Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Internationales Steuerrecht... / 6 Wirkung des Freistellungsauftrags

Die Anwendung des Freistellungsauftrags hat die gleiche Wirkung wie die Verlustverrechnung.[1] Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer wird unabhängig davon gemindert, ob es sich um in- oder ausländische Erträge handelt. Eine nach Ländern differenzierte Anwendung des Freistellungsauftrags (Zuordnung zu Einkünften ohne Anrechnung und damit "Vollnutzung zu 25 %") und ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 "Ausblick: Die 6. Ausnahme – Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen"

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 10.12.2019 sieht in § 50 Abs. 9 EStG-E einen weiteren Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen vor. Die geplante 3. Alternative lautet: „3. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie einer Betriebsstätte i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Probleme bei ausländischen Fonds

Ausländische Investmentanteile wurden in der Vergangenheit nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG zwingend pauschal besteuert. Nach der Regelung des § 6 InvStG wird nicht mehr auf die Ansässigkeit abgestellt, sondern bei Nichtoffenlegung der Verhältnisse erfolgt regelmäßig eine Renditeschätzung mit 6 % des Kurswerts. Es ist umstritten, ob dies zulässig ist.[1] Mit Urteil vom 18.11.200...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien, sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den Umstand, dass das Bes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Im Abkommensrecht gilt grundsätzlich die These der Vermeidung virtueller Doppelbesteuerung. D.h. wenn Deutschland, was für Gewinne an einer ausländischen Personengesellschaft der Regelfall ist, auf die Besteuerung in Art. 7 OECD-MA verzichtet und dem Staat der Personengesellschaft die ausschließliche Besteuerung zuweist, so ist dies definitiv – unabhängig von der Frage, ob d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz und Bemessungsgrundlage

Rn. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das Gesetz nennt zwei selbstständige Bemessungsgrundlagen, auf die der Altersentlastungsbetrag jeweils getrennt anzuwenden ist. Eine Zusammenrechnung bei den beiden Teilen – des maßgebenden Arbeitslohns und der maßgebenden Summe der positiven Einkünfte im Übrigen – zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage findet nicht statt. Die Festlegung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Freibeträge

Rn. 29 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Einkünftebezogene Freibeträge mindern die Bemessungsgrundlage nur insoweit, als sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Dagegen berühren Freibeträge, die erst von der Summe der Einkünfte bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag nicht. Nach dieser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Verlustausgleich nach § 2 Abs 3 EStG

Rn. 22 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wird von der "positiven Summe der Einkünfte" berechnet, dh, bis einschließlich VZ 1998 (sowie im VZ 2004) konnte diese Bemessungsgrundlage in der Weise ermittelt werden, dass entweder von der Summe der Einkünfte iSd § 2 Abs 3 S 1 EStG die nach § 24a EStG nicht berücksichtigungsfähigen Einkommensteile abgezogen ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei der zweiten (selbstständigen) Bemessungsgrundlage ist von allen (beachte Ausnahmen in s Rn 32) Einkünften auszugehen, mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Leibrenten. Diese sind zu einer Summe zusammenzurechnen; dabei findet bei positiven und negativen Einkünften grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit der hM ist anzunehmen, dass nur stpfl Arbeitslohn gemeint ist. Steuerfreier Arbeitslohn rechnet nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zur Bemessungsgrundlage (BFH v 26.06.2014, VI R 41/13, BStBl II 2015, 39 Tz 17) Ebenso scheiden verbilligte (Sach-)Bezüge und geldwerte Vorteile aus Waren und Dienstleistungen aus der Bemessungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verlustabzug nach § 10d EStG

Rn. 28 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10d Abs 1 S 1 EStG (Rücktrag) und § 10d Abs 2 S 1 EStG (Vortrag) ist der Verlustabzug zwingend (unmittelbar) vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorzunehmen. Da der Abzug des Altersentlastungsbetrages zwischen der Summe der Einkünfte und dem Gesamtbetrag der Einkünfte angesiedelt ist, berührt der Verlustabzug nicht die Bemessungsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendung des § 2a Abs 3 u 4 EStG

Rn. 31 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der auf Antrag des StPfl bis VZ 1998 mögliche Verlustabzug für ausländische Einkünfte iSd § 2a Abs 3 S 1 EStG aF ist bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte vorzunehmen. Dieser Verlustabzug mindert auch die Bemessungsgrundlage iSd § 24a EStG, R 3 EStR 1999. Konsequenterweise muss der Hinzurechnungsbetrag nach § 2a Abs 3 S 3 u Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zusammenveranlagte Ehegatten

Rn. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wird für jeden Ehegatten gewährt, dabei müssen Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung jeweils gesondert die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24a EStG erfüllen, § 24a S 4 EStG. Bei der getrennten Berechnung sind unmittelbar die für jeden Ehegatten auch bei Zusammenveranlagung getrennt zu ermittelnden Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Wirkung des Altersentlastungsbetrages

Rn. 44 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wird nach § 2 Abs 3 EStG zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Summe der Einkünfte abgezogen, s Rn 22 u 23. Das bedeutet für die Anwendung des § 10d EStG im Verlustabzugsjahr, dass nur ein entsprechend geringerer Verlustabzug verbraucht wird, vgl das Berechnungsschema in R 2 EStR 2012. Rn. 45 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tarifbegünstigung

Rn. 25 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Es handelt sich um Einkünfte, die in die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE) einfließen und die daher auch Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag sind, Heuermann/Fischer in Blümich, § 24a EStG Rz 15b, 147. Aufl; Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 20, EL 255; Wacker in Schmidt, § 24a EStG Rz 5, 37. Aufl. Die Tarifbegünstigung bewir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung des Kürzungsbetrags

Rn. 715 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Höchstbeträge nach § 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG sind um einen fiktiven Gesamtbeitrag (ArbG- und ArbN-Anteil) zur allg Rentenversicherung zu kürzen. Für die Berechnung des Kürzungsbetrages ist auf den zu Beginn des jeweiligen Kj geltenden Beitragssatz in der allg Rentenversicherung abzustellen (BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 64). Bemes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Keine Abzüge

Rn. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bemessungsgrundlage ist – anders als bei den anderen Einkünften – der Brutto-Arbeitslohn ohne Versorgungsbezüge, also die Einnahmen und nicht die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Begriff Arbeitslohn entspricht der Regelung des § 2 Abs 1 LStDV. Die hierzu ergangene Rspr gilt somit auch für § 24a EStG. Es werden daher weder WK noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht zu berücksichtigende Einkünfte

Rn. 32 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG sowie Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 S 4 Buchst b EStG bleiben wie Versorgungsbezüge nach § 19 Abs 2 EStG (s Rn 10) als Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag außer Ansatz, weil sie nur zT – entweder in Höhe des Ertragsanteils oder gekürzt um den Versorgungsfreibetrag – der Besteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klotz, Ziele der ESt-Reform, BB 1973, 1569; Felix, Altersentlastungsbetrag zu Gunsten von ArbN, BB 1974, 1473; Richter, Zur Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags, FR 1975, 189; Kübler, Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG – ein Steuersparmodell für ältere (Nebenerwerbs-) Landwirte?, DStZ 1988, 278; Zeitler, Neuregelung der Zinsbesteuerung ab 1993, DStZ 1992, 513; Se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsgewinne

Rn. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Steuerfrei bleibende Veräußerungsgewinne sind bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen (BFH BStBl II 1976, 360) und führen daher zu einer entsprechenden Minderung der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag. Rn. 27 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schön, Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des SA-Abzugs von KiSt-Erstattungen (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG), DStZ 1997, 385; Biber, Bemessungsgrundlage für die KiSt – Liquiditätseffekte und Schattenveranlagung, EStB 2002, 112; Günther, Steuerfolgen bei überzahlter KiSt – volle Auswirkung durch rückwirkendes Ereignis, EStB 2002, 371; Braun, KiSt in Bayern – Nachforderungen bei gla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), Spekulationsgewinne von weniger als EUR 600 im Kj (§ 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des BeitrRLUmsG

Rn. 325 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen in § 4 Abs 9 EStG und § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sind umstritten. Nach Ansicht des VI Senats des BFH verstößt § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG gegen Art 3 Abs 1 GG in der Ausprägung des daraus abgeleiteten verfassungsrechtlichen Gebots der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeiner Überblick

Rn. 400 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Seit 1979 (StÄndG – BGBl I 1978, 1849) sind gemäß § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (bis VZ 2014 § 10 Abs 1 Nr 1 EStG aF) Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten sowie in den Fällen der Nichtigkeit oder der Aufhebung der Ehe abziehbar. Unterhaltsleistungen an andere Personen oder an geschiedene usw Ehegatten, sofern § 10 Abs...mehr

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Steuerbefreiung bei Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.3.2 Abs. 4 und Abschn. 4.3.3 Abs. 8 UStAE . Die Beförderung von Gegenständen kann – soweit sie in Deutschland steuerbar ist – unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Notwendig ist dafür eine drittlandsgrenzüberschreitende Warenbewegung. Wichtig Die Beförderung muss sich entweder unmittelbar auf G...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Bei der Pfändung des laufenden Arbeitseinkommens wird der pfändungsfreie Betrag aufgrund der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung für einen längeren, in die Zukunft gerichteten Zeitraum, also aufgrund einer Prognose festgesetzt. Nachträglich eintretende Veränderungen der Bemessungsgrundlagen würden im Regelfall zu einer unhaltbaren Ungerechtigkeit zum Nachteil d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetzes 1997[2] hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[3] zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gezogen. Danach konnte die Vermögensteuer ab dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben werden, während die Erbschaftsteuer und die dazugehörende Bewertung des Grundbesitzes ab dem 1.1.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wert des Grund und Bodens

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 Satz 1 BewG. Er ist regelmäßig mit der Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 30 % anzusetzen. Dies bedeutet für die Praxis, dass ab Beginn der Baumaßnahme aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, ermittelt unter Ansatz eines Abschlags von 20 % (§ 145 Abs. 3 Satz 1 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundstücke im Zustand der Bebauung werden bei der Einheitsbewertung 1964, soweit es um die Vermögensteuer bis Ende 1996 und die Erbschaft- und Schenkungsteuer bis Ende 1995 geht, in der Weise bewertet, dass zusätzlich zu dem Wert des Grund und Bodens die bis zum Besteuerungszeitpunkt geschaffene Bausubstanz angesetzt wird. Maßgebend ist hierfür der Grad ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäudewert ist nach § 149 Abs. 3 i.V.m. § 147 Abs. 2 Satz 2 BewG nach ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften zu ermitteln. Dies sind die bis zum Besteuerungszeitpunkt angefallenen ertragsteuerlichen Herstellungskosten. Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Grundstück im Zustand der Bebauung zum Betriebsvermögen rechnet, sind dies die in der Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Liebhabereibetriebe

Rz. 86 [Autor/Stand] Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die bewertungsrechtlich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechnen, verlieren diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht ertragsteuerlich als Liebhabereibetriebe[2] eingestuft werden. Sie sind somit keiner anderen Vermögensart oder dem übrigen Vermögen zuzurechnen. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Schrifttum: Birgel, Bewertung bebauter Grundstücke und von Grundstücken im Zustand der Bebauung, UM 2003, 106; Christoffel, Änderungen des Bewertungsgesetzes, ErbBstg 2006, 258; Christoffel, Bewertung des Grundbesitzes für Erbschaftsteuerzwecke, Schenkungsteuerzwecke und Grunderwerbsteuerzwecke, LSW Gruppe 11, 25 (5/1997); Christoffel, Die neue Grundstücksbewertung nach dem J...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsgrundlagen

Rz. 13 [Autor/Stand] § 140 BewG stellt die gesetzliche Grundlage für den Begriff und den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens dar. Die ursprünglich sowohl für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für die Grunderwerbsteuer geltende Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 nicht mehr von Bedeutung. Nachdem bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfsbewertung ab 1.1.2009

Rz. 8 [Autor/Stand] Erläuterungen zu § 149 BewG sind nicht in die ErbStR 2011 aufgenommen worden, weil für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer die Regelungen des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG gelten, die auch die Bewertung der Grundstücke im Zustand der Bebauung umfassen (vgl. § 196 BewG). § 196 Abs. 1 BewG übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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FoVo 02/2020, Darf ein Inka... / 2 II. Aus der Entscheidung

Verbraucherzentrale scheitert mit zulässiger Klage Das Landgericht Köln sieht sich als sachlich und örtlich zuständig an, billigt der Verbraucherzentrale trotz anderweitiger Verfahren und der Möglichkeit, im Vorprozess die jetzt beklagte Formulierung anzugreifen, ein Rechtsschutzbedürfnis zu und sieht auch keinen prozessualen Grund, das Verfahren auszusetzen. Insoweit handelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Inhalt der gesetzlichen Regelung

Tz. 6 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Durch das StSenkG ist der Katalog der Eink aus KapV um die Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG) und um die Gewinne der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie nicht den Rücklagen zugeführt bzw diese Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA aufgelöst werden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S ...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückverweisungsklauseln in den DBA

Zur Vermeidung sog. weißer, d. h. unbesteuerter Einkünfte sehen verschiedene DBA vor, dass die Freistellung nur erfolgt, wenn die tatsächliche Besteuerung im Quellenstaat nachgewiesen wird. Entsprechende Formulierungen werden als Rückverweisungsklauseln bezeichnet. Einige DBA, bspw. die DBA mit Kanada, Italien, Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Österreich und den USA, weichen i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung DBA zum EStG/KStG

Bereits das EStG versucht bei ausländischen Einkünften (§ 34d EStG) eine Doppelbesteuerung durch den Zugriff der Steuerverwaltung eines ausländischen Staates dadurch zu vermeiden, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (§ 34c EStG/§ 26 KStG). Der Unterschied zwischen den Regelungen der DBA zu einer derartigen Maßnahme eines Wohnsitzstaates (= u...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.4 Hybride Gestaltungen und Rechtsformen

Hybride Gestaltungen und Rechtsformen sind in der Steuerplanung international verbundener Unternehmen weit verbreitet und führen in den betroffenen Staaten zu einer Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Insbesondere Unterschiede in der steuerlichen Behandlung eines Rechtsträgers (z. B. Personengesellschaft Qualifikation als transparent oder intransparent) oder ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr