Fachbeiträge & Kommentare zu Bedarfsgemeinschaft

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten / 2 "Eheähnliche" Gemeinschaft

("Eheähnliche") Gemeinschaften können keine Ehegattengemeinschaft begründen, da die staatliche Anerkennung fehlt. In einigen Bereichen des Sozialrechts werden allerdings Gemeinschaften, z. B. Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung, teilweise berücksichtigt.[1]mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 3 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft trotz Ausschlusstatbestand

Personen, die einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen, bleiben trotzdem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das trifft beispielsweise auf Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung[1] stationär Untergebrachte, Altersrentenbezieher oder Asylbewerber zu. Das führt dazu, dass die den eigenen Bedarf des Angehörigen übersteigenden Einkommen in der Bedarfsgemeinsch...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld)

Zusammenfassung Begriff Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Zusammenfassung von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Die Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Ergebnis zusammen bewertet. Die Bedarfsgemeinschaft setzt mindestens eine erwerbsfähige Person voraus, die hilfebedürftig ist. Diese erwerbsfähige Person und weitere zugeordnete erwerbsf...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / Zusammenfassung

Begriff Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Zusammenfassung von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Die Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Ergebnis zusammen bewertet. Die Bedarfsgemeinschaft setzt mindestens eine erwerbsfähige Person voraus, die hilfebedürftig ist. Diese erwerbsfähige Person und weitere zugeordnete erwerbsfähige Personen ...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.4 Berücksichtigung von Kindern

Unverheiratete Kinder, die ihren Lebensunterhalt noch nicht alleine bestreiten können, gehören bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern oder eines Elternteils. Kinder ab vollendetem 25. Lebensjahr bilden (ggf. alleine) eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen. Kinder bis 24 Jahre, die aus der elterlichen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 3 Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft

Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist derjenige, der den Antrag gestellt hat, bevollmächtigt, die Bedarfsgemeinschaft im Verwaltungsverfahren zu vertreten. Dazu zählt insbesondere, dass er Leistungen für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen mit beantragt hat und entgegen nimmt. Bei mehreren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsge...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 1 Funktion

Der in § 7 SGB II eingeführte Begriff der Bedarfsgemeinschaft hat verschiedene Funktionen innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft bewirkt die Einbeziehung der nicht erwerbsfähigen Angehörigen in den Rechtskreis des SGB II. Damit werden Leistungsansprüche nach dem SGB II eröffnet.[1] Für einen Anspruch auf Bürgergeld für ...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2 Bildung

2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Ve...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 4 Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft

Von der Bedarfsgemeinschaft abzugrenzen ist der Begriff der Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Die Haushaltsgemeinschaft hat eine Funktion nur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Leben Leistungsberechtigte mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft, so wird nach dem Gesetz vermutet, dass sie von diesen Le...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.2 Erwerbsfähiges Kind als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person

Die Bedarfsgemeinschaft kann auch gebildet werden, indem die nicht erwerbsfähigen Eltern in den Haushalt eines erwerbsfähigen Kindes aufgenommen werden. Das Kind muss dafür mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Bedarfsgemeinschaft gehören an: das erwerbsfähige, unverheiratete Kind unter 25 Jahren als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, die im Haushalt lebende...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft (gleich- oder v...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.3 Einstehens-/Verantwortungsgemeinschaft

Eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ("eheähnliche Gemeinschaft"), gehört als Partner zur Bedarfsgemeinschaft. In den nachfolgenden Fällen gilt die Rechtsvermutu...mehr

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Sozialhilfe / 3 Einstands-/Bedarfsgemeinschaften

Bei allen Leistungsarten wird – neben dem eigenen Einkommen und Vermögen – auch das Einkommen und Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Ein möglicher Leistungsanspruch wird damit dem Einkommen und Vermögen dieser sog. Einstands- und Bedarfsgemeinschaften gegenübergestellt. So muss ebenfalls das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten h...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 3 Freibeträge (Schonvermögen)

Von dem zu berücksichtigenden Vermögen gilt ein Freibetrag i. H. v. 15.000 EUR für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft unabhängig vom Lebensalter. Die Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragbar. Praxis-Beispiel Übertragung von Freibeträgen In einer Bedarfsgemeinschaft leben Eltern mit ihren 10 und 8 Jahre alten Kindern. Die Mutter besitzt ein Tagesgeldk...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1 Vermögensberücksichtigung

Für den Anspruch auf Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden: Neben der Erwerbsfähigkeit, dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem Alter zwischen 15 und der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, wird es nur geleistet, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nicht erwerbsfähige Mitgl...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.1 Vermögensfreibetrag

Vermögen gilt in der Karenzzeit als erheblich, wenn es 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Der Unterschied zum Freibetrag nach der Karenzzeit beträgt demnach für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt 25.000 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Abgrenzung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.2.2 Einzelfallbezogene Bemessung

Bei der einzelfallbezogenen Berechnung ist zunächst ein monatlicher Grundbetrag zu bestimmen, dem ggf. Ergänzungsbeträge hinzugefügt werden. Der Grundbetrag knüpft an den für den Leistungsberechtigten maßgeblichen monatlichen Regelbedarf[1] an. Die Ergänzungsbeträge berücksichtigen die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Der Grundbetrag darf höch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II haben nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben[1] soweit sie keine Ansprüche nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Konkret sind dies Personen, die alternativ noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.2 Erwerbsgeminderte/ältere Leistungsberechtigte

