Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Rechtsfolgen des Erbverzichts

Rz. 118 Der Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB hat für den Verzichtenden den Austritt aus der gesetzlichen Erbfolge zur Konsequenz. Dieser Verzicht gilt daher auch für Abkömmlinge, wenn der Verzichtende seitenverwandt oder selbst Abkömmling ist. Nicht zu verwechseln ist ein Erbverzicht mit dem Verzicht der Angabe des Erbteils im Erbschein: Ein quotenloser Erbschein kann bei V...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichtte...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Gläubiger des Vermächtnisanspruchs

Rz. 24 Vermächtnisnehmer selbst kann jede natürliche Person sein, auch der Erbe. Ebenso kann eine juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft – z.B. die BGB-Gesellschaft[55] – Gläubiger des Vermächtnisanspruchs werden. Selbst der noch nicht gezeugte Mensch kann gem. § 2178 BGB ab seiner Geburt die Gläubigerstellung einnehmen.[56] Der Erblasser hat des Weiteren die M...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag des Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 286 Wenn nach eingehender Beratung ein Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt werden soll (es empfiehlt sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Mindeststreitwert und zusätzlicher Stundenvergütung), sollte der Mandant (Antragsteller) nachweislich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden, bevor der Antrag gestellt wird. Es ist darauf hi...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / B. Ausgangslage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[4] und der Instanzgerichte[5] ist der Rechtsanwalt grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet. Unkundige muss er über die Folgen ihrer Erklärungen belehren und vor Irrtümern bewahren.[6] Anderes gilt nur, soweit der Mandant eindeutig zu erkennen gibt, "dass er d...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Ende

Das Revisionsverfahren endet mit dem Abschluss der Revisionsinstanz. Das ist nicht die Zustellung des Beschlusses, in dem über die Revision nach § 349 Abs. 1, 2 oder 4 StPO entschieden wird, im Fall der Hauptverhandlung die Verkündung des Urteils, die Rücknahme der Revision oder die Einstellung des Verfahrens. Vielmehr werden auch darüber hinausgehende Tätigkeiten noch von d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Auswirkung auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 16 Zu beachten ist, dass ein zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt übertragener Vermögensgegenstand selbst dann im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gemäß § 2325 BGB bei der Berechnung des Pflichtteils eines enterbten Angehörigen zu berücksichtigen ist, wenn zwischen Übergabe und Erbfall mehr als zehn Jahre vergangen sind.[14] Da der Erblasser den verschenkten...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Maßnahmen des Nacherben während der Vorerbschaft

Rz. 175 Der BFH entschied 2008 einen Fall, in dem der Nacherbe noch während der Zeit der Vorerbschaft in Erwartung der Nacherbschaft werterhöhende Maßnahmen in ein Baugrundstück vornahm. Die Werterhöhung der Investition wird nach dieser Entscheidung vom Immobilienwert zum Zeitpunkt des Nacherbfalls abgezogen. Die steuerliche Entlastung ergibt sich daher nicht aus der Höhe de...mehr

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AGS 12/2023, Entstehen der ... / II. Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Nach Nr. 4142 VV fällt eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt. Die Verfahrensgebühr werde auch durch eine bloß beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst. Erforderlich, aber auch ausreichend für das Entsteh...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / V. Vorschuss

Rz. 93 Gemäß § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss fordert, liegt in seinem Ermessen. Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit der Auftragserteilun...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 103 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[273] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gem. § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Praxishinweis Die ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 107 Die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Hebegebühr

Rz. 111 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekomm...mehr

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Anhang 6 / I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO)

Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Aufschiebende Bedingung

Rz. 94 Ist die Nacherbeneinsetzung unter einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB angeordnet, gilt im Zweifel, dass bei Wegfall des Nacherben vor Bedingungseintritt kein Ersatznacherbe berufen ist. War z.B. die Bedingung, dass der Nacherbe einen bestimmten Berufsabschluss macht und stirbt er zuvor, wird im Zweifel der Vorerbe mit dem Tod des Nacherben zum Vollerben.[11...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 162 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant "etwas ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 304 Es ist die “hohe Kunst der Testamentsgestaltung die vielfältigen Problembereiche der Erbengemeinschaft durch weitblickende Regelungen nach Möglichkeit vollständig zu "neutralisieren".[586] Hierfür muss der Anwalt sich zunächst ein genaues Bild über die familiären Beziehungen seines Mandanten machen. Dies bedeutet nicht lediglich die Feststellung der familienrechtlich...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das erbrechtliche Mandat unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Mehrzahl der sonst üblicherweise einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragenen Mandate. In der Regel steht nicht nur ein einzelner eng eingegrenzter Lebenssachverhalt, wie z.B. eine Forderung, ein Verkehrsunfall oder ein vertraglicher Anspruch im Streit. Vielmehr ist Grundlage der anwaltlichen T...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Praktische Gestaltung

Rz. 149 Oft lässt sich als anwaltlicher Vertreter nicht mehr in die Testierphase eingreifen. So muss anhand der Auslegung gemeinschaftlicher Testamente mühsam der Erblasserwille festgestellt und im Zweifel bei der Trennungslösung die Probleme der aufschiebend bedingten Vorerbschaft, kombiniert mit der auflösend bedingten Vollerbschaft, erklärt werden. Rz. 150 Praxishinweis Au...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 6 Die Problematik der Abgrenzung Vermächtnis – Erbeinsetzung ergibt sich i.d.R. in den letztwilligen Verfügungen, die von Erblassern ohne ausreichende juristische Beratung erstellt worden sind. Dort gilt es abzugrenzen, ob durch die Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes es sich um eine Erbeinsetzung, d.h. das automatische Einrücken in die Stellung des Erblassers mit des...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Öffentliches Testament

Rz. 80 Öffentliche Testamente werden gem. § 2232 BGB zur Niederschrift eines Notars erklärt. Die gebräuchlichste Form ist die mündliche Erklärung des letzten Willens, die der Notar dann schriftlich niederlegt. Ein notarielles Testament kann auch in der Form errichtet werden, dass dem Notar eine offene oder verschlossene Schrift, die nicht vom Testierenden eigenhändig geschri...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 90 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.H.v. 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,75.[24...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 108 Gemäß der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / c) Eigene Würdigung

Rz. 72 Was landläufig unter dem Begriff "Inhaltskontrolle" zusammengefasst wird, sollte differenziert betrachtet werden. Schließlich kommen zur nachträglichen Beseitigung von "Ungerechtigkeiten" nicht nur § 138 BGB und § 242 BGB, sondern auch das Instrument der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und die Anfechtung (siehe Rdn 62) in Betracht. Die Verbindung des Erb- od...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Umfang des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 147 Steht nach dieser Prüfung fest, dass die Versicherungssumme nicht in den Nachlass fällt und ist im Verhältnis zum Bezugsberechtigten eine Schenkung gegeben, stellt sich somit die Frage nach dem Ergänzungsanspruch.[86] Rz. 148 Um diesen ermitteln zu können, hat der Berechtigte einen Anspruch aus § 2314 BGB . Der Pflichtteilsberechtigte kann gem. § 2314 Abs. 1 BGB vom Er...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 22 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[55] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses,[56] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschwer...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Nachlasserbenschulden

Rz. 12 Ist der Erbe also im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses eine Verbindlichkeit eingegangen, so handelt es sich zumindest auch um eine Eigenverbindlichkeit, sodass eine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis ausgeschlossen ist. Es kann sich aber zugleich um eine Nachlassschuld handeln, wenn die Verbindlichkeiten "vom Standpunkt eines sorgfältigen Verwalters in ordnung...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 67 Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er beispielweise für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insgesamt 1.5...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 5. Erbverträge gemäß Art. 25 EuErbVO

