Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Urlaub / 9.13 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Neue tarifliche Regelung zum 31.3.2012 mit Wirkung für das Jahr 2013

Die Arbeitgeber haben das Urteil des BAG vom 20.3.2012 zum Anlass genommen, diese Thematik in die laufende Tarifrunde einzuführen und eine kostenneutrale und AGG-konforme Neuregelung des Urlaubs zu fordern. Mit Tarifeinigung vom 31.3. wurde § 26 TVöD wie folgt verändert: § 26 Absatz 1 Satz 2 TVöD "2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche be...mehr

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Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn ...mehr

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Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Er muss dem Beschäftigten nicht vor Antritt der Elternzeit mitteilen, dass er beabsichtige, den Urlaubsanspruch zu kürzen. Dies kann auch später geschehen. Unter Umständen reicht sogar ei...mehr

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Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Gewährung von Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, we...mehr

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Urlaub / 7.4.3 Hinweispflicht bei arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern

Auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern besteht grundsätzlich die Mitwirkungsobliegenheit.[1] Wie unter Gliederungsziffer 7.2 dargestellt, verfällt der (gesetzliche) Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.[2] Diese seit dem Jahr 2012 bestehende Erkenntnis muss nun im Lichte der Rechtsprechung zur Mitwirkungsobliegenheit betrachtet werden. In oben genannter En...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

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Urlaub / 9.11 Zahlungsverpflichtung aufgrund Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Beschäftigten aus nichtselbstständiger Arbeit und ist lohnsteuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 EStG, Abschn. 70 Abs. 2 Nr. 6 LStR 93). Dies gilt auch für die unzulässigerweise ausbezahlte Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses. Da die Sozialversicherung an die Lohnsteuer gekoppelt ist, ist das Urlaubsentgelt auch b...mehr

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Urlaub / 9.9 Fälligkeit der Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Da für die Leistung der Urlaubsabgeltung i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Arbeitgeber grundsätzlich noch nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch Mahnung in Verzug.[1]mehr

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Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

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Urlaub / 9.10 Höhe der Urlaubsabgeltung

Für die Höhe des Abgeltungsanspruchs ist das Urlaubsentgelt (§ 21 TVöD) die Berechnungsgrundlage. Der Beschäftigte ist so zu stellen, als hätte er den Anspruch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Maßgebend ist sonach das Urlaubsentgelt, das der Beschäftigte bei Erfüllung seines noch bestehenden Urlaubsanspruchs in einem fortbestehenden Arbeitsverhältn...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbef...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vermächtnis

Zuwendungen aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Arbeitgebers an langjährige, bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn es sich um Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung als Motiv für seine Zuwendung unzureichende Entlohnung oder Sicher...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

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Urlaub / 7.3.4.1 Urlaubsabgeltungsanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis mit dem erkrankten Beschäftigten beendet, wandelt sich der auf (bezahlte) Freistellung gerichtete Anspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Zahlungsanspruch um. Dieser ist auch dann von dem Arbeitgeber zu erfüllen, wenn der Beschäftigte weiterhin erkrankt ist, selbst wenn feststeht, dass er die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbring...mehr

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Urlaub / 2.1 Urlaubsanspruch nach BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz legt die wesentlichen Grundzüge des Urlaubsrechts, von denen die Regelungen der §§ 26, 27 TVöD teilweise abweichen, wie folgt fest: Das Kalenderjahr ist das Urlaubsjahr. Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt seit dem 1.1.1995 pro Kalenderjahr mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage). Der Anspruch entsteht in voller Höhe nach Ablauf d...mehr

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Urlaub / 8.12 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG und erweitert sie in mehrfacher Hinsicht. Sie gilt – anders als im BUrlG, wo sie nur bei der Berechnung von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG Anwendung findet – ganz generell bei Bruchtei...mehr

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Urlaub / 7.3.7 Geltung der Ausschlussfrist des § 37 TVöD

Nach bisherigem Verständnis sollten Ausschlussfristen den Urlaubs- und den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfassen, weil diese Ansprüche über § 7 Abs. 3 BUrlG (Verfall am 31.3. des Folgejahres) einer zwingenden (§ 13 Abs. 1 BUrlG) gesetzlichen Sonderregelung unterlagen.[1] Ob dieses Postulat auch für aus vorangegangenen Jahren angesammelte Ansprüche, die wegen Krankheit des...mehr

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Urlaub / 7.3.11 Verfall bei Krankheit während Altersteilzeit

In der Altersteilzeit besteht ein Urlaubsanspruch nur während der Arbeitsphase und ist auch dort zu nehmen. In der Freistellungsphase entsteht kein Urlaubsanspruch.[1] Soweit zu Beginn der Freistellungsphase noch ein Urlaubsanspruch besteht, verfällt er nach den allgemeinen Regelungen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass der Beschäftigte wegen Erkrankung gehindert war,...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 4.15 Urlaub bei Streik oder Aussperrung

Während einer Streikteilnahme ist eine Urlaubsgewährung nicht möglich; die Arbeitspflicht ist bereits suspendiert. Eine Freistellung gerade durch die Gewährung von Urlaub ist deshalb nicht mehr möglich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschäftigte zuvor erklärt, dass er sich nicht mehr an dem Streik beteiligt.[1] Ein bereits bewilligter oder angetretener Urlaub eines Be...mehr

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Urlaub / 9.8 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Für Wehr- und Zivildienstleistende gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 4 Abs. 3 ArbPlSchG, § 78 ZDG), nach dem der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaubsanspru...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Wehrdienst

Bei einer Wehrübung kann der Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat gem. § 4 Abs. 1 ArbPlSchG den Erholungsurlaub um 1/12 kürzen. Dies gilt auch für eine freiwillige Wehrübung, die nicht länger als 6 Wochen dauert (§ 10 ArbPlSchG). Dauert sie länger als 6 Wochen, ruht das Arbeitsverhältnis für die gesamte Dauer der Wehrübung und es greift die Kürzungsmöglichkeit nach § 2...mehr

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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

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Urlaub / 9.7 Urlaubsabgeltung bei Erreichen der Altersgrenze oder Fristablauf

Da bei Erreichen der Altersgrenze oder Fristablauf der Zeitpunkt des Ausscheidens bekannt ist, kann auch der zu gewährende Urlaub so gelegt werden, dass er noch rechtzeitig aufgebraucht werden kann. Hat jedoch der Arbeitgeber die Nichtverwirklichung des Urlaubsanspruchs zu vertreten, tritt anstelle des Urlaubsanspruchs ein Ersatzurlaubsanspruch, der wegen der Unmöglichkeit d...mehr

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Urlaub / 8.10 § 208 SGB IX bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche nicht mit hinzugerechnet. Das SGB IX enthält jedoch eine eigene Ausgleichsvorschrift bei Abweichung von der 5-Tage-Woche, die gesondert auf den Zusatzurlaub anzuwenden ist. Grundsätzlich beträgt der Sonderurlaub in der 5-Tage-Woc...mehr

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Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit

Hierzu wird auf obige Darlegungen unter Punkt 6.5 "Verfall des Urlaubs" und speziell unter Punkt 6.5.2.9 "Ruhende Arbeitsverhältnisse" verwiesen.mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 7.3.1 Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Arbeitsunfähigkeit

Der übertragene Anspruch ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nach Genesung in Form bezahlter Freistellung zu erfüllen. Einflussmöglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber nur hinsichtlich der zeitlichen Lage des Urlaubs. So könnten etwa dem Wunsch des gerade genesenen Beschäftigten, den aufgelaufenen Urlaub von insgesamt 4 Monaten "am Stück" nehmen zu wollen, dringende ...mehr

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Urlaub / 9.5 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

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Urlaub / 8.6.2 Neue Rechtslage durch Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresur...mehr

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Urlaub / 7.3.5 Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung nach § 208 SGB XI

Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX ist im Falle einer Erkrankung ebenso zu behandeln wie der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Er ist sonach wie der gesetzliche Grundurlaub zu übertragen und verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten.[1]mehr

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Urlaub / 7.3.9 Vertrauensschutz

Der EuGH hat in der "Schultz-Hoff-Entscheidung" nicht von der europarechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendbarkeit der Entscheidung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Zunächst konnte allerdings aufgrund der BAG-Entscheidung vom 20.1.2009 – 9 AZR 650/07 – davon ausgegangen werden, dass den deutschen Arbeitgebern gestützt auf nationale Rechtsgrundsätze zumindest...mehr

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Urlaub / 11.2.1.2 Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn Schichten nicht tatsächlich geleistet werden

Für die Begründung eines Anspruchs auf Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit genügt weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses noch die Einteilung der Beschäftigten in einem Schichtplan. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beschäftigten grundsätzlich ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten (§ 27 Abs. 1 TVöD) bzw. übe...mehr

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Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

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Urlaub / 9.4 Urlaubsabgeltung bei ordentlicher Kündigung

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich in natura zu gewähren. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Beschäftigten dadurch erfüllen, dass er ihn nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt. Wenn der Beschäftigte keine anderen begründeten Urlaubswünsche gegenüber dem Arbeitgeb...mehr

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Urlaub / 8.8.3 Pflegezeit

Der zum 1.1.2015 neu eingeführte § 4 Abs. 4 PflegezeitG sieht nunmehr vor: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um 1/12 kürzen." Damit hat der Arbeitgeber – vergleichbar der Regelung bei Elternzeit – das Recht, den Erholungsur...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Übernachtungsgeld

Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 20 EUR steuerfrei zahlen.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Arbeitsverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat. Für eine Übernachtung im Fahrzeug gilt ein gesonderter Pauschbetrag i. H. v. 8 EUR pro Kalender...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Preisgelder

Sie unterliegen der Lohnsteuer, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und leistungsbezogen sind. Maßgebend für die Entscheidung sind die Ausschreibungsbedingungen und die der Preisverleihung zugrunde liegenden Ziele. Der einem Mitarbeiter von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn.[1] Keine Steuer...mehr

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Urlaub / 7.4.2 Frist zur Erfüllung der Hinweispflicht

Die Frage, wann der Arbeitgeber im Laufe eines Jahres seiner Hinweispflicht nachzukommen hat, ist eigentlich nur relevant bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Laufe eines Kalenderjahres (hierzu im Einzelnen Gliederungspunkt 7.4.3). Nach Sinn und Zweck der Mitwirkungsobliegenheit muss die Hinweispflicht so rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, dass...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bestechungsgelder

Einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgelder gehören, da nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie sind sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abfindungen

Abfindungen an Arbeitnehmer wegen Auflösung des Dienstverhältnisses sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Outplacement-Beratung

Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]mehr