Der Zuschlag zu den Wohnkosten wird ausschließlich in Form einer Wohnpauschale gewährt. Die Höhe der Miete spielt also keine Rolle mehr. Für Studierende und bestimmte Schülergruppen ist der für das Wohnen vorgesehene Betrag ausdrücklich im Gesetz genannt. Er beträgt ab WS 2022/23 für alle,

  • die nicht bei ihren Eltern wohnen 360 EUR und
  • die bei den Eltern wohnen 59 EUR.

Bei den meisten anderen Schülergruppen ist die Wohnpauschale bereits im Grundbedarf enthalten und wird im Gesetz nicht extra ausgewiesen.

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