Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungsförderung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsbeihilfen / 1.5 Förderung von ausländischen jungen Menschen/"Flüchtlingen"

Kernvoraussetzung für den Zugang ausländischer junger Menschen zu den Instrumenten und Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist, dass die Betroffenen eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, oder dass ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. Die Förderung steht damit grundsätzlich allen ausländischen jungen Menschen mit einem allgemeinen Zugang zum Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heizkostenzuschuss / 3.1 Zuständigkeit

Im Gesetz ist bestimmt, dass für die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbezieher sowie Bezieher von Leistungen nach dem BAföG und dem AFBG die nach Landesrecht zuständigen Stellen per Landesverordnung bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies in der Regel für die Wohngeldbezieher die Wohngeldbehörden sein werden. Für die Leistungsbezieher nach dem BAföG und dem AFBG i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsbeihilfen / 1.6 Höhe der Leistung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Zur Festsetzung der Leistungshöhe wird zunächst ein Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrtkosten und für sonstige Aufwendungen ermittelt. Auf diesen Gesamtbedarf ist – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Le...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.1 Zu berücksichtigende Einkünfte

Zum Jahreseinkommen gehören z. B. folgende Positionen: steuerfreie Beträge von Versorgungsbezügen, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, Sparer-Pauschbetrag, soweit die Kapitalerträge 100 EUR übersteigen,[1] Arbeitslosengeld, der nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Betrag von Abfindungen weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsbeihilfen / 3.1.3 Förderfähiger Personenkreis

Zum förderfähigen Personenkreis gehören bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber, die infolge eingeschränkter Vermittlungsperspektiven keine Ausbildungsstelle gefunden haben, Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen sowie lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Die Förderung setz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsbeihilfen / 3.1.1 Ziel

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine spezielle Form der Berufsvorbereitung. Sie soll jüngeren Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ermöglichen, eine (anschließende) Berufsausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Mit dem Instrument sollen zugleich nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe (erneut) für die Berufsausbildung gewonnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 4 Ausbildungsförderung

4.1 Berufsausbildung/Berufsvorbereitung Eine berufliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden durch die dem BAföG vergleichbare Berufsausbildungsbeihilfe gefördert. Ergänzend können Betriebe durch die Leistungen und Maßnahmen der assistierten Ausbildung [1] unterstützt werden.[2] 4.2...mehr

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Arbeitsförderung / 4.1 Berufsausbildung/Berufsvorbereitung

Eine berufliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden durch die dem BAföG vergleichbare Berufsausbildungsbeihilfe gefördert. Ergänzend können Betriebe durch die Leistungen und Maßnahmen der assistierten Ausbildung [1] unterstützt werden.[2]mehr

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Assistierte Ausbildung / 3 Förderungsfähige Berufsausbildungen

Für die Förderungsfähigkeit einer Berufsausbildung verweist die Assistierte Ausbildung auf die Abgrenzungen der allgemeinen Ausbildungsförderung.[1] Danach können Berufsausbildungen gefördert werden, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgef...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 4.3 Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen. Sie erhalten dafür Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung von regelmäßig bis zu 60 %, bei schwerbehinderten Menschen i. H. v. regelmäßig bis zu 80 % der Vergütung, einschließlich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicheru...mehr

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Arbeitsförderung / 4.2 Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber können jungen Menschen eine betriebliche Einstiegsqualifizierung anbieten und damit die Eignung für eine spätere Ausbildung erproben. Die Einstiegsqualifizierung soll Grundlagen für eine berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln oder auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Die Förderung richtet sich in erster Linie an junge Menschen unter 25 Jahren. Eine Förderung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 74 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1998 mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert und zuletzt durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die grundlegenden Ziel...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12s Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12t Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand, der zwischenzeitlich auf 4 Mitglieder erhöht wurde, verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sicher...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 neu in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 23 Darlehen an Auszubildende, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld und Sozialgeld haben, können während der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden, da die Ausbildungsförderung regelmäßig nicht höher ist als das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Deshalb sind Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 3 abweichend von Abs. 4 Satz 1 erst nach Abschluss de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum, seit 1.7.2026 mit verbesserten Tagessätzen) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse

Rz. 37 Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt und bei Einführung des Bürgergeldes auch beibehalten worden. Damit wird die Einheit der Analyse und des Kooperationsplanes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des zum 1.7.2023 neu gefassten Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i.d.R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30 Sat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.4 Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung

Rz. 30 Ausbildungsförderung ist als einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu leisten (sog. Bedarf, § 11 BAföG). Auf den "Bedarf" sind das Einkommen und das Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern nach Maßgabe ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 aus der Verwaltungspraxis

Rz. 19 Ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger hat die Forderung eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104 Abs. 1 nur zu erstatten, wenn es sich bei den von beiden Leistungsträgern zu erbringenden Sozialleistungen um "entsprechende Leistungen" handelt. Bezogen auf ausgewählte Sozialleistungsträger sollen im Folgenden die in der Verwaltungspraxis häufig...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 3. Verfassungsmäßigkeit?

Es wird bezweifelt, ob die Beratungshilfe noch verfassungsgemäß ausgestaltet ist. Vergessen wird hierbei, dass das BVerfG seit 2014 (und natürlich davor ebenfalls) bei unveränderter Rechtslage "diverse" Male entschieden hat, verfassungsrechtliche Bedenken mithin nicht aufkommen. Tatsächlich wurde eher das Gegenteil verlautbart, nämlich dass das Vorliegen anderer Hilfen aufgr...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.11 Berufsberatung zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung

Rz. 36 Nr. 6 enthält einen Auskunfts- und Beratungsauftrag für Einzelfallproblemstellungen. Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung sind nicht stets Gegenstand der Berufsberatung i. S. v. § 30, sondern nur dann, wenn und soweit sie im Einzelfall für die Beratung relevant sind. Rz. 37 Soweit die Ausbildungsförderung bereits Gegenstand von Auskunft und Rat n...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen und ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum 1.1.2009 in e...mehr