Rz. 36 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man im weiten Sinne nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[82] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das deutsche Rechtsvers...mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / III. Auswirkungen im Alltag des Familienanwaltes

Nicht selten stehen wir vor der Situation, dass eine Mandantin/ein Mandant unmittelbar nach einer Trennung um Rechtsrat bittet, welche Rechte/Pflichten und/oder Ansprüche er/sie hat (Zitat: "Was steht mir zu?"). Entwickelt sich aus der umfassenden Beratung der Auftrag zur zunächst außergerichtlichen Vertretung, liegen nach der Rechtsprechung des BGH alle Kriterien für eine A...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Revisionsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[57] Nach Anm. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Revisionsverfahren. Hinsichtlich des Entstehens der Gebühr Nr. 4142 VV gelten die allgemeinen Regeln.[58] E...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Zuständigkeit und Funktion der Stiftungsaufsicht

Rz. 92 Die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts unterliegen einer laufenden Aufsicht durch die Stiftungsbehörden.[132] Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Landesrecht. Die Anerkennungsbehörde ist in den meisten Bundesländern auch Aufsichtsbehörde.[133] Im Zuge der jüngsten zum 1.7.2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts werden auch die Landesstiftung...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / A. Grundsätzliches zur Lebens-, Renten- und Risikolebensversicherung; Sieben-Stufen-Prüfungsschema

Rz. 1 Das Interesse eines Erben liegt darin, das Vermögen des Erblassers festzustellen und es im Wege der Universalsukzession dem eigenen Vermögen einzuverleiben, um es anschließend behalten zu können. Dieses Interesse kollidiert zwangsläufig mit Interessen von Pflichtteilsberechtigten, Bezugsberechtigten aus Versicherungsverträgen, Gläubigern des Erblassers und dem Finanzam...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (1) Organstruktur

Rz. 47 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben, vgl. § 84 Abs. 1 und 2 BGB (bis 30.6.2023: § 86 S. 1 BGB a.F. i.V.m. § 26 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen. Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsm...mehr

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zfs 12/2023, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, Die 30-tägige Widerrufsfrist des § 152 Abs. 1 VVG war im Zeitpunkt der Widerrufserklärung mit Schreiben vom 24.3.2020 bereits abgelaufen, so dass der Versicherungsvertrag nicht mehr wirksam widerrufen werden konnte (1.). Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kl. Schade...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.4 Integration von Fragen der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens in ein SGA-Management (ISO 45.003:2021: Occupational health and safety management – Psychological health and safety at work – Guidelines for managing psychosocial risks)

Die Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch Belastungen und Risiken geprägt, die sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken, und psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten. Psychische Belastungen können zu Beanspruchungen führen, die sich positiv (z. B. in Form von Abwechslung, Lernfortschritt oder Erfolgse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.4.2 Das wird gefördert

Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentümerversammlung. IB unterstützt vor Ort in der Versammlung Die IB bietet gegen Honorar an, als Gast/Berater an der Eigentümerversammlung teilzunehmen, die Fragen der Wohnungseigentümer vor Ort zu beantworten und die Finanzierung zu begleiten. Kosten für IB-Beratung und Begleitung Für die Beratung und Beglei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen: Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens, nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung, dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Verbesserung der Wärmedäm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.2 Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Neben den eigentlichen energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere: energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen; Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 453 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 454 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.3 Vorbefassung des Mediators mit dem Fall in anderer Funktion

Besondere Bedeutung für den als Parteiberater tätigen Mediator hat § 3 des MediationsG. Dort wird dem Mediator zunächst die Pflicht auferlegt, den Parteien alle Umstände zu offenbaren, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der Vorschrift für einen Schiedsrichter, die sich in § 1036 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden) Grundlagen der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation Ablau...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kindergarten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG); die Beschränkung auf ArbN ist verfassungsgemäß (BFH 238, 76 = BStBl 2012 II, 816). Den Wert der begünstigten Leistungen hat der Gesetzgeber der Höhe nach ni...mehr