Der Grundbedarf soll die Lebenshaltungskosten decken. Im Grundbedarf sind alle Kosten der Lebensführung außer Wohnungskosten berücksichtigt. Die aus der Tabelle ersichtlichen Bedarfssätze sind seit 1.8.2022 zu berücksichtigen. Mit dem 27. BAföG-ÄndG steigen die Bedarfssätze um insgesamt 5 %. Die höheren Beträge gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder September 2022, ansonsten erst ab Oktober 2022.[1]

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