Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.7 Zeile 41

Nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG werden anrechenbare ausländische Steuern auf Antrag des Stpfl. von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "alternativer Abzug"). In dieser Zeile ist anzugeben, ob statt der Anrechnung der ausländischen Steuer ein Abzug als Betriebsausgabe erfolgen soll. Bei diesen Steuern ist der Abzug von der Bemessungsgrundlage dann gü...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.20 Zeile 30a

In Zeile 30a ist der Betrag der fiktiven ausländischen Steuer anzugeben. Dieser Betrag ist nicht in der anrechenbaren Steuer lt. Zeile 28 enthalten, da eine fiktive Steuer keine auf die Erträge "entfallende ausländische Steuer" ist. Auch fiktive ausländische Steuer kann angerechnet werden. Allerdings kann fiktive Steuer nicht von der Bemessungsgrundlage nach § 26 Abs. 1 KStG...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.19 Zeilen 30

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der ausschließliche Abzug nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG erfolgt. Ein Antrag ist insoweit nicht erforderlich, da der Abzug von Amts wegen erfolgt. Der Abzug gem. § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG erfolgt nur für die eigene wirtschaftliche Tätigkeit. Im Falle einer Organschaft hat ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie der Feststellungserklärung im Rahmen einer Organschaft gem. § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und entlastet die Steuererklärung. Er nimmt die für die Berücksichtigung ausländischer Steuer erforderlichen Informationen auf. Bei beschränkt Stpfl. wird die Anlage AESt jedoch nur benötigt, wenn einer inländischen Betriebsst...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 3 Steuerabzug

Eine ausländische Steuer kann in 2 Fällen als Betriebsausgabe abgezogen werden: Der Stpfl. wählt statt der Steueranrechnung den Steuerabzug (§ 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG) (Zeilen 41, 42). Von Amts wegen in den Fällen des § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG, in denen keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist (Zeilen 5, 8, 11, 14, 17, 20, 23, 2...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.4 Keine Minderung der Bemessungsgrundlage durch ausländische Steuer

Rz. 47 Die der deutschen ESt entsprechende ausl. Steuer kann ebenso wenig wie die deutsche ESt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten bei der Ermittlung der ausl. Einkünfte abgesetzt werden. Anzusetzen sind die nach deutschen Vorschriften ermittelten ausl. Einkünfte; Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sind aber nach § 12 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Sachliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 87 Umstritten ist dagegen, ob die Regelung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG auch eine sachliche Begrenzung i. d. S. enthält, dass nur ausl. Steuer auf diejenige ausl. Bemessungsgrundlage anrechenbar ist, die auch zur inländischen Bemessungsgrundlage gehört. Diese Frage tritt auf, wenn die Bemessungsgrundlage im Ausland höher ist als im Inland, weil z. B. aufgrund von inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.6 Ansatz fiktiver Steuern

Rz. 178 Ist in einem DBA – zumeist für Dividenden, Zinsen und Lizenzen – vorgesehen, dass die Steuer als bezahlt gilt (fiktive Abzugsteuer), ist diese fiktive Steuer von dem Steuerabzug von der Bemessungsgrundlage nach § 34c Abs. 2 EStG ausgeschlossen (§ 34c Abs. 6 S. 2 Halbs. 2 EStG). Fiktive Steuer kann daher nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden; ein Abzug vo...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Z / 4.2 Zeile 7

In dieser Zeile ist das Ergebnis der Höchstbetragsberechnung einzutragen. Spenden und Beiträge sind höchstens in Höhe von 20 % des Einkommens bzw. 4 ‰ der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern abziehbar. Wird der Höchstbetrag mit 20 % des Einkommens ermittelt, ergibt sich die Bemessungsgrundlage jeweils aus Zeile 32 der Anlage ZVE. Werden 4 ‰ der Umsätze, Löhne und Gehälte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.1.3 Kein Ansatz negativer Einkünfte

Rz. 79 Da maßgebend für die Ermittlung des Höchstbetrags der anrechenbaren ausl. Steuer die ausl. Einkünfte sind, kann es nicht zu einer Anrechnung kommen, wenn die ausl. Einkünfte (nach deutschem Steuerrecht ermittelt) negativ sind, zugleich aber eine ausl. Steuer entstanden ist. Dieser Fall kann eintreten, wenn Bemessungsgrundlage der ausl. Steuer nicht die ausl. Einkünfte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Z / 5.1 Zeile 10

Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen. Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 32 des Vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2 Zeitliche Identität

Rz. 83 Nach § 34c Abs. 1 S. 5 EStG ist die ausl. Steuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die im Vz bezogenen Einkünfte entfällt. Diese Regelung bedeutet eine Begrenzung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die im Ausland für das Jahr erhoben wird, das dem inländischen Vz entspricht. Es kommt also weder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.2 Der deutschen ESt entsprechende ausländische Steuer

Rz. 51 Eine ausl. Steuer entspricht der deutschen ESt (ist gleichartig), wenn sie direkt auf die Besteuerung des Einkommens, des Gewinns oder eines Teils des Einkommens oder Gewinns gerichtet ist.[1] Es entscheidet die Identität des Besteuerungsgegenstands.[2] Ist die Steuer i. d. S. gleichartig mit der deutschen ESt, kommt es auf die unterschiedliche Ausgestaltung im Einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Anrechenbar ist nur die ausl. Steuer, die auf die ausl. Einkünfte (§ 34d EStG) erhoben wird. Es muss sich danach um Einkünfte handeln, die nach § 34d EStG bzw. dem einschlägigen DBA aus dem ausl. Staat stammen[1]. Wurde die ausl. Steuer allerdings zu Unrecht erhoben, so ist eine Anrechnung nach § 34c EStG nicht möglich[2]. Rz. 50a Wird die ausl. Steuer von einem andere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.2 Antragstellung

Rz. 105 Die Abzugsmethode muss beantragt werden. Dieser Antrag ist nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen bis zur Unanfechtbarkeit des entsprechenden Steuerbescheids zu stellen bzw. zurückzunehmen. Das Wahlrecht ist für jeden Vz neu auszuüben. Rz. 106 Aufgrund des Verweises auf § 34c Abs. 1 EStG kann der Antrag nicht für die einzelnen Einkünfte gestellt werden, sondern nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch nationales Recht

Rz. 3 Soweit keine DBA bestehen bzw. das DBA keine Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung enthält, sieht § 34c EStG eine Entlastung im Wesentlichen im Weg der Anrechnung der Steuer aus dem Quellenstaat vor, jedoch keine Freistellung. § 34c EStG hat dabei, neben der Regelung von Sonderfällen, wie etwa in § 34c Abs. 5 EStG, eine doppelte Funktion: § 34c EStG regelt die Met...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Z / 5.2 Zeile 11

Ist die Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, ist für die Höchstbetragsberechnung nicht nur die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter der Körperschaft zu berücksichtigen, sondern auch der Anteil an Umsätzen, Löhnen und Gehältern der Personengesellschaft, der auf die Körperschaft aus der Stellung als Mitunternehmerin der Personengesellschaft entfällt (R 10b.3 ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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eBay: Steuerliche Besonderh... / 4.5 Sonderfall Differenzbesteuerung

Bei vielen eBay-Händlern dürfte umsatzsteuerlich die sog. Differenzbesteuerung greifen. Danach ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht das Entgelt, sondern die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der veräußerten Waren.[1] Für die Anwendung der Differenzbesteuerung muss das unternehmerisch tätige eBay-Mitglied folgende Voraussetzungen erfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.3 Vorteilhaftigkeit des Abzugs

Rz. 110 Grundsätzlich gilt, dass die Anrechnungsmethode den Stpfl. besser stellt als die Abzugsmethode, wenn die ausl. Steuer voll anrechenbar ist. Praxis-Beispiel Vergleich Anrechnungs- und Abzugsmethode Ausländische Steuer 5.000 EUR, volle Anrechenbarkeit wird unterstellt. Summe der Einkünfte (hier gleichzusetzen mit zu versteuerndem Einkommen) von 100.000 EUR, darauf Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Wechselkursumrechnung

Rz. 24 Eine ausdrückliche Regelung, wie in Fremdwährung entrichtete ausl. in Euro umzurechnen ist, enthält das Gesetz nicht. Nach R 34c Abs. 1 und 2 EStR 2012 entscheiden der tägliche von der EZB veröffentlichte Euro-Referenzkurs[1], vereinfachend der USt-Umrechnungskurs, der monatlich im BStBl I veröffentlicht wird. Rz. 24a Das BilMoG hat in § 256a HGB eine Regelung für die Um...mehr

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Angaben zu Konsignationslagern in der Zusammenfassenden Meldung (zu § 6b UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2020 ist eine unionseinheitliche Konsignationslagerregelung in Kraft. Die Umsetzung dieser Regelung setzt für den liefernden Unternehmer zwingend eine Meldung in der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG voraus. Da das BZSt die technische Umsetzung nicht zeitgerecht realisieren konnte, muss für einen zeitlich nicht benannten Übergangszeitraum eine ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Anwendung der einzelnen Tabellen

Rz. 24 Die Vergütungsrichtsätze sind grundsätzlich nach dem Bruttowert des Nachlasses zu ermitteln, d.h. also von der Summe des Aktivvermögens ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, und nicht vom Nettowert.[38] Gerade die Schuldenregulierung ist besonders aufwendig und stellt eine Hauptaufgabe der Testamentsvollstreckung im Regelfall dar. Anderes gilt nur, wenn die Schuld...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Jastrow’sche Klausel

Rz. 43 Unter der Jastrow’schen Klausel[129] sind Anordnungen zu verstehen, wonach zum einen die Enterbung desjenigen, der den Pflichtteil verlangt, verbunden ist mit der Bestimmung, dass die loyalen Abkömmlinge dann ebenfalls ihren Pflichtteil (oder ihren gesetzlichen Erbteil oder mehr) am Nachlass des Erstversterbenden erhalten sollen, diese Ansprüche aber erst bei Eintritt...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Unwiderrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 143 Das Urteil des BGH v. 28.4.2010 beschäftigt sich ausdrücklich nur mit der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Aus der Argumentation des BGH lassen sich aber auch Rückschlüsse ziehen, wie andere Konstellationen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zukünftig zu beurteilen sind: So wird man unterstellen können, d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Rz. 6 Umstritten ist, was unter dem Begriff "Hälfte des gesetzlichen Erbteils" zu verstehen ist. Einerseits wird vertreten, dass zur Ermittlung des Kürzungsbetrages nach S. 2 auf die reine Erbquote nach §§ 2303, 1924 ff. BGB abzustellen ist.[11] Die h.M. in der Lit. stellt auf den sog. Wertpflichtteil ab,[12] der sich unter Berücksichtigung von Anrechnungs- und Ausgleichungsp...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[641] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[642] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Erbrechtliche Ansprüche

Rz. 21 Soweit zum pflichtteilsrelevanten Nachlass erbrechtliche Ansprüche gehören, stellt sich die Frage, ob deren Einbeziehung in die Pflichtteilsberechnung davon abhängen kann, ob der Erbe die zum Nachlass zählende Erbschaft oder das Vermächtnis annimmt oder nicht. Bislang wurde hierzu überwiegend vertreten, eine etwaige Ausschlagung müsse auch der Pflichtteilsberechtigte g...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Vermögen

Rz. 10 Bei der Ermittlung des Nachlassbestands sind die vererblichen Vermögenswerte anzusetzen, also alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Hierzu gehören auch solche, die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehen, etwa die vererblic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 9. Abschmelzung (Abs. 3 S. 1 n.F.)

Rz. 148 Durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[553] hat der Gesetzgeber die Systematik des Abs. 3 deutlich verändert. Gilt für Erbfälle vor dem 1.1.2010 nach wie vor das sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip,[554] dem zufolge alle Geschenke innerhalb der Zehnjahresfrist in voller Höhe in die Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen einzubeziehen sind, u...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / g) Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufsszenario

Rz. 241 Aus der Sicht des IDW weisen Unternehmensbewertungen im familien- sowie auch im erbrechtlichen Kontext Besonderheiten gegenüber sonstigen Bewertungsanlässen auf. Diese wurden im Jahr 2016 in dem Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" zusammengefasst. IDW S 13 ergänzt die eigent...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 31 Kommt es zum Streit über die Angemessenheit der Vergütung, ist das Prozessgericht und nicht das Nachlassgericht zuständig. Der Testamentsvollstrecker muss bei seiner Klage auf Festsetzung bzw. Leistung seiner Vergütung den Klageantrag beziffern, was ein erhebliches Prozessrisiko darstellt. Nur wenn eine Bezifferung nicht zumutbar erscheint oder nicht möglich ist, brau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 46 und 47 und Zeilen 53 und 54)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 91 Zu berü... / 2.1 Bemessungsgrundlage des Eingliederungszuschusses (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die Grundlage für die Bemessung des Eingliederungszuschusses. Unter Arbeitsentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt zu verstehen. Entscheidend ist der Arbeitsentgeltbegriff des § 14 SGB IV in Verbindung mit der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. 2. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.2 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Fördervoraussetzung ist zudem das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die Förderung nach §§ 88 ff. setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut von § 88. Es folgt aber aus der Verwendung des Begriffs "Arbeitsentgelt" (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.5.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 7.3 Nachträgliche Herstellungskosten

Nachträgliche Herstellungskosten an einem Gebäude werden der bisherigen Bemessungsgrundlage der AfA hinzugerechnet und mit den bisherigen AfA-Sätzen abgeschrieben. Handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten an einem beweglichen Wirtschaftsgut, erhöhen diese Kosten den Restbuchwert; die Abschreibung erfolgt auf der Grundlage dieser neuen AfA-Bemessungsgrundlage nach ...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.1.1 Bisherige Regelungen

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpft(e) bislang an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an. Der Gesetzgeber verfolgte seinerzeit ein Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes (Hauptfeststellungen). Die Bewertung des Grundbesitz...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.1.2 Verfassungsrechtliche Vorgaben

Das BVerfG hat in seiner für die Reform des Bewertungsrechts maßgebenden Entscheidung vom 10.4.2018[2] ausgeführt, dass eine ausreichende Rechtfertigung für die bisherigen Ungleichbehandlungen sich für das derzeitige Recht weder allgemein aus dem Ziel der Vermeidung eines allzu großen Verwaltungsaufwands noch aus Gründen der Typisierung und Pauschalierung noch wegen Geringfügig...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.3 Die Regelungen im Detail

Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszw...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.3.2 Ausgestaltung der Bewertungsverfahren

Aufgabe einer neuen Hauptfeststellung und Ziel des Gesetzgebers ist die gleichheitsgerechte Umsetzung der vom BVerfG geforderten Belastungsentscheidung unter Vermeidung bisheriger Mängel und die Schaffung eines weitgehend automatisierten, zukunftsfähigen, einfach, transparent und nachvollziehbar gestalteten Verwaltungsverfahrens, das die verfassungsrechtlichen Vorgaben dauer...mehr