Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 76 MWv 1.1.2005 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch den neu angefügten § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 5a) erweitert. Danach geht bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer (Abs. 7) unter den Bedingungen des § 3g UStG die Steuerschuld auf den inländischen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entgelt von dritter Seite (§ 13b Abs. 9 UStG)

Rz. 202 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft in Fällen zu treffen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll festgelegt werden können, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer schuldet. Von dieser Ermächtigung wurde durch § 30a UStDV für Fälle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben

Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG ), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 5, 6, 7 und 9 bis 11 UStG

Rz. 162 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (zweiter Satzteil) UStG schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 6, 7 und 9 bis 11 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei den in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG genannten Umsätzen wird vermieden, dass sich ein im Ausland ansässi...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG

Rz. 166 Nach § 13b Abs. 5 S. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 8 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen i. S. v. Rz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 215 Der Leistungsempfänger kann die Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG, soweit sie für sein Unternehmen ausgeführt werden, auch ohne Rechnung mit gesondertem Steuerausweis als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG; Abschn. 13b.15 UStAE). Lediglich im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG, des § 25 UStG sowie (ab 1.1.2020) des § 25f Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.2 Persönliche Steuerpflicht

Neben der sachlichen Steuerpflicht ist die persönliche Steuerpflicht nach § 2 ErbStG zu beachten. Wichtig Persönliche Steuerpflicht als Voraussetzung für Erbschaftsteuer in Deutschland Die sachliche Steuerpflicht betrifft alle Erwerbsvorgänge, unabhängig davon, wo die Beteiligten ansässig sind. Erst durch die Prüfung der persönlichen Steuerpflicht in Abhängigkeit der Ansässigk...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.3 Definition des Betriebsvermögens

Bewertungsgegenstand nach § 2 Abs. 1 BewG ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Da es an einer präzisen gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit fehlt, kann eine Abgrenzung nur über die Umschreibung des § 2 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BewG erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Zu berücksichtigen sind au...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausland: Vertragsgestaltung und anwendbares Recht

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Ents...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Die längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Es bedarf daher entweder einer wirksamen, sog. "erweiterten" Direktionsre...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.2 Umfang der Dokumentationspflichten

Inhaltlich hat der Arbeitgeber zunächst die allgemeinen Arbeitsvertragsinhalte nach § 2 Abs. 1 NachwG zu dokumentieren. Zusätzlich aufzunehmen sind Angaben über: das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll (prognostisch auf Grundlage der im Zeitpunkt der Nachweiserstellung vorliegenden objektiven Tatsachen und Einsatzplanung des ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.1 Voraussetzungen der Dokumentationspflichten

Der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 NachwG erfasst jeden Auslandseinsatz, der länger als 4 aufeinanderfolgende Wochen andauert. Die Regelung gilt auch, wenn der Auslandseinsatz in mehreren Ländern erfolgt, solange dazwischen keine zeitliche Unterbrechung eintritt. Gleiches gilt, wenn der mindestens 4-wöchige Aufenthalt durch kurze Inlandsaufenthalte außerhalb der Arbeitslei...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.6 Inhaltskontrolle

Die Vertragsänderung unterliegt einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB . Dabei ist zu beachten, dass Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten nur eingeschränkt am Transparenzgebot[1] gemessen werden dürfen; dies gilt z. B. für die Kontrolle von Direktionsrechtsregeln über den Arbeitsort. Beim Direktionsrecht ist zusätzlich zu seiner Verankerung im Arbeitsvertr...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.7.1 Vergütung/Aufwendungsersatz

Ein Auslandseinsatz verursacht häufig höhere finanzielle Belastungen des Mitarbeiters. Dies können Reisekosten, Kosten doppelter Haushaltsführung, allgemein höhere Lebenshaltungskosten am Einsatzort usw. sein. Ein entsprechender Kostenausgleich, darauf bezogene Aufwendungsersatzpauschalen oder -erstattungsansprüche können in der Entsendungsvereinbarung geregelt werden. Ohne e...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.1 Rechtsgrundlagen

In allen grenzüberschreitenden und internationalen Arbeitsrechtsbeziehungen spielt die Frage des auf den jeweiligen (Arbeits-)Vertrag anwendbaren Rechts (das sog. Vertragsstatut) eine wichtige Rolle. Dieses Vertragsstatut kann sich ergeben aus zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. die multilateralen Übereinkommen der ILO), dem primären und sekundären EU-Recht oder dem jeweiligen ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Anwendbares Recht und Rechtswahl

2.1 Rechtsgrundlagen In allen grenzüberschreitenden und internationalen Arbeitsrechtsbeziehungen spielt die Frage des auf den jeweiligen (Arbeits-)Vertrag anwendbaren Rechts (das sog. Vertragsstatut) eine wichtige Rolle. Dieses Vertragsstatut kann sich ergeben aus zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. die multilateralen Übereinkommen der ILO), dem primären und sekundären EU-Recht...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Zeitpunkt der Vereinbarung

Die auf einen Auslandseinsatz bezogene Vereinbarung kann bereits anfänglich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, der Arbeitsvertrag kann aber auch einvernehmlich nachträglich geändert und an den Auslandseinsatz angepasst werden.mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.7 Einzelne Regelungsbereiche

1.7.1 Vergütung/Aufwendungsersatz Ein Auslandseinsatz verursacht häufig höhere finanzielle Belastungen des Mitarbeiters. Dies können Reisekosten, Kosten doppelter Haushaltsführung, allgemein höhere Lebenshaltungskosten am Einsatzort usw. sein. Ein entsprechender Kostenausgleich, darauf bezogene Aufwendungsersatzpauschalen oder -erstattungsansprüche können in der Entsendungsver...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1 Vertragliche Ausgestaltung

1.1 Erfordernis einer Vereinbarung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Die längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Es bedarf daher entweder einer wirksame...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.4 Gerichtsstand

Die gerichtliche Zuständigkeit für Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührungen richtet sich nach der EuGVVO.[1] Nach Art. 20 bis 22 EuGVVO ist der Arbeitnehmer zwingend am Gericht seines Wohnsitzes im jeweiligen Hoheitsgebiet zu verklagen. Der Arbeitnehmer wiederum kann Klage wahlweise am (Wohn-)Sitz des Arbeitgebers, an dem für seine Tätigkeit gewöhnlichen Arbeitsort oder, fal...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5 Formvorschriften

Vereinbarungen über einen Auslandseinsatz unterliegen für ihre Wirksamkeit keinem Schriftformerfordernis. Allerdings gelten die Dokumentationspflichten nach dem Nachweisgesetz. Besondere Dokumentationspflichten im Fall einer Auslandstätigkeit regelt § 2 Abs. 2 NachwG.[1] Die Norm verlangt vom Arbeitgeber für jeden Arbeitsvertrag – unabhängig vom Zeitpunkt des ursprünglichen V...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.7.2 Einsatzbezogene Bedingungen

In Betracht kommt weiterhin die Aufnahme von einsatzbezogenen Bedingungen. Aus Arbeitgebersicht sollten dies vorrangig personenbezogene Eigenschaften sein, die den Auslandseinsatz gefährden oder gänzlich verhindern könnten und die u. U. zum Planungszeitpunkt des Mitarbeitereinsatzes noch nicht vorliegen. Dazu können die folgenden Umstände gehören: Visumserteilung, Tropentaugli...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3 Objektive Anknüpfung

Ist keine Vereinbarung getroffen, beurteilt sich das anwendbare Recht nach objektiven Kriterien.[1] Dabei gelten für Arbeitsverträge die folgenden Grundsätze: Es gilt das Recht des Staats, in dem oder andernfalls von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Der Staat, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird, wechselt nicht, we...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4 Befristung der Auslandsentsendung

Das zweite Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden. Die Aufnahme einer Befristung für die Dauer des Auslandseinsatzes ist als Sachgrund durch das BAG anerkannt[1] – dies gilt auch für die Befristung des Auslandsarbeitsverhältnisses, wenn so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung nach § 4 SGB IV erhalten bleiben soll.[2] Anerkannt ist auch ein zeitli...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[1] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl – dies kann z. B. durch eine Bezugnahme auf bes...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.6 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer

Nach § 18 Abs. 12 UStG müssen im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze beim zuständigen Finanzamt anzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungseinzelbesteuerung [1] unterliegen. Das Fina...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Personenbeförderungsunterne... / 4.5 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, die nicht im Inland[1] zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung), wenn eine Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Grenze zur Schweiz) überschritten wird.[2] Für die Beförderungsstrecke im Inland wird...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 3 Ort der Personenbeförderung

Der Ort einer Personenbeförderung liegt nach § 3b Abs. 1 Satz 1 UStG dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird. Das gilt auch für online gebuchte Personenbeförderungen. Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steuerbar sein. Die Ortsbestimmung ist sowohl bei Personenbeförderungen an Unternehmer und diesen gleichgestellten juristischen Pers...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.4 Kein Reverse-Charge bei Beförderungen durch ausländische Unternehmer

Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 bis 5 UStG findet keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der eine Grenze zum Drittland überschritten wird.[1] Das gilt auch, wenn die Personenbeförderung mit einem Fahrzeug i. S....mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 4.1 Streckenaufteilung bei grenzüberschreitenden Beförderungen

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist das Entgelt nach § 3b Abs. 1 Satz 2 UStG aufzuteilen in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil. Maßstab für die Aufteilung des Nettobeförderungspreises Bemessungsgrundlage ist nur das Entgelt, das auf den steuerbaren Teil der Beförderungsleistung entfällt. Ist bei einer grenzüberschreitenden Beförderung ein Gesamtp...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 6.3 Internationale Flüge

Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer[1] erteilt hat. Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass der Umsatzsteuer kommt für folgende grenzüberschreitende Beförderungen im L...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahren) bzw. ob sich der...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verkauf einer Fahrkarte bietet ein Personenbeförderungsunternehmen eine Beförderungsleistung an, die entweder unmittelbar nach dem Fahrscheinverkauf oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich stattfindet. Umsatzsteuerlich maßgebend ist jedoch der tatsächliche Transportvorgang und nicht der Fahrkartenverkauf. Je nachdem, wo die Beförderung stattfindet und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die MwSt gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Vertreterklausel / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer haben vor dem 1.12.2020 eine Vertreterklausel vereinbart. Zu fragen ist, ob diese noch gilt und ob gegebenenfalls eine Ausnahme anzunehmen ist. Auslegung von Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen WEG-Vorschriften abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.2 Hilfeleistung gegenüber Angehörigen

§ 6 Nr. 2 StBerG gestattet die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber Angehörigen. Voraussetzungen hierfür sind die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, die im Fall einer in Geld oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen gewährten Gegenleistung entfällt, die Beschränkung auf Angehörige i. S. v. § 15 AO. Darunter fallen u. a. Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 2 Vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung

Die Vorschrift des § 3a StBerG regelt die Beratungsbefugnisse von in einem EU- oder EWR-Staat bzw. der Schweiz niedergelassenen natürlichen bzw. juristischen Personen, die nach dem jeweiligen nationalen Recht zur Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen sind. Stellt das ausländische Recht, wie z. B. in der Schweiz, keine Anforderungen an die Ausbildung oder den Beruf des Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 6 Homeoffice im Ausland

Die seit der Corona-Pandemie zunehmende Beliebtheit vom Arbeiten im Homeoffice bietet sich grundsätzlich ebenfalls als Option für die Tätigkeit mit Auslandsbezug an. Konkret geht es um die Gestaltung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes im Ausland, typischerweise etwa am Wohnsitz des Mitarbeiters. Die Besonderheit gegenüber den übrigen Formen des Mitarbeitereinsatzes im Ausland: ...mehr