Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungsförderung

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / V. Wertermittlung und Abzugsposten

Rz. 90 Nachdem nach den oben genannten Grundsätzen festgestellt wurde, ob überhaupt Vermögen i.S.d. BAföG beim Auszubildenden vorhanden ist, muss der Wert des Vermögens ermittelt werden. Das geschieht nach § 28 BAföG. Rz. 91 Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Tz 28.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG soll der Wert des Vermögens für ei...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VII. Unbillige Härte (§ 29 Abs. 3 BAföG)

Rz. 127 § 29 Abs. 3 BAföG eröffnet zur Vermeidung von unbilligen Härten die Möglichkeit, "weitere Teile" des Vermögens der auszubildenden Person anrechnungsfrei zu stellen. Damit sollen diejenigen Härten abgefedert werden, die sich aus den der Vermögensanrechnung immanenten Typisierungen und Pauschalierungen ergeben können. Zu den Typisierungen des Gesetzgebers gehört, dass ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / a) Schenkungsrückforderungsanspruch (§ 528 BGB) / Missbräuchliche Vermögensverschiebung

Rz. 139 Der erste Fall bezieht sich auf den Schenkungsrückforderungsanspruch der §§ 528 ff. BGB. Auf welcher Ebene der Bedürftigkeitsprüfung ein solcher Anspruch in den einzelnen nachrangigen Gesetzen rechtserheblich ist, ist nicht einheitlich zu beantworten. Z.T. wird angenommen, es handele sich um Vermögen, z.T. wird angenommen, es handele sich um Einkommen, z.T. wird die r...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2020 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück err...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Um die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in den Zeiten der COVID-19-Pandemie zu erhalten, ha...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 1 redaktionell angepasst und Abs. 2 geändert. Abs. 2 ist durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) zum 1.5.2004 (Art. 1 Nr. 12) und zum 1.1.2005 (Art. 1 Nr. 13) durch das 4. SGB III-Än...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.11.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230). Abs. 3 wurde zum 1.1.2002 angefügt durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell angepasst, Abs. 3 inhaltlich und redaktionell geändert durch das Dritte...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Berlin hatte das Gericht den Beteiligten einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, wonach der Beklagte der Klägerin eine Ausbildungsförderung in näher bestimmtem Umfang gewährt und die Klägerin die Klage zurücknimmt. Die Beteiligten haben diesem Vorschlag zugestimmt. Hieraufhin hat die Klägerin ihre Klage wieder zurückgenommen. Der der K...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für die Organisation und Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats auf die entsprechenden Bestimmungen für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 BetrVG). § 51 Abs. 2 BetrVG legt Einzelheiten zur konstituierenden Sitzung sowie zu weiteren Sitzungen des Konzernbetriebsrats fest. Im Geltungszeitraum des § 129 BetrVG (1.3.2020 bis 30.6.2021) sind unter den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen der Akkreditierung von fachkundigen Stellen und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sowie damit im Zusammenhang stehender Verfahren. Die Regelung betrifft alle Träger der Arbeitsfö...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit an (zukünftige) Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Angebot zur Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber schließt jeweils die Beratung über berufliche Weiterbildung ein. Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber dabei den Begriff der Weiterbildungsberatung in das Gesetz eingefügt, f...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und 4 geändert, Abs. 5 zum 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); Abs. 5 zum 1.1.2002 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der GewO v. 13.12.2001 (BGBl. I S. 3584); Abs. 1 geändert und ergänzt, Abs. 5 zum 1.8.2002 geändert durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigun...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.2 Rechtsverordnung

Rz. 9 Von der Ermächtigung des § 87 a. F. hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (wie in § 87 a. F. verlangt) mit dem Erlass der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterb...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Die Bedeutung von § 29 BetrVG liegt – auch für den Arbeitgeber – vor allem in seinem Absatz 2. Er stellt Bedingungen auf, die vom Betriebsrat zwingend einzuhalten sind, damit sein Beschluss nicht unwirksam ist. Die mögliche Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses ist keineswegs nur ein Problem des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer, sondern auch des Arbeitgebers, wenn e...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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Sauer, SGB III § 130 Assist... / 1 Allgemeines

Rz. 2-3 (unbesetzt) Rz. 4 Die Assistierte Ausbildung ist zum 1.5.2015 als innovativer Ansatz in das SGB III eingefügt worden. Durch diese Einordnung handelte es sich um eine befristete Leistung. Mit ihrem Ausbau und ihrer Weiterentwicklung wurde sie als bewährtes arbeitsmarktpolitisches Instrument mit Wirkung zum 29.5.2020 als §§ 74 bis 75a in das Regelinstrumentarium der akt...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Abs. 2 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 85 nach § 179, teilweise jedoch auch nach § 180 überführt. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004...mehr

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Sauer, SGB III § 130 Assist... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 1.5.2015 neu eingefügt. Sie war seit dem 1.1.2013 nicht mehr belegt. Abs. 9 wurde durch das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlini...mehr

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Sauer, SGB III § 419 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 421t nach § 419 überführt. § 421t war zum 1.2.2009 durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) in das SGB III eingefügt worden. Mit Wirkung zum 1.7.2...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde nicht durch Art. 159 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) geändert, sondern is...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum 1.1.2009 in e...mehr

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Sauer, SGB III § 130 Assist... / 2.2 Grundsatz

