Die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen (z. B. kleinwüchsige, körperlich, seh- und hörbeeinträchtigte Menschen) führen auch in Freiräumen zu konträren Gestaltungsanforderungen und -lösungen:[1]

  • Rollstuhl- und Rollator-Nutzer sowie Gehbehinderte wünschen sich infolge sicherer Fortbewegung in Verkehrs- und Freiräumen insbesondere an Überquerungsstellen Geh- und Fahrbereich in einer Ebene; blinde und sehbeeinträchtigte Personen hingegen werden eventuell verunsichert und setzen sich ggf. gefährlichen, lebensbedrohlichen Situationen aus, da sie selbst bei Einsatz von Bodenindikatoren den Übertritt vom Geh- in den Fahrbereich nicht sicher genug wahrnehmen. Getrennte Überquerungsstellen für beide Nutzergruppen sind empfehlenswert.
  • Taktil mit Füßen bzw. Langstock wahrnehmbare Bodenindikatoren zum Vorteil für blinde und stark sehbeeinträchtigte Touristen können für ältere Passanten ggf. Stolperstellen sein und Stürze verursachen.
  • Land- und forstwirtschaftlich und gleichzeitig touristisch genutzte Wege bedeuten für die Flächenbewirtschaftung Abkürzungen und Zeiteinsparung und für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen eine Gefährdung ihrer Sicherheit, selbst wenn Warnschilder darauf hinweisen.
  • Wegweiser für körperlich und sehbeeinträchtigte (blinde) Menschen mit geometrischen Symbolen, ggf. in Braille-Schrift untersetzt, bedeuten für sie eine gute Orientierung; für kognitiv eingeschränkte (lernbehinderte) Personen kann dies zu Fehldeutungen führen. Deshalb sind figürliche Darstellungen eine bessere Lösung.
  • Gemeinsam genutzte Rad- und Fußwege bedeuten für blinde Passanten eine große Gefahr, da Radfahrer lautlos und häufig mit großer Geschwindigkeit unterwegs sind und deshalb von blinden Personen nicht wahrgenommen werden. Getrennte Wegführung für Radwege und Fußgänger mit dazwischen eingeordnetem Schutzstreifen schließen diese Gefahr aus.
[1] Dziekan/Ahrend/Schreiber: easy.going, in: Mobilität und Gesellschaft, Band 4, Lit Verlag Berlin, 2011.

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