Leben dauerhaft nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so sind sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu verweisen. Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist. Besteht die Erwerbsminderung nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.2 Höhe

Bei der Bemessung des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Förderpraxis hat das BMAS durch die ESGV näher bestimmt, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Die Verordnung ermöglicht den Jobcentern d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls Bürgergeld, aber nach der Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Weitere Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.1 Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Bei dieser Prüfung ist einerseits die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, andererseits sind ggf. bestehende rechtliche Einschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 3 Höhe

Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II umfasst wie beim Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II den pauschalierten Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die Leistungen bei Mehrbedarf gelten voll umfänglich die Regelungen für das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 2.3 Gesonderte Auskunfts-/Bescheinigungspflicht

Eine gesonderte Auskunfts- und ggf. auch Bescheinigungspflicht für Arbeitgeber besteht nach dem SGB II zur Feststellung eines Anspruchs auf Bürgergeld. Danach haben Arbeitgeber der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über alle Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Leistungsanspruch erheblich sein können, auch über das Ende und den Grund für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.4 Kein Leistungsanspruch

Personen, die in einer stationären Einrichtung oder in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung untergebracht sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld.[1] Wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des näheren Bereichs aufhält, erhält unter bestimmten Voraussetzungen keine Leistungen nach dem SGB II. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einmalige Bedarfe / 1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die abschließend aufgeführten einmaligen Leistungen besteht, wenn die im Begriff genannten Dinge benötigt werden und Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen wird. Hinweis Feststellung der Bedürftigkeit Einen Anspruch hat auch, wer zwar keine Regelsatzleistungen bekommt, aber den einmaligen Bedarf nicht (vollständig) aus eigenen Mitteln decken kann. Bei der Frage, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab dem 65./67. Lebensjahr

Personen ab dem 65./67. Lebensjahr (mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sind sie aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, erfolgt die Zuweisung für Leistungen zum Lebensunterhalt in § 21 Satz 1 SGB XII zum SGB II. Dies gilt auch für Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2.2 Förderfähige Personen

Förderfähig sind Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, sie in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen haben, sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder geringfügig beschäftigt oder selbstständig tätig waren und Zuschüsse an den Arbeitgeber nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.2 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.[1] Weiterhin ist das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen einzusetzen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Daneben sind vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen und Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1.2 Anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sind nicht mehr dem AsylbLG, sondern den Leistungssystemen der Sozialgesetzbücher zugeordnet. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Personen, die erwerbsfähig sind, sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II, ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Schonvermögen im SGB II

Rz. 17 Bei der zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 Abs. 1 SGB II) erforderlichen Prüfung des Vermögens bleiben (wie in § 90 Abs. 1 SGB XII) "nicht verwertbare" Positionen außer Betracht (§ 12 Abs. 1 S. 1 SGB II). Das in § 12 Abs. 1 S. 2 SGB II objektbezogen freigestellte Schonvermögen geht über den Katalog des § 90 Abs. 2 SGB XII hinaus:mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Leistungen

Rz. 15 Bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit werden Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, des Verpartnerten und des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft Lebenden gemäß § 9 Abs. 2 SGB II einbezogen, ferner hinsichtlich des an minderjährige unverheiratete Kinder zu gewährenden Sozialgelds auch Einkommen und Vermögen der Eltern, so...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / I. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 109 Seit 1.1.2005 erhält nach § 7 SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende (Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 Jahren und – abhängig vom Geburtsjahr – mindestens 65 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland), wer hilfebedürftig ist. Leistungen in Form des sog. Sozialgeldes erhalten dabei auch Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 60 Der Sozialhilfeträger als Gläubiger ist hingegen gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII uneingeschränkt berechtigt, den Pflichtteilsanspruch (auch vor dessen Geltendmachung)[93] auf sich überzuleiten und einzufordern, da die Pfändbarkeits- und Abtretbarkeitsbeschränkung ihm ggü. nicht gilt, Rdn 25. Auf den Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende ("Bürgergeld") geht der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Erbenregress

Rz. 30 Die sich aus § 102 SGB XII ergebende sog. selbstständige Erbenhaftung ermöglicht die Heranziehung der Erben zum Kostenersatz, unabhängig von den zugunsten der Leistungsberechtigten bestehenden Schutzvorschriften.[28] Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen zugunsten eines Leistungsberechtigten verschiedene Vermögensgegenstände als Schonvermögen i.S.d. § 90 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.4 Bedarfsgemeinschaft

Die Berechnung des Bürgergeldes bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Leistungsberechtigten. Lebt dieser mit anderen Personen zusammen, wird jedoch auf die sogenannte Bedarfsgemeinschaft abgestellt (dies ist insbesondere auch für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Bedeutung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Karenzzeit Für die Berücksichtigung des Vermögens, das nicht ohnehin freigestellt ist, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine neue Karenzzeit beginnt nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Grundsätzlich hat jede Person in der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine Karenzzeit. Während der Karenzzeit gelten für übersteigendes Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4 Hilfebedürftigkeit

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Bei unverheirateten Kindern, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören (bis zum 25. Lebensjahr), sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern, eines Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 9 Leistungsverfahren

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Zuständig ist grundsätzlich der Leistungsträger, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität vermutet das Gesetz, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen beantragt, auch bevollmächtigt ist, die Bedarfsgemeinschaft zu vertreten.[2] Diese V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen im Sinn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr