"Fast-Food-Geschäfte", Eisdielen, Konditoreien oder ähnliche Betriebe mit Außer-Haus-Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz verfügen oft nicht über eine Registrierkasse mit Zahlwerken für mehrere Warengruppen (oder eine entsprechende andere Speichermöglichkeit).

Aufteilung der Umsätze

Ist den o. g. Unternehmern die Trennung der Entgelte zu 7 % und 19 % nicht zuzumuten, kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass der Unternehmer für einen begrenzten Zeitraum (etwa 3 Monate, bei Saisongeschäften wie Eisdielen etwa 2 Monate) genaue Aufzeichnungen über die Verkäufe außer Haus führt.[1] Falls diese vom Finanzamt anerkannt werden, kann der Unternehmer künftig nach diesem Ergebnis die Aufteilung zum ermäßigten Steuersatz und dem Regelsteuersatz vornehmen. Diese Ermittlung ist alle 3 Jahre zu wiederholen.

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