Fachbeiträge & Kommentare zu Bedarfsgemeinschaft

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1.2 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 6 Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft führt infolge der entsprechenden Anwendung des Satzes 1, die Satz 6 anordnet, auch zur Vergabe einer Kundennummer für die Bedarfsgemeinschaft. Wie bei dem Leistungsbezieher ist die Antragstellung nicht ausreichend.mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.2 Vertretung bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 2

Rz. 16 Der zum 1.4.2011 eingefügte Abs. 2 bestimmt, dass die umgangsberechtigte Person für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts die Befugnis hat, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und entgegenzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind dem Haushalt des Antragstellers angehört. Minderjährige Kinder bilden für die Zeit des Aufenthalts bei...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zuletzt ist § 38 im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Ä...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 3 Literatur

Rz. 19 Ahrens, Insolvenzbeschlag von Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaft, NZI 2020, 54. Armborst, Die Bedarfsgemeinschaft – Vor- und Nachteile für die Hilfebedürftigen, ArchsozArb 2008, Nr. 1, 20.mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.1 Voraussetzung der Vermutungswirkung

Rz. 3 § 38 stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, wonach es einem Beteiligten freisteht, sich im Verwaltungsverfahren vertreten zu lassen, obwohl eigentlich jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen beantragen müsste, da es sich um Individualansprüche handelt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.2.2020, L 7 AS 21212/19). Auch durch di...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.5 Entsprechende Geltung für Bedarfsgemeinschaften

Rz. 17 Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für Bedarfsgemeinschaften. An eine Haushaltsgemeinschaft, die keine Bedarfsgemeinschaft ist, ist keine Bedarfsgemeinschaftsnummer zu vergeben.mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungsökonomie enthält Abs. 1 Satz 1 die gesetzliche widerlegbare Vermutung der Bevollmächtigung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Hiermit soll im Regelfall verhindert werden, dass der Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Ansprechpartnern einer Bedarfsgemeinschaft geg...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertretung nach Abs. 1 2.1.1 Voraussetzung der Vermutungswirkung Rz. 3 § 38 stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, wonach es einem Beteiligten freisteht, sich im Verwaltungsverfahren vertreten zu lassen, obwohl eigentlich jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen beantragen müsste, da es sich um Individualansprüche handelt (LSG Nordrh...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1 Vertretung nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzung der Vermutungswirkung Rz. 3 § 38 stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, wonach es einem Beteiligten freisteht, sich im Verwaltungsverfahren vertreten zu lassen, obwohl eigentlich jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen beantragen müsste, da es sich um Individualansprüche handelt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 2...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zuletzt ist § 38 im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.5 Personeller Anwendungsbereich

Rz. 18 Da der Datenabgleich den Zweck hat, das beim Bürgergeld zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zu überprüfen, dürfen der automatisierte Datenabgleich durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1) und die Übermittlung der Daten durch die sonstigen Träger der Leistungen nach dem SGB II (Abs. 2) in personeller Hinsicht nur zur Überprüfung der Angaben solcher Personen ...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift dient der verwaltungsmäßigen Bearbeitung von Anträgen, insbesondere unter Beteiligung mehrerer Träger der Leistungen nach dem SGB II und der automatisierten Datenverarbeitung. Um einen Leistungsberechtigten bzw. auch die Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt, jederzeit und unabhängig davon, ob er von einer Agentur für Arbeit oder einer zugelassenen kommuna...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1 Vergabe der Kundennummer

Rz. 4 Nach der Vorschrift wird jeder Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Kundennummer zugeteilt (nach Wendtland ist die Kundennummer bereits bei Antragstellung zu vergeben, Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 11; a. A. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51a Rz. 12, Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51a Rz. 24). Die Kundennummer besteht aus fortlaufenden Zah...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.1 Antragsteller oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Rz. 14 In persönlicher Hinsicht ist die Auskunftspflicht Dritter umfassend geregelt. Sie knüpft allein an die Leistungserbringung an eine Person an, die Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht. Für die Auskunftspflicht ist es unerheblich, ob der SGB II-Antragsteller/Leistungsbezieher Geld- oder Sachleistungen oder Dienstleistungen bezieht oder beantragt hat (Mu...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.3 Trägerwechsel

Rz. 15 Im Fall des Trägerwechsels bleibt die einmal vergebene Kundennummer der jeweiligen Person oder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft (Satz 6) zugeordnet. Ein Trägerwechsel kann aus in der Person begründeten Umständen, insbesondere bei Umzug in den Bezirk eines anderen Trägers oder infolge Option eines kommunalen Trägers bzw. Rückfall der Zuständigkeit an die Bundesagentu...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.2 Leistungserbringung

Rz. 16 Auskunftspflichtig ist nur, wer Leistungen erbringt. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Erbringung der Leistung. Leistungen i. S. d. § 60 sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Antragsteller oder Leistungsbezieher oder einem leistungbeziehenden Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zufließen. Die Leistung muss geeignet sein, die Sozialleist...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2 Auskunftspflicht bei Erbringung bedürftigkeitsrelevanter Leistungen (Absatz 1)

Rz. 13 § 60 Abs. 1 bestimmt, dass derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, seinerseits Leistungen erbringt, die geeignet sind, die Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen hat. Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 53 Armborst, Verfahrenfragen zur Auskunftspflicht nichtehelicher Partner, info also 2007, 147. Bülow, Befugnisse der Jobcenter beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsverlangen, NZFam 2016, 49. ders., Die eheähnliche Lebensgemeinschaft als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft, NZFam 2021, 400. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung dur...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.4 Neuvergabe der Kundennummer

Rz. 16 Die Neuvergabe der Kundennummer nach Satz 5 der Vorschrift trägt der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung. Sind Sozialdaten wie die Kundennummer personenbezogen und in der Bevölkerung weit verbreitet, bergen sie die Gefahr, dass die Kundennummer auch außerhalb des Sozialleistungsbereiches verwendet wird. Eine solche weiter gehende Verwendung ist jedoch zu verhindern, we...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.2 Vorzeitige Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Satz 1 können auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Vorschrift entspricht einem praktischen Bedürfnis, nämlich der Anschaffung langlebiger Verbrauchsgüter, die über den monatlich pauschalierten Regelsatz ohne das vorherige ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, sodass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträger...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985, 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991, 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984, 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993, 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die partielle Handlungsfähigkeit 15-Jähriger für den Bereich des Sozialrechts und erweitert insoweit die beschränkte Handlungsfähigkeit nach §§ 106ff. BGB. Rz. 2a Die Regelung ist in BT-Drs. 7/868 S. 28/29 wie folgt begründet worden: "Zu den Grundsatznormen, die die Stellung des einzelnen im Sozialrecht bestimmen, gehört auch die Regelung, von welch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Durch die zum 1.11.2025 geltende Neufassung...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.12.2023 – 16 WF 124/23

Eine zwischen den Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft nach SGBII spricht gegen ein Getrenntleben der Ehegatten und kann daher der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren entgegenstehen.mehr

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Sauer, SGB III § 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 421u nach § 420 überführt. § 421u war zum 1.1.2011 durch das Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in das SGB III eingefügt wor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.6 Aufwendungen für Dritte

Rz. 40 Die Unterstützung Dritter ist zugleich häufigster Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aufgrund von sittlichen Gründen (Rz. 39). Die Rspr. stellt im Wesentlichen darauf ab, dass eine sittliche Verpflichtung nur dann bestehen kann, wenn der Stpfl. mit der dritten Person verwandt i. S. d. § 15 AO ist oder zumindest eine besonders "enge Beziehung" zu dieser unterhält, beson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.1 Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 60 Voraussetzung der Versicherungspflicht ist der Bezug von Bürgergeld. Bürgergeld nach § 19 SGB II ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung (vgl. § 9 SGB II und Komm. dort), die sich aus den verschiedenen Leistungen aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen des SGB II zusammensetzt. Dazu gehören einerseits die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlic...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 1 Scheidung

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.12.2023 – 16 WF 124/23 Eine zwischen den Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft nach SGBII spricht gegen ein Getrenntleben der Ehegatten und kann daher der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren entgegenstehen.mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.5 Leistungsminderungen bei nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Abs. 5)

Rz. 147 Abs. 5 regelt, welche Minderungsvorschriften auf die nicht erwerbsfähigen Angehörigen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft anzuwenden sind. Die nicht erwerbsfähigen Personen werden folgerichtig nicht mit Leistungsminderungen bedroht, soweit Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in Arbeit stehen. Das aber ist bei den ...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.3 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Rz. 14 Die Leistungsminderung wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 32 kann auch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte treffen. Bei ihnen kann eine Leistungsminderung insbesondere in Fällen in Betracht kommen, in denen in den Kooperationsplan (bis 30.6.2023 bzw. einem danach vereinbarten Kooperationsplan, längstens jedoch bis zum 31.12.2023: der Eingliederungsvereinbar...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr