Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Abrechnung der... / a) Grundgebühr?

Zu fragen ist zunächst, ob ggf. eine Grundgebühr entsteht. Eine solche ist in Teil 6 Abschnitt 3 VV nicht vorgesehen. Damit kommt nur die analoge Anwendung einer der anderen im RVG vorgesehenen Grundgebührentatbestände in Betracht, also die Nrn. 4100, 5100 und 6200 VV. Die Frage nach der analogen Anwendung zu stellen, heißt m.E., sie gleich zu verneinen. Eine analoge Anwendu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Anwesenheitsrecht des Gläubigers

Rz. 79 Grundsätzlich hat auch der Gläubiger das Recht, bei der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher anwesend zu sein (§ 31 Abs. 9 GVGA).[118] Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn der Schuldner der Anwesenheit des Gläubigers widerspricht, dürfte bezweifelt werden. Hierin könnte ein Verstoß gegen Art. 13 GG gesehen werden. Nach einer vermittelnden Auffassung kann es j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Verhältnis von Steuerrecht und Zivilrecht

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das allg Verhältnis zwischen ZivR und StR war in der Lit lange umstritten. So ist nach Tipke/Lang (StR, 24. Aufl, 6ff) das ZivR zwar das rechtliche Instrument für den Rechtsverkehr, an dessen wirtsch Ergebnisse das StR anknüpft. Gleichwohl sei es aber "irreführend, das ZivR als Mutterrecht des StR zu bezeichnen oder von einem Primat des ZivR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Ersatzbeschaffung

Rz. 255 Der Gläubiger kann dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück zur Verfügung stellen, welches dem geschützten Verwendungszweck entspricht. Die Wegnahme des erst mit dem Beschluss des Vollstreckungsgerichts pfändbar gewordenen Gegenstands erfolgt, wenn dem Schuldner das Ersatzstück übergeben wurde. Rz. 256 Bei der Frage der Angemessenheit der Austauschpfän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Basiszinssatz nach § 247 BGB leicht herabgesetzt

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB war viele Jahre lang im Minus. Vom 1.7.2016 bis zum 31.12.2022 betrug er unverändert – 0,88 %. Da festgesetzte Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen waren, betrug in diesem Zeitpunkt die effektive Verzinsung des Erstattungsbetrages nur 4,12 %. Zum 1.1.2023 hatte die Deutsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 141 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Wohnung [Rdn 1991]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.4 Prüfungsvermerk

Rz. 74 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2 AStG kann die FinBeh verlangen, dass die Vorlage der Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererklärungen oder Steuerbescheide mit einem Prüfvermerk versehen sind. Durch den Prüfvermerk erhalten die Unterlagen eine erhöhte Beweiskraft. Im deutschen Handelsrecht findet sich ein entsprechender Bestätigungsvermerk anerkannter Wirtschaftsprüfung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 25 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 332]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / Leitsatz

§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 90 Abs. 2 AO

Rz. 22 Der BFH folgert eine Benennungspflicht und erweiterte Obliegenheit bei Zahlungen in das Ausland auch aus allgemeinen Beweisgrundsätzen, da die Ermittlungstätigkeit im Ausland für die FinBeh eingeschränkt ist.[1] § 16 AStG schließt nicht aus, dass die in ihm genannten unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen bereits aufgrund solcher allgemeinen Beweisgrundsätze – wie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Rechtskraft des Beschlusses

Rn 6 Die Bindungswirkung tritt nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 1 Satz 1 erst ein, sobald der nach § 126 ergangene Beschluss rechtskräftig ist. Gemeint ist hiermit die formelle Rechtskraft, also der Umstand, dass die Entscheidung von keinem Beteiligten mehr angefochten werden kann.[5] Ob der Beschluss nach § 126 in Rechtskraft erwachsen ist, ist für jeden von diesem Beschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Freiwillige Un... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BFH liegt auf der Linie der st. Rspr. des BGH (so BGH FamRZ 2019, 547 und BGH RVGreport 2018, 116 [Hansens] = NJW-RR 2018, 190). Die Praxis hat – wie die Entscheidung des BFH zeigt – nicht selten mit PKH-Anträgen zu tun, bei denen nicht hinreichend dargetan, geschweige denn glaubhaft gemacht wird, aus welchen Einkünften oder aus welchem Vermögen der um P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Arbeitnehmer/Organmitglieder

Rn 32 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt § 113 nicht nur für Kündigungen des Insolvenzverwalters, sondern auch für durch den Arbeitnehmer bzw. das Organmitglied ("vom anderen Teil") erklärte Kündigungen.[70] Der Arbeitnehmer sowie das Organmitglied kann ebenfalls mit der kurzen Frist des § 113 Satz 2 kündigen. Allerdings ist es dem Arbeitnehmer/dem Organmitglied nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / 1

Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge und die Möglichkeiten seiner Beschränkung sind seit Erlass des Bürgerlichen Gesetzbuchs[2] ein fortdauerndes rechtspolitisches Thema und Bestandteil immer wiederkehrender Diskussionen in der Rechtspraxis.[3] Entsprechend lange existiert die Konstruktion der Pflichtteilsstrafklausel.[4] Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Antragsrecht

Rz. 98 Den Ergänzungsantrag kann nicht nur der Gläubiger stellen, der den Schuldner erstmals hat vorladen lassen; dieses Verfahren ist auch für jeden Drittgläubiger durchzuführen.[180] Rz. 99 Das Ergänzungsverfahren ist Fortsetzung des alten Verfahrens, dieses ist noch nicht rechtswirksam abgeschlossen. Der Gläubiger muss bei Antragstellung [181] wiederum sämtliche Vollstrecku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 2. Ermittlung des Aufenthaltsorts

Rz. 19 Aufgrund der Reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 und der weiteren Änderungen zu § 755 ZPO kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Informationsgewinnung mit erweiterten Befugnissen einschalten.[10] Allerdings ist dies nur mit einem Vollstreckungsauftrag möglich, der eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme bezeichnet.[11] Isolierte Aufenthaltser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.5 Beteiligung von Arbeitnehmervertretern und Behörden

Rn 62 Stellt der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei, so ist zu der Freistellung weder gemäß § 102 BetrVG der Betriebsrat zu hören noch bedarf es nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats.[159] Ebenso wenig ist die Freistellung bereits als Umsetzung einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 4. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rz. 72 Daneben gibt es für grenzüberschreitende Fälle – wiederum mit Ausnahme Dänemarks – ein Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5.000,00 EUR, geregelt in der "Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (EuGVVO). Das Verfahren wird ebenfalls über standardisierte For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 4 § 113 gilt seit dem 01.10.1996 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht förmlich beendeten und alle neu eröffneten Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren (Art. 6 ArbRBeschFG[13]). Rn 5 Wie sich dem Wortlaut ("Insolvenzverwalter") sowie der systematischen Stellung der Vorschrift im zweiten Abschnitt des dritten Teils der InsO entnehmen lässt, ist § 113 erst ab dem Zeitpunkt der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 123 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Verteidiger [Rdn 1754]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Form und Inhalt

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig (§ 753 Abs. 1 ZPO). Wie in jedem anderen Zwangsvollstreckungsverfahren bestimmt auch hier die Dispositionsmaxime des Gläubigers die Einleitung und den Umfang des Verfahrens. Der Gläubiger kann jederzeit den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, in diesem Fall hat der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit sofort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 121 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1735]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 82 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Urteilsaufhebung, Zivilurteils [Rdn 1243]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 1 und 2)

Rz. 405 § 6 Abs. 3 S. 7 Halbs. 1 AStG regelt die Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes in Rückkehrfällen. Demnach sollen die "vorstehenden Sätze", also die allgemeinen Regelungen zur Ratenzahlung, zur Anwendung kommen. Modifikationen der allgemeinen Grundsätze erfolgen durch die Anpassung des Stundungszeitraums (Halbs. 2, s. Rz. 408), der Möglichkeit der Abstandnahme von der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Drittauskünfte

Rz. 165 Im Einzelnen kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 S. 1 ZPO:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die in der Sache grds. zutreffende Entscheidung des OVG Münster bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Vorliegend hatte der Kläger die Streitwertbeschwerde eingelegt, wobei er durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten worden ist. Infolge der mit der Streitwertbeschwerde erstrebten Halbierung des gerichtlich festgesetzten Streitwertes hätte de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Kenntnis der Unpfändbarkeit

Rz. 32 Sofern der Gerichtsvollzieher Kenntnisse darüber hat, dass der Schuldner noch Vermögen besitzt und die Forderung des Gläubigers tilgen könnte, ist der Auftrag mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen.[37] Rz. 33 Abgesehen von diesem Ausnahmefall hat der Gläubiger ein Interesse zur Abgabe der Vermögensauskunft, solange sich der Vollstreckungstitel in seinen Händen befi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 54 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Haftungsrisiken

Rz. 47 Immer wieder versuchen Rechtsschutzversicherungen, entgegen ursprünglich erteilter Deckungszusage, Rechtsanwälte für einen verlorenen Prozess ihrer Versicherungsnehmer gerichtlich in Regress zu nehmen. Der regelmäßige Vorwurf lautet dann, dass der Rechtsstreit von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe und deshalb der Prozess nicht hätte geführt werden dürfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG

Rz. 356 Die hinzugerechneten Einkünfte dürfen insgesamt keiner niedrigen Besteuerung i.S.d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Das heißt, die Ertragsteuerbelastung insgesamt muss effektiv mindestens 15 % (vorher 25 %)[1] betragen. Hierbei sind sowohl die Ertragsteuern im Ausland sowie im Inland ("insgesamt") zu berücksichtigen, die auf die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte anfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 116 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Verteidiger [Rdn 1673]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn gerichtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Der Vollstreckungsauftrag seitens des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher ist überwiegend der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Dies liegt nach der Reform aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I 2009, 2258), welches überwiegend am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, naturgemäß da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Abgrenzung zur Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 207 Der Umfang der Mobiliarvollstreckung wird zunächst durch die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen begrenzt (§ 865 ZPO). Die Immobiliarzwangsvollstreckung umfasst nicht nur das Grundstück, sondern auch die dem Hypothekenhaftungsverband unterliegenden weiteren Gegenstände und Ansprüche (§ 865 Abs. 1 ZPO, §§ 1120 ff. BGB). Grundsätzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Allgemein

Rz. 56 Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die nach dem Gesetz oder der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag durch mehrere Personen gesetzlich vertreten werden, sind nicht alle Vertretungsberechtigten vorzuladen; es genügt vielmehr die Vorladung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 455, 449 ZPO).[65] Der einzige Vorstand eines eingetragenen Vereins, der sein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 16 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Verspätung [Rdn 192]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 193 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 194 1.a) Aus der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzverwalter

Rn 25 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1). Der Insolvenzverwalter tritt insofern vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers ein.[46] Dies beinhaltet auch die Befugnis zum Ausspruch von Kündigunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Vorladung des Schuldners

Rz. 48 Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen, § 802f Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Schuldner. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner bereits zuvor zur Zahlung aufgefordert hat und seit dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 35 Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 530]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 531 Literaturhinweise: Beulke, Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers bei Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 84 Wiederaufnahme, Begründetheitsprüfung (Probationsverfahren) [Rdn 1263]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / VIII. Beschluss und Rechtsmittel

Rz. 95 Nach Erlass des Durchsuchungsbeschlusses werden die Vollstreckungsunterlagen regelmäßig an den Gläubiger zurückgesandt, der daraufhin wieder den Gerichtsvollzieher mit der weiteren Vollstreckung beauftragen muss. Der Gläubiger kann aber mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung das Vollstreckungsgericht bitten, die gesamten Vollstreckungsunterlagen dem Geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Vertretungsber... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BAG klärt höchstrichterlich eine für die anwaltliche Praxis sehr bedeutsame Frage. 1. Verfahrensrechtliche Ausgangssituation Nach höchstrichterlicher Rspr. (BAG RVGreport 2007, 354 [Hansens]; BGH RVGreport 2011, 117 [Ders.] = zfs 2011, 223 m. Anm. Hansens; BGH AnwBl 2017, 206; BGH RVGreport 2012, 38 [Ders.]) sind Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 50 Sperrerklärung, einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 681]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Begriffsbestimmung

Rz. 119 Der Gerichtsvollzieher darf nur bewegliche Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners (§ 808 ZPO), des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden (§ 809 ZPO). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei zunächst nicht an. Allerdings setzt die Herausgabebereitschaft i.S.d. § 809 ZPO voraus, dass der Dritte über den Pfändungsakt hinaus mi...mehr