Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Rz. 1382 [Autor/Stand] Wer in einer Rechnung einen höheren als den geschuldeten Steuerbetrag gesondert ausweist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG den Mehrbetrag. Wer unberechtigt die Steuer ausweist, schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag (unberechtigter Steuerausweis). Die Vorschrift des § 14c UStG dient dem Ziel, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Folgen einer v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 334 [Autor/Stand] Ein wichtiger Anwendungsfall des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die unterlassene Anzeige und Richtigstellung nach § 153 Abs. 1 AO. Nr. 1 betrifft die Richtigstellung unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen; Nr. 2 die Anzeige und Berichtigung, wenn eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder -stemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit aa) Nachweis

..., nachweisen, ... Rz. 456 [Autor/Stand] Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Das Gesetz ordnet an, dass der Steuerpflichtige und nicht die Finanzverwaltung den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit führen muss. Dies entspricht im Grundsatz der maßgeblichen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes", wonach der für eine verhältnismäßige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO)

Rz. 1114 [Autor/Stand] Belege sind i.d.R. Urkunden, d.h. Schriftstücke, die vermöge ihres gedanklichen Inhalts geeignet und bestimmt sind, im Rechtsleben eine Tatsache zu beweisen, und die den Aussteller erkennen lassen[2]. Im vorliegenden Zusammenhang müssen die Belege zum Beweis über steuerlich erhebliche Tatsachen geeignet sein (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 4 und 5, § 143 Abs. 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerkungen zur R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Verteilung steuerlicher Mehr-/Minderergebnisse gegenüber der HB

Rn. 70 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zivilrechtlich vereinbarte Gewinnverteilungsabrede kann sich nur auf das HB-Ergebnis beziehen (BFH BStBl II 1990, 965), sie ist jedoch mangels besonderer steuerlicher Vorschriften im Zweifel auch auf steuerliche Mehr- oder Minderergebnisse gegenüber der HB anzuwenden (gemäß OFD Ffm, DB 1996, 605 auch für atypisch stille Gesellschaften; B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nichterfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 315 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 140 ff. AO) bedeutet noch keinen Verstoß gegen eine Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen. Hinzu kommen muss vielmehr eine weitere Handlung oder ein weiteres Unterlassen, z.B. die Vorlage der Geschäftsbücher in der Außenprüfung oder das Verschweigen steuerlich releva...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Nicht anwendbare Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 158 [Autor/Stand] Für Zwecke des Hessischen Grundsteuergesetzes sind die Vorschriften über das Erhebungs- (§§ 218 ff. AO) und grundsätzlich auch das Vollstreckungsverfahren (§§ 249 ff. AO, Ausnahme Rz. 141 zur Festsetzung eines Zwangsgelds) nicht anwendbar. Denn diese Vorschriften sind für die Festsetzung des GrSt-Messbetrags nicht erforderlich (Rz. 446). Für die Erhebun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhalten im Rahmen der Aufarbeitung

Rz. 1793 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Geschäfte liegen nun mehrere Jahre zurück, in denen sich sowohl die Behörden als auch die Unternehmen mit der Aufarbeitung der Sachverhalte befasst haben. Grundsätzlich können auch im Rahmen dessen falsche Angaben, beispielsweise in einer Außenprüfung, gemacht werden, die tatbestandlich sein können (vgl. Ransiek oben Rz. 211). Jedoch wird da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 19a Abs 6 EStG)

Rn. 145 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der nach § 19a Abs 1 EStG nicht besteuerte gemeine Wert der Vermögensbeteiligung und die übrigen Angaben zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens (dh zB die Höhe der Zuzahlung oder die Zustimmungserklärung des ArbN) sind vom ArbG im Lohnkonto aufzuzeichnen. Die zutreffende steuerliche Behandlung nach § 19a EStG prüft das zuständige Betrie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Aufschub des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 R 55 Abs 3 KStR 1990 sah die Möglichkeit vor, in dem GAV zu vereinbaren, dass er erst in Kraft treten soll, wenn ein vorhandener abzb Verlust iSd § 10d EStG der OG bei ihrer KSt-Veranlagung für spätere Jahre voll berücksichtigt ist. Die H-Reg-Eintragung solcher unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossener Verträge wird von den Regist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Maßgeblicher Zeitpunkt; Teilbetrieb im Aufbau; Liefer- und Leistungsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum

Tz. 114 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 vorläufig frei Tz. 115 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Aufgr der Maßgeblichkeit des Teilbetriebsbegriffs der FRL (s Tz 111) stellt die FinVerw für die Teilbetriebseigenschaft nicht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Spaltungsbeschl, sondern auf den (stlich rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtag ab (s UmwSt-Erl 2025 Rn 02.14 iVm Rn 15.03...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG),[2] s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843; Uphues, Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde; GStB 2024, 78 (auch dazu s Rn 23e zu (11)). Rn. 20 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zu Beginn und Ende eines ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbe sondere für international operierende Konzerne[3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Beitrag der E-Bilanz zur Digitalisierung der Besteuerung

Rn. 55 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Besteuerungsverfahren soll durch den Einsatz elektronischer Kommunikation für alle Beteiligten effizienter werden (s BMF v 03.02.2010, WPg 2010, 252). § 5b EStG stellt daher ein gewichtiges Instrument zur Erhöhung der Effizienz im Besteuerungsverfahren, zur Durchführung von zeitnahen Bp und zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rückblick: Anrechnungsverfahren für Altfälle

Rz. 1429 [Autor/Stand] Bis zum VZ 2001 galt nach dem Körperschaftsteuerrecht 1977 das sog. Anrechnungsverfahren [2]. Dadurch sollte eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits vermieden werden. Die Körperschaftsteuer wird danach zweistufig berechnet. Da die vGA das Einkommen nicht mindern darf (§ 8 Abs. 3 Satz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 2.1 Der Außenprüfung unterliegende Stellen

Rz. 5 Die Außenprüfung nach § 203a AO ist nur bei einer mitteilungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO zulässig. Darunter ist nach der in dieser Vorschrift getroffenen Legaldefinition ein – nicht zu den Beteiligten i. S. d. § 78 AO gehörender – Dritter zu verstehen, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, steuerliche Daten eines Stpfl. elektronisch a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 2.3 Wirkungen der Außenprüfung

Rz. 10 Die Wirkungen der Außenprüfung beschränken sich auf die mitteilungspflichtige Stelle. Die getroffenen Feststellungen entfalten keine Bindungswirkung für die Berücksichtigung der fraglichen Daten im Rahmen der individuellen Einkommensteuerfestsetzung.[1] Da § 203a Abs. 3 AO nicht auf § 194 Abs. 3 AO verweist, dürfen auch keine Kontrollmitteilungen zu dem Zweck erstellt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 2 Außenprüfung bei einer mitteilungspflichtigen Stelle (Abs. 1)

2.1 Der Außenprüfung unterliegende Stellen Rz. 5 Die Außenprüfung nach § 203a AO ist nur bei einer mitteilungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO zulässig. Darunter ist nach der in dieser Vorschrift getroffenen Legaldefinition ein – nicht zu den Beteiligten i. S. d. § 78 AO gehörender – Dritter zu verstehen, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 Die durch Gesetz v. 18.7.2016[1] eingefügte Vorschrift regelt die Durchführung von Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c Abs. 1 AO und ergänzt damit die sich aus § 93c Abs. 4 AO ergebenden Ermttlungsbefugnisse der Finanzbehörde.[2] Abs. 1 bestimmt, dass eine Außenprüfung bei einer solchen Stelle zulässig is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 4 Entsprechend geltende Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 14 Nach § 203a Abs. 3 AO gelten die §§ 195 S. 2, 196 – 203 AO entsprechend. Mit Ausnahme der §§ 193, 194 und 195 S. 1 AO, die durch die speziellen Regelungen des § 203a Abs. 1 und 2 AO verdrängt werden, bezieht sich die Verweisung damit auf alle im 1. Unterabschnitt enthaltenen "Allgemeinen Vorschriften" über die Außenprüfung. Wie sich aus ihrer lediglich "entsprechenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die durch Gesetz v. 18.7.2016[1] eingefügte Vorschrift regelt die Durchführung von Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c Abs. 1 AO und ergänzt damit die sich aus § 93c Abs. 4 AO ergebenden Ermttlungsbefugnisse der Finanzbehörde.[2] Abs. 1 bestimmt, dass eine Außenprüfung bei einer solchen Stelle zulässig ist, um zu ermitteln, ob sie die ihr na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 93c AO: Der persönliche Anwendungsbereich des § 203a AO wird durch Verweisung auf § 93c Abs. 1 AO definiert. Der sachliche Anwendungsbereich des § 203a AO stimmt mit den der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 AO obliegenden Ermittlungspflichten überein. Verhältnis zu § 138b EStG: Im Rahmen der Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 3 Zuständige Finanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 12 Zuständig für die Außenprüfung ist die für Ermittlungen nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO zuständige Finanzbehörde. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist dies die nach den Steuergesetzen für die Entgegennahme der Daten zuständige Finanzbehörde.[1] Abweichend davon kann auch das Betriebsstätten-FA[2] oder das BZSt[3] zuständig sein. Gem. § 195 S. 2 AO i. V. m. § 203...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 Die durch Gesetz v. 18.7.2016[1] eingefügte Vorschrift regelt die Durchführung von Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c Abs. 1 AO und ergänzt damit die sich aus § 93c Abs. 4 AO ergebenden Ermttlungsbefugnisse der Finanzbehörde.[2] Abs. 1 bestimmt, dass eine Außenprüfung bei einer solchen Stelle zulässig ist, um zu ermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 2.2 Umfang der Prüfung

Rz. 9 Der sachliche Umfang der Außenprüfung ist in § 203a Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO abschließend geregelt. Überprüft werden darf nur ob, die mitteilungspflichtige Stelle ihre Verpflichtung nach § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 AO erfüllt und den Inhalt des Datensatzes nach den Vorgaben des jeweiligen Steuergesetzes bestimmt hat. § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO regelt den Zeitpunkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich des § 203a AO erstreckt sich auf alle mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c Abs. 1 AO. Dies sind insbesondere Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleistungsunternehmen. Der sachliche Anwendungsbereich des § 203a AO ist auf die Überprüfung der in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Pflich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2 Zulässigkeit der Verarbeitung in Dateisystemen (S. 1)

Rz. 8 Geregelt wird die Verarbeitung in Dateisystemen. Der Begriff der Dateisysteme umfasst jede strukturierte Sammlung geschützter Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob die Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geführt wird.[1] Dateisysteme können sowohl als Papierakten, als auch als elektr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.7 Erledigung der Klage

Eine Klage erledigt sich, wenn Kläger und beklagte Behörde übereinstimmend den Rechtsstreit (in der Hauptsache) für erledigt erklären. Am häufigsten geschieht dies, wenn die beklagte Behörde einen Abhilfebescheid erlässt, mit welchem dem Klagebegehren des Klägers ganz oder teilweise entsprochen wird und der Kläger im letzteren Fall die Klage im Übrigen nicht weiter verfolgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.3 Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten im Privatvermögen

Allgemeine Mitwirkung: Auch im Privatvermögen gelten die Mitwirkungs­pflichten.[1] Das Finanzamt kann Nachweise anfordern, z. B. per Fragebogen. Steuerreports & Nachweise: Plausible Steuerreports helfen der Nachvollziehbarkeit. Die Behörde darf die zugrunde liegenden Dateien/Unterlagen (Transaktionsübersichten, CSVs) und bei Bedarf Screenshots aus Wallets/CEX-Accounts anfordern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.2 Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Grundsätzlich gilt: Rechtsquellen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kommen aus AO, StAbwG sowie Einzelsteuergesetzen, z. B. UStG, EStG. § 140 AO: Außersteuerliche Pflichten (v. a. HGB/GoB) gelten auch steuerlich. Aufbewahrungspflichten: Alle für die Besteuerung wichtigen Unterlagen – analog und elektronisch (Daten, Datensätze, eDokumente). Auch Nachweise, wie die Ordnungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.1 Allgemeines

Bereits im Jahr 2022 hatte das BMF die Konkretisierung der Mitwirkungs- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten angekündigt. Mit dem BMF-Schreiben v. 6.3.2025 greift das BMF die damaligen Entwurfsinhalte weitgehend auf und konkretisiert erstmals, welche steuerlichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen die Steuerpflichtigen zu erfüllen haben.[1] Wichtig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr