Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr

Leitsatz 1. Ob der Betrag der Einlagenrückgewähr in der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) überhöht ausgewiesen ist (§ 27 Abs. 5 Satz 4 KStG), richtet sich nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (Einlagenrückgewähr) und dem gesondert festgestellten Bestand des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des vorangegangenen Jahres; der Bescheid über die...mehr

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T / 12 Telefonüberwachung, Verwertung der Erkenntnisse (in der Hauptverhandlung) [Rdn 4553]

Rdn 4554 Literaturhinweise: Braun/Broeders, Zu den Möglichkeiten einer technischen Qualitätsverbesserung von Tonaufzeichnungen, NStZ 1996, 173 Fuchs, Keine Herausgabe von TKÜ-Daten an die Verteidigung, PStR 2015, 124 Gercke, Überwachung der Telekommunikation – von der Ausnahme zur Regel, StraFo 2014, 94 Köllner, Kann die Verteidigung die Mitgabe von Originaltonbandaufzeichnunge...mehr

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T / 10 Telefonüberwachung, Rechtsmittel [Rdn 4542]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Erzwingungshaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach Ablauf der zweiwöchigen Schonfrist hat die FinB als Vollstreckungsbehörde die Wahl zwischen Beitreibung der Geldbuße und dem Antrag bei Gericht (zur Zuständigkeit vgl. § 104 Abs. 1 und 2 OWiG) auf Anordnung der Erzwingungshaft (§ 96 Abs. 1 OWiG). Bei der Auswahl der Mittel hat die FinB jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. i...mehr

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E / 23 Eröffnungsverfahren [Rdn 2411]

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unentgeltlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Unentgeltlichkeit ist für die Spende und damit für den Spendenabzug konstitutives Merkmal. Die steuerliche Entlastung der Spende ist nur gerechtfertigt, wenn sie weder privat- noch gruppennützig, sondern ausschließlich fremdnützig, d. h. zur Förderung des Gemeinwohls verwendet wird (BFH vom 02.08.2006, BStBl II 2007, 8). Die Zuwendung/Spe...mehr

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A / 4 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 23]

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.3 Bundesländer ohne Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zum "Ob" der Einführung von Kurzarbeit

Die nachfolgend aufgeführten Personalvertretungsgesetze ermöglichen keinen Abschluss einer Dienstvereinbarung über das "Ob" der Einführung von Kurzarbeit. Wie bereits im einleitenden Überblick (Ziffer 7) dargestellt fehlt es in all diesen Personalvertretungsgesetzen außerhalb der Länderregelungen von Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt an ...mehr

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zfs 10/2024, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG sind so eng gefasst, dass sie in der Praxis nur selten anfällt. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass nur wenige Gerichtsentscheidungen zum Anfall der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV bekannt geworden ist. Dies ist einmal die von dem OLG Hamburg herangezogene Entscheidung des OLG Münc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Aufwandsspenden

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 10b Abs. 3 Satz 5 und 6 EStG (Anhang 10) kann der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen zugunsten einer spendenempfangsberechtigten Körperschaft im Rahmen des Spendenabzugs abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung der Aufwendungen verzic...mehr

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FF 10/2024, (Gute) Neuigkeiten

Eva Becker Es liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, das das Familienrecht reformieren soll! "Wir bringen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit." erklärt der Bundesminister der Justiz dazu (BMJ Pressemitteilung Nr. 70/2024 v. 24.7.2024, FF 2024, 340). Das trifft nicht zu auf das Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht, weil sich der Referentenentwurf damit nic...mehr

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N / 3 Nebenklage, Beistand [Rdn 3305]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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K / 5 Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2951]

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T / 9 Telefonüberwachung, Quellen-TKÜ [Rdn 4523]

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G / 1 Gegenüberstellung [Rdn 2492]

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2098]

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R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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A / 7 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 16 Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3740]

Rdn 3741 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3419. Rdn 3742 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung nicht mehr mit der "einfachen", sondern mit der → sofortigen Beschwerde , Teil S Rdn 4289...mehr

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V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 24 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2420]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 21 Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 1 Übersetzung von Aktenbestandteilen [Rdn 4618]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 3 Gesetzesnovellen [Rdn 2537]

Rdn 2538 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Basar/Heinelt, Der Referentenentwurf des Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 42 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5279]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 6 Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2182]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 6 Haftprüfung durch das OLG, Verfahren [Rdn 2672]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 11 Untersuchungshaft, Haftgründe, Flucht/Fluchtgefahr [Rdn 4721]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt

Können Vermieter ohne Weiteres eine Videokamera am oder im Mehrfamilienhaus installieren? Wie viel Überwachung müssen Mieter oder Nachbarn dulden? Was gilt für Eigentümergemeinschaften? So ist die Rechtslage. Die Installation von Überwachungskameras an oder in einem Mehrfamilienhaus kann grundsätzlich nicht gegen den Willen der Mieter oder Miteigentümer eingebaut werden – auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Einfuhr durch Abnehmer oder dessen Beauftragten

Rz. 22 Eine Lieferung ist nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG nur unter der Voraussetzung steuerfrei, dass der Abnehmer der Lieferung oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Abnehmer i. S.d. § 4 Nr. 4b UStG ist derjenige, mit dem der liefernde Unternehmer das Umsatzgeschäft (das der Lieferung zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft) abgeschlossen hat, also demg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2.2 Selbstständige Nutzungsfähigkeit

Rz. 452 Ein Wirtschaftsgut ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 EStG einer selbstständigen Nutzung nicht fähig, mit der Folge, dass es nicht sofort abgeschrieben werden kann bzw. muss, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in einen Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter tech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einer Einfuhr vorangehende Lieferung

Rz. 13 Nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit. D.h., es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands handeln, der zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht den Tatbestand der Einfuhr [1] erfüllt hat bzw. diesen erst später erfüllt. Steuerbar ist nach dem mWv 1.1.2004 neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 US...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.4 Einzelfälle des Unterlassens oder Duldens

Rz. 83 Abfindungen: Vergütungen eines Kunden, die einem Kfz-Vermittler für die Gestattung des vorzeitigen Widerrufs des Vermittlungsauftrags gezahlt werden, sind Entgelte für eine sonstige Leistung des Vermittlers.[1] Rz. 84 Ablösebeträge: Duldet ein Sportverein die Mitwirkung eines Spielers in der Mannschaft eines anderen Sportvereins, ist der Ablösebetrag Entgelt für eine ne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.1 Barrierefreiheit

Die europäischen Richtlinien zu Arbeitsstätten und Baustellen verwenden ebenso wie das SGB IX den Begriff "behindertengerecht" bzw. "behinderungsgerecht". Wie "behindertengerecht" genau von "barrierefrei" abzugrenzen ist, bleibt offen, da belastbare Definitionen zu "behindertengerecht" im Regelwerk nicht vorhanden sind. Der Begriff "barrierefrei" ist im deutschen Recht in 2 S...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

Leitsatz Es besteht kein Recht auf Akteneinsicht in die Akten des Finanzamts aufgrund der Datenschutzgrundverordnung. Sachverhalt Strittig ist das Recht auf Akteneinsicht in die Akten des Finanzamts. Die Kläger begehrten die Übersendung einer Kopie einer anonymen Anzeige gegen sie. Hintergrund war eine Kassen-Nachschau bei den Klägern. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 2 Günstigkeitsvergleich

Ob ein Arbeitsvertrag tatsächlich abweichende günstigere Regelungen als ein Tarifvertrag enthält, ist durch einen Vergleich der tarif- und der arbeitsvertraglichen Regelung, dem sog. Günstigkeitsvergleich, zu bestimmen.[1] Die Ermittlung der im Einzelfall günstigeren Regelung ist aufgrund eines (Sachgruppen-)Vergleichs der in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden T...mehr