Fachbeiträge & Kommentare zu Bedarfsgemeinschaft

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1.2 Übergangsrecht nach § 15 a. F., § 65 Abs. 5

Rz. 3 Die Eingliederungsvereinbarung als Instrument des Integrationsprozesses blieb noch bis zum 30.6.2023 aufgrund der Weitergeltung des § 15 a. F. das von den Jobcentern zu handhabende Instrument (vgl. § 65 Abs. 4, s. a. § 65 Abs. 6a). Bis zum 30.6.2023 abgeschlossene Eingliederungsvereinbarungen bleiben wirksam, bis sie im 2. Halbjahr 2023 durch einen Kooperationsplan ers...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, so dass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht me...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.2 Die Eingrenzung der Erleichterungen nach Abs. 1

Rz. 24 Abs. 1 reguliert prinzipiell den Zeitraum, für den die Erleichterungen nach den Abs. 2 bis 4 gelten sollen. Daraus ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber auch den März 2020 in den Blick genommen hat (und insofern den ersten Entwurf nachgebessert hat), wohl aus der Überlegung heraus, dass bis zum Inkrafttreten des § 67 über Leistungsanträge in großem Umfang bereits ents...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018 S. 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gemeinschaften (Abs 2 Nr 1 lit b).

Rn 70 Nimmt der Schuldner Geldleistungen nach dem SGB II bzw SGB XII für eine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft gem § 7 SGB II oder in einer Gemeinschaft nach den §§ 19, 20, 36 S 1 bzw 39 S 1 (HK-ZV/Meller-Hannich § 850k Rz 30), 43 SGB XII lebenden Person entgegen, der er nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Unterhalt verpflichtet ist, sind diese Zahlungen unpfändbar. O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Unterhaltspflichten.

Rn 21 Unpfändbar ist auch der Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten benötigt. Dabei sind drei Aspekte zu unterscheiden, der unterhaltsberechtigte Personenkreis, das zu gewährleistende Pfändungsschutzniveau des notwendigen Unterhalts und die konkrete Differenzberechnung. Der Personenkreis, ggü dem der Schuldner unterhaltspflichtig ist, musste bisl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kosten für Unterkunft und Heizung.

Rn 27 Gemäß § 115 I Nr 3 werden vom Einkommen die Kosten für Unterkunft und Heizung abgezogen, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einkommensverhältnissen der Partei stehen. Bezüglich der Nebenkosten hat sich die Bemessung des Freibetrages nach § 115 I Nr 1 geändert. Die Wasserkosten sind bereits seit dem 1.1.2011 nicht mehr in dem Freibetrag enthalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Laufende Sozialleistungen.

Rn 30 § 850e Nr 2a betrifft die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf laufende Sozialleistungen in Geld aus dem SGB oder anderen Sozialgesetzen mit Arbeitseinkommen. Zum Arbeitseinkommen gehören in Geld zahlbare Bezüge oder Vergütungen, deren Rechtsgrundlage gegenwärtige oder frühere Arbeitsleistungen oder Zusagen von Arbeitsleistungen sind. Um die Schutzzwecke anzugleichen, e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Unterhaltspflicht.

Rn 12 Über den Grundbetrag hinaus ist dem Schuldner ein erhöhter Freibetrag zu gewähren, wenn er gesetzliche Unterhaltspflichten (vgl § 850d Rn 10) für bis zu fünf Personen erfüllt, Abs 2 (Rn 16). Der Schuldner muss seinem Ehegatten, §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, einem früheren Ehegatten, §§ 1569 ff BGB, seinem Lebenspartner, §§ 5, 12 LPartG, einem früheren Lebenspartner, § 16 L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuale Fragen.

Rn 33 Da die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht miteinander verlobt sind noch sonst in einer iSd § 383 ZPO oder § 52 StPO engen persönlichen Beziehung zueinander stehen, steht ihnen in einem den anderen betreffenden Rechtsstreit kein Zeugnisverweigerungsrecht zu (EuGMR NJW 14, 39). Dies entspricht dem eindeutigen Wortlaut der Norm. Der Umstand, dass der Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft.

