Hybride Gestaltungen und Rechtsformen sind in der Steuerplanung international verbundener Unternehmen weit verbreitet und führen in den betroffenen Staaten zu einer Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Insbesondere Unterschiede in der steuerlichen Behandlung eines Rechtsträgers (z. B. Personengesellschaft Qualifikation als transparent oder intransparent) oder eines Finanzinstruments (Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital) können genutzt werden, um entweder einen Betriebsausgabenabzug in einem Staat und eine Nichtberücksichtigung der korrespondierenden Erträge in einem anderen Staat oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug zu erzielen (hybride Gestaltungen). Vergleichbare Effekte können sich aber durch unterschiedliche Qualifikationen und Zuordnungen im Zusammenhang mit Betriebsstättensachverhalten (sog. hybrid branches) ergeben. Dies hat negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und beeinträchtigt in erheblichem Maße die Steuergerechtigkeit gegenüber kleineren und mittelständischen Unternehmen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt über internationale Unternehmensverflechtungen operieren.

Der deutsche Gesetzgeber hat bislang vereinzelte – aber finanziell bedeutende Gestaltungen aufgegriffen. Zu nennen sind vor allem die Regelung des so genannten Korrespondenzprinzips.

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