Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.3 Einstiegsqualifizierung

Rz. 16 Die Einstiegsqualifizierung war zum 1.10.2007 in das feste arbeitsmarktpolitische Instrumentarium übernommen worden (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 a. F.). Seit Inkrafttreten des Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt am 1.4.2012 ist die Einstiegsqualifizierung als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 42 Die für die Einigungsstelle bestellten Personen werden erst dann zum Mitglied, wenn sie das Amt angenommen haben. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Dies gilt für alle Beteiligten, also auch für den durch Gericht bestellten Vorsitzenden oder für betriebsangehörige Personen. Das Amt ist höchstpersönlich, eine Vertretung ist nicht möglich. Die Mitglieder sind weisu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 11.8 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung für Blindenhunde...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.10 Medikamente

Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung erforderlich sind, sind ebenso wie die Aufwendungen für Arzneien für andere Erkrankungen neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG zu berücksichtigen.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.5 Operation

Kosten einer Operation sind außerordentliche Kosten, die auch dann neben dem Pauschbetrag abziehbar sind, wenn sie zwar mit der Behinderung zusammenhängen, sich jedoch wegen ihrer Einmaligkeit einer Typisierung entziehen.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.1 Höhe

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB): Tab. 1: Behinderten-Pauschbetrag Einen Pauschbetrag erhalten[1]: Menschen mit Behinderung, deren GdB auf mindestens 20 festgestellt ist, ohne weitere Vorausset...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 3 Freibeträge, Kindergeld, Betreuung, Unterhalt

Neben dem Kinderfreibetrag wird der einheitliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Bedarfsfreibetrag) gewährt. Behinderte Kinder, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt, wenn die Behinderung vorher eingetreten ist.[1] Daneben können Kinderbetreuungskosten bei Kindern unter 14 ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4 Wahlmöglichkeit

1.4.1 Abgeltungswirkung Der Behinderten-Pauschbetrag entspricht lediglich den Mindestaufwendungen, die nach der Lebenserfahrung entsprechend der Art und Schwere der Behinderung zusätzlich anfallen. Der Pauschbetrag soll die unmittelbar infolge der Behinderung entstehenden laufenden und typischen außergewöhnlichen Belastungen abdecken. Nur für diese Aufwendungen wird der Pausc...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.11 Heilbehandlungen, Arztkosten

Die Aufwendungen sind neben den Pauschbeträgen abziehbar.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1 Behinderten-Pauschbetrag

Einem Menschen mit Behinderung kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm unmittelbar infolge der Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag ein steuerfreier Pauschbetrag[1] gewährt werden. Bei dieser typisierenden außergewöhnlichen Belastung ist, vergleichbar mit § 33a EStG, keine zumutbare Belastung abzuziehen.[2] Ein Mensch hat eine Behinderung, wenn seine körperli...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.1 Abgeltungswirkung

Der Behinderten-Pauschbetrag entspricht lediglich den Mindestaufwendungen, die nach der Lebenserfahrung entsprechend der Art und Schwere der Behinderung zusätzlich anfallen. Der Pauschbetrag soll die unmittelbar infolge der Behinderung entstehenden laufenden und typischen außergewöhnlichen Belastungen abdecken. Nur für diese Aufwendungen wird der Pauschbetrag statt eines Abz...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.3 Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung können aber auch einerseits für die unmittelbar behinderungsbedingten Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen und daneben die nicht laufenden und untypischen mit dem Leiden zusammenhängenden (einzeln nachgewiesenen) Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei diesen Aufwendungen ist wiederum die zumutba...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Menschen mit Behinderung können ihre behinderungsbedingten Aufwendungen insgesamt unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten als allgemeine außergewöhnliche Belastung – unter Anrechnung der zumutbaren Belastung – geltend machen.[2] Stattdessen können sie auch für die laufenden und typischen unmittelbar behinderungsbedingten Kosten den Pauschbetrag in Anspruch nehmen und da...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.3 Behindertengerechte Fahrzeugumrüstung

Ebenso sind die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Fahrzeugs neben der Pauschale – allerdings gemindert um die zumutbare Belastung[1] – in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Mensch mit Behinderung außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist.[2] Solche Aufwendungen erhöhen nicht den Wert des Kfz. Sie stell...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.2 Pauschbetrag oder Abzug als außergewöhnliche Belastung

Der Pauschbetrag dient der Verwaltungsvereinfachung und wird ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Er soll dem Steuerpflichtigen das kleinliche Sammeln von Belegen und dem Finanzamt deren Nachprüfung ersparen. Stattdessen kann der Mensch mit Behinderung aber auch sämtliche Mehraufwendungen, die ihm aufgrund seiner Behinderung entstehen, unter de...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Der BFH geht generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts regelmäßig in den Hintergrund tritt. Der BFH ist der Ans...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.2 Nachweispflichten

Den Steuerpflichtigen trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des Pauschbetrags erfüllt sind. Er muss sich daher den Nachweis selbst beschaffen. Die Behinderung ist durch amtliche Bescheinigungen, Ausweise oder Bescheide förmlich nachzuweisen [1], und zwar: bei einem GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderte) durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid der n...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.1 Fahrtkosten behinderter Menschen

Menschen mit Behinderung mit einem GdB von mindestens 80 oder mit einem GdB von mindestens 70 und einem Merkzeichen "G" erhalten einen Jahrespauschbetrag von 900 EUR. Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG", Blinde ("Bl"), Taubblinde ("TBl") oder Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "H" erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 EUR. Wichtig Abzug weiterer Fa...mehr

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Menschen mit Behinderung, Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommensteuer

Zusammenfassung Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung f...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.5 Übertragung des Pauschbetrags

Da Kinder häufig keine oder geringere Einkünfte als ihre Eltern oder Großeltern haben und sich der Pauschbetrag bei ihnen daher steuerlich nicht auswirkt, lässt § 33b Abs. 5 EStG bei Kindern, für die ein Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs-Freibetrag[1] oder Kindergeld gewährt wird, auf Antrag eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags zu. ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.8 Führerschein

Führerscheinkosten für ein schwer geh- und stehbehindertes Kind können neben den Pauschbeträgen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.2 Unfallkosten

Unfallkosten eines gehbehinderten Menschen anlässlich einer nicht beruflichen Fahrt, für die kein Ersatz erlangt werden kann, sind zusätzlich zu der Fahrtkostenpauschale als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Entscheidend ist, ob sich die Fahrt im Rahmen des Angemessenen hält.mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.12 Begleitperson

Beim Nachweis der Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson werden die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.7 Kuraufwendungen

Die Kurkosten können neben dem Pauschbetrag geltend gemacht werden, wenn die Zwangsläufigkeit nachgewiesen wird.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.6 Heimunterbringung

Nimmt der Steuerpflichtige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 EUR in Anspruch, sind damit auch die Unterbringungskosten in einem Pflegeheim abgegolten. Diese können daher nicht zusätzlich zu dem Pauschbetrag nach § 33 EStG geltend gemacht werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 4.9 Blindencomputer, Lesophon

Die Anschaffungskosten für einen Spezialcomputer mit Sprachwiedergabefunktion gehören nicht zum Abgeltungsbereich des § 33b EStG und sind daneben als außergewöhnliche Belastung abziehbar (medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne).[1]mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 2 Pflege-Pauschbetrag

Ein Steuerpflichtiger kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die persönliche Pflege[1] einer hilflosen (behinderten) Person erwachsen, anstelle einer sonst möglichen Steuerermäßigung nach § 33 EStG für seine Aufwendungen einen vom Pflegegrad abhängigen jährlichen Pauschbetrag geltend machen (Pflegegrad 2: 600 EUR, Pflegegrad 3: 1.100 EUR, Pflegegrad 4 od...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.3 Verfahren

Die Inanspruchnahme des Pauschbetrags setzt an sich keinen Antrag voraus. Das Finanzamt kann den Pauschbetrag aber grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige entsprechende Angaben macht und dadurch sein Begehren erkennbar wird. Macht der Behinderte jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch und wählt er statt des Pauschbetrags den Abzug seiner einzeln nachgewiese...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz (arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder)[1] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen u...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.2 Schädliche Erwerbstätigkeit

Für den Abzug der Freibeträge für Kinder ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich[1], wenn das Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weiter die besonderen Berücksichtigungsvoraussetzungen (z. B. Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder Übergangszeit) erfüllt.[2] Kinder mit Behinderung Voraussetzung für die Berü...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.1 Voraussetzungen zur Berücksichtigung

Kinder werden nach dem Kalendermonat, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, nur noch unter folgenden besonderen Voraussetzungen berücksichtigt:mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.7 Basisrente-Erwerbsminderung: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung des Vertrags der Basisrente-Erwerbsminderung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Absicherung Es sind nur Beiträge für die Absicherung der eigenen Erwerbs- und Berufstätigkeit begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch d...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.1 Hilfsmittel zur Vorbeugung einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung – einschließlich einer chronischen Krankheit – vermieden oder zumindest hinausgezögert wird. Demzufolge umfasst das Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 auch Hilfsmittel, die einer drohenden Behinderung vorbeugen sollen – a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.5 Änderung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (Abs. 2)

Rz. 47 Das Hilfsmittel muss den speziellen Bedürfnissen und Funktionsdefiziten des Menschen mit Behinderungen nach Möglichkeit optimal dienen und möglichst störungsfrei seine Aufgabe verrichten. Der Anspruch des Menschen mit Behinderungen umfasst deshalb gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 nicht nur die Erstausstattung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hil...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urin...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.7 Leihweise Überlassung (Abs. 4)

Rz. 56 Wird ein Hilfsmittel nur für einen kurzen Zeitraum benötigt oder sind die Kosten für ein Hilfsmittel besonders hoch, kann der Rehabilitationsträger das Hilfsmittel leihweise überlassen; es geht dann nicht in den Besitz des Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohten Menschen über. Rechtsgrundlage ist hier § 47 Abs. 4 Satz 1. Die leihweise Überlassung von ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.1 Überblick

Rz. 6 § 47 regelt den Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen. Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Heilbehandlung (= medizinischen Rehabilitation) zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine B...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.2 Leistungsausschluss bei allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens

Rz. 24 § 47 Abs. 1 Nr. 3 schließt den Anspruch auf Hilfsmittel aus, wenn das Hilfsmittel den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen ist und nicht der Vorbeugung einer Behinderung oder der Sicherung des Heilbehandlungs-/Rehabilitationserfolgs dient. Dient das Hilfsmittel also nur der Vorbeugung einer Behinderung (z. B. Hilfsmittel zur Sturzsicherung e...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.8 Eigenanteile/Eigenbeteiligung

Rz. 57 In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Erhalt des Hilfsmittels eine Zuzahlung von dem volljährigen Versicherten zu leisten (vgl. § 33 Abs. 8 SGB V). Diese beträgt bei einer Versorgung im Rahmen des § 33 SGB V je Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. Die Zuzahlungsverpflichtung besteht bis zur Err...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.5 Abgrenzung der Hilfsmittel nach § 47 von denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 36 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken, die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfnisse ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.1 Überblick

Rz. 44 Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln i. S. d. § 47 ist eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung kann nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Arzt von dem Zustand des Betroffenen überzeugt und sich erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind (in Anlehnung an § 6 Abs. 3 d...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.1 Hilfsmittel zum unmittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 21 Von einem unmittelbaren Behinderungsausgleich ist auszugehen, wenn eine bei der Geburt nicht vorhandene oder später verloren gegangene Körperfunktion ganz oder teilweise ersetzt wird. Der unmittelbare Behinderungsausgleich erfolgt beispielsweise durch Hörgeräte (dadurch kann man wieder hören), durch Brillen (dadurch kann man wieder besser sehen) oder durch "Körperersa...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.3 Abgrenzung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 34 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken u. a., die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürf...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.6 Hilfsmittel in einer aufwendigeren Ausführung (Abs. 3)

Rz. 53 Die Rehabilitationsträger haben das Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Hilfsmittel sind bezüglich Art, Umfang und Qualität auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen auszurichten und so auszuwählen, dass ausreichende Chancen auf einen lang anhaltenden Teilhabeerfolg bestehen. Das Wort "ausreichend" ist dabei nicht als Wert-, sondern als Erfolg...mehr