Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886 ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886 ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtshilfe

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten, zB wenn die Finanzbehörde die Amtshandlung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht selbst vornehmen kann (§§ 111 AO ff). Eine besondere Form der Amtshilfe sind die Mitteilungspflichten nach § 93a AO (vgl. > Mitteilung an das Finanzamt)... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Änderung von Steuerbescheiden

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Außenprüfung Rz 76 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 22, > Kindergeld Rz 60 ff, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 53 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25 ff, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 205 zur geänderten Anrechnung von Steuerab... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ablaufhemmung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Ablauf von > Fristen kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt werden. Dadurch wird der Ablauf der Frist hinausgezögert. Dies unterscheidet die Ablaufhemmung von der Unterbrechung einer Frist, die dazu führt, dass die Frist in vollem Umfang neu beginnt. > Außenprüfung Rz 29, 73; > Verjährung von Steueransprüchen Rz 22 ff. Ergänzend > Antragsgebunde... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al... mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebssport sind steuerpflichtig, soweit sie nicht – ausnahmsweise – im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt nicht vor z. B. bei Aufwendungen für betriebliche Gymnastikräume/-geräte, die vor, während oder im Anschluss an die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern genutzt werden und... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.8 Kombinierter Anwendungsfall des § 14 Abs 3 und 4 KStG

Tz. 1518 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel: Beginn der Organschaft am 01.01.02. Eine stliche Außenprüfung erkennt bei einem von der TG am 10.01.01 angeschafften abnutzbaren Anlagegut (AK: 500 TEUR) im Jahr 01 die geltend gemachte Abschr nur partiell an, weil sie statt der von dem Unternehmen zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 10 Jahren eine solche von 15 Jahren unterstel... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der > Lohnsteuer nicht nach, so kann das FA die Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 I... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Umfang und Zeitpunkt des Verlustuntergangs

Tz. 147 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Vom vollständigen Untergang betroffen ist der in dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs (Zeitpunkt des Überschreitens der 50 %-Grenze, s Tz 85 ff) vorhandene noch nicht genutzte Verlustabzug. Verluste, die vor dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstanden sind, dürfen mit danach entstehenden Gewinnen weder ausgeglic... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Regelungen ab Veranlagungszeitraum 2018

Tz. 19 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Ges zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016 (BStBl I 2016, 694) wurden die Regelungen zur Abgabe der St-Erklärungen grundlegend geändert. Nach § 149 Abs 2 S 1 AO (idF des Ges v 18.07.2016) sind St-Erklärungen, die sich auf ein Kj oder auf einen ges bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens sieben Monate nach Abla... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 951 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG ist in § 14 KStG ein Abs 3 angefügt worden. § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995. Nach der verworfenen Richtlinienpassage sind Mehrabführungen, deren Verursachung in der vororganschaftlichen Zeit liegt, für stliche Zwecke als G... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene > Lohnsteuer (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 38 ff). In der Praxis wir... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Arbeits- bzw Arbeitnehmerkammern gibt es in den Bundesländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik ein... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.4 Mehr- bzw Minderabführung mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit

Tz. 975 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen des Begriffs der Mehr- bzw Minderabführung s Tz 905 ff. Wegen des Begriffs der organschaftlichen Zeit s Tz 931 ff. Bezogen auf den Anwendungsbereich des § 14 Abs 3 KStG ergibt sich uE eine Mehr- bzw Minderabführung insoweit, als durch eine zulässige Bilanzierung in der vororganschaftlichen Zeit Aufwendungen bzw Erträge lt H-Bil für stl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1... mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.5 Erweiterter Prüfungszeitraum bei Außenprüfungen

Nach § 4 Abs. 2 BpO ist lediglich bei Großbetrieben eine lückenlose Prüfung sämtlicher Besteuerungszeiträume vorgesehen. Bei anderen Betrieben soll der Prüfungszeitraum nicht mehr als 3 zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen.[1] Letzteres gilt jedoch u. a. dann nicht, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit besteht.[2] mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 5 Selbstanzeige

Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige[1] vorgenommen wird. Sie wird als eine Art Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nic... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 7 Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung

Auch bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung[1] kommt eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt.[2] Die Selbstanzeige ist erst dann nicht mehr möglich, sobald dem Täter oder seinem Vertreter d... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.4 Erweiterte Korrekturmöglichkeit

Nach § 173 Abs. 2 AO sind Steuerbescheide, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur dann korrekturfähig, wenn eine Steuerhinterziehung[1] oder eine leichtfertige Steuerverkürzung[2] vorliegt. Dabei gilt die Änderungssperre wegen vorangegangener Außenprüfung auch dann, wenn Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen wür... mehr

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Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter die allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.4.2 Anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik

Rz. 145 Die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik konkretisieren die Rechenmethoden und biometrischen Annahmen, soweit § 6a keine abschließende Vorgabe enthält. Sie bestimmen insbesondere, wie Eintritts-, Ausscheide- und Überlebenswahrscheinlichkeiten mit Zahlungszeitpunkten und Abzinsung zu verknüpfen sind. Ihr Anwendungsbefehl steht jedoch unter dem Vorrang der ge... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.14 Betriebsprüfung: Aufbewahrung, Datenzugriff, Prüfsoftware

Aallali, Kassenführung bei gemischten Tätigkeiten und Bareinnahmen – typische Fehler und ihre Folgen in der Betriebsprüfung, NWB 18/2026, S. 1184; Achilles/Danielmeyer/Hauswirth/Rebant/Schwenker, Bewirtungsaufwendung... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungen

Hillmer, E-Rechnungen: Vorgehensweise bei der Rechnungsprüfung – BStBK, FAQ zur E-Rechnung v. 17.3.2026, BC 5/2026, S. 200; Lamprecht, E-Rechnung: Abgrenzung hybrider Formate und Folgen für den Verarbeitungsprozess – Leserfrage kompakt: Antworten für die Beratungspraxis, BBK 9/2026, S. 437; Thurow, Verzu... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.95 Rückstellungen

Beyer, Der Rechnungszins – ein Begriff, viele Facette... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.8 Aufbewahrungsfristen

Bartuschka, Pflicht zur E-Mail-Archivierung für die Betriebsprüfung – notwendige Anpassungen in Prozessen und Systemen von Unternehmen, BB 22/2026, S. 1259; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Thurow, (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe, BC 10/2025, S. 441; Schmidt, Bürokr... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Hanke, Anschaffungskosten bei ausstehenden Einlagen, WP-Praxis 6/2026, S. 192; Lüdenbach/Braun, Inkonsistenzen bei der Bilanzierung von Erwerbsgewinnen oder -verlusten nach IFRS sowie HGB/EStG, BB 23/2026, S. 1321; Labrenz/Schmidt, Schätzung von Preis-... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.52 Herstellungskosten

Hendricks, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden: Neues BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen, BBP 4/2026, S. 111; Zwirner/Vodermeier/Günther/Schmeer, Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden – auch vor dem Hintergrund von energetischen Sanierungsmaßnahmen – Teil 2: Steuerbilan... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Diebstahl/Schwund/Verderb / 3 Diebstahl, Schwund oder Verderb von Waren und Material

Bei Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird der EInkauf regelmäßig zunächst als Aufwand erfasst. Tritt später Diebstahl, Schwund, Verderb oder Unbrauchbarkeit ein, ist beim Umlaufvermögen regelmäßig kein gesonderter Buchungssatz für den einzelnen Verlustfall erforderlich. Bei bilanzierenden Unternehmen wird die Gewinnauswirkung aber über den tatsächlichen Endbestan... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 4 Die AO enthält keine Legaldefinition für den Begriff Zinsen. Ebenso wie im Zivilrecht[1] handelt es sich um die laufzeitabhängige Gegenleistung für die mögliche Nutzung eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals.[2] Auch nach dem Zinsbegriff des Unionsrechts gleichen Zinsen wirtschaftlich den Nachteil einer vorenthaltenen Nutzung des Kapitals aus und ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Umfang

Rz. 37 Umfang ist die Höhe der hinterzogenen Steuern, d. h. die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, den die Finanzbehörde ohne Vorliegen der Steuerhinterziehung festgesetzt hätte, und dem Steuerbetrag, den sie festgesetzt hat. Die Höhe der hinterzogenen Steuern und damit der Differenz können nach § 162 AO geschätzt werden, auch wenn eine entsprechende Schätzung im Strafverf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.1 Freiwillige Zahlungen (§ 233a Abs. 8 S. 1 bis 3 AO)

Rz. 136 Die Annahme freiwilliger Zahlungen und vergleichbarer Leistungen steht nach Auffassung des Gesetzgebers[1] wie bisher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde, im Falle der Verwaltung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Damit soll verhindert werden, dass das FA ohne sachliche Rechtfertigung der Zahlung oder Leistung als “Spar... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Überga... mehr

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Gebäudemodernisierungsgeset... / 2.4.1 Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen

Bereits das GEG hatte zum 1.1.2024 verpflichtend eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt (§ 60a GEG). Bis dahin waren nur Heizungsanlagen mit Verbrennungsprozessen betroffen, die regelmäßig im Rahmen der Abgasmessung und Feuerstättenschau kontrolliert wurden. Seit dem 1.1.2024 müssen neu eingebaute Wärmepumpen in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten oder selbstständigen Nutzun... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.), mehr

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Gebäudemodernisierungsgeset... / 2.4.2 Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

Bis zum 30.9.2024 galt noch die EnSimiMaV. Sie verpflichtete Gebäudeeigentümer, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, zur Optimierung ihrer Heizungssysteme, was eine verpflichtende Prüfung auf grundlegende Einstellungsmängel und die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen umfasste. Im einzelnen war zu prü... mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Buchführung und -prüfung

Rz. 181 Wenn ein Rechtsanwalt sich ggü. seinem Auftraggeber zur Buchführung oder -prüfung verpflichtet, ist grds. kein echter Anwaltsvertrag geschlossen.[526] In den dazu veröffentlichten Entscheidungen wird danach abgegrenzt, ob die dem Rechtsanwalt eigene Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, im Vordergrund steht oder ob es sich um Arbeiten handelt, die i.d.R. oder doc... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Informationspflicht des Mandanten

Rz. 41 Damit der Rechtsanwalt oder Steuerberater diese Aufgabe erfüllen kann, hat der Mandant seine vertragliche Informationspflicht zu erfüllen, also seinen Anwalt oder Steuerberater während der gesamten Dauer des Mandats wahrheitsgemäß und vollständig über die tatsächlichen Umstände seiner Rechtsangelegenheit zu unterrichten und ihm die einschlägigen Unterlagen zur Verfügu... mehr