Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2360]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 867]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 871]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 94]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 686]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 676]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1517]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Beschlussverfahren/Hauptverhandlung [Rdn 721]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Pflichtverteidigung [Rdn 802]

Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brackert/Staechlin, Die Reichweite der im Strafbefehlsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung, StV 1995, 547 Burhoff, Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, RVGreport 2011, 85 Hohendorf, Probleme be...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1613]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 511]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 1182]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2307]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 206]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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zfs 6/2016, Keine grobe Fah... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. aus dem unstreitig bestehenden Kaskoversicherungsvertrag einen weiteren Zahlungsanspruch i.H.v. 2.694,08 EUR." Die Bekl. ist nicht berechtigt, ihre Leistungen gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen. Danach ist eine Kürzung nur möglich, wenn der VN den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn sc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung des Darlehensverzichts bei der Rückabwicklung von Immobilienkäufen

Leitsatz Schadenersatzleistungen für durch den Erwerb von Fondsanteilen entstandene Schäden führen bei der Rückabwicklung des Kaufs von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen beteiligten sich in 1992 als Ehegatten gemeinsam mit 3 Anteilen an einem Immobilienfonds (GbR). Die Anschaffungskos...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 1. Generelle Obliegenheiten (E.1 AKB 2015)

Rz. 70 Für sämtliche Versicherungsarten gelten die Anzeigepflicht, die Aufklärungspflicht und die Schadenminderungspflicht. a) Anzeigepflicht (E.1.1 AKB 2015) Rz. 71 Jeder Versicherungsfall muss innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden (E.1.1.1 AKB 2015). Rz. 72 Die Anzeige eines Kaskoschadens ersetzt nicht die Anzeige des Haftpflichtschadens oder umgekehrt.[50] Rz. 7...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / b) Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit (E.1.3 AKB 2015)

Rz. 79 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles umfassende Auskunfts- und Aufklärungspflichten, die es dem Versicherer ermöglichen sollen, seine Eintrittspflicht dem Grunde und der Höhe nach festzustellen. Auch hier führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich die Obliegenheitsverle...mehr

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zfs 5/2016, Spontane vorver... / 2 Aus den Gründen:

" … Die geänderte Klage ist überwiegend begründet." Der Kl. hat gem. § 192 Abs. 6 S. 1 2. Alt. VVG, §§ 1 I., 6 I. AVB i.V.m. den Bedingungen des Tarifs PTF einen Anspruch auf Zahlung des verlangten Pflegetagegeldes für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 1.2.2015 i.H.v. insgesamt 19.850 EUR. Der streitgegenständliche Krankenversicherungsvertrag besteht weiterhin. Weder die Anfe...mehr

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zfs 5/2016, Spontane vorver... / Leitsatz

1. Der VR kann auch dann zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt sein, wenn der VN bei dem Vertragsschluss Umstände verschwiegen hat, nach denen der VR nicht gem. § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. in Textform gefragt hat. 2. Über die Anzeigepflicht aus § 19 Abs. 1 S. 1 VVG hinaus kann sich – aus Treu und Glauben – auch eine Aufklärungspflicht ...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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zfs 5/2016, Umfang der Aufk... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. kann sich nicht auf Leistungsfreiheit nach den Ziffern E 1.3 S. 1 und E. 6.1 S. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AKB i.V. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG berufen. Hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit ist es zwar für die Berufung auf Leistungsfreiheit nicht in jedem Fall erforderlich, an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes d...mehr

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FF 4/2016 / Vollstreckung

Zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss und Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen akuter Suizidgefahr (BGH, Beschl. v. 28.1.2016 – V ZB 115/15).mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Entscheidung des BGH vom 18.2.2015

Dem BGH lag also die erste Entscheidung des KG vom 30.7.2013 zur Beurteilung vor. Der BGH folgt dabei der Entscheidung des KG vom 30.7.2013 zunächst im rechtlichen Ausgangspunkt. Auch der Samenspender sei als genetischer Vater vom Anwendungsbereich des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB erfasst, so dass es prinzipiell auch seiner Einwilligung in die Adoption bedürfe. Dies gebiete sein...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts im Strengbeweisverfahren

Leitsatz Das Nachlassgericht ist im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ausnahmsweise dann zur Aufklärung des Sachverhalts im Strengbeweisverfahren verpflichtet, wenn eine besonders gründliche Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Dies ist beispielsweise bei einem nicht mehr im Original auffindbarem Testament der Fall. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 8. Ok...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Leitsatz

