• Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen sowie bei Ableitung entsprechender Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
  • Beratung zur regelmäßigen Wartung und Prüfung der Maschinen zum Waschen und Reinigen von Textilien, insbesondere zur täglichen und jährlichen Prüfung von Textilreinigungsmaschinen mit PER und KWL,[2]
  • Hinweise zur Überwachung der automatischen Reinigung des gebrauchten Lösungsmittels,
  • Beratung zur ausreichenden Belüftung in Abhängigkeit des Raumvolumens,
  • Hinweise zur sicheren und ergonomischen Gestaltung von Mangelgruben,[3]
  • Möglichkeiten zur Gestaltung der Allgemeinbeleuchtung möglichst mit Tageslicht zur Beurteilung der Farbtöne,
  • Beratung zum Brandschutz in Wäschereien und Empfehlungen zur Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung.
[1] Scholz/Wittgens: Textilreiniger, Arbeitsmedizinische Berufskunde, 2. Aufl. 1992, S. 1069–1073.
[2] KWL: Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel.
[3] Kannegiesser/Kajetan/Kandler: Handlungshilfe zur Sicherung von Mangelgruben, BG ETEM.

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