Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 5 Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die sog. Rehabilitationsträger sind für die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig: Je nach Lebenssituation und Ursache der Behinderung sind das die Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, die Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere (§ 6 SGB IX). Die Integrationsämter (§§ 184 ff. SGB IX) verfügen über die von Arbeitgebern geleisteten Ausgleichsa...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.3 Einstellungsuntersuchungen und Eignungstests

Rz. 6 Einstellungsuntersuchungen werden zu dem Zweck durchgeführt, die physische Eignung des Arbeitnehmers für die künftig zu erbringende Arbeitsleistung zu prüfen. Die Leistungsfähigkeit muss mit der Leistungsanforderung vereinbar sein.[1] Die ärztlichen Untersuchungen stellen eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Bewerbers dar. Da eine allgemeine ...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

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zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / 2 Aus den Gründen:

… Der Kl. hat gegen die Bekl. im tenorierten Umfang Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen aus der Behandlungsrechnung der Kieferorthopädin D vom 31.12.20017. Die Bekl. war nicht berechtigt, nach § 19 Abs. 4 S. 2 VVG eine Anpassung des Versicherungsvertrags durch Aufnahme des streitgegenständlichen Risikoausschlusses durchzuführen. Es fehlt bereits an einer...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften (Art 76 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 176 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Daneben enthält das Gemeinschaftsrecht Antikumulierungsvorschriften, die in dem Fall eingreifen, dass es trotz der Zuständigkeitsregelungen in den Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71 zu einem Zusammentreffen von Leistungsansprüchen mehreren Personen kommen sollte. Die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Antikumulierungsvorschriften setzt zunäch...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / VI. Streitigkeiten

Rz. 125 Streitigkeiten über die Bereitstellung der erforderlichen Sach- und Personalmittel des Betriebsrats sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG auszutragen und zu entscheiden. Führen Streitigkeiten über die Kostentragung zu einer wesentlichen Erschwerung der Betriebsratsarbeit, so kann der Betriebsrat ausnahmsweise bei Vorliegen der Vorau...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Privatnutzung

Rz. 136 Die Privatnutzung des PC/Laptops bedarf – insbesondere auch im Hinblick auf die Internet- und Intranetnutzung – der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, die arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen kann.[190] Auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger Besonderheiten nach verbrei...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Privatnutzung

Rz. 113 Ob die Versendung privater SMS zulässig ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitgebers, die sich meist an betrieblichen Belangen orientieren werden. In Bezug auf das Versenden privater SMS kann dabei durchaus eine differenzierte Betrachtung angebracht sein. Wegen der äußerst kurzen Übersendungsdauer ist anders als bei privaten Telefongesprächen die hierdurc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betreutes Wohnen in einer Seniorenresidenz: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Die an die hilfsbedürftigen Bewohner erbrachten Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz zählen – mit Ausnahme der Bereitstellung eines Telefonanschlusses – zu den eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Leistungen. Die Bewohner des betreuten Wohnens zählen zu den hilfsbedürftigen Personen und die Seniorenresidenz als Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 16 Satz 1 USt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die in der Vorschrift angesprochenen "Schuldnerschutzbestimmungen" der §§ 711, 712 ZPO haben nur dann eine innere Berechtigung, wenn die – nicht rechtskräftige – Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz ganz oder teilweise aufgehoben bzw. abgeändert werden kann und sich damit die Vollstreckung nachträglich als ganz oder teilweise unberechtigt erweist. Sinn der Schutzvor...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.4 Aufgrund von Behinderung bestehende Unterhaltsunfähigkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 19 Ein Anspruch auf Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht auch für Waisen, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Zum Begriff der Behinderung sowie der daraus resultierenden Unfähigkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, vgl. Komm. zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.2 Krankheit oder Behinderung

Rz. 59 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung seines bisherigen Berufs muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen. Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat. Eine Behinderung stellt ein solcher Zustand dar, der bereits zu einer (...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.6 Ursachen der Erwerbsminderung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 33 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen (wegen Krankheit und Behinderung). Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat (BSG, Beschluss v. 31.10.2012, B 13 R 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46a Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009. Glombik, Erwerbsminderungsrenten im neuen Gewand, RV 2001 S. 23. Leopold, Ganz neu ist jetzt die Erwerbsminderungsrente, RV 2001 S. 28. Majerski-Pahlen, Die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Probleme der Rechtsanwendung, NZS 2002 S. 475. Schmalisc...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3 Keine Erwerbsminderung (Abs. 3)/Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts

Rz. 17 Da der Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung voraussetzt, dass der Versicherte wegen seiner Krankheiten oder Behinderungen (vgl. hierzu Rz 33) nicht mehr in der Lage ist, auch nur 6 Stunden täglich zu arbeiten, stellt § 43 Abs. 3 konsequenterweise klar, dass nicht erwerbsgemindert ist, wer mindestens noch 6 Stunden täglic...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.3 Gesetzliche Lohnhälfte

Rz. 60 Die auf Krankheit oder Behinderung beruhende Unfähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf auszuüben, bewirkt für sich allein nicht den Eintritt von Berufsunfähigkeit; dies ist erst dann der Fall, wenn auch einer anderen zumutbaren Tätigkeit nicht mehr nachgegangen werden kann, die zumindest das Erzielen der Hälfte des Lohnes eines vergleichbaren gesunden Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abs. 1)

Rz. 11 Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 zunächst den Eintritt des Versicherungsfalls der teilweisen Erwerbsminderung voraus (§ 43 Abs. 1 Nr. 1). Darüber hinaus muss der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit in einem Umfang von 3 Jahren verfügen (§ 43 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.1 Leistungsminderung unter 3 Stunden

Rz. 13 Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2). Bei einem derart hochgradig eingeschränkten Leistungsvermögen soll der Versicherte Anspruch auf die volle Rente als v...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.1 Betriebsübliche Bedingungen/Unübliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen

Rz. 18 Die Frage, ob Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können, wurde vom BSG im Rahmen seiner Rechtsprechung zur früheren Erwerbsunfähigkeit und den hierbei entwickelten sog. Katalogfällen im Ergebnis bereits unter dem Gesichtspunkt der betriebsüblichen Arbeitsbedingungen geprüft. Nur der noch vollschichtig leistungsfähige Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.3 Eingeschränkte Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen/Zahl der Arbeitsplätze

Rz. 23 Über die vorgenannten (Katalog-)Fälle (Rz. 18 ff. und 21 f.) hinaus ist nach der Rechtsprechung des BSG von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und damit vom Eintritt des Versicherungsfalls der vollen Erwerbsminderung auch dann auszugehen, wenn Versicherte nur noch Arbeiten auf Arbeitsplätzen ausüben können, die ihnen nicht zugängig (arbeitsmarktgängig) sind, wei...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4 Weitergeltung des § 43 a. F. nach § 302b Abs. 1

Rz. 47a § 43 Rente wegen Berufsunfähigkeit (1) Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn sie berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wart...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.5 Verweisungsberufe

Rz. 73 Auf der Grundlage des qualitativen Werts der bisherigen Berufstätigkeit – der Einordnung des Berufs des Versicherten in eine der Berufsgruppen des Mehrstufenschemas – bestimmt sich der Kreis der Tätigkeiten, auf die der Versicherte zumutbar verwiesen werden kann. Diese Frage stellt sich allerdings erst dann, wenn feststeht, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.5 Entsprechende Anwendung von § 57 Abs. 1 (Abs. 5)

Rz. 24 Nach Abs. 5 gilt § 57 Abs. 1 entsprechend. Eine Berufsausbildung ist danach förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach Teil 2, auch in Verbindung mit Teil 5, des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz betrieb...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 2.3 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 3)

Rz. 14 In Abs. 3 ist der förderungsberechtigte Personenkreis genannt. Dieser ist gegenüber der bisherigen Regelung des § 130 Abs. 2 deutlich ausgedehnt und nicht mehr auf lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen begrenzt. Die Förderung als Teilnehmende richtet sich an junge Menschen, die nicht vollzeitschulpflichtig sind und die Ausbildungsreife und Berufs...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VII. Zu § 68 AO – Erweiterung Zweckbetriebskatalogs des § 68 AO

"Aufgrund ihrer psychischen, physischen oder wirtschaftlichen Situation" zählt die Finanzverwaltung Flüchtlinge"regelmäßig zu dem von § 53 AO erfassten Personenkreis". Bei Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen entfällt daher nun die Prüfung, ob mildtätige Zwecke des § 53 AO vorliegen. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Einrichtungen n...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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Z / Zulassung von Mitarbeitern des Verteidigers zur Hauptverhandlung [Rdn 4280]

Rdn 4281 1. Gelegentlich ist der Verteidiger auf die Teilnahme von (anwaltlichen) Mitarbeitern in der HV angewiesen, etwa weil diese für ihn vor der HV eigene Ermittlungen durchgeführt haben (zu eigenen Ermittlungen des Verteidigers Burhoff, EV, Rn 4883 ff. m.w.N. sowie → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 3944 m.w.N.). In den Fällen kann er es in der HV meist unp...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung bei einem Ausländer [Rdn 3347]

Rdn 3348 Literaturhinweise: Staudinger, Dolmetscherzuziehung und/oder Verteidigerbeiordnung bei ausländischen Beschuldigten, StV 2002, 327 Strate, Pflichtverteidigung bei Ausländern, StV 1981, 46 s.a. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3305. Rdn 3349 1.a) Ist der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss die Beiordnung eines Pfl...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / c) Nutzungsuntersagung und Sperrung

Rz. 88 Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung, weil dessen Rückgabe bzw. Rückübermittlung allein im Fall von § 327o Abs. 5 BGB (Rückgabe eines körperlichen Datenträgers, vorstehende Rdn 86) sinnhaft ist,[424] gemäß § 327p Abs. 1 S. 1 BGB (ggf. aber auch ergänzt um die Verpflichtung nach § 327o Abs. 5 BGB zur Rückgabe) in Umsetzung von Art. 17 Abs. ...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / II. Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Unfallversicherung

Ist ein konkreter Grad der Behinderung noch nicht festgestellt und bestreitet der Versicherer seine Eintrittspflicht, weil er ein Unfallereignis leugnet oder sich aufgrund einer erklärten Anfechtung eines Rücktritts oder einer Kündigung für leistungsfrei hält, so kann auch hier der Versicherungsnehmer auf Feststellung klagen. Das erforderliche Feststellungsinteresse besteht ...mehr

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T / Telefonüberwachung, Rechtsmittel [Rdn 4358]

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die von Amts wegen im Freibeweisverfahren veranlasste Prüfung ergibt, dass kein Verfahrenshindernis besteht. 1. Die Teilrücknahme des Bußgeldbescheides hinsichtlich des Vorwurfes des Gelblichtverstoßes ist wirksam und das Gericht war nicht gehindert, den Betroffenen wegen des weiteren Vorwurfes auf der Grundlage des Bußgeldbesche...mehr

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zfs 01/2022, Mountainbikefa... / 2 Aus den Gründen:

[39] Die Berufung des Klägers ist – soweit die Parteien nicht übereinstimmend den Rechtsstreit teilweise in der Hauptsache für erledigt erklärt haben – begründet. [40] 1. Zum Grund der gesamtschuldnerischen (§ 840 BGB) Haftung der Beklagten aus Verletzung der ihnen jeweils obliegenden Verkehrssicherungspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 839 BGB i.V.m. Art. 33 GG verweist...mehr

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L / Ladung des Angeklagten

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 1 Tatbestand

I. Der am 9.5.2001 verstorbene Erblasser, der zu Lebzeiten mit der Beteiligten zu 2) verheiratet war, hatte mit dieser am 8.1.2000 ein gemeinschaftliches Testament errichtet (Bl. 3 ff. in 7 IV 322/02); darin waren der überlebende Ehegatte zu ½ und die beiden Töchter, A. und C. M., zu je ¼ zu Miterben des Erstversterbenden eingesetzt worden, die als Miterbin eingesetzte Tochte...mehr

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V / Verteidiger, Wahrheitspflicht des Verteidigers [Rdn 5053]

Rdn 5054 Literaturhinweise: Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 1989 ders., Die Vernehmung des Beschuldigten – einige Anmerkungen aus der Sicht der Prozeßwissenschaft, StV 1990, 180 ders., Originalbeweisstücke beim Strafverteidiger – eine risikoreiche Gratwanderung. StV 2019, 205 Bottke, Wahrheitspflicht des Verteidigers, ZStW 1984 (Band 96), 726 Brand, Das Spannungsverhä...mehr

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V / Vereidigungsverbot [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Ebert, Zum Beanstandungsrecht nach Anordnungen des Strafrichters gem. § 238 Abs. 2 StPO, StV 1997, 269 Lenckner, Strafvereitelung und Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 StPO, NStZ 1982, 410 Rotsch/Sahan, § 3 StPO und die materiell-rechtlichen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme oder: Gibt es einen strafprozessualen Beteiligtenbegriff?, ZIS 2007...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3734]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3794]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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G / Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2004]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 809]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3496]

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P / Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2559]

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V / Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4637]

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P / Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 3902]

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