Fachbeiträge & Kommentare zu Beherbergung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Einrichtungen, die nach § 225 SGB IX anerkannt sind (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 79 Nach § 225 SGB IX (Anerkennungsverfahren) bedürfen Werkstätten für behinderte Menschen, die eine Vergünstigung i. S. d. Kap. 25 SGB IX n. F. in Anspruch nehmen wollen, der Anerkennung. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Bundesagentur für Arbeit führt ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch und Nutzung von So... / Hotel

Die Nutzung von Appartements in einer als Hotel betriebenen Wohnanlage durch Flüchtlinge beeinträchtigt nicht über das Maß hinaus, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist. Auch einzelne Stornierungen von Feriengästen lassen keinen generellen Rückschluss in der Weise zu, dass sich die Beherbergung der Flüchtlinge auf die Vermietung der Hotel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 bis 2025 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 3.3 Lösung

E, die Investoren wie auch die gegründete GmbH sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführen. Der Verkauf der errichteten Ferienhäuser an die Investoren ist eine steuerbare Lieferung, da an einem Gegenstand Verfügungsmacht verschafft wird.[1] Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 188 [Autor/Stand] § 3 Maßgebliche Fläche (1) 1Maßgebliche Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt, die Wohnfläche. 2Als Wohnnutzung gilt auch ein häusliches Arbeitszimmer. 3Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. 4Nicht genutzte Gebäudeflächen, die zuvor Wohnzwecken gedient haben, gelten bis zu einer Nut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Maßgebliche Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 189 [Autor/Stand] § 3 NGrStG regelt die für die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblichen Gebäudeflächen. Rz. 190 [Autor/Stand] Bei einer Nutzung zu Wohnzwecken, d.h. einer Wohnnutzung, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NGrStG die Wohnfläche die maßgebliche Gebäudefläche. Der Begriff "Wohnfläche" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in zahlreichen Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Gästehaus

Aufwendungen für Gästehäuser (also Einrichtungen des Steuerpflichtigen, die der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dienen[1]) und sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden, dürfen den Gewinn nicht mindern. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift jedoch nicht e...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Leitsatz 1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. 2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. 3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung aus...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.10 Gewerbliche Vermietung

Bei Miet- und Pachteinnahmen ist vor der Anwendung des § 21 EStG stets zu prüfen, ob diese Einnahmen im Rahmen einer anderen Einkunftsart angefallen sind.[1] Dies setzt voraus, dass die Einkünfte ihrer Art nach mehreren Einkunftsarten zugeordnet werden können. In der Praxis ist vor allem die Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften von Bedeutung. Die Vermietung unbeweglichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die Vermietung und die Verpachtung von ganzen Grundstücken, sondern auch für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücksteilen.[1] Hierzu gehören insbesondere Gebäude und Gebäudeteile wie Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume.[2] Zu den nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Schulgeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 169 Durch das G. v. 19.12.2008[1] ist die Regelung ab Vz 2008 erheblich geändert worden. Die Einschränkung des Abzugs von Schulgeld als Sonderausgaben auf inländisch und inländisch anerkannte Schulen verstieß gegen die Grundfreiheiten des EGV.[2] Rz. 169a Danach sind alle Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder an überwiegend privat finanzierte Schulen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Naturalleistungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG

Rz. 73 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die nach § 4 Nr. 25 UStG begünstigten Einrichtungen den Empfängern der Jugendhilfeleistungen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei den Leistungen nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG (also den Leistungen der Jugendhilfe und der Inobhutnahme) tät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Tz. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Tz. 37 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 220 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 23 [Beherbergung, Beköstigung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verpflegung und Beherbergung

