Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Damit soll die Kaution gegenüber dem Zugriff der Gläubiger des Vermieters gesichert werden. Der Mieter kann gegen deren Einzelzwangsvollstreckung Drittwide...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225 = NJW 2012, 3032 = WuM 2012, 560 = NZM 2012, 681). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Übergangsbestimmungen

Rz. 33 Die vor dem 1.9.2001 geschlossenen Kautionsvereinbarungen sind hinsichtlich Form und Wirksamkeit nach altem Recht (§ 550b) zu beurteilen (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 23.1.2002, 7 C 194/01, GE 2002, 400; Beuermann, GE 2001, 905). Änderungen der bisherigen Kautionsvereinbarungen sind also nicht notwendig. § 566 (vgl. dazu Rn. 27a) findet auf vermietete Wohnräume, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Mietbürgschaft sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag (z. B. Mietzinsansprüche), jedoch die nach dem Tod gegen die Erben des Mieters entstehenden Ansprüche nur dann, wenn der Bürge nach dem Bürgschaftsvertrag solche Verbindlichkeiten übernommen hat (LG Münster, Urteil v. 23.4.2008, 14 S 7/07, WuM 2008, 481). Die Begrenzung der Kaution auf die dreif...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz

Rz. 4 Darunter fallen Schließsysteme, stärkere Türen, Türriegel, Türspione, verschließbare Fensterriegel, auch eine Alarmanlage, die durch ihre Sichtbarkeit oder durch den Alarmton bei einem Einbruchsversuch den Täter abschrecken kann, sowie Überwachungskameras oder Attrappen solcher Kameras (Schmidt-Futterer/Flatow, BGB § 554 Rn. 12). Der Anspruch beschränkt sich aber auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Inhalt des Anspruchs

Rz. 8 Der Mieter hat nur einen Anspruch auf Erlaubnis – gemeint ist Einwilligung (Schmidt-Futterer/Flatow, § 554 Rn. 25; Mersson, a.a.O., Anm. 4.4.; ders., NZM 2002, 313, 316), nicht auf Durchführung der Maßnahmen durch den Vermieter. Verweigert also der Vermieter die Erlaubnis, muss der Mieter auf deren Erteilung – nicht auf Duldung – klagen. Dazu gehört, dass er im Klagean...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Nachträgliche Mietkaution

Rz. 30 Durch das Mietrechtsreformgesetz ist die Möglichkeit des Vermieters von Wohnraummietverträgen auch noch nachträglich eine Mietkaution zu verlangen, erweitert worden, was sich allerdings nicht aus § 551 ergibt: Gemäß § 563b Abs. 3 kann der Vermieter, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die gem. § 563 in das Mietverhältnis einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von Tatsachen durch Registergerichte

Zusammenfassung Die bei begründeten Bedenken vom Registergericht vorzunehmende Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von mitgeteilten Tatsachen erfasst auch die Auslegung von Gesellschaftsverträgen. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die GmbH hatte – nach Veränderungen im Gesellschafterbestand – zwei Gesellschafter mit einer Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist jetzt in § 100 BetrVG geregelt, ohne dass sich inhaltliche Änderungen ergeben hätten. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 12 Der Vorsitzende muss unparteiisch sein. Grundsätzlich kann jede Person zum Vorsitzenden bestellt werden. Zu der erforderlichen Sach- und Rechtskunde einer Person, die zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle bestellt werden soll, gehört es nicht notwendig, dass diese Person bereits eine andere Einigungsstelle zu einem entsprechenden Thema geleitet hat (LAG Baden-Württem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.1.2022, 2 TaBV 30/21). Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 3 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit zwei Arbeitspl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 329 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Berndt (2009), Wahrheits- und Fairnesskonzeptionen in der Rechnungslegung, Stuttgart. Biener (1979), AG – KGaA – GmbH – Konzerne, Köln. Ernst/Naumann (2009), Das neue Bilanzrecht, Düsseldorf. Fey (1989), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Haftungsverhältnisse, Düsseldorf. Hayn/Waldersee (2014), IFRS und HGB im Vergleich, 8. Aufl., Stutt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 DIIR (1982), Revision der elektronischen Datenverarbeitung, 4. Aufl., Berlin. Eisele/Knobloch (2011), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., München. Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Eschen (1985), Möglichkeiten der Prüfung von EDV-Buchführungssystemen im Rahmen der Jahresabschlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Beiderbeck (2008), Die bilanzielle Behandlung von Spielererlaubnissen im Profifußball als immaterielle Vermögenswerte, Berlin. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 134 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 AK Ludewig der SG (1967), Die Vorratsinventur, Köln/Opladen. Angele (1989), Anerkannte mathematisch-statistische Methoden zur Stichprobeninventur, München. AWV (1976), Rationalisierung der Inventur unter Berücksichtigung neuer Techniken und Verfahren, Eschborn. AWV (1979), Stichprobenverfahren zur Inventur buchmäßig geführter Vorräte im Lagerbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Tz. 86 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bastuck (1986), Enthaftung des Managements, Köln et al. Baumbach/Hueck (1968), Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Fleischer (2006), Handbuch des Vorstandsrechts, München. Gessler/Käpplinger (2010), Aktiengesetz, Neuwied. Ihlas (2009), D&O – Directors & Officers Liability, 2. Aufl., Berlin. Mertens (1990), Kommentierung zu § 249 BGB (Vorbemerkungen)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Tz. 99 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 AK Ludewig der SG (1967), Die Vorratsinventur, Köln/Opladen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Biener (1979), AG – KGaA – GmbH – Konzerne, Köln. Fülling (1976), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Vorräte, Düsseldorf. Husemann (1976), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Anlagegegenstände, 2. Aufl., Düss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 331 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapG (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.) in der Eröffnungsbilanz (vgl. § 242 Abs. 1), dem JA (vgl. § 242 Abs. 3), dem Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289(a)), der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Leitsatz Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. Sachverhalt Die E-GmbH und die F-GmbH sowie Frau G - die Kläger - beantragten beim Finanza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 78 Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. hierzu § 30 Abs. 3 SGB I) in der "alten" Bundesrepublik hatten und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet gezahlt haben, erhalten für Zeiten vor dem 1.7.1990 Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG). Auf die Höhe der tatsächlichen Arbeitsverdienste kommt es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlasspflegschaft ist in §§ 1960 ff. BGB geregelt. Die Nachlasspflegschaft kann in folgenden Fällen vom Nachlassgericht[1] angeordnet werden:[2] Der Erbe ist dem zuständigen Nachlassgericht unbekannt.[3] Der Erbe hat die Erbschaft noch nicht angenommen. Der Erbe ist bekannt, es steht aber noch nicht fest, ob er die Erbschaft annimmt. In allen Fällen muss ein Bedürfnis nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlassverwaltung ist ein Sonderfall der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger und ist in §§ 1975 Alt. 1, 1976 bis 1979 und 1981 bis 1989 BGB geregelt.[1] Subsidiär gelten die Vorschriften über die Vormundschaft. Die Anordnung der Nachlassverwaltung ist kein Mittel zur Überwindung fehlender Mitwirkungsbereitschaft bzw. der Passivität einz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 5 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden üblicherweise im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst.[1] Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – ebenfalls möglich. Eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass Beschlüsse der Gesellschafter auch außerhalb von Versammlungen schriftlich, mündlich und fernmündlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 1 Gesellschafterbeschlüsse einer Offenen Handelsgesellschaft

An der Beschlussfassung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind grundsätzlich alle Gesellschafter beteiligt. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt, gelten keine Formvorschriften, d. h., zur Beschlussfassung ist keine Gesellschafterversammlung notwendig, die Gesellschafter können ihre Stimmen formfrei telefonisch oder schriftlich abgeben. Die erforderlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Vereinfacht und generell sind Rohrleitungen als Hauptleitungen dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet, auch wenn sie durch ein Sondereigentum führen.[1] Wasser- und Heizungsleitungen stehen erst ab dem Punkt im Sondereigentum, ab dem sie sich durch eine im räumlichen Bereich des Sondereigentums befindliche Absperrvorrichtung von der Haupt- bzw. Nebenleitung trennen lasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / 3.1 Bauliche Veränderung

Grundsätzlich ist der Einbau von Versorgungsleitungen meist mit Durchbrüchen durch eine oder mehrere im Gemeinschaftseigentum stehende Wände verbunden, weshalb eine bauliche Veränderung zu bejahen ist. Gleiches gilt für die Beseitigung bestehender Versorgungsleitungen. Auch die zusätzliche Verlegung von Versorgungsleitungen durch das Gemeinschaftseigentum stellt eine baulich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / 2.1 Erhaltung oder Ersetzung von Rohren im Bereich des Gemeinschaftseigentums

Bei Erhaltungsmaßnahmen, die nur die Hauptleitungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums – auch wenn diese durch einzelne Sondereigentumseinheiten führen – betreffen, ist die Situation recht einfach. Wird hier Erhaltungsbedarf seitens der Verwaltung erkannt, sollten zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die erforderlichen Maßnahmen in der Eigentümerversammlung bereits ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen durchziehen die gesamte Wohnanlage – egal, ob es sich um Heizungs-, Wasser- oder Gasrohre zur Versorgung des Gemeinschaftseigentums sowie der einzelnen Sondereigentumseinheiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf etwa erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu klären, welche Rohrbereiche im Gemeinschaftseigentum und welche im Sondereigentum der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021 in Berlin

Bei schönstem, sonnigen Herbstwetter fand am 1./2.10.2021 die "Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021" in Berlin statt. Geboten wurde ein bunter Themenpotpourri, so u.a. Vorsorgemissbrauch, die Neuregelung der Sterbehilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB, Demenzerkennung und natürlich die Reform des Betreuungsrechts mit ihren Auswirkungen auf das Vorsorgerecht. Un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 540 gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und Pachtverhältnisse (dort allerdings ohne das Kündigungsrecht, vgl. § 584a Abs. 1). Nur mit Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten überlassen, insbesondere die Sache weiter vermieten. Dieser Erlaubnisvorbehalt umfasst auch die Untermiete. Insoweit kommt es nicht darauf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr