Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 140 AO ist als die Grundlagennorm für die Begründung einer steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht zu sehen.[1] Die entsprechende Vorgängerbestimmung in der RAO war § 160 RAO. Das Gesetz macht sich durch die Bestimmung für Zwecke der Besteuerung (s. Rz. 8) zunutze, dass in anderen Gesetzen für einzelne wirtschaftliche Betätigungen Pflichten zur Buchführun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Pflichten aus Steuergesetzen

Rz. 8 Erleichterungen können nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 148 S. 1 nur für Buchführungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten bewilligt werden, die durch Steuergesetze – nicht nur die durch die AO geregelten[1] – begründet werden.[2] Die Pflichten, die nach anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen begründet werden, können von der Finanzbehörde nach § 148 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Normadressat

Rz. 19 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht für den Adressaten der jeweiligen Rechtsnorm bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.[1] Die Pflichtenstellung geht auf einen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Steuerpflichtigen über. Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Normadressaten bleibt diese Rechtspflicht erhalten, sie ist jedoch von einem Inso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2.1 Steuerrechtliche Bedeutung

Rz. 4 Die in §§ 145–147 AO getroffenen Regelungen enthalten einzelne kodifizierte GoB, wie sie auch nach §§ 238ff. HGB für die nach dem Handelsrecht Aufzeichnungs- und Buchführungspflichtigen gelten.[1] Sie sind uneingeschränkt maßgeblich für jedes Buchführungssystem und jede Buchführungsform.[2] Die Bedeutung dieser kodifizierten GoB beschränkt sich aber nicht nur auf die f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 142 AO normiert besondere Regelungen zur Buchführung bei Land- und Forstwirten. Eine Vorgängerbestimmung zur Norm fand sich bereits in § 4 VO über landwirtschaftliche Buchführung.[1] Erforderlich ist nach § 142 AO insbesondere das Führen eines Anbauverzeichnisses, wenn die Voraussetzungen der Bestimmung gegeben sind, um die Besonderheiten der Produktion im Bereich de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.1 Rechtscharakter

Rz. 37 Die Mitteilung der Finanzbehörde an den Stpfl., dass er von dem genannten Zeitpunkt an (s. Rz. 51) Bücher zu führen habe, ist nach wohl einhelliger Ansicht ein selbstständiger und rechtsgestaltender Verwaltungsakt.[1] Dieser Verwaltungsakt ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Buchführungspflicht. Er hat insofern konstitutive Wirkung.[2] Rz. 38 Hat die Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.6.2 Pflichterfüllung

Rz. 17 Die steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht trifft den Normadressaten der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Voraussetzung ist insoweit stets die Steuerrechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger steuerlicher Pflichten nach der jeweiligen Norm sein zu können.[1] Die Erfüllung der jeweiligen Pflicht setzt sodann auch die steuerliche Handlungsfähigkeit[2] vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die gesetzliche Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen dient der Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts sowie der Schaffung von Kontrollmöglichkeiten.[1] Grundsätzlich ist hierbei zunächst davon auszugehen, dass die Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen dem Stpfl. zumutbar ist. Wird der Zweck der gesetzlichen Verpflichtung allerdings nicht gefährdet,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen GoB bzw. GoBD

Rz. 8 Für die Einhaltung der GoB bzw. GoBD sind der Buchführungspflichtige bzw. die in §§ 34–35 AO genannten Personen verantwortlich.[1] Bei einer atypisch stillen Gesellschaft trifft z. B. die Pflicht, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu fertigen, allein den Geschäftsinhaber, nicht den stillen Gesellschafter.[2] Die im Auftrag des stillen Gesellschafters gefertigte Buc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.5 Beweisfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 11 Die Bücher und Aufzeichnungen sind Beweismittel i. S. v. § 90 Abs. 1 S. 2 AO, die der Beteiligte im Besteuerungsverfahren vorzulegen hat.[1] Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wirkt sich insofern zum Vorteil des Beteiligten aus, als dann nach § 158 AO die Ergebnisse der Buchführung und Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu leg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. Besteuerung der Anteilseigner

a) § 6b EStG: Voraussetzungen für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG Streitig ist, ob bei einem Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt werden kann. Das FG entschied: Bei nachträglichen vertraglichen Änderungen des Veräußerungspreises kommt es für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entscheidend darauf a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 10 Folgen für die Besteuerung der Einkünfte

Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, es der Finanzverwaltung zu ermöglichen, Informationen über die auf den Plattformen erzielte Vergütungen sowie deren Empfänger zu erhalten und diese im Rahmen des Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen. Damit ist die Pflicht zur Meldung dieser Informationen ein Kontrollmechanismus für die Finanzbehörden, um überprüfen zu können, ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 6b EStG: Voraussetzungen für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG

Streitig ist, ob bei einem Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt werden kann. Das FG entschied: Bei nachträglichen vertraglichen Änderungen des Veräußerungspreises kommt es für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entscheidend darauf an, ob über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Betriebsübertragung keine abschließende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des PStTG

Mit dem am 20.12.2022 beschlossenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz [1] (kurz: PStTG) erfolgte die bis zum 31.12.2022 erforderliche Umsetzung der sog. DAC7-Richtlinie[2] der EU in nationales Recht. Die insgesamt 29 Paragraphen verpflichten Betreiber digitaler Plattformen, den Finanzbehörden Informationen über die von Anbietern auf der Plattform erzielten Vergütungen zu me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 8 Meldeverfahren

Die meldepflichtigen Informationen sind mittels amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet die Informationen zur Auswertung an die für die Besteuerung der Anbieter zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Zudem übermittelt es Daten über im Ausland ansässige Anbieter im Rahmen eines automatischen Informationsa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) GF-Abschiedsfeier: Vorliegen unangemessener Repräsentationsaufwendungen

G ist zu 25 % an der A-GmbH beteiligt und seit Jahren ihr GF. In seiner ESt-Erklärung macht G Aufwendungen i.H.v. 94.980 EUR für seine Abschiedsfeier als Werbungskosten geltend. Das FG versagte – wie das FA – den Werbungskostenabzug: Vollständiges Abzugsverbot: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG ist lex specialis gegenüber § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG und führt zu einem vollständigen A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatz fiktiver Aufschlagssätze bei Gewinnermittlung nach Fremdvergleichsgrundsätzen

Streitig ist die Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft: Dem in der KSt-Erklärung 2017 erklärten Gewinn (13.565 EUR) folgte das FA nicht. Unter Verweis auf § 32 BsGaV ging das FA hinsichtlich der inländischen Betriebsstätte von einer Routinebetriebsstätte aus und ermittelte den Gewinn in der Weise, dass es aus den BA unter Ansatz ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Veräußerung von Anteilen einer polnischen Kapitalgesellschaft

A veräußerte seinen Anteil an der D-Sp.z.o.o. (Kapitalgesellschaft polnischen Rechts). Das FA ermittelte einen Gewinn nach § 17 EStG. Streitig ist, ob der Veräußerungsgewinn in Deutschland steuerpflichtig ist. Es sei nicht auszuschließen, dass das Aktivvermögen der polnischen Sp.z.o.o. überwiegend aus unbeweglichem Vermögen bestehe, insbesondere im Hinblick auf Grundstücke, t...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) SchenkSt: Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

A erhielt von seiner Mutter schenkweise 4 Mio. EUR unter der Auflage, dass der Betrag nach Abzug der fälligen SchenkSt als Eigenkapital in die A-GmbH, dessen Alleingesellschafter A ist, eingebracht und von der A-GmbH dazu verwandt wird, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. A gab 2014 eine Schenkungsanzeige ab, im Jahr 2015 forderte das FA die SchenkSt-Erklärung an, A gab i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Arbeitgeber-GmbH als Arbeitslohn?

Kein Arbeitslohn, ...: Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer ohne seine berufliche Tätigkeit weder die Gesellschafter der Arbeitgeberin kennengelernt noch die Anteile übertragen bekommen hätte, reicht für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht aus. ... da Unternehmensnachfolge: Im Streitfall lag eine Übertragung der Anteile i.R.d. Unternehmensnachfolge vor, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch § 5 Abs. 6 EStG. Vorrangig sind danach gegenüber den handelsrechtlichen Regelungen die steuerrechtlichen Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. Eine umgekehrte Maßgeblichkeit besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.3 Höhe der Absetzungen

Rz. 337 Bei der AfaA handelt es sich um einen einmaligen Wertabschlag. Die Höhe bestimmt sich danach, in welchem Umfang eine Minderung der Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts durch die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung verglichen mit der normalen Nutzbarkeit dieses Wirtschaftsguts eingetreten ist. Beträgt z. B. die Minderung 1/8, ist der nach Abzug der p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.4 Entstehung im Privatvermögen und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 527 Die Verwertung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes im Betriebsvermögen kann entweder durch Verpachtung zur Ausbeutung an einen fremden oder durch Einlage in einen eigenen Gewerbebetrieb erfolgen. Rz. 528 Erfolgt die Verwertung des Bodenschatzes durch Verpachtung an einen fremden Gewerbebetrieb, führt das Entgelt für die Überlassung des Grundstücks zum A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Geschäftswerts (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 302 Nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG gilt als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- bzw. Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ein Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 302a § 7 Abs. 1 S. 3 EStG betrifft nur entgeltlich erworbene Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Für originäre Geschäfts- bzw. Firmenwerte besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Laufende Besteuerung

Wie bei anderen Körperschaften hat die Genossenschaft ihr Einkommen durch Betriebsvermögensvergleich i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG zu versteuern und nach § 23 Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 15 % zu unterwerfen, alle Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieb, § 8 Abs. 2 KStG. Da nach § 8 Abs. 1 KStG das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und EStG zu ermitteln ist, finden gem....mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / [Ohne Titel]

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einige...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / VI. Fazit

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung mit ihren Ländererlassen ihre Rechtsauffassung zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen der Ausübung zur Option mit Körperschaftsteuer dargestellt hat. Die in der Literatur teils kontrovers diskutierten Ansichten wurden somit für die Beratungspraxis klargestellt. Es ist zudem in den vorliegenden Ländererlas...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / a) Ermittlung der BGF beim Teileigentum (Anlage 42 I. BewG)

Der Begriff der BGF wird in Anlage 42 I. BewG als Summe der marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen definiert. Vereinfachungen ggü. der BGF-Ermittlung in der Grundbesitzbewertung (vgl. Anlage 24 I. BewG) – wie z.B. die Anwendung von Umrechnungsfaktoren – sind nicht vorgesehen. Für eine gleichmäßige Besteuerung ist die BGF einheitlich nach den gesetzlichen Vo...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / II. Handelsrechtliche Kapitalkonten als Wertaufteilungsmaßstab optierender Personenhandelsgesellschaften

Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, wie der gemeine Wert des Gesamtunternehmens, ermittelt nach den Regelungen des § 11 BewG, auf die (jeweils) übertragenden Gesellschafter aufzuteilen ist. Grundsätzlich sind zunächst die Kapitalkonten aus der steuerlichen Gesamthandsbilanz den Gesellschaftern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / I. Einleitung

In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einiger offener Fragen, die in der Literatur auch in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / b) Änderung der Vermögenszuordnung: vom Sondervermögen der Gesellschafter zum Vermögen der GbR

Rz. 37 Die für die GbR erworbenen "Rechte" und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten gehören nach § 713 BGB der GbR selbst (Vermögen der Gesellschaft) und nicht mehr den Gesellschaftern zur gesamten Hand (i.S.e. gesamthänderisch gebundenen Vermögens der Gesellschafter): Aufgabe des Gesamthandsprinzips.[74] In Bezug auf das Beteiligungsverhältnis stellt § 712 Abs. 1 BGB ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.2.3 Hilfeleistung

Rz. 67 Hilfeleistung in Steuersachen i. S. v. § 1 Abs. 1, 2 StBerG ist jede unterstützende Tätigkeit bei der Erfüllung der dem Beteiligten im Interesse der Besteuerung obliegenden Pflichten oder bei der Wahrnehmung der dem Beteiligten nach Steuergesetzen zustehenden Rechte. Angestellte des Beteiligten leisten keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen, sofern es sich nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.1 Anwendungsbereich des § 80 AO

Rz. 2 Selbst handlungsfähige Beteiligte i. S. d. § 78 AO und gesetzliche Vertreter nicht handlungsfähiger Beteiligter können sich im steuerlichen Verwaltungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Steuerrecht bietet für den Bürger teilweise erhebliche rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, sodass dieser sich sachkundige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grundsteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuer (Anhang 12d) ist eine "Realsteuer" (§ 3 Abs. 2 AO; Anhang 1b), die von den Gemeinden erhoben wird. Da die Grundsteuer auf den Grundbesitz als Besteuerungsobjekt abstellt, handelt es sich auch um eine "Objektsteuer". Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 46 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Bei einem leistenden Unternehmer, der die USt nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 20 Abs. 1 UStG), führen Änderungen der Entgeltvereinbarung nur dann zu einer Änderung nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG, wenn er das Entgelt bereits vereinnahmt hat. Die Berichtigung ist dann für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der Unternehm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gegenstand der Besteuerung

Tz. 5 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Gegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Der Grundbesitz i. S. d. Grundsteuergesetzes wird unterschieden in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 232ff. BewG) und das Grundvermögen (§§ 243ff. BewG). Tz. 6 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Betriebsgrundstück ist dabei der Vermögensart zuzuordnen, zu dem es gehören würde, wenn es nic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung)

5.2.1.1 Entgelt wurde noch nicht entrichtet Rz. 36 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Besteuert der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) und wurde das Entgelt noch nicht entrichtet, ist allein maßgebend, wann die Änderung des Bemessungsgrundlage eintritt. Beispiel 1: Unternehmer A liefert an Unternehmer B am 10.10. mit beiliegender ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Übergangsvorschrift für die Fälle der Ist-Besteuerung (Rz. 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 234 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Stand: 5. A. – Update 2/2020 Änderungen des USt-Gesetzes sind nach § 27 Abs. 1 S. 2 UStG auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die USt dafür bereits vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderungsvorschrift entstanden ist. Die St...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei Sportanlagen

1.1 Allgemeines Tz. 58 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Sportliche Anlagen, die der Öffentlichkeit zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung stehen, sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit. Sportliche Anlagen, die einem Sportverein zur Nutzung zur Verfügung stehen, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG (Anhang 12d) grundsteue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundbesitz bei steuerbegünstigten Vereinen

1. Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 ...mehr