Rz. 31 Insbesondere diese Initiative hat der Gesetzgeber mit § 130 seit dem 1.5.2015 unabhängig von der Umsetzung des Beschlusses durch die Bundesagentur für Arbeit intern aufgegriffen und die Assistierte Ausbildung befristet in das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgenommen. Die Bundesagentur für Arbeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt Rechte und Pflichten der Personen fest, die über die Agentur für Arbeit Ausbildung oder Arbeit suchen. Darin sind in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung auch Pflichten enthalten, die sich auf die Dienst- und Geldleistungen im Versicherungsfall unmittelbar auswirken können. Rz. 2a Abs. 1 enthält die versicherungsrechtliche Obliegenheit, sich spätes...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 24 Abs. 1 Nr. 3 macht die Zulassung der Maßnahme von ihrer Planung und Durchführung nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit (das nachhaltig günstigste Verhältnis von Kosten und Nutzen, die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen – Maximal- bzw. Minimalprinzip) und Sparsamkeit (die eingesetzten Mittel werden auf den zur Erfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebsräte

Rz. 5 Nach dem Wortlaut des § 53 Abs. 1 BetrVG sind alle Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BetrVG teilnahmeberechtigt. Ist ein Betriebsausschuss nicht errichtet, so steht nur dem Betriebsratsvorsitzenden sowie seinem Stellvertreter ein Teilnahmerecht zu. Besteht der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.10.1 Änderung des BetrVG

Der Deutsche Bundestag hat am 23.4.2020 das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" verabschiedet. Im Gesetz sind u. a. wichtige Änderungen im Betriebsverfassungsrecht hinsichtlich der Durchführung von Betriebsratssitzungen vorgesehen. Nach dem neu eingefügten § 129 BetrVG – Sonderregelungen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.3.3 Mögliche Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Der Deutsche Bundestag hat am 23.4.2020 das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 15.5.2020 gebilligt. Das Gesetz enthält u. a. eine Ermächtigung für eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld: Die Bundesregierung wird ermächtigt, f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts als Soll-Vorschrift formulierte und die Zahlung eines Steigerungsbetrags im Übrigen unter den Vorbehalt gestellt hatte, dass das Arbeitsergebnis die Za...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 324 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Möglichkeit, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als SA abzuziehen, ist durch das StÄndG 1968 v 20.02.1969, BGBl I 1969, 116 geschaffen worden. Nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG idF StÄndG 1968 waren Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung bis zu 900 DM, bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1 200 DM als SA abziehbar. Durch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begünstigte Aufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 S 3 und 4 EStG)

Rn. 351 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind die unmittelbaren Kosten der Berufsausbildung abziehbar. Für den Abzug maßgebend ist, wann die Aufwendungen gemäß § 11 Abs 2 EStG verausgabt worden sind. Dies gilt auch bei kreditfinanzierten Aufwendungen (BFH BFH/NV 2008, 1136). Bei der Ermittlung der Aufwendungen gelten die allg Grundsätze des EStG (BMF ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.11 Berufsberatung zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung

Rz. 36 Nr. 6 enthält einen Auskunfts- und Beratungsauftrag für Einzelfallproblemstellungen. Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung sind nicht stets Gegenstand der Berufsberatung i. S. v. § 30, sondern nur dann, wenn und soweit sie im Einzelfall für die Beratung relevant sind. Rz. 37 Soweit die Ausbildungsförderung bereits Gegenstand von Auskunft und Rat n...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, was zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehört. Berufsberatung ist Teil des Beratungsangebotes der Agentur für Arbeit. Anders als Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber richtet sich das Angebot der Berufsberatung an junge Menschen und Erwachsene, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen (vgl. § 29 Abs. 1). So wie die Arbeitsma...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.7 Geltungsbereich des Auftrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 88 Abs. 1 Satz 2 nimmt das Recht der Ausbildungsförderung, der Kriegsopferfürsorge, des Kindergelds, der Unterhaltsvorschüsse und der Unterhaltsausfallleistungen, das Wohngeldrecht, das Recht der Jugendhilfe und die Sozialhilfe vom Anwendungsbereich des Auftrags nach § 88 aus. Dementsprechend sind Aufträge nur im Verhältnis von Leistungsträgern, die im Rahmen sozialr...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 99 bestehen immer dann, wenn gesetzliche Regelungen von Sozialleistungen die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen vorsehen. Dies kann sich zugunsten wie auch zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten auswirken. Insbesondere kann es sich um folgende Vorschriften handeln: § 10 SGB V (Familienversicherung), § 65 SGB VII (Witwen- und Witwe...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonderregelung für die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 132 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 in das SGB III eingefügt. Die frühere Fassung des § 132 war durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 27.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.1.2014 aufgehoben worden (Art. 3 Nr. 4). Abs. 4 wurde durch das Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Für Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, für geduldete Personen sowie für Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel eröffnet § 132 befristet und in Abhängigkeit von Status und Aufenthaltsdauer den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Damit will der Gesetzgeber eine frühzeitige Eingliederung in ei...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 2.1 Förderung von Ausländern mit guter Bleibeperspektive

Rz. 3 Abs. 1 betrifft Ausländer mit Aufenthaltsgestattung. Zur Ausbildungsförderung werden nur Ausländer zugelassen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Das ist nicht bei Personen der Fall, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder aus einem sog. sicheren Herkunftsland eingereist sind. Rz. 4 Sichere Herkunftsstaaten sind nach Anlage II zu ...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a. F. betraf Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, für geduldete Personen sowie für Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel. Für sie eröffnete § 132 befristet und in Abhängigkeit von Status und Aufenthaltsdauer den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Damit will der Gese...mehr