechenden Rückersta...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / I. Inhalt und Bedeutung

Der dingliche Arrest dient dementsprechend der Sicherung von Steueransprüchen, für die im Zeitpunkt seiner Anordnung die Vollstreckungsvoraussetzungen (noch) nicht vorliegen. Gemäß § 254 Abs. 1 S. 1 AO darf die Vollstreckung grds. erst erfolgen, wenn die Leistung fällig ist, der Vollstreckungsschuldner zur Leistung aufgefordert wurde (Leistungsgebot) und seit der Aufforderun...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.43 § 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

• 2023 Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürft...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.29 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr