In den Meldungen zur Sozialversicherung ist die Staatsangehörigkeit eines Arbeitnehmers verschlüsselt anzugeben. Staatsangehörigkeitsschlüssel ist immer 3-stellig im entsprechenden Pflichtfeld zu melden. Der Staatsangehörigkeitsschlüssel für Deutschland ist mit der Ziffernfolge 000 anzugeben.

 
Hinweis

Staatsangehörigkeiten und Länderkennzeichen

Das Gemeinsame Rundschreiben zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung v. 29.6.2016 i. d. F. v. 28.6.2018 (GR v. 29.6.2016) enthält in der Anlage 8 eine vollständige Übersicht aller Staatsangehörigkeiten und Länderkennzeichen in alphabetischer Reihenfolge.

Häufigste Staatsangehörigkeiten ausländischer Staatsbürger bei Beschäftigungen in Deutschland

 
368 Vereinigte Staaten
124 Belgien
122 Bosnien und Herzegowina
168 Großbritannien und Nordirland
126 Dänemark
129 Frankreich
134 Griechenland
436 Indien
439 Iran
135 Irland
137 Italien
130 Kroatien
143 Luxemburg
144 Makedonien / Mazedonien
140 Montenegro
148 Niederlande
151 Österreich
152 Polen
153 Portugal
154 Rumänien
158 Schweiz
170 Serbien
155 Slowakische Republik
164 Tschechische Republik
163 Türkei
165 Ungarn

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