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Europasterne Weltkarte
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Vollstreckung innerhalb der EU wird zum 10.1.2015 vereinfacht

Die Vollstreckung gerichtlicher Titel innerhalb der EU ist immer noch ein großes Handicap bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Wenn Unterhalt gegen den nach Italien verzogenen Vater oder Bußgeldbescheide im Ausland vollstreckt werden sollen, ist der bürokratische Aufwand immens und nicht selten vergeblich. Das wird sich durch die Umsetzung der Brüssel-Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012)  Anfang 2015 ändern (§§ 1110 und 1111 ZPO).