Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 2. Nutzung anderer motorisierter Fahrzeuge

Höchstbetrag 4.500 EUR: Bei ausschließlicher Benutzung anderer motorisierter Fahrzeuge (wie z.B. Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa, Pedelec, E-Bike) sind die pauschal besteuerbaren Sachbezüge und Zuschüsse des Arbeitgebers auf die Höhe der nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als WK abziehbaren Entfernungspauschale – begrenzt auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR – beschränkt. Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.20 Tierhalterhaftung, Tierarztkosten

Rz. 113 Kosten für die Haltung und Haftung von Tieren bzw. durch Tiere verursachte Schäden (§§ 833 und 834 BGB) sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da die Tierhaltung regelmäßig auf freiwilliger Basis erfolgt und Aufwendungen daher nicht zwangsläufig erwachsen. Darüber hinaus sollte vom Stpfl. regelmäßig erwartet werden können, eine Tierhalterhaftpflichtve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.4 Kosmetische Operationen inkl. Angleichung des Geschlechts

Rz. 91 Kosten für kosmetische Operationen inkl. Haartransplantationen können im Einzelfall abzugsfähig sein, sofern diese aufgrund eines psychischen Leidens zwangsläufig oder krankheitsbedingt sind.[1] Als Heilbehandlungen gelten alle Eingriffe und andere Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 32b Progressionsvorbehalt

Allgemeines (1) 1Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen auch insoweit dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG, als sie freiwillig Versicherten gewährt werden. 2Beim Übergangsgeld, das behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen nach den §§ 45 bis 52 SGB IX gewährt wird, handelt es ...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / 2 Fluchtwege aus Sicht der Arbeitsstättenverordnung

Nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind Fluchtwege die Verkehrswege in einem Gebäude, "an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen". Es wird dabei folgende Unterscheidung getroffen (Abschn. 3.1 ASR A2.3): Hauptfluchtwege (bisher erste Fluc...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / 4 Breite und Begehbarkeit von Fluchtwegen

Soweit Fluchtwege nach Arbeitsstättenrecht betroffen sind, sind die Bestimmungen der ASR A2.3 maßgeblich gegenüber den allgemeineren Angaben der Landesbauordnungen:mehr

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Jung, SGB XII § 60 Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungshilfe wurden zum gl...mehr

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Jung, SGB XII § 57 Persönliches Budget (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 55 Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 59 Aufgaben des Gesundheitsamtes (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gem. § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Normzweck

Rz. 1 Die Pfändungsverbote des Abs. 1 dienen dem Schutz des Schuldners vor einer "Kahlpfändung" (BGH, NJW 2005, 681 = Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW-RR 2005, 663; BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 171 = NJW-Spezial 2012, 41 = NJW-RR 2011, 1366) aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse (vgl. BGHZ 137, 193, 197 m.w.N. = WM 1998, 355 = NJW 1998, 1058 = DGVZ 1998, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (3) Kindbezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 31 Zunächst ist die Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.[4] BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist mithin zunächst zu prüfen, ob und welche persönliche Betreuungsleistungen im Ergebnis für das Kind überhaupt noch erforderlich sind und – soweit dies der Fall ist – ob und in welchem U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / d) Unterhalt aus kindbezogenen Billigkeitsgründen

Rz. 35 Beispiele BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Insbesondere nach Maßgabe der im Gesetz ausdrücklich genannten kindbezogenen Gründe ist unter Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung (§ 1615l Abs. 2 Satz 5 BGB) ein gestufter Überg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedürftigkeit

Rz. 3 § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 4 Ein Volljähriger hat grds. selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Abgesehen von Fällen der Krankheit oder Behinderung besteht ein Unterhaltsanspruch nur, wenn sich der Volljährige noch in Ausbildung befindet. § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorschrift, sah lediglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 2.1 Evakuierungskonzept

Nach DGUV-I 205-033 hat der Arbeitgeber zunächst in einer Gefährdungsermittlung zu prüfen, welche Risiken zu einer Evakuierung führen können und welche Maßnahmen in diesem Fall erforderlich sind. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle: Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten und anwesenden Dritten), Betriebsart bzw. Wirtschaftszweig, Gebäudeart (Gebäude besonderer Art und N...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 2.3 Planung

Wenn bis dahin noch gar keine oder schon sehr lange keine Evakuierungsübung mehr stattgefunden hat, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Vorbereitung und Durchführung einer angekündigten Übung, Auswertung, ggf. Nachbesserungen im Notfallkonzept, weitere Übungen teil- oder unangekündigt. Achtung Unangekündigte Übungen Zwar besteht bisweilen die Vorstellung, mit einer spontanen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 1.1 Was spricht gegen eine Evakuierungsübung?

