Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungsförderung

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 45 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 mit anderem Inhalt in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2921) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen a...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit an (zukünftige) Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Angebot zur Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber schließt jeweils die Beratung über berufliche Weiterbildung ein. Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber dabei den Begriff der Weiterbildungsberatung in das Gesetz eingefügt, f...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.10 Zusätzliche Erwerbstätigkeit von Schülern, Studenten, Freiwilligen und Auszubildenden (Abs. 2b)

Rz. 86k Mit Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 und 2 werden junge Menschen in förderungsfähiger Ausbildung nach dem BAföG oder in förderungsfähiger klassischer Berufsausbildung (§ 57 Abs. 1 SGB III), berufsvorbereitender Maßnahme (§ 51 SGB III) bzw. Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) mit einem Absetzbetrag von monatlich 520,00 EUR ab 1.7.2023 bzw. 538,00 EUR ab 1.1.2024 (§ 8 Abs. 1a ...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 417 nach § 82 überführt worden. § 417 war durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst worden. § 417 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 31.12.2005 durch das 5. SGB III-Än...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studienkosten

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Berücksichtigung von Studiengebühren und anderem Studienaufwand beim Familienleistungsausgleich > Kinderfreibeträge Rz 55 ff und > Kindergeld. Zu einem > Ausbildungsfreibetrag vgl § 33a Abs 2 EStG. Zur Ausbildungsförderung > Ausbildungsförderungsgesetz. Zur Berücksichtigung von Ausbildungskosten für den studierenden > Ehegatten > Bildungsaufwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heizkostenzuschuss / 3.2 Antrag/Auszahlung

Die Heizkostenzuschüsse werden für Bezieher von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld von Amts wegen geleistet. Das gilt auch für Auszubildende mit Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG oder dem AFBG. Der Heizkostenzuschuss wird an die anspruchsberechtigte Person ausgezahlt. In Wohngeldfällen erhält die wohngeldberechtigte Person den Zuschuss. Hinweis Aussch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heizkostenzuschuss / 1.2 Auszubildende nach dem BAföG/AFBG

Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss haben auch: nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt wurden und Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen ein Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bewilligt wurde. Der Anspruch auf den ersten Heizkostenzuschuss best...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heizkostenzuschuss / 3.3 Finanzierung

Die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldfälle und Fälle mit Bezug von Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem AFBG werden aufgrund der Landeszuständigkeit zunächst vom Land vorfinanziert, aber voll vom Bund erstattet. Für Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld trägt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten.mehr

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Heizkostenzuschuss / 1.3 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld

Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss haben auch: Auszubildende, denen Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III bewilligt wurde, soweit sich die Höhe des Bedarfs bestimmt nach § 61 Abs. 1 SGB III (Berufsausbildung und Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern), § 62 Abs. 2 SGB III (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und Unterbringung im Haushalt der Eltern) oder § 11...mehr

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Heizkostenzuschuss / 3.1 Zuständigkeit

Im Gesetz ist bestimmt, dass für die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbezieher sowie Bezieher von Leistungen nach dem BAföG und dem AFBG die nach Landesrecht zuständigen Stellen per Landesverordnung bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies in der Regel für die Wohngeldbezieher die Wohngeldbehörden sein werden. Für die Leistungsbezieher nach dem BAföG und dem AFBG i...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 85 nach § 179, teilweise jedoch auch nach § 180 überführt. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004...mehr

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Sauer, SGB III § 130 Assist... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 1.5.2015 neu eingefügt. Sie war seit dem 1.1.2013 nicht mehr belegt. Abs. 9 wurde durch das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlini...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde nicht durch Art. 159 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) geändert, sondern is...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 neu gefasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für m...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 teilweise von § 85 nach § 180 überführt worden. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004 wurde § 85 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 21 Abs. 3 enthält Ausschlusstatbestände, bei deren Vorliegen eine Weiterbildungsmaßnahme – wenn nicht ein Fall nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt – nicht von der Zertifizierungsstelle zugelassen werden darf. Damit wird der Charakter der beruflichen Weiterbildung, nämlich die auf vorhandenen Berufskenntnissen aufbauende Vermittlung weiteren beruflichen Wissens gesichert. Für den...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen der Akkreditierung von fachkundigen Stellen und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen, etwa im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sowie damit im Zusammenhang stehender Verfahren. Die Regelung betrifft alle Träger der Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 24 Abs. 1 Nr. 3 macht die Zulassung der Maßnahme von ihrer Planung und Durchführung nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit (das nachhaltig günstigste Verhältnis von Kosten und Nutzen, die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen – Maximal- bzw. Minimalprinzip) und Sparsamkeit (die eingesetzten Mittel werden auf den zur Erfü...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.1 Berufliche Qualifikation

Rz. 14 Abs. 2 sichert die arbeitsmarktpolitisch mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung verbundenen Ziele. Demnach werden Maßnahmen nur zur Förderung zugelassen, wenn ihre Ziele eine berufliche Weiterbildung zum Gegenstand haben. Dafür bietet der Gesetzgeber 3 Alternativen an, von denen eine zwingend gegeben sein muss. Dabei entspricht es der beruflichen Weiterbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.2 Rechtsverordnung

Rz. 9 Von der Ermächtigung des § 87 a. F. hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (wie in § 87 a. F. verlangt) mit dem Erlass der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterb...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend, unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wurde früher insbesondere durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (in geänderter Fassung seit 1.4.2012 § 184) erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung v. 16.6.2004 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Pe...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a. F. betraf Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, für geduldete Personen sowie für Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel. Für sie eröffnete § 132 befristet und in Abhängigkeit von Status und Aufenthaltsdauer den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Damit will der Gese...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zunächst für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Maßnahmen der Assistierten Ausbildung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 tritt eine weitere Übergangsregelung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Kraft. Ursprünglich wurde ein § 450 durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und 2 zu den Abs. 2 un...mehr