Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 3 Rechtsprechung

Rz. 16 Die §§ 14 ff. SGB VII, hier insbesondere die §§ 17 und 19 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften der §§ 1 bis 3 DGUV vermitteln regelmäßig keine subjektiven öffentlichen Rechte des Versicherten auf Einschreiten der Unfallversicherungsträger. Die genannten Regelungen zielen nicht auf Individualinteressen der Versicherten, sondern dienen öffentlichen Interess...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- oder Gesundheitsgefahren kann im Einzelfall erst und nur dann geahndet werden, wenn es nicht mehr in der Macht des Betroffenen liegt, seine Heranziehung durch Einlegung von Rechtsmitteln außer Vollzug zu setzen: OLG Dü...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.3 Mitwirkung der Versicherten

Rz. 10 § 21 Abs. 3 verpflichtet die Versicherten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten mitzuwirken und die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Es handelt sich hierbei um eine (öffentlich-rechtliche)...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.1 Verpflichtung

Rz. 4 Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Pflichteninhalt die Träger der GUV zu erfüllen haben. Diese Pflicht besteht nur gegenüber solchen Personen, die dem Unternehmen angehören (Umkehrschluss aus § 23 Abs. 1 Satz 2) und die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsg...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 3 Rechtsprechung

Rz. 17 Durchführungsanweisungen sind nicht verbindlicher Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften, sondern haben den Charakter interner Dienstanweisungen: BSG, Urteil v. 30.6.1993, 2 BU 19/93. Die seit dem Inkrafttreten des UVNG von den Berufsgenossenschaften aufgrund des § 708 RVO erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind Rechtsnormen i. S. v. § 337 Abs. 2 StPO: BSG, Ur...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.1 Überwachungspflicht

Rz. 2 Die Überwachungspflicht ist als globaler Auftrag zu verstehen und beschränkt sich nicht etwa auf die Überwachung bestehender Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird damit der weitreichende Präventionsauftrag aus § 14. Zur Durchführung werden den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger über § 19 weitreichende Befugnisse eingeräumt. Die Befugnisse der Au...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.1 Grundsätze der Prävention

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 greift den bereits in § 1 Abs. 1 formulierten Programmsatz auf, wonach es Aufgabe der Unfallversicherung ist, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dieser Grundsatz wird weiter konkretisiert. Die Regelung bleibt auf der Ebene eines Programmsatzes, der den Trägern und deren ...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung heraus, nämlich den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren von vornherein zu verhüten. Dieser Präventionsauftrag, der in allgemeiner Form auch gleich zu Anfang des Gesetzes in § 1 aufgestellt wird, entspricht zunächst dem bis zum 31....mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.5 Aufgaben der DGUV

Rz. 20 Gemäß Abs. 4 unterstützt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Unfallversicherungsträger bei der Erfüllung ihrer Präventionsaufgaben nach Abs. 1. Als Aufgaben werden ihr die Koordinierung, Durchführung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen sowie der Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.2 Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden

Rz. 7 Die Unfallversicherungsträger arbeiten gemäß § 20 Abs. 1 mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden eng zusammen. Institutionell wird gemäß § 20 Abs. 2 eine landesbezogene Stelle eingerichtet. Durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 20 Abs. 3 die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden sowie mit Betriebsräten und Personalräten geregelt (vgl. im einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.6 Assistenz bei stationärer Behandlung im Krankenhaus (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 wurde durch Art 7c des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 mit Inkrafttreten zum 1.11.2022 angefügt. Mit Abs. 6 wird die Kostenträgerschaft für die Übernahme der (Personal-)Kosten bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe währe...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer WfbM die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge. Rz. 3 Nach Abs. 2 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM die Trä...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.7 Zeitwirtschaft

Bei Auswertungen den Datenschutz beachten Je nach Art des Zeitwirtschaftsystems, das im Unternehmen Verwendung findet (Postitiv-/Negativerfassung), lassen sich detaillierte Auswertungen vornehmen, die neben den rein mengen- und kostenmäßig zu betrachtenden Zeitverbräuchen auch Aufschluss über Verhaltensweisen von Mitarbeitern zulassen. Diese können wertvolle Hinweise für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brandschutz / 2.1 Brandrisiko im Betrieb

Vergleicht man die Zahlen bezüglich der Verletzungen und Todesfälle, so ist festzuhalten, dass trotz der seit Jahren sinkenden Zahlen bei Arbeitsunfällen immer noch um ein Vielfaches mehr Menschen durch typische Arbeitsunfälle zu Schaden kommen als durch alle Brände im betrieblichen, privaten und öffentlichen Bereich zusammen. Wenn Beschäftigte durch Brände am Arbeitsplatz v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 25 Bericht ... / 2.1 Bericht der Bundesregierung

Rz. 3 Die Bundesregierung hat nach § 25 Abs. 1 Satz 1 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alljährlich bis zum 31.12. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der BRD zu erstatten, der die Berichte der Träger der gesetzlichen Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Laderampen / 1 Gefahrenschwerpunkte

Laderampen dienen dem Be- und Entladen von Fahrzeugen. Diese vielseitigen und oftmals stark frequentierten Arbeits- und Verkehrsflächen bergen viele Gefahren und Beeinträchtigungen. Um Gefährdungen der Beschäftigten zu vermeiden, sind entsprechende bauliche Voraussetzungen zu schaffen und die betrieblichen Abläufe klar zu regeln. Das Unfallgeschehen bestätigt, dass eine Reihe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.1 Behinderung und Schwerbehinderung

Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.3 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, könnte sich auf ihre Gesundheit auswirken.[59] Hierdurch könnten auch Mitspracherechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entstehen. Danach hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1 Wartezeit

Ohne Erfüllung der Wartezeit besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der Zusatzversorgung. Die tarif- und satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung erbracht wurden – also der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge gezahlt hat. Die insgesamt erf...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9 Hinterbliebenenversorgung

Neben Leistungen an die Versicherten selbst (Altersrente oder Erwerbsminderungsrenten), ist in die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung immer auch die Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen. Verstirbt also der Versicherte oder der Rentner, so haben der hinterbliebene Ehepartner sowie die Kinder Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass der Ver...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Akteure im BGM / 2.3.1 Gesetzliche und staatliche Akteure

Naheliegend ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und BGs/Unfallkassen, da diese grundsätzlich mit den Unternehmen in Kontakt stehen. Die Verbindung zu den gesetzlichen Kassen ergibt sich einerseits aufgrund des Versicherungsverhältnisses und der damit verbundenen Lohnabrechnung der Mitarbeiter, andererseits haben die Krankenkassen gemäß §§ 20 ff. einen Präventionsauf...mehr

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Haustiere am Arbeitsplatz / 2 Assistenzhunde

Assistenzhunde müssen nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) am Arbeitsplatz zugelassen werden – wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Das gilt z. B. dann, wenn hygienische Anforderungen es nicht zulassen, dass ein Hund sich in einem Arbeitsbereich aufhält. Das BGG beschreibt detailliert, unter welchen Umständen ein Hund ein Assistenzhund im Sinne des Gesetzes ist...mehr

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Haustiere am Arbeitsplatz / 3 Fragen des Versicherungsschutzes

Wenn es durch ein aus privaten Gründen am Arbeitsplatz befindliches Haustier zu einem Unfall und damit zu einem Körperschaden bei einem Beschäftigten kommt, ist die Frage des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes grundsätzlich eine Einzelfallprüfung. Es gibt damit keine verbindlichen Regelungen, unter denen die privat motivierte Haltung von Haustieren am Arbeitsplatz unte...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 76 Abs. 1, 2 SPersVG – Dienstvereinbarungen, § 79 SPersVG – Vorrang von Tarifverträgen § 76 SPersVG, der Bestimmungen über Dienstvereinbarungen enthält, entspricht § 63 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gilt Folgendes: Wie auf Bundesebene besteht auch im Saarland nur eine beschränkte Regelungsautonomie, d. h. Dienstvereinba...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Inhalt einer Dienstvereinbarung

Bezüglich des zulässigen Inhalts einer Dienstvereinbarung besteht auf Bundesebene nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Dienstvereinbarungen sind nur möglich, soweit dies im BPersVG ausdrücklich vorgesehen sind. Hierbei entsprechen die in Abs. 1 Satz 1 in Bezug genommenen Mitbestimmungstatbestände den bislang in § 75 Abs. 3 BPersVG a. F. und § 76 Abs. 2 BPersVG a. F. aufge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 113 Abs. 1-5 HPVG In Hessen enthält § 113 HPVG Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. § 113 HPVG ist grds. vergleichbar mit der entsprechenden Bundesregelung, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Gemäß § 113 Abs. 2 HPVG sind Dienstvereinbarungen nur insoweit zulässig, als sie in diesem Gesetz ausdrücklich zug...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 84 Abs. 1-6 SächsPersVG – Dienstvereinbarungen – Tarifverträge Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Vorschriften über Dienstvereinbarungen befinden sich in § 84 SächsPersVG. Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.4 Reisekosten (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG)

Die Erstattung von Reisekosten richtet sich nach § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Hiernach erhalten Mitglieder des Personalrats bei Reisen zur Ausübung von Personalratsangelegenheiten, die der Personalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich halten durfte[1], Aufwendungsersatz und Trennungsgeld entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 Abs. 1, 2, 3, 4 BayPVG In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies umfasst...mehr

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Homeoffice und mobile Arbei... / 6 Haftung

Bei einer Tätigkeit im Homeoffice kann ein Unfall grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen und durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sein. Es gibt aber Fallkonstellationen, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Ein in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützter Betriebsweg scheidet z. B. aus, wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Homeoffice) e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Medikamente am Arbeitsplatz... / 10.1.1 Medikamente und ihr Einfluss auf die Arbeitstätigkeit

Die beschriebenen Folgen von manchen Arzneipräparaten, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, wurden in Abschn. 5 beschrieben. Nicht nur Führungskräfte tragen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch die Organisationsverantwortung für eine gefahrlose Arbeitsausführung. Auch die Mitarbeiter selbst haben eine Sorgfaltspflicht, sich und ihre Kollegen nicht zu gefährden. § 15 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.2 Wartezeit

Voraussetzung für eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung ist die Erfüllung der Wartezeit. Die satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Monate, für die Umlagen bzw. – bei kapitalgedeckten Systemen – Beiträge geleistet wurden. Auf die Wartezeit wird jeder Monat angerechnet, für den Umlagen bzw. Beiträge für mindestens 1 Tag entrichtet worden sind. Auch Zeiten eines Mutte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.3 Keine Haftungsprivilegien der Fachkraft

Der Fachkraft kommen die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht zugute. Eine Beschränkung der Haftung nach § 105 Abs. 1 SGB VII scheitert bereits daran, dass es sich bei der Tätigkeit der Fachkraft nicht um eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten desselben Betriebs im Sinne der genannten Vorschrift handelt, sondern um die selbstständige, entgeltliche Tätigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.1 Ausgangslage

Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche des Geschädigten J.S. (nachfolgend "Geschädigter") aus einem von diesem erlittenen Arbeitsunfall geltend. Der Geschädigte war als Maschinenarbeiter für seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Firma E.S. GmbH & Co. KG (nachfolgend "Arbeitgeber") tätig und erli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 1 Zum Urteil

Mit seinem Urteil vom 17.6.2014 (4 U 1706/12) hat sich das OLG Nürnberg sehr grundsätzlich mit Haftungsfragen befasst, die bei einem Arbeitsunfall entstehen können, wenn sich der Arbeitgeber einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bedient. 1.1 Ausgangslage Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.2 Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber konnte seine Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten auch nicht mit haftungsbefreiender Wirkung auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG steht die Verantwortung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit neben der Verantwortung des Arbeitgebers, d. h., sowohl dem Arbeitgeber als auch der Fachkraft für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt, haften der Arbeitgeber und die – externe – Fachkraft für Arbeitssicherheit nebeneinander, weil der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Fachkraft ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist, der Arbeitgeber seinen Haftungsanteil nicht auf die Fachkraft "abwälzen" kann und die Fachkraft keine Haftungsprivilegien d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schadensersatz wegen Arbeit... / 3 Rechtlicher Hintergrund

Das BAG stellt folgende Grundsätze auf: Der Arbeitgeber hafte für Personenschäden aufgrund eines Arbeitsunfalls, den ein Arbeitnehmer in seinem Unternehmen erleidet, nur dann, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder wenn der Arbeitsunfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist. Hat ein vom Arbeitgeber bestellter Vorgesetzter des Arbeitn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Der Begriff der groben Fahr... / Zusammenfassung

Überblick Bei Arbeitsunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung oder evtl. Rentenzahlungen – der Unternehmer ist damit von Schadensersatzansprüchen seiner Mitarbeiter befreit. Das ist das Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kann die gesetzliche Unfallversicherung beim Unfallverursacher in Fällen g...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufsichtspersonen / 1 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtspersonen

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen gemäß § 18 SGB VII Aufsichtspersonen in ausreichender Zahl beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen, sowie die Unternehmer und Versicherte (Mi...mehr

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Vision Zero: Möglichkeiten ... / 2 Eine Vision entsteht

Gelegentlich auch als Philosophie oder als Vision bezeichnet, ist die Vision Zero tatsächlich eine Strategie. Diese Strategie hat ihren Ursprung in verschiedenen Kontinenten und unterschiedlichen Epochen, aber sie geht letztlich auf die chemische Industrie zurück. Ein historisches Beispiel aus dem Jahr 1811 markiert den Ursprung der Vision Zero, ein aktuelles aus dem Jahr 201...mehr

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Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.2.2 Goldene Regel Nr. 2: Ermitteln Sie systematisch alle Risiken und Gefahren!

In diesem Zusammenhang sollten mindestens 2 Wege beschritten werden: Zum einen fällt immer wieder auf, dass es noch immer viele Unternehmen gibt, die über das tatsächliche Arbeitsunfall- und Erkrankungsgeschehen nur unzureichend Kenntnis haben. Um diese Informationsquelle optimal zu nutzen, muss man z. B. sicherstellen, dass alle Ereignisse erfasst und gemeldet werden, mögli...mehr