Das Nachlassgericht ist im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ausnahmsweise dann zur Aufklärung des Sachverhalts im Strengbeweisverfahren verpflichtet, wenn eine besonders gründliche Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Dies ist beispielsweise bei einem nicht mehr im Original auffindbarem Testament der Fall. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 20...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar hat das Nachlassgericht das Verfahren erster Instanz nicht ordnungsgemäß betrieben (unter 1.). In der Sache ist dem Nachlassgericht nach dem Ergebnis der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme jedoch darin zuzustimmen, dass der Erblasser aufgrund des von ihm und der Beteiligten zu 1 formgerecht errichteten eigenhändigen Ehegat...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 gab am 18.11.2013 die Kopie eines auf den 3.5.2004 datierenden und mit der Überschrift "Gemeinschaftliches Testament der Eheleute S." versehenen Schriftstücks beim Nachlassgericht ab und erklärte, dass das Original des Testaments nicht auffindbar sei. In dem am 28.11.2013 eröffneten Dokument heißt es auszugsweise: "Ich, Herr R. S. bin am (...) in M., jetzt...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 161]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Entlassung, Berufssoldaten [Rdn 1146]

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Rechtsmittel gegen Vollzugsentscheidungen [Rdn 153]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Erledigung [Rdn 311]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / C. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.5.2015

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allge...mehr

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / 1. Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Rz. 82 Inhalt und Umfang der Fürsorgepflichten als Nebenpflichten des Arbeitgebers richten sich nach § 242 BGB, d.h. nach Treu und Glauben. Die Anerkennung von Fürsorgepflichten und die Bestimmung ihres Inhalts und Umfangs im Einzelfall bereiten schon bei reinen Inlandssachverhalten Probleme und sind durch eine umfangreiche Kasuistik der Gerichte gekennzeichnet. Eine Konkret...mehr

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zfs 12/2015, Regress des Ve... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat gegen die Bekl. wegen arglistiger Verletzung ihrer Obliegenheit zur Sachverhaltsaufklärung einen Regressanspruch in Höhe der Klageforderung aus §§ 426 Abs. 2 S. 1 BGB, 115 Abs. 1 S. 4, 116 Abs. 1 S. 2 VVG i.V.m. Ziffer E 7.7.3 AKB i.V.m. § 28 Abs. 2 VVG." Die Höhe des von der Kl. für die Bekl. regulierten Schadens ist zwischen den Parteien nicht streitig. Die ...mehr

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AGS 12/2015, Bindung an Bew... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist zwar zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das Beschwerdegericht folgt dabei den ausführlichen Begründungen der Urkundsbeamtin im Nichtabhilfebeschluss und der Richterin. Im Hinblick auf die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung erscheinen noch folgende Ausführungen veranlasst: I. Die Beschwerde der Staatskasse gegen den ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Folgen der Verletzung einer Hinweis- und Aufklärungspflicht

Rz. 936 Bei Verletzung einer etwaigen Hinweis- und Aufklärungspflicht besteht ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gem. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB . Dieser lässt die Verpflichtung aus der Bürgschaftserklärung entfallen.[813]mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Aufklärungspflicht des Notars

Rz. 818 Soweit Notare mit der Beurkundung von Grundstücksgeschäften beschäftigt sind, haben sie die Vertragsparteien über Voraussetzungen und Folgen des § 1365 BGB aufzuklären, es sei denn, es ergibt sich aus dem persönlichen Verhältnissen der Beteiligten und dem Notar bekannten Vermögensverhältnissen, dass der Anwendungsbereich des § 1365 BGB unter allen Umständen nicht bet...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / III. Hinweis- und Aufklärungspflichten des Gläubigers

1. Mitdarlehensnehmerschaft Rz. 930 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären.[806] Das gilt insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass die Darlehensinteressenten entweder selbst über die notwendig...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Bürgschaft und Schuldbeitritt

Rz. 932 Auch bei einer Bürgschaft muss das Kreditinstitut vor oder bei Vertragsschluss grundsätzlich nicht über das verbürgte Risiko aufklären. Das Schriftformerfordernis des § 766 BGB bezweckt gerade den Schutz des Bürgen vor einer übereilten Übernahme der Verpflichtung.[809] Die Vorschrift soll den Bürgen vor der mit seiner Erklärung verbundenen Haftung warnen und zugleich...mehr

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§ 4 Güterstände / h) Verfahrensrechtliches

Rz. 1479 Kommt es zu keiner gütlichen Auseinandersetzung des Gesamtguts, können die Ehegatten ihren Anspruch auf Auseinandersetzung beim Familiengericht geltend machen. Rz. 1480 Bei dem Auseinandersetzungsverfahren handelt es sich gemäß §§ 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG um eine Familienstreitsache, weshalb die Vorschriften der ZPO weitgehend anwendbar bleiben nach § 113 Abs. 1 F...mehr

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§ 4 Güterstände / (3) Grundstücksbelastungen

Rz. 772 Soweit der Erwerber eines Grundstücks dem Veräußerer zur Sicherung des Kaufpreises eine Hypothek und eine Grundschuld bestellt, so kann er dies ohne Einwilligung des anderen Ehegatten tun.[1029] Die Zustimmungsfreiheit muss für solche Grundstücksbelastungen möglich sein, soweit sie dem Zweck dienen, vorhandene wirtschaftliche Werte zu erhalten. Darüber hinaus muss di...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Mitdarlehensnehmerschaft

Rz. 930 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären.[806] Das gilt insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass die Darlehensinteressenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung...mehr