Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]
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