Rz. 31d Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. c UStG sind zum einen Verpflegungsdienstleistungen durch die in der Vorschrift (i.d.F bis 31.12.2020) genannten Einrichtungen[1] gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen i. S. d. Hochschulgesetze der Länder, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, an öffentlichen Schulen und an Ersatzschulen, die gem. Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuerbegünstigte Umsätze/Leistungsempfänger (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 36 Steuerfrei sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur folgende Umsätze (abschließende Aufzählung): die Gewährung von Beherbergung, die Gewährung von Beköstigung und die Gewährung der üblichen Naturalleistungen, soweit die Leistungen an folgende Personen abgegeben werden: an Jugendliche bzw. Säuglinge i. S. d. Vorschrift, an Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Naturalleistungen (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 44 Bei den in § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 genannten "üblichen Naturalleistungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt für den konkreten Fall durch Auslegung ermittelt werden muss. Die Gesetzesfassung stellt klar, dass es neben den üblichen auch unübliche Naturalleistungen geben muss, die nicht begünstigt sein sollen.[1] Die Natur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Zwecke

Rz. 29 Die Aufnahme von Jugendlichen (bzw. Säuglingen) i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken bzw. Zwecken der Säuglingspflege dienen. Die genannten Erziehungs- und Fortbildungszwecke sind nicht scharf voneinander zu trennen, sondern berühren und ergänzen sich gegenseitig. Der Begriff Fortbildungszwecke ist so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Jugendliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Steuerbegünstigte Umsätze

5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019) Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Erziehung

Rz. 30 Das Tatbestandsmerkmal "für Erziehungszwecke bei sich aufnehmen" i. S. d. § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 muss nicht eng ausgelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die bereits berufstätig sind, "für Erziehungszwecke" aufgenommen werden. Das wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn es sich bei den aufgenommenen Personen zum größte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Haus- und Hilfspersonal

Rz. 49 Dieser Personenkreis dürfte auch nach § 4 Nr. 23 i. d. F. ab 1.1.2020 zu den begünstigten Leistungsempfängern i. S. d. § 4 Nr. 23 S. 2 UStG gehören. Hierzu zählen insbesondere das Küchen- und Bedienungspersonal in Heimen, Tagesstätten usw., das Reinigungspersonal, Hausmeister, Verwaltungspersonal und sonstige Hilfskräfte. Die begünstigten Umsätze (Beherbergung, Bekösti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Jugendliche für die genannten Zwecke bei sich aufnehmen. Wie sc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Aus- und Fortbildung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 32 Der Begriff der Ausbildung ist vorwiegend dem beruflichen Bereich, d. h. der Berufsausbildung zuzuordnen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 32 EStG ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen.[2] In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Erziehungs- und Pflegepersonal

Rz. 48 Hierunter fallen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 (im Gegensatz zu den Jugendlichen) alle Personen ohne Altersbeschränkung, die bei der Pflege, Erziehung, Ausbildung und Fortbildung der Jugendlichen mitwirken. Dies sind insbesondere Erzieher, Kindergärtnerinnen, Säuglingsschwestern, Heimleiter, Lehrkräfte, Schulungskräfte bei Kursen und Lehrgängen, Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Säuglingspflege (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 35 Der Hauptzweck der Aufnahme eines Säuglings unter einem Jahr in ein Heim ist nicht die Erziehung des Säuglings, sondern die Sorge um dessen körperliches Wohlergehen durch Ernähren und Behüten. I. d. R. wird unterschieden zwischen Säuglingen bis zu einem Jahr und Kleinstkindern über einem Jahr. Eine Annahme, dass Säuglinge unter einem Jahr im Wesentlichen zum Zweck der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Betreuung (Rechtslage ab 1.1.2020)

Rz. 31c Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. b UStG sind eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen[1] steuerfrei. Hierunter fallen nach der Gesetzesbegründung[2] insbesondere die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen, z. B. bei den Schularbeiten, sowie die Freizeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 23 S. 4 UStG i. d. F. ab 1.1.2020 kommt für die in § 4 Nr. 15b UStG (Leistungen der Arbeitsförderung), § 4 Nr. 15c UStG (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), § 4 Nr. 21 UStG (Bildungsleistungen), § 4 Nr. 24 UStG (Leistungen des Jugendherbergswesens) und § 4 Nr. 25 UStG (Leistungen der Jugendhilfe) bezeichneten Leistungen die Steuerbefreiung nur unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Verhältnis zur Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Rz. 9 Folgende Umsätze unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab dem 1.1.2010[1] dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.[2] Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr