Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Besondere Vorschriften zur Einbeziehung, § 305 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 21 Im Arbeitsverhältnis sind § 305 Abs. 2 und 3 BGB nicht anwendbar. Das ergibt sich aus der insoweit klaren Regelung des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB. Damit scheidet auch eine analoge Anwendung des § 305 Abs. 2 BGB aus.[1] Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der Arbeitnehmer durch das Nachweisgesetz (NachwG) einen entsprechenden Schutz bereits genießt. Durch diese Annahme d...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.4 Verstoß gegen das Offenlegungsgebot

§ 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG normieren ein sog. Offenlegungsgebot. Dieses Gebot beinhaltet 2 Pflichten, die Kennzeichnungs- und die Konkretisierungspflicht: Die Kennzeichnungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG bestimmt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Die Konkretisierungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG verpf...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.2 Fristablauf

Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Fristablauf endet, endet zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1]mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.2 Dauer

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für längstens 6 Wochen (42 Kalendertage). Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit sind ggf. anzurechnen.[1] Die Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund für die Arbeitsverhinderung sein. Wenn der Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses erkrankt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der 6-Wochen-Zeitraum...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 3 Schriftformerfordernis

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist für den Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher die Schriftform gem. § 126 BGB vorgeschrieben. Die Vertragsurkunde muss daher von beiden Vertragsparteien eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Werden über den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mehrere gleichlautende Urk...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Verstoß gegen die Erlaubnispflicht lie...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2 Wöchentliche Arbeitszeit

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt einer Stunde ist mit der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu multiplizieren und durch 7 zu dividieren.[1] Die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden sind so zu berücksichtigen, wie sie sich aus dem individuellen Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergeben. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses wird durch den Arbeitsvertrag,...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.3 Personell: Drehtürklausel

Nach § 8 Abs. 3 AÜG wird der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG ("Equal Pay") durch einen auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag auch dann nicht verdrängt, wenn der Leiharbeitnehmer in den letzten 6 Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit ihm einen Konzern i. S. d. § 1...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Dies jedenfalls so lange, wie die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist (s. u.). 2.1 Pflichten u...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

In der Entgeltbescheinigung ist die Dauer der Entgeltfortzahlung anzugeben. Sollte das Arbeitsverhältnis beendet worden sein, sind die Gründe dafür einzutragen. Ggf. wird daraufhin durch die Krankenkasse geprüft, ob Entgeltfortzahlung im gesetzlichen Umfang geleistet wird. 1.1.1 Anspruchsgrundlagen Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch eine u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.5 § 17 TVÜ-Bund (Übergangsrecht)

Das Übergangsrecht des § 17 TVÜ-Bund zur Eingruppierung einschl. der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund wird zum 1.1.2014 aufgehoben. Lediglich die bisherige Regelung des § 17 Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Bund betreffend die Neueinstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bleibt aufrechterhalten.mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Vereinbarung einer Ausschlussfrist

Rz. 101 In der Praxis sind so genannte Ausschluss- oder Verfallklauseln in GmbH-Geschäftsführeranstellungsverträgen verbreitet. Diese sind auch aus Arbeitsverträgen bekannt. Es gibt einfache Ausschlussklauseln, die besagen, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Als Fristbeginn lassen sich die Fälligkeit des Anspruch...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung-Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u.a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führt...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt de...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.3 Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmer ist ihrer Natur nach nur vorübergehend vorgesehen.[1] § 1 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 AÜG sieht eine Überlassungshöchstdauer grundsätzlich von 18 Monaten vor, von der nur in engen Grenzen abgewichen werden darf. Ein Verstoß gegen die normierte Höchstüberlassungsdauer führt ebenfalls dazu, dass der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitne...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.4 Verbot von Ketten- und Weiterverleih

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG ist die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeiter nur zulässig, wenn zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. D. h., ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist untersagt. Zudem können auch nur Arbeitnehmer nach dem AÜG überlassen werden und keine freien oder dem Unternehmen sel...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.4 Die §§ 12, 13 TVöD (Bund) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2014 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2013 schon und am 1.1.2014 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (Bund) sind an...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf insgesamt 6 Wochen begrenzt.[1] Zu dieser Begrenzung kommt es nur, wenn die wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit während eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeit...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.3 Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus den vorher begründeten Arbeitsverhältnissen ein.[1] Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die vor dem Übergang liegen, werden auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.2 Tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse

Weicht die tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig von der vereinbarten oder betriebsüblichen Arbeitszeit ab, ohne dass Mehrarbeitsstunden geleistet werden, oder ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitss...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2.2 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers z. B. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Ein Gesetz i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG. Da die Vorschrift auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Bel...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 1 Begriff der legalen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten zur Arbeitsleistung überlässt. Kennzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind: Eingliederung der überlassenen Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers und die Unterstellung des Leiharbeitnehmers unter dessen Weisungsrech...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie wenn die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchs...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 2 Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Arbeitsbedingungen versteht § 305 BGB Vertragsbedingungen, die vom Arbeitgeber vorformuliert und von ihm für das Arbeitsverhältnis auch gestellt werden. Typischerweise erfasst werden Formulararbeitsverträge und Formularaufhebungsverträge, soweit sie vom Arbeitgeber gestellt werden. 2.1 Vertragsbedingungen Rz. 3 Mit ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 1 Notwendigkeit der Überlassungserlaubnis

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis. Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.1 Finanziell: Lohnuntergrenze

In finanzieller Hinsicht muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Aktuell gilt die "Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung", die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wirkung zum 1.1.2023 erlassen hat. Die Verordnung ist bis zum 31.3.2024 bef...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 3 Einmalzahlung

Neben dem aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten Regelentgelt ist aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Hinzurechnungsbetrag zu ermitteln. Dabei wird nur der Teil der Einmalzahlung berücksichtigt, von dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Hinweis Beitragspflichtige Einmalzahlung...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Subsidiaritätsklausel

Rz. 1 B4-1.1 AVB D&O enthält eine sog. Subsidiaritätsklausel, die in D&O-Versicherungsbedingungen in verschiedenen Fassungen weitverbreitet sind. Danach soll der Versicherungsschutz im Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen nur nachrangig eingreifen. So kann z.B. bei dem Aufeinandertreffen einer persönlichen D&O-Versicherung und einer unternehmensfinanzierten D&O-Versi...mehr

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B. AVB D&O / II. Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und leitende Angestellte

Rz. 10 Ein wichtiger Anwendungsfall der Eigenschadenklausel ist im Bereich der leitenden Angestellten eröffnet, die in der D&O-Versicherung mitversichert werden können.[1] Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung würden diese Mitarbeiter gegenüber der Gesellschaft als ihrer Arbeitgeberin nicht für einfache Fahrlässigkeit haften. Bei sog. mittlerer Fahrlässigkeit kommt nu...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Vom Verwender gestellt

Rz. 15 Die Vertragsbedingungen müssen vom Verwender gestellt sein, um als AGB qualifiziert zu werden. Da die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als Verbraucher qualifiziert, gilt die gesetzliche Vermutung des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Die Vertragsbedingungen im Arbeitsverhältnis gelten folglich als vom Arbeitgeber gestellt. Will der Arbeitgeber sich darauf berufen, dass die Vertra...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgt nur auf Antrag. Das Antragserfordernis dient zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen muss, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten ist. Nachteilige Auswirkungen k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 1 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Der Anspruch der Leiharbeitnehmer beschränkt sich auf die wesentlichen Arbeitsbedingu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tä...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Beispiel: "Darlehen für Ware"[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 100....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen?

Rz. 13 Nach der allgemeinen Definition in § 305 Abs. 1 BGB können Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Nicht erforderlich ist, dass sie für eine "unbestimmte" Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.[1] Anders als für das Entstehen einer betrieblichen Übung ist damit nicht erforderli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Beginn der Organstellung

Rz. 7 Die Organstellung und damit die Organhaftung beginnen regelmäßig mit der Annahme der Bestellung. Bei der AG bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand (§ 84 AktG), bei der GmbH bestimmt die Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) oder ggf. ein vorhandener Aufsichtsrat mit entsprechender Zuständigkeit. Bei der Genossenschaft wählt die Generalversamm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.2 Nicht kontinuierliche Arbeitsverrichtung

Die Satzung einer Krankenkasse kann bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zum Bemessungszeitraum vorsehen.[1] Bei einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung wechseln sich längere Perioden der Arbeitsverrichtung und der Arbeitsfreistellung (z. B. beim "Jobsharing") ab. Alternativ wird die Arbeit nur an bestimmten Tagen oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / IX. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 71 Die Versicherungsprämie bei der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung, bei der die Gesellschaft für die Organmitglieder den Versicherungsvertrag abschließt, wird als Betriebsausgabe eingeordnet.[1] Dem ist zuzustimmen, da schließlich auch Gehaltszahlungen als Personalaufwendungen Betriebsausgaben sind. Allerdings kommt die Arbeitsleistung, die mit dem Gehalt verg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 44 Rechte des Versicherten (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen. (2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend mache...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 2 Bemessungsgrundlage der Entschädigung

Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Als Verdienstausfall gilt bei Arbeitnehmern das Nettoarbeitsentgelt. Das Nettoarbeitsentgelt wird dabei entsprechend den Regelungen berechnet, die für die Ermittlung des Arbeitsentgelts bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anzuwenden sind.[1] Dies gilt für die ersten 6 Wochen. Vom Beginn der 7. Woche an wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 1.1 Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.

Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung. Dies gilt auch für Personen, die sich als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne befinden. Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 6 Rentenversicherung

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung fort.[1] Unbedeutend ist, ob die Entschädigung auf das Verbot der Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG oder auf die Absonderung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG zurückgeht. Wird die Entschädigungszahlung für die Daue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 7 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur dann fort, wenn es sich um eine Entschädigung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG für Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige handelt, die in Quarantäne genommen wurden oder werden.[1] In den anderen Fällen der Entschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4.3 Keine Vervielfachung des Höchstbetrags bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Bei mehreren Dienstverhältnissen ist die 4.500-EUR-Grenze nicht mehrfach zu gewähren. Für die Prüfung der Freigrenze müssen zunächst die Entfernungspauschalen aus den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden, anschließend ist die sich ergebende Summe auf den Jahresbetrag von 4.500 EUR anzurechnen.mehr