Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungsförderung

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Sitzungen

Rz. 2 Die Grundregeln über die Organisation des Betriebsrats und dessen Geschäftsführung sind auf den Wirtschaftsausschuss entsprechend anzuwenden.[1] Nach § 108 Abs. 1 BetrVG soll der Wirtschaftsausschuss monatlich einmal zusammentreten. Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend. Von diesem Turnus kann also abgewichen werden. Die Sitzungen können häufiger oder seltener s...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistie...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die für die Auszubildenden, die nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und bei denen die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 nicht angewendet werden können, möglichen Leistungen systematisch zusammengefasst. Insoweit stellt die Vorschrift auch eine Ergänzung zu § 7 Abs. 6 dar. Damit wird die Ausbildungsförderung auch durch Leistungen de...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 24 Darlehen an Auszubildende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld und Sozialgeld haben, können während der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden, da die Ausbildungsförderung regelmäßig nicht höher ist als das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Deshalb sind Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 3 abweichend von Abs. 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbild...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.1 Rechtstechnische Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) wurde ein neuer § 82 in das SGB II eingefügt (später geändert durch das Beschäftigungssicherungsgesetz v. 3.12.2020, BGBl. I S. 2691). Rz. 4 Durch Art. 29 Nr. 1 und 6 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entsc...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Anspruch auf Ausbildungsförderung

Rz. 819 Neben dem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann für den Berechtigten ein Anspruch auf öffentlich-rechtliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem SGB II (AFG) bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen differieren zu den Ansprüchen nach § 1575 BGB. BAföG-Leistungen werden z.B. nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gewährt, Leistungen nach dem SGB III nur unt...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 3 F und M, seit 20 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M kürzlich zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück errichtet wo...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. BAföG-Leistungen

Rz. 57 Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubildenden bzw. Studenten, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden. Der Unterhaltsberechtigte ist gehalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Rz. 58 Das gilt auch, wenn die Förderung nur darlehensweise erfolgt.[75] Das Darlehen[76] (50 % de...mehr

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FF 02/2022, Ausbildungsunte... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, den Vater des Studierenden […], im Wege der Stufenklage auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit von Oktober 2016 bis September 2019 in Anspruch. [2] Der im Jahre 1991 geborene Sohn des Antragsgegners besuchte nach Erlangen seines Realschulabschlusses im Jahre 2008 die Fachoberschule mit dem Sch...mehr

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Jansen, SGB III § 111a Förd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Förder...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde als § 216b durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in den Zehnten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III eingefügt. Mit dem Transferkurzarbeitergeld ist das bis dahin gewährte strukturelle Kurzarbeitergeld (Kug) in einer betriebsorganisatorisch eige...mehr

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Sauer, SGB III § 77 Sonstige Förderungsvoraussetzungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 244 a. F. enthalten. § 244 a. F. enthielt in ihrer bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung Einzelheiten der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) sind nun in der Vorschrift die sonstigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der im früheren Gesetzestext verwandte Begriff der "überbetrieblichen" Ausbildung wird nunmehr vom Terminus "außerbetrieblich" ersetzt. Eine Änderung oder gar Ausweitung des Förderungsbereichs ist damit nicht verbunden. Ziel ist es vielmehr, zwischen der "außerbetrieblichen" Vollausbildung einerseits und der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung andererseits begriff...mehr

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Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift entspricht dem bis zum 31.3.2012 geltenden § 246 a.F. Mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde in dieser Vorschrift zum 1.1.2002 unter Nr. 3 die Zahlung einer Pauschale eingefügt, die den Übergang in betriebliche Ausbildung für den Träger der a...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG zum 1.1.1998 als § 240 a. F. in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Nr. 2 in § 240 a. F. eingefügt worden, in der die Förderung für besonders benachteiligte Jugendliche enthalten war, die keine Beschäftig...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 59 in das SGB III eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. S. 2917) ist § 59 in Nr. 3 a. F. geändert worden. Dort ist das Wort "Lehrgangskosten" durch das Wort "Maßnahmekosten" ersetzt worden. Diese redaktionelle Änderung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 241 a.F durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 und redaktionell durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Danach wurde § 241 a. F. durch das Vierte Gesetz zur Änderung de...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) ist der Gesetzgeber zur Technik der Verweisung zurückgekehrt. Alle Bedarfssätze sind also nunmehr wieder aus dem BAföG zu entnehmen; lediglich die vom BAföG-Recht abweichenden Beträge werden im SGB III ausgewiesen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 1.1.2002 A...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.2 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 bezieht sich auf die in einem Wohnheim/Internat untergebrachten Lehrlinge. Von einem Wohnheim im Sinne dieser Vorschrift ist dann auszugehen, wenn es sich um eine "institutionalisierte Einrichtung" handelt, also insbesondere Jugendwohnheime, Außenwohngruppen, betreute Wohnungen und Wohngemeinschaften, sofern diese von einem Träger der Jugendhilfe bzw. Jugendsoz...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.2 Anerkannte Ausbildungsberufe

Rz. 8 Nach Abs. 1 ist eine berufliche Ausbildung förderungsfähig, wenn sie in einem nach den Berufsbildungsgesetz, der Handwerkordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die betriebliche Ausbildung umfass...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.1 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 4 Der förderungsberechtigte Personenkreis für Maßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist in § 74 Abs. 3 beschrieben. Förderungsberechtigt sind nach § 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen. In d...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / D. Umfang der Ausbildungsförderung

Rz. 10 Zunächst muss bei der Anspruchsprüfung der gesetzlich festgelegte Bedarf ermittelt werden, der sich gem. § 11 Abs. 1 BAföG aus Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung zusammensetzt. Die genaue Höhe ist in den §§ 12 und 13 BAföG geregelt. Rz. 11 Auf den Bedarf werden nach § 11 Abs. 2 BAföG Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, dann das Einkommen – und nur das Ein...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / F. Der Vermögensbegriff des BAföG und Anrechnung

Rz. 31 Der Vermögensbegriff wird in § 27 BAföG definiert. In § 28 BAföG ist die Wertermittlung geregelt. § 29 BAföG bestimmt einen Vermögensschonbetrag, mit dem "das Gesetz den normalen Bedürfnissen des Vermögensinhabers Rechnung trägt, durch sein Vermögen eine zusätzliche Sicherung seines Lebensunterhalts zu erreichen oder für unvorhersehbare notwendige Auslagen einen finan...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / b) "Verschieben" und Belasten

Rz. 64 Für vor der Antragstellung rechtsmissbräuchlich auf eine dritte Person übertragenes Vermögen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung entwickelt. Neben dem ohnehin zu berücksichtigenden Schenkungsrückforderungsanspruch nach §§ 528 ff. BGB handelt es sich um eine Fallkategorie, wonach Vermögen, das rechtsmissbräuchlich versc...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / C. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 7 Um Ausbildungsförderung zu erhalten, muss es sich bei der angestrebten Ausbildungsstelle um eine förderungsfähige Ausbildungsstätte i.S.d. § 2 BAföG handeln, z.B. eine Berufsfachschule oder eine Hochschule. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen die richtige Staatsangehörigkeit (§ 8 BAföG), die Eignung des Auszubildenden (§ 9 BAföG), die durch den regelmäßigen Besu...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Rz. 147 Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat nach §§ 3, 18 SGB I ein soziales Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Zum Recht der sozialen Förderung gehört deshalb u.a. auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Wirtschaftliche Unverwertbarkeit (insbesondere eines Grundstücks) im Ausbildungszeitraum

Rz. 144 Unabhängig vom Risiko des Verlustes der selbstbewohnten Wohnstatt kann bezüglich der Verwertung einer (nicht selbstbewohnten) Immobilie (oder eines sonstigen Vermögenswertes) auch der Unbilligkeitsgrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit ganz allgemein in Betracht kommen. Eine Härte liegt deshalb nach Tz 29.3.2 Buchst. c) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Gem. § 68 Nr. 1 SGB I gilt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs, so dass gem. § 37 SGB I die allgemeinen Regelungen des SGB I und SGB X Anwendung finden, soweit das BAföG keine eigenständigen Regelungen enthält. Rz. 2 Besondere Regelungen finden sich neben dem BAföG inmehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Treuhandabreden

Rz. 110 Ob offene oder verdeckte Treuhandabreden förderungsrechtlich anzuerkennen sind, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG allein anhand ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu bestimmen. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zur Vermögenszuordnung von Vermögensgegenständen und Forderungen Bezug genommen werden. In Tz 28.3.2b der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift z...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / V. Wertermittlung und Abzugsposten

Rz. 90 Nachdem nach den oben genannten Grundsätzen festgestellt wurde, ob überhaupt Vermögen i.S.d. BAföG beim Auszubildenden vorhanden ist, muss der Wert des Vermögens ermittelt werden. Das geschieht nach § 28 BAföG. Rz. 91 Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Tz 28.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG soll der Wert des Vermögens für ei...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / a) Schenkungsrückforderungsanspruch (§ 528 BGB) / Missbräuchliche Vermögensverschiebung

Rz. 139 Der erste Fall bezieht sich auf den Schenkungsrückforderungsanspruch der §§ 528 ff. BGB. Auf welcher Ebene der Bedürftigkeitsprüfung ein solcher Anspruch in den einzelnen nachrangigen Gesetzen rechtserheblich ist, ist nicht einheitlich zu beantworten. Z.T. wird angenommen, es handele sich um Vermögen, z.T. wird angenommen, es handele sich um Einkommen, z.T. wird die r...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VII. Unbillige Härte (§ 29 Abs. 3 BAföG)

Rz. 127 § 29 Abs. 3 BAföG eröffnet zur Vermeidung von unbilligen Härten die Möglichkeit, "weitere Teile" des Vermögens der auszubildenden Person anrechnungsfrei zu stellen. Damit sollen diejenigen Härten abgefedert werden, die sich aus den der Vermögensanrechnung immanenten Typisierungen und Pauschalierungen ergeben können. Zu den Typisierungen des Gesetzgebers gehört, dass ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr