Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnsitz

Begriff Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Hierbei wird auf die tatsächlichen und für die Zukunft prognostizierten Verhältnisse des Betroffenen abgestellt. Die bloße Anmeldung nach dem Melderecht reicht für die Begründung eines Wohnsitzes nicht aus. Vielm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und kurzfristig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Regelungen der Beitragsverfahrensordnung (BVV) über die Führung von Lohnunterlagen gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Tz. 64 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitgeber hat bei geringfügig Beschäftigten die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Lohnunterlagen aufzuzeichnen und Nachweise, aus denen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / Einführung

Die nachfolgenden Tabellen sollen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens ermöglichen. Alle Beträge bieten einen realistischen Anhaltspunkt, können aber die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen, da das Nettoeinkommen von zahlreichen individuellen E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Erfolgsfaktoren einer Inn... / 1 Warum benötigen wir eine Innovationsstrategie?

Innovation ist zu einem "must have" geworden. Die Digitalisierung bringt unvorstellbar viele Möglichkeiten mit sich, das ist den allermeisten sehr bewusst. Rasch kann es zu einem gravierenden Nachteil führen, wenn die Potenziale für das eigene Unternehmen bzw. für die eigenen Produkte und Leistungen nicht erkannt und nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Das ist zwar vielen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rechtslage nach dem 31.12.2005

Rn. 186 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Aufgrund des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (BGBl I 2006, 1091) werden die Übertragungsmöglichkeiten aus s Rn 185 erweitert auf Binnenschiffe, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Binnenschiffen entstanden ist. Rn. 187–190 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Veräußerungen nach dem 31.12.2005

Rn. 162 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine weitere Ergänzung bezüglich der begünstigten Objekte betrifft Binnenschiffe (G zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung von 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091). Die Begünstigung ist befristet auf Übertragungsakte vor dem 01.01.2011. Rn. 163 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 vorläufig freimehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Anwendbarkeit des BetrVG

Räumlicher Anwendungsbereich des BetrVG Für das Betriebsverfassungsrecht gilt in räumlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Danach ist die Zuständigkeit des Betriebsrats auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.[1] Auf einen im Ausland gelegenen Betrieb ist das BetrVG daher nicht anwendbar. Das Gesetz gilt nur für alle in der Bundesrepublik Deutschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen, Höhe, Anspruchsberechtigung

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Für den VZ 2022 wird Anspruchsberechtigten nach dem StEntlG 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 EUR gewährt, § 112 EStG. Anspruchsberechtigt ist, wer nach § 1 Abs. 1 EStG (Anhang 10) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an mindestens einem Tag erzielt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Erfolgsfaktoren einer Inn... / 4.1 Trend-Analyse

Aufgabe der Trend-Analyse ist es, ein gemeinsames Bild der fernen Zukunft bzw. von möglichen Zukunftszuständen und der dann herrschenden Bedingungen zu beschreiben. Daraus sollen Suchfelder herausgearbeitet werden, um diesem Zukunftsbild möglichst proaktiv entgegenzugehen. Abb. 4: Vorgehen bei der Trend-Analyse Grundlage einer jeden Trend-Analyse bildet die Beschäftigung mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knop/Küting in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung § 255 HGB Rz 168ff, 5. Aufl; Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836. Rn. 291 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungskosten u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auszahlung

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das Auszahlungsverfahren regeln die §§ 115–118 EStG. Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in die Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG. Zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Staatsangehörigkeitsschlüss... / 1 Staatsangehörigkeitsschlüssel

In den Meldungen zur Sozialversicherung ist die Staatsangehörigkeit eines Arbeitnehmers verschlüsselt anzugeben. Staatsangehörigkeitsschlüssel ist immer 3-stellig im entsprechenden Pflichtfeld zu melden. Der Staatsangehörigkeitsschlüssel für Deutschland ist mit der Ziffernfolge 000 anzugeben. Hinweis Staatsangehörigkeiten und Länderkennzeichen Das Gemeinsame Rundschreiben zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.3 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2023 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 485 EUR (2022: 470 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 5.2 Beiträge aus Abgeltungen von Zeitguthaben

Zum 1.1.2023 wird durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz eine rechtliche Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder bei Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In diesen Fällen ist das a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 812 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 82...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende außerbetrieblicher Einrichtungen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 S. 1 Nr. 3a ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Übergangsregelungen bei Mitgliedschaft in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem (§ 10a Abs. 6 EStG)

Rz. 100a Mit Wirkung ab Vz 2014[1] (Rz. 20a und Rz. 40) wurden die bis dahin in § 52 Abs. 24c EStG enthaltenen Regelungen ohne inhaltliche Änderung in den neu eigefügten § 10a Abs. 6 EStG übernommen. Die Regelungen waren ursprünglich durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 (Rz. 11) ins Gesetz aufgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.1 Unterschiedliche Bedingungen für Zugang und Beschäftigung

Nach § 10 Satz 2 Nr. 1 AGG können besondere Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung, zur beruflichen Bildung sowie besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden, um die berufliche Eingliederung von Jugendlichen, älteren Beschäftigten und Personen mit Fürsorgepflichten zu fördern oder ihren Schutz sicherzustellen. Darunter fallen kann u. a. der Jugen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.2 Festlegung von Mindestanforderungen an Alter und Berufserfahrung

§ 10 Satz 2 Nr. 2 AGG erlaubt die Festlegung von Mindestanforderungen an Alter, Berufserfahrung oder das Dienstalter für den Zugang zur Beschäftigung oder für bestimmte mit der Beschäftigung verbundene Vorteile. Es müssen allerdings die allgemeinen Voraussetzungen des § 10 Satz 1 AGG erfüllt sein, was auch bei einer typisierten Betrachtungsweise z. B. dann fraglich erscheint...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.1 Entstehung des AGG

Die BRD hatte durch die nicht ausreichende Umsetzung der Antirassismusrichtlinie RL 2000/43/EG [1] (v. 29.6.2000), der Rahmenrichtlinie Beschäftigung 2000/78/EG [2] (v. 27.11.2000), der Genderrichtlinie 2002/73/EG[3] (v. 23.9.2002, Überarbeitung der RL 76/207/EWG) und der Dienstleistungsrichtlinie 2004/113/EG [4] (v. 13.12.2004) Vertragsverletzungen begangen. Die Umsetzung in b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.3 Zulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 9 AGG schützt das in Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 WRV gewährleistete Selbstbestimmungsrecht eigener Angelegenheiten der Kirchen bzw. sonstigen Religionsgemeinschaften. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgesellschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform oder durc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.3 Das Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Gespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitnehmer bereits ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden darf (s. genauer unter 4.1). Dabei werden öffentliche und betriebliche Ausschreibungen gleichermaßen erfasst. Einbezogen werden auch Stellen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Wird eine Stelle unter Missachtung des Diskriminierungsverbots ausges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Belehrung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 3 Nach § 81 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist der Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen er bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwehr solcher Gefahren zu belehren. Die Regelung dient dem besonderen Schutz des Arbeitnehmers. „Belehrung” erfordert bereits begrifflich eine intensiver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.2 Vorrang nach Abs. 1

Rz. 6 Der Grundsatz des Abs. 1 unterscheidet nur nach der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und die Zahlung von Versicherungsleistungen. Eine weitere Differenzierung nimmt erst Abs. 2 vor. Die Agenturen für Arbeit führen die Vermittlungstätigkeit selbst durch. Sie können sich – aus unterschiedlichsten Gründen – auch der Hilfe durch Dritte, insbes. Träger, bedienen. Die L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.2 Verarbeitung der Daten aus dem Datenabgleich

Rz. 16 Abs. 3 Satz 1 greift alle Fälle auf, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, ohne dass sich eine Überschneidung ergeben hat. Die abgeglichenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Dabei muss der Bundesagentur für Arbeit zugestanden werden, die abgeglichenen Daten noch solange "aufbewahren" zu dürfen, bis feststeht, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 31 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll der Betriebsrat die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern. Ob der Betriebsrat darauf beschränkt ist, (lediglich) die Beschäftigung bereits eingestellter Arbeitnehmer zu fördern, oder ob er gerade auch auf die Einstellung solcher Personen hinwirken soll, ist streitig.[1] Die Vorschrift ergänzt § 75 Abs. 1 Satz. 2 BetrVG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 11 Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb

Rz. 35 Nach dem durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügten § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG obliegt es dem Betriebsrat als allgemeine Aufgabe, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. Der Betriebsrat soll sich dafür einsetzen, dass die Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz und damit ihre Lebensgrundlage verlieren. In Anbetracht der häufigen Umstru...mehr