Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung, München 2004. Giesen, Arbeitsunfall und Dienstunfall, Dissertation 2017. Ricke, Der "Leistungsfall" in der Gesetzlichen Unfallversicherung – ein wehendes Vakuum, SGb 2002, 267. Römer/Brandenburg, Versicherungsfall § 3 BKV? Besprechung des BSG-Urteils vom 7.9.2004, BG 2006, 169. Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2,...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.1 Normzweck

Rz. 3 Die Vorschrift begünstigt die an Bord eines Schiffes Beschäftigten, indem sie den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls erweitert. Auch ansonsten als rein private, eigenwirtschaftliche Verrichtungen zu betrachtende Tätigkeiten, die typischen Gefahrensituationen der Schifffahrt ausgesetzt sind – Elementarereignisse wie Sturm oder Hochwasser, die Gefahren im Hafen oder be...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2 Wehrdienst- oder Zivildienstleistende

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 2 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung regelte die seltenen Fälle, die zugleich Arbeitsunfälle und Versorgungsfälle nach dem BVG oder anderen Gesetzen sind, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsahen. Nachdem das BVG mit Wirkung zum 1.1.2024 aufgehoben wurde (vgl. Rz. 1c) wurde Abs. 1 Nr. 2 mit Wirkung zum 1.1.2024 neu gefasst. Gemäß § 225 i. ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.3 Versorgungsanwartschaft nach den Regeln der Gemeinschaft

Rz. 20 Grundvoraussetzung der Versicherungsfreiheit ist die lebenslange Versorgung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Der Umfang der Versorgung wird nach der Rechtsprechung des BSG durch die Üblichkeit in der Gemeinschaft bestimmt. Sie muss den Leistungen der Unfallversicherung nicht entsprechen (vgl. Bereiter/Hahn, § 4 Rz. 9), mindestens aber eine ausreichende Versorgu...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Benz, Der Unfallversicherungsschutz bei Unfällen im Krankenhaus, BG 1980, 366. ders., Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei stationärer Heilbehandlung, BB 1985, 466. ders., Gesundheitsverschlechterung durch Operation/Behandlung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, BG 1989, 614. Dahm, Rehabilitationssport in der gesetzlichen U...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt Personen von der Versicherung frei, die nach der Systematik des Gesetzes an sich nach §§ 2, 3 versicherungspflichtig sind. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§§ 541, 542 RVO), jedoch ist die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Sportfischereivereinigungen (§ 542 Nr. 4 RVO) entfallen, weil kein Versicherungsf...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.3 Versicherungsfall der Mutter

Rz. 5 Voraussetzung des Versicherungsfalles der Leibesfrucht ist, dass er die ursächliche Folge eines Versicherungsfalles der Mutter ist. Rechtssystematisch handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall eines Folge-/Zweitschadens nach einem Unfall der Mutter (vgl. LSG Saarland, Urteil v. 5.5.1992, L 2 U 3/91), wie sich aus der Stellung im ersten Kapitel des 3. Abschnit...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative)

Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialeinrichtung erfolgen, weiterhin vom Arzt angeordnete...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.5 Versicherungsfall während der Schwangerschaft

Rz. 10 Als zweites Merkmal verlangt § 12, dass der Versicherungsfall oder im Fall des § 11 "der mittelbare Schaden der Mutter" während der Schwangerschaft eingetreten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zeugung und endet mit der Vollendung der Geburt, weshalb eine Schädigung während der Geburt noch eine Schädigung als Leibesfrucht ist (Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15....mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.3 Verbotswidriges Handeln

Rz. 6 Abs. 2 stellt klar, dass der Verstoß gegen Verbote aller Art nicht (jedenfalls nicht ohne Weiteres) zum Leistungsausschluss führt. Gemeint sind sowohl gesetzliche als auch behördliche Verbote, Regelungen in Unfallverhütungsvorschriften und Verbote des Unternehmers. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass fahrlässiges Verhalten weder ganz noch teilweise zum Verlu...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2 Arbeitsunfall

2.2.1 Innerer Zusammenhang 2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusamme...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsunfall

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.10 Bereitschaftsdienst

Rz. 47 Während des Bereitschaftsdienstes besteht der innere Zusammenhang und mithin der Versicherungsschutz fort. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Arbeitsunfall während einer Arbeitspause (vgl. dazu Rz. 95).mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.41 Schwimmen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.45 Überfall

Rz. 106 Vgl. Streit Rz. 104. Vgl. ferner Rz. 113a Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.5 Arbeitsbereitschaft

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.52 Waschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.20 Geschäftseröffnung/Geschäftsaufgabe

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1 Innerer Zusammenhang

2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.18 Duschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.22 Geschäftsreise

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.25 Hochschule

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.28 Jugendliche

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.34 Neckerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.36 Racheakt

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.44 Tätlichkeit

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.46 Umkleiden

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.11 Berufsorganisation

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.48 Unternehmensgründung/Abwicklung

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.21 Geschäftskontakte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.29 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4 Beweisgrundsätze

2.2.4.1 Vollbeweis Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.31 Kindertagesstätte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.24 Homeoffice

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.37 Rehabilitationsmaßnahme

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.39 Schlägerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 8 Die verschiedentlich aufgeworfene Frage, ob nur eine unfreiwillige Handlung des Verletzten ein (Arbeits-)Unfallereignis zu begründen vermag, ist kein letztlich taugliches Abgrenzungskriterium. Ein Unfallereignis ist ohnehin nicht die Handlung des Versicherten, die zur Verletzung führt, sondern die äußere Einwirkung, die im Zusammenhang damit steht. Bei einer willentlic...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.4 Ankleiden/Umkleiden

Rz. 42 Das Anziehen der Kleidung und das Umkleiden stellt grundsätzlich eine dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnende unversicherte Tätigkeit dar. Der innere Zusammenhang besteht ausnahmsweise dann, wenn Schutzkleidung angelegt wird, die vor Arbeitsunfällen schützen soll (BSG, Urteil v. 31.1.1980, 8a RU 46/79), oder wenn die Kleidung bei der Tätigkeit üblich oder vorg...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.2 Hinreichende Wahrscheinlichkeit

Rz. 29 Für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Erstschaden und Folgeschäden gelten zugunsten der Versicherten reduzierte Beweisanforderungen. Würde man hier den Vollbeweis verlangen, so würde dies i. d. R. zur Verweigerung des sozialen Schutzes führen. Daher lässt die Rechtsprechung für die haftungsbegründende und für die haftungsausfüllend...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.1 Vollbeweis

Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die versicherte Tätig...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.7 Arbeitssuche

Rz. 45 Betätigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsuche sind grundsätzlich unversichert, es sei denn, der Betreffende kommt seiner Meldepflicht bei der heutigen Agentur für Arbeit nach (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72; Urteil v. 30.1.1986, 2 RU 1/85). Inzwischen ist jedoch der am 1.1.2005 in Kraft getretene § 2 Abs. 1 Nr. 14 zu beachten, wonach der Arbeitsuchende dann ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.12 Bescheinigungen

Rz. 49 Das Einholen und die Abgabe von Bescheinigungen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen, sind versichert (BSG, Urteil v. 29.1.1986, 9b RU 76/84). Gleiches gilt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer auf betriebliche Anordnung sich zum Arbeitsamt begibt, um die Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu beantragen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 2 RU 77/82). Betätigungen i...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls in der Weise, dass Satz 1 auf die Versicherteneigenschaft und auf die versicherte Tätigkeit hinweist. Satz 2 normiert den von der Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff. Damit werden zugleich die im Unfallversicherungsrecht grundlegenden Begriffe des innen Zusammenhangs und des rechtlich wesentlichen Zusammen...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3 Wegeunfall

Rz. 118 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wurde erstmals durch das Gesetz v. 14.7.1925 (RGBl. I S. 97) normiert. Damit ist der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen von dem Grundsatz der Haftungsersetzung abgewichen. Ursprünglich sollte die durch Beiträge der Unternehmer finanzierte Unfallversicherung dazu dienen, bei Arbe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.8 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 45a Mit dem Gang zum Postbriefkasten, der mit der objektivierten Handlungstendenz zurückgelegt wird, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übermitteln, erfüllt der Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche (Neben-)Pflicht und befindet sich daher auf einen Betriebsweg gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 30.3.2023, B 2 U 1/21 ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.4 Gemischte Tätigkeit

Rz. 14 In einer Vielzahl von Fällen dient die zum Unfall führende Verrichtung untrennbar gleichzeitig betrieblichen als auch privaten Zwecken. Dies wird als gemischte Tätigkeit bezeichnet und setzt (zumindest) 2 gleichzeitig ausgeübte untrennbare Verrichtungen voraus, von denen (wenigstens) eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt. Dann muss wertend ermittelt...mehr