Ist die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr sehr kurz (z. B. weil das Gebäude günstig gelegen ist), trifft die Feuerwehr u. U. gerade dann ein, wenn die Evakuierung in vollem Gange und die Unruhe entsprechend groß ist. Es ist dann sehr schwierig, einen Lageüberblick zu gewinnen und zügig einen Löschangriff zu starten. Wenn die Fluchtwege sehr kurz sind (z. B. einstöckige, k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Keine taggenau... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2021, 127 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der Tatrichter müsse sich mit den für die Schmerzensgeldbemessung maßgeblichen Umständen auseinandersetzen, wobei Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte weder Maßstab noch Begrenzung darstellten. Eine wirklich vergleichba...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 12 Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei den Lieferanten

In den nachfolgenden Tabellen wird das jeweilige Verbot des LkSG hinsichtlich der jeweiligen Risikoindikatoren betrachtet. Ferner sind jeweils Vorschläge enthalten, wie diese Risiken beim Lieferanten minimiert und kontrolliert werden können. In der Regel werden entsprechende Regelungen in einer ›Verhaltensrichtlinie für Lieferanten‹ (Code of conduct for suppliers) aufgenomme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 11 Umsetzung der Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich

In den nachfolgenden Tabellen wurde das jeweilige Verbot des LkSG hinsichtlich der jeweiligen Risikoindikatoren betrachtet. Ferner sind jeweils Vorschläge enthalten, wie diese Risiken im eigenen Geschäftsbereich durch interne Maßnahmen minimiert und kontrolliert werden können. Dies bedarf natürlich der Betrachtung für jedes Unternehmen im konkreten Fall, sodass die nachfolgen...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.1 Gesetzestext

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Geschützte Rechtspositionen im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die sich aus den in den Nr. 1 - 11 der Anlage aufgelisteten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. (2) Ein menschenrechtliches Risiko im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, in der durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 26.5.1972 (BGBl. I S. 841) die Bezeichnung "ehrenamtlicher Richter" eingeführt worden ist, ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei handelt es sich in den Abs. 1 und 2 im Wesentlichen um notwe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten hinsichtlich der Anzahl der mitwirkenden Berufs- und ehrenamtlichen Richter sowie der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in den jeweiligen Fachkammern. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung v. 26.5.1972 (BGB...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 lediglich redaktionell im Hinblick auf die Neufassung von § 10 angepasst worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt für die Spruchkörper der Landessozialgerichte (Senate) das Fachsenatsprinzip. Damit wird auch für die Berufungsgerichte an dem für die Sozialgerichte in § 6...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – wie § 14 für die Sozial- und Landessozialgerichte – das Vorschlagsrecht für die sog. Vorschlagslisten bezüglich der ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sind mit Wirkung zum 2.1.2002 Änderungen erfolgt, die aufgrund der Änderungen in §§ 10 und 14 notwendig waren (BT-Drs. 14/5943 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil II: Gesetzestext und E... / 4.2.3 Ziele des Risikomanagements (Abs. 4)

Der Schutz dieses Gesetzes erfolgt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im individuellen Interesse der unmittelbar Betroffenen. Die Beachtung der Interessen der Beschäftigten der Unternehmen, der Beschäftigten in der jeweiligen Lieferkette und derjenigen, die in sonstiger Weise von der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens oder seiner Lieferkette unmittelbar betro...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) sind mit Wirkung zum 1.4.2008 die Abs. 2 bis 4 angefügt worden, mit denen die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte insgesamt und der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Besonderen geschaffen worden ist....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[81e], die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Teilnehmer an Maßnahmen in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.13.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.[1] Das Gesetz gilt auch für Beamte i. S. d. § 1 des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein und für Richter i. S. d. La...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, Personen, die wegen ihrer Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind[81d], die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, die Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, soweit ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Land Baden-Wür...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.1 Behinderung und Schwerbehinderung

Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitra...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.2 Arten der Behinderungen

Die Art der Behinderung ist nicht zwangsläufig identisch mit der ursächlichen Krankheitsdiagnose, sondern stellt vielmehr die Erscheinungsform der Behinderung und die damit einhergehende Funktionseinschränkung dar. Entscheidend in diesem Zusammenhang sind die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe am Leb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 2 Menschen mit Behinderungen

2.1 Behinderung und Schwerbehinderung Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern kö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 1.2 Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht hat die Fürsorge des Staates für Menschen mit Behinderungen und deren Tätigwerden in Betrieben eine lange Tradition. Schon die erste Fassung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter im Jahr 1920 enthielt wesentliche Aussagen, die noch im heutigen Schwerbehindertenrecht verankert sind: Arbeitgeber mussten Arbeitsräume, Betriebsvorrichtun...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheits- und Gesundheit... / 2 Allgemeine Anforderungen

Um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, gelten folgende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (vgl. Abschn. 4 und 5 ASR A1.3): sie sollte bereits bei der Planung von Arbeitsstätten berücksichtigt werden; sie muss deutlich erkennbar sein; sie darf nur für Hinweise zu Sicherheit und Gesundheitsschutz verwendet werden; die Art...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.6 Barrierefreie Gestaltung nach der ASR V3a.2

Die ASR V3a.2 ist in einen allgemeinen und einen speziellen Teil mit Anhängen zur barrierefreien Gestaltung gegliedert. Die Anhänge liegen noch nicht vollständig vor und werden in den kommenden Jahren laufend ergänzt. Wichtig Anwendung der ASR V3a.2 Die ASR V3a.2 ist kein selbsterklärendes Regelwerk. Sie enthält ergänzende Anforderungen an bestimmte ASR und ist nur im Zusammen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.1 Barrierefreiheit

Die europäischen Richtlinien zu Arbeitsstätten und Baustellen verwenden ebenso wie das SGB IX den Begriff "behindertengerecht" bzw. "behinderungsgerecht". Wie "behindertengerecht" genau von "barrierefrei" abzugrenzen ist, bleibt offen, da belastbare Definitionen zu "behindertengerecht" im Regelwerk nicht vorhanden sind. Der Begriff "barrierefrei" ist im deutschen Recht in 2 S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten wurde mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2004 in das deutsche Arbeitsschutzrecht aufgenommen. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die Belange der bei ihnen beschäftigten Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dieser B...mehr