Fachbeiträge & Kommentare zu Beherbergung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildungsveranstaltungen

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bildungsveranstaltungen von Volkshochschulen und anderen Einrichtungen (belehrender Art) sind Zweckbetriebe, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (s. 68 Nr. 8 AO, Anhang 1b). An die Art der "Belehrung" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Typischerweise stellt eine "B...mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / 2.3 Lösung

Die Leistungen sind von E für sein Unternehmen bezogen worden. Soweit eine Leistung eines anderen Unternehmers vorliegt (Übernachtung, Verpflegungsleistung, Tanken und Bewirtung), ist somit grundsätzlich ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben. Voraussetzung ist, dass E eine auf seinen Namen lautende Rechnung hat. Praxis-Tipp Regelungen zu Kleinbetragsre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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AGS 05/2026, Erstattungsfäh... / III. Terminsreisekosten der Prozessbevollmächtigten

1. Geschäftsreise Das BVerwG hat zunächst festgestellt, dass die Rechtsanwälte der Beklagten anlässlich der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung am 15.1.2025 eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV vorgenommen hätten. Das Reiseziel (Leipzig) habe nämlich außerhalb der Gemeinde gelegen, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung der Rechtsanwälte (das war in...mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[1] “Die nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO als Antrag auf Entscheidung des Gerichts statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.5.2025 ist teilweise begründet. Der Betrag der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten war in dem tenorierten Umfang zu erhöhen. [2] Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören die zur zweckentsprech...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %). Langfristige Vermietung wird regelmäßig in monatlichen Teilleistungen [1] ausgeführt, sodass die Mieteinnahmen jeweils dem Steuersatz unterliegen, der in dem Mietmonat gültig ist. Eine Besonderheit besteht bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

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Besucher / 1 Rechtliche Grundlagen/Grenzen der vertraglichen Regelung

Auf die Anzahl der Besucher und die Häufigkeit der Besuche kommt es grundsätzlich nicht an. Hinweis Hundebesuch Der Vermieter kann auch nicht untersagen, dass die Besucher Hunde mit in die Wohnung nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Tierhaltung mietvertraglich ausgeschlossen ist, weil die Duldung des vorübergehenden Aufenthalts eines Hundes nicht als Tierhaltung angesehen we...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 1. Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen versus nicht unmittelbar der Beherbergung dienende Leistungen

Wie schon der BFH in seinen Vorabentscheidungsersuchen,[16] verwendet auch der EuGH[17] in seiner Würdigung primär nicht die in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG kodierte Begrifflichkeit zum Ermäßigungsausschluss von "nicht unmittelbar der Vermietung dienenden Leistungen", sondern meist die vom Gesetzgeber intendierten Ausschlüsse von "nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leis...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 4. Ergebnis: Aufteilungsgebot ist unionsrechtskonform, aber nur unter bestimmten Bedingungen

Wenig überraschend kommt der EuGH – wie schon die Generalanwältin und entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung[13] – in der abschließenden Würdigung zu dem Ergebnis[14], dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12) einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegensteht, die es erlaubt, Leistungen vom Anwendungsb...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / I. Vorabentscheidungsersuchen des BFH

Im Kern geht es um die Frage der Unionsrechtskonformität von § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, der einen ermäßigten Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung vorsieht, jedoch die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes auf Beherbergungsleistungen beschränkt, die der Vermietung unmittelbar dienen – d.h. ob die Anwendung des ermäßigten Ste...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / a) Konkrete und spezifische Aspekte der ermäßigt zu besteuernden Leistungskategorie

Erste Voraussetzung eines gesetzlichen Aufteilungsgebots ist es, dass in der nationalen Regelung objektive, klare und genaue Kriterien vorhanden sind, die es erlauben, diejenigen Leistungen genau zu bestimmen, denen nach dieser Regelung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorbehalten ist. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage bezieht sich der EuGH auf die A...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / IV. Fazit und Ausblick

Erwartungsgemäß hat der EuGH trotz der konträren Diskussionen nach den EuGH-Urteilen "Stadion Amsterdam" und "Finanzamt X" die grundsätzliche Unionsrechtskonformität eines Aufteilungsgebots zwischen Haupt- und Nebenleistungen im Rahmen der kurzfristigen Beherbergung in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG bestätigt – und damit erst einmal die bisherige Verwaltungsauffassung. Obwohl der Eu...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 2. Keine kostenlosen Nebenleistungen

Die Generalanwältin ist in Bezug auf den Zugang zum Fitness- und Wellnessbereich sowie W-LAN und die Bereitstellung von Parkplätzen – nicht aber von Frühstück – noch von "kostenfreien" bzw. "kostenlosen" Angeboten ausgegangen, mit dem Schluss, dass diese kostenlosen Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um Nebenleistungen handelt oder nicht, nicht als umsatzsteuerbare Die...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / b) Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität

Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln bzw. den Geltungsbereich eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ohne eindeutige Bestimmung auszuweiten.[12] Soweit die von einem Hotel oder ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit einer Beherb...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 5.3 Lösung

I bezieht die Leistung als Unternehmer für sein Unternehmen. Die Lieferung des Händlers ist auch ein in Deutschland ausgeführter, steuerbarer Umsatz (steuerbare Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die an dem Ort ausgeführt wurde, an dem die Warenbewegung nach § 3 Abs. 6 UStG begann). Die Lieferung des Händlers ist in Deutschland auch nicht nach § 4 UStG steuerbefreit. Dami...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Im Urteil zum Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen gibt der EuGH mehrfach Anlass, dass die Messe noch nicht endgültig gelesen ist, sondern vielmehr der BFH als vorlegendes Gericht das letzte Wort hat. Der EuGH hat in einem Urteil vom 5.3.2026 die zugrunde ...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Nebenleistungen / 3.2 Übernachtungsleistungen

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.[1] Ausdrücklich davon ausgenommen sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.[2] Auch hier war strittig, ob der Gesetzgeber ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im > Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Sätze 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 25 Eine Kürzung der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist in bestimmten Betrieben bereits nach § 5 Abs. 2 ArbZG dann zulässig, wenn ein Ausgleich innerhalb eines Kalendermonates oder 4 Wochen stattfindet. Dies betrifft: Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 3 Kurzfristige Beherbergung (Hotels etc.): Steuersatz

Seit 1.1.2010 gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 %.[1] Ermäßigt besteuert sind insoweit die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleich...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Catering, Beherbergung

Zusammenfassung Überblick Bei Gastwirtschaften, Imbissständen, Catering-Betrieben und Partyservice-Unternehmern steht umsatzsteuerlich das Problem im Vordergrund, ob für die Abgabe von Speisen und Getränken der ermäßigte Steuersatz oder der Regelsteuersatz für sog. Restaurationsumsätze anfällt. Des Weiteren gilt der ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräume...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / Zusammenfassung

Überblick Bei Gastwirtschaften, Imbissständen, Catering-Betrieben und Partyservice-Unternehmern steht umsatzsteuerlich das Problem im Vordergrund, ob für die Abgabe von Speisen und Getränken der ermäßigte Steuersatz oder der Regelsteuersatz für sog. Restaurationsumsätze anfällt. Des Weiteren gilt der ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfrist...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.9 Entgelt für Telefon

Einnahmen für die Überlassung von Fernsprecheinrichtungen unterliegen dem Regelsteuersatz von derzeit 19 %.mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 6 Rechnungsstellungspflichten

6.1 Pflichtangaben und Aufbewahrungspflicht Grundsätzlich ist ein Unternehmer berechtigt Rechnungen über seine Leistungen zu stellen. Soweit der Unternehmer an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person leistet, ist er jedoch zur Rechnungsstellung verpflichtet[1]; das gilt auch bei steuerfreien Leistungen.[2] Eine Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der ...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 4 Leistungsort von Restaurationsleistungen im Zusammenhang mit Reiseleistungen

4.1 Restaurationsleistungen als Reisevorleistungen Nimmt der Reiseveranstalter Restaurationsleistungen eines Dritten als Vorleistungen in Anspruch, wird die Vorleistung dort bewirkt, wo der Dritte die Restaurationsleistung tatsächlich erbringt.[1] Erbringt der Dritte die Restaurationsleistung an Bord eines Schiffs in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beför...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1 Branchenspezifische Besonderheiten

Die aufgeführten Besonderheiten betreffen in aller Regel nur die Gastronomiebetriebe. 1.1 Aufschläge auf den Bierpreis Häufig gewähren Brauereien Darlehen zur Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte an deren Betreiber bzw. Eigentümer. Als Gegenleistung geht der Empfänger des Darlehens normalerweise eine Bier- bzw. Getränkelieferungsverpflichtung ein. Die Darlehensschul...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.2 Brauerei-Zuschüsse

Zahlt die Brauerei Zuschüsse für Bau, Umbau, Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte, hängt daran i. d. R. eine Bierabnahmeverpflichtung. Diese Zuschüsse sind Entgelt für das Lieferrecht, das der Wirt der Brauerei einräumt. Damit ist der Zuschuss beim Wirt steuerbar und steuerpflichtig mit dem Regelsteuersatz.mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2 Restaurationsleistungen: Steuersatz

2.1 Zeitliche Übersicht über den Steuersatz für Restaurationsleistungen Ursprünglich galt für Restaurationsleistungen der Regelsteuersatz und für die reine Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Insoweit war die Einstufung "Restaurationsumsätze oder Lieferung von Lebensmittel" schwierig und stets umstritten (vgl. hierzu Tz. 2.3). Für Restaurant- und Ve...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5 Aufzeichnungspflichten der Gastwirte etc.

5.1 Allgemeine Aufzeichnungen Ist ein Gastwirt buchhaltungspflichtig, wird durch eine ordentlich geführte Buchhaltung auch den umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten [1] Genüge getan. Wird keine Buchhaltung erstellt, müssen für Umsatzsteuerzwecke folgende Aufzeichnungen geführt werden: die vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte über ausgeführte Lieferungen und sonstige Leis...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.1 Aufschläge auf den Bierpreis

Häufig gewähren Brauereien Darlehen zur Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte an deren Betreiber bzw. Eigentümer. Als Gegenleistung geht der Empfänger des Darlehens normalerweise eine Bier- bzw. Getränkelieferungsverpflichtung ein. Die Darlehensschuld wird meist über einen Zu- bzw. Aufschlag auf den Preis der bezogenen Biermenge getilgt. Diese Aufschläge gehören ni...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.3 Leihweise überlassene Wirtschaftseinrichtung

Besteht eine Bierabnahmeverpflichtung deshalb, weil die Brauerei dem Unternehmer leihweise Wirtschaftseinrichtungsgegenstände überlassen hat, ist darin kein Entgelt für eine Leistung des Gastwirts gegenüber der Brauerei zu sehen.[1]mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.7 Franchisegebühren

Franchisegebühren gehören grds. zu den Betriebsausgaben des Gastwirts. Wenn die Eingangsleistung für das Unternehmen bezogen wurde und der Gastwirt kein Kleinunternehmer ist, können die darauf lastenden Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern abgezogen werden. Umsatzsteuerbeträge auf beim Eintritt in das Franchisesystem zu zahlende Einstiegs-/Eintrittsgebühren sind beim Gastwirt a...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.2 Umsätze ab dem 1.1.2026 sowie vom 1.7.2020 bis 31.12.2023: einheitlich ermäßigter Steuersatz

Grundsätzlich gilt in den o. g. Zeiträumen für alle Restaurationsleistungen der ermäßigte Steuetrsatz von derzeit 7 %. Eine Abgrenzung zu der reinen Lieferung von Lebensmitteln (vgl. hierzu Tz. 2.3) ist daher nicht notwendig. Achtung Für Getränke gilt jedoch der Regelsteuersatz Für die im Rahmen von Restaurationsleistungen erfolgten Getränkelieferungen gilt jedoch stets der Re...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.1 Allgemeine Aufzeichnungen

Ist ein Gastwirt buchhaltungspflichtig, wird durch eine ordentlich geführte Buchhaltung auch den umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten [1] Genüge getan. Wird keine Buchhaltung erstellt, müssen für Umsatzsteuerzwecke folgende Aufzeichnungen geführt werden: die vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte über ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen; Trennung der Entgelte ...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.7 Zubereiteter Kaffee, Tee, Milchmischgetränke: Steuersatz

Die folgenden Grundsätze betreffen u. a. Bäckereien, Imbissstände, Kioskbetriebe, Raststätten und Tankstellen sowie die Systemgastronomie.[1] Die in der Nr. 12 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG u. a. genannte ermäßigte Lieferung von "Kaffee und Tee" betrifft die Lieferung von Kaffeebohnen oder Kaffeepulver.[2] Getränke und damit auch zubereiteter Kaffee oder Tee, auch zu...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.3 Elektronische Registrierkasse

In der Praxis werden die Einnahmen aus dem Gaststättenbetrieb i. d. R. mittels einer elektronischen Registrierkasse (Kellnerkasse) aufgezeichnet. Zentraler Prüfungspunkt: Kassenbuch Werden in einer Gaststätte auch die Entgelte geprüft, ist ein zentraler Prüfungspunkt das Kassenbuch. In aller Regel wird der Löwenanteil der Erlöse in einer Gaststätte bar vereinnahmt. Formell wir...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 6.2 Bußgeld bei Pflichtverletzungen

Verstößt der Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Aufzeichnungspflichten[1], kann das Finanzamt gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR verhängen.[2] Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Rechnung zwar binnen 6 Monaten ausgestellt wurde, jedoch nicht alle erforderlichen Angaben enthalten hat.mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.6 Dinner-Shows: Steuersatz

Bei einer von einem Unternehmer durchgeführten sog. Dinner-Show werden den Gästen neben einem Showprogramm (musikalische und künstlerische Unterhaltung = unterliegen i. d. R. dem Steuersatz von 7 %) auch Speisen und Getränke (z. B. ein 4-Gänge-Menü = unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 % bzw. ab 1.1.2026 dem ermäßigten Steuersatz) serviert. Bei einer solchen Veranstaltung,...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.11 Verpflegung bei (umsatzsteuerfreien) Seminaren

Die Gewährung von Verpflegung bei Seminaren ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerfrei. Ist dagegen bei ganztägigen Seminaren die (übliche) Verpflegung mit kalten oder kleinen Gerichten im Seminarraum (z. B. bei Kaffeepausen) unerlässlich, teilt die Verpflegung als unselbstständige Nebenleistung das Schicksal der nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfreien Hauptleistung "Semin...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.10 Verkauf von Speisen und Getränken im Theater

Gastronomieumsätze in Musical- und sonstigen Theatern sind nach der Rechtsprechung – im Gegensatz zur Theateraufführung selbst – nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 20 UStG.[1] Es handelt sich hier i. d. R. nicht um eng mit kulturellen Dienstleistungen verbundene Leistungen.[2]mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.4 Erleichterte Trennung der Entgelte bei Außer-Haus-Umsätzen

"Fast-Food-Geschäfte", Eisdielen, Konditoreien oder ähnliche Betriebe mit Außer-Haus-Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz verfügen oft nicht über eine Registrierkasse mit Zahlwerken für mehrere Warengruppen (oder eine entsprechende andere Speichermöglichkeit). Aufteilung der Umsätze Ist den o. g. Unternehmern die Trennung der Entgelte zu 7 % und 19 % nicht zuzumuten, kann das Fi...mehr