Rn 2 Hat ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft verlassen, kann das Fehlen der häuslichen Gemeinschaft leicht festgestellt werden. In allen anderen Fällen muss die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft weitestgehend herbeigeführt worden sein, sei es auch innerhalb der Ehewohnung. Nur ein Restmaß an Gemeinsamkeiten wird noch akzeptiert. So kann ein Getrenntleben dann noch an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) sind einige primär kosmetische Änderungen bei § 850f erfolgt. Die bisherigen § 850f I lit a–c werden zu § 850f I Nr 1–3. Ergänzend erfolgen in der Regelung übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Rz. 14 Die Aufrechnung richtet sich im Grundsatz nach den Regeln der §§ 387 ff. BGB (allg. Meinung vgl. Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 43 Rz. 13, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 7.2.2007, B 6 KA 6/06 R; Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 24). Aufgerechnet wird durch Erklärung gegenüber dem Leistungsempfänger. Haben mehrere Personen einer Bedarfsgemeinschaft Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Damit ist die Erstattungspflicht lediglich durch die Dauer des Aufenthaltes begrenzt, sie endet mit der Beendigung des Aufenthaltes im Frauenhaus. Erstattungsfähig...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Einkommensbescheinigung ermöglicht dem Leistungsträger die Prüfung der Voraussetzungen und deren weiteres Vorliegen für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung. Die Einkommensbescheinigung ist Beweismittel und dient der Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB X. Rz. 3a Mit § 58 werden die allgemeinen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.3 Erstattungspflichtige/-berechtige Kommune

Rz. 15 Die Erstattungspflicht trifft den kommunalen Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort der Frau. Kommunaler Träger ist der kommunale Grundsicherungsträger, nicht hingegen die Bundesagentur für Arbeit als Grundsicherungsträger (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36a Rz. 26). Auch die nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger fallen unter § 36a (Böttiger,...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch bei rechtswidriger Leistungserbringung (Satz 2)

Rz. 12 Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger besteht nach Satz 2 auch, soweit die Erbringung des Bürgergeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Mit Satz 2 werden die Erstattungsansprüche auf Fallgestaltu...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 53 bestimmt die Grundsicherungsstatistik, Grundsicherungsberichterstattung und die Grundsicherungsforschung. Da die Grundsicherungsstellen und ihre Leistungsträger hinsichtlich der Grundsicherung keine Versicherungsträger sind, reicht § 79 SGB IV für die Beauftragung nicht aus. Rz. 14 § 53 betrifft alle Grundsicherungsstellen als Datenlieferanten. Auf die Rechtsstell...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nic...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Personen und im ...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine dem § 114 SGB XII für die Sozialhilfe geltende vergleichbare Regelung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Sie setzt einen eigenständigen Anspruch der Grundsicherungsstelle – Jobcenter nach § 6d als gemeinsame Einrichtung der Träger Agentur für Arbeit und kreisfreie Stadt bzw. Landkreis nach § 44b oder zugelassener kommunaler Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.2 Dauer und Bemessung des Einstiegsgelds

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 knüpft das Einstiegsgeld an eine Erwerbstätigkeit. Dafür genügt es, wenn ein entlohntes, arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht oder die aufgenommene selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Ob die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist insoweit unerheblich. Insbesondere hindern ...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 2.2 Ausweitung des Ersatzanspruchs

Rz. 8 Die grundsätzlich erforderliche Personenidentität für die Leistungsberechtigung auf die vorrangige und die nachrangige Leistung wird durch eine Fiktion umgangen. Weitere Leistungen an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gelten als Aufwendungen. Dadurch braucht der Rechtsprechung des BSG nicht entgegengetreten zu werden. Die Personenidentität ist weiterhin Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.3 Verordnungsermächtigung des Abs. 3

Rz. 21 Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Bemessung des Einstiegsgelds ist der Kategorie "Selbstmisstrauen" zuzurechnen. In den Gesetzesmaterialien zum früheren § 29 wird ausführlich auf die Notwendigkeit individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Ermessensentscheidungen hingewiesen. Auch auf die Risiken von Mitnahmeeffekt...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Nachrangigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zusammenhang mit dem Übergang von Ansprüchen gegen Dritte, die nicht Leistungsträger sind. Sie greift die Überlegung auf, dass die Nachrangigkeit wieder herzustellen ist, wenn aus der Nichtleistung eines verpflichteten Dritten die Leistungsgewährung durch die zugelassene...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 2.1 Betroffene Ersatzansprüche

Rz. 3 § 34c setzt voraus, dass ein Leistungsberechtigter, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, einen Anspruch auf eine andere Leistung hat, deren Zuerkennung dazu führt, dass der für die andere Leistung zuständige Träger die nach dem SGB II erbrachten Leistungen zu erstatten hat. § 34b fingiert Aufwendungen für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft als Aufwendungen zug...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 2.1 Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs

Rz. 3 § 34b betrifft den Fall eines Leistungsanspruches des Leistungsberechtigten gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger für einen Zeitraum, für den der Leistungsberechtigte auch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bezogen hat. Grundsätzlich hat das Jobcenter gegenüber diesem Leistungsträger nach Maßgabe des § 40a SGB II i. V. m. § 104 SGB X einen Er...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.2 Einschränkungen beim Übergang von Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 vermeidet Beziehungsstörungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft und unter Verwandten. Die Jobcenter sollen im Grundsatz nur nicht laufend erfüllte zivilrechtliche Unterhaltsansprüche verfolgen, wenn eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung besteht oder es sich um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners außerhalb der Bedarfsgemeinschaft handelt. Das BGB regelt d...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.1 Weiterförderung einer Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1)

Rz. 4 Grundidee des Abs. 1 ist die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Beendigung der Hilfebedürftigkeit, ohne weitere Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Da dies im Regelfall nicht erwartet werden kann, weil das für den Wegfall der Hilfebedürftigkeit verantwortliche Vermögen und Einkommen nicht sogleich wieder zur Finanzierung einer noch ...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.1 Das Instrument Einstiegsgeld

Rz. 3 Das Einstiegsgeld ist schon früher im Rahmen der Sozialhilfe praktiziert worden. Das Einstiegsgeld ist im Grundsatz 3. Einkommenskomponente neben dem Lohn aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem Bürgergeld. Es ist nicht auf den Niedriglohnsektor ausgerichtet, kennzeichnet aber häufig, wenn auch nicht zwin...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.4 Externe Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 definiert die extern ausgerichteten Aufgaben, die sich auf die Beratung und Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in übergeordneten Fragen beziehen. Die Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern schlechthin ist nich...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.2 Umfassende Unterstützung (Abs. 1)

Rz. 20 § 14 erfasst alle Grundsicherungsstellen nach dem SGB II, gleich ob es sich um die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit, die nach § 44b gebildeten Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen oder um zugelassene kommunale Träger nach § 6a handelt. § 76 Abs. 1 ist ausgelaufen. Nachhaltige Unterstützung zielt nach der Gesetzesbegründung zur Neufassung mit de...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage dafür, dass auch von dem Verursacher rechtswidrig gewährter Leistungen an einen Dritten Ersatz der gezahlten Leistungen einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung verlangt werden kann. Sie ergänzt damit § 34 über den Ersatz durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführter rechtmäßiger Leistungen. Die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.4 Rechtsverordnung zu Abs. 3

Rz. 24 Die aufgrund der Ermächtigung des Abs. 3 erlassene Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld (Einstiegsgeld-Verordnung – ESGV) v. 29.7.2009 ist am 1.8.2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2342) und gilt i. d. F. des Regelbedarfsermittlungsgesetzes v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ab 1.1.2011. Sie unterscheidet grundsätzlich nach einer einzelfallbezogenen Bemessung (§ 1 ES...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind – abgesehen von dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 – grundsätzlich den erwerbsfähigen Personen vorbehalten, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 erfüllen, insbesondere hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus ihrem Ei...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.1 Ersatzpflicht (Abs. 1)

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes in Form eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Zu ersetzen sind rechtswidrig erbrachte Geld- und Sachleistungen. Die Ersatzpflicht betrifft minderjährige wie volljährige Personen. Ersatzpflichtig ist, wer durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.2 Interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 enthält interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Das bezieht sich hauptsächlich auf die Geschäftsführung und die Führungskräfte in der gemeinsamen Einrichtung. Eine Beratung der Trägerversammlung sieht das Gesetz hingegen nicht vor. Durch die Vertretungsanordnung in kommunalen Gremien ist aber sichergestellt, dass der kommunale Träger ebenfalls von der Be...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift leitet den Abschnitt "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" im Kapitel "Leistungen" ein. Der Grundsatz des Förderns ist als Gegenstück zum Grundsatz des Forderns zu verstehen (vgl. § 2). Systematisch wäre die Vorschrift besser im Ersten Kapitel (Fordern und Fördern) angeordnet worden. Einen Überblick über das 3. Kapitel gibt Rz. 3 ff. Rz. 2a Die Regelun...mehr