Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis

Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptischer Anfall) kein Unfallereignis darstellt. Allerdings kann die inner...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.2 Innerer Zusammenhang

Rz. 120 Nur der mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende Weg ist versichert. Somit muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen dieses Weges und der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.5 Ort der Tätigkeit

Rz. 126 Ort der Tätigkeit ist das gesamte Betriebsgelände. Daher beginnt und endet der Weg nach Abs. 2 mit dem Durchfahren oder Durchschreiten des Werktores (BSG, Urteil v. 22.9.1988, 2 RU 11/88). Der Weg innerhalb des Betriebsgeländes ist unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsweg versichert (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 58 bis 62).mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.3 Bei Tätigkeit im Homeoffice ein Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 149a Der Unfallversicherungsschutz von Personen, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, erstreckt sich gemäß Nr. 2a auch auf die Wege, die sie wegen ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit zur außerhäuslichen Betreuung ihrer Kinder zurücklegen. Sie werden damit den Versicherten gleichgestellt, die ihre Tätigkeit auf der Unternehmensstätte ihres ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.2 Fahrgemeinschaft (Abs. 2 Nr. 2b)

Rz. 149 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO a. F. Versichert ist ein abweichender Weg, der dadurch bedingt ist, dass der Versicherte mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug benutzt. Grundvoraussetzung ist somit, dass er sich zunächst auf einem nach Abs. 2 Nr. 1 versicherten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit befand und sodann davo...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.3 Schutzzweck der Norm

Rz. 120b Der Versicherungstatbestand des Abs. 2 Nr. 1 trägt wie die die Wegeunfallversicherung einführende Regelung des § 545a RVO i. d. F. v. 14.7.1925 (RGBl. 1925 S. 97) allein den Gefahren Rechnung, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüss...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.6 "Dritter Ort"

Rz. 127 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit muss nicht vom häuslichen Bereich aus angetreten oder dorthin zurückgelegt werden. Wählt der Versicherte einen anderen Beginn- oder Endpunkt des Weges, so wird dieser auch als "dritter Ort" bezeichnet. Wege vom dritten Ort oder zum dritten Ort können unter folgenden Voraussetzungen versichert sein: Rz. 128 Auf dem Weg hin zur...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.8 Unterbrechung des Weges

Rz. 136 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit kann in zweierlei Hinsicht unterbrochen sein. Zum einen kann es sein, dass der Versicherte von dem direkten (versicherten) Weg abweicht. Soweit ein (Teil-)Umweg oder Abweg nicht versichert ist (vgl. dazu Rz. 131 bis 135), führt dies zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Dieser lebt dann wieder auf, wenn der Betreffend...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprechend ist die Wegeabweichung, nicht aber der Aufenthalt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.5 Weg zwischen auswärtiger Unterkunft und Familienwohnung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 151 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 3 RVO a. F. Versichert ist der (unmittelbare direkte) Weg von der Unterkunft am Ort der Tätigkeit zur ständigen Familienwohnung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Wohn- und Beschäftigungsort so weit voneinander entfernt liegen, dass der Versicherte am Beschäftigungsort eine Unterkunft nehmen muss und nur in größeren Z...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als Präventionsaufgabe aufgenommen. Der Systematik des § 7 Abs. 1 entsprechend werden auch die Berufskrankheiten als Versicherungsfälle genannt. Als Einweisungsnorm gibt die Norm einen Überblick über die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Aufgaben der Unfallversicherung werden ...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.1 Prävention

Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbedingte Gesundh...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.3 Entschädigung

Rz. 5 Entschädigung wird Versicherten und Hinterbliebenen nach Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 7) in Form von Geldleistungen gewährt. Dazu gehören insbesondere Renten. Versicherte erhalten Leistungen nach Maßgabe der §§ 56 ff.; Hinterbliebenenleistungen sind in den §§ 63 ff. geregelt. Der Begriff der Entschädigung meint den Ausgleich, die Kompensation der durch den Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.4 Typische Berufskrankheit (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) a. F.)

Rz. 18 Neben einer dauernden Einbuße der körperlichen Bewegungsunfähigkeit führte auch eine typische Berufskrankheit zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags, sofern diese den Grad der Behinderung von 30 oder 40 mitverursacht hatte. Der Begriff der Berufskrankheit entlehnt sich gem. § 9 Abs. 1 S. 1ff. SGB VII der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / Zusammenfassung

Überblick Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie über den Gesundheitsschutz

9.1 Allgemeines Rz. 131 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betrifft die Sachvorschriften des Gesundheitsschutzes, also Regelungen, die die Arbeit selbst im Sinne der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen gestalten. Unfallverhütungsvorschriften sind die Vorschriften, die nach § 15 SGB VII von den Berufsgenossenschaften erl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.1 Allgemeines

Rz. 131 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG betrifft die Sachvorschriften des Gesundheitsschutzes, also Regelungen, die die Arbeit selbst im Sinne der Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen gestalten. Unfallverhütungsvorschriften sind die Vorschriften, die nach § 15 SGB VII von den Berufsgenossenschaften erlassen werden; s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 132 Voraussetzung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist zunächst, dass eine ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Die Rahmenvorschrift muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d. h. die Auswahl unter mehreren möglichen Regelungen zur Erreichung des Sicher...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.3 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Rz. 139 Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.2 Unterlassungsanspruch

Rz. 17 Die Missachtung der Mitbestimmungsrechte hat betriebsverfassungsrechtliche und individualrechtliche Folgen. Auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene wird dem Betriebsrat von der Rechtsprechung ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung zugestanden, der wenn nötig auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.[1] Der zur Sicherung der Mitbestimmu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gießereimechaniker (Profess... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen insbesondere bezüglich möglicher Körperverletzungen und Gesundheitsschäden an sich bewegenden Maschi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.2.1 Individuelle und arbeitsplatzbezogene Prämien

Individuelle Prämien werden in der Regel als Teil des Arbeitsvertrags oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Gerade für Teamleiter und Personen mit Führungsaufgaben kann hierdurch die jährliche Teilnahme an bestimmten Fortbildungen (z. B. zur Inklusion oder zur Verhinderung der Diskriminierung) zusätzlich finanziell vergütet werden. Es bietet sich aber auch an, ganze...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.7 Betriebliche Mitbestimmung

Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat besteht, ist dieser insbesondere bei folgenden Bereichen miteinzubeziehen: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung[1] Sonderurlaub für soziale/nachhaltige Zwecke[2] Technische Einrichtung zur Erhebung von Arbeitnehmerdaten[3] Grundsätze über das betriebliche Vorschlagwesen[4] Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz[5]...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.1 Bezugspunkt der ESG-Ziele (individuelle und unternehmensweite Ziele)

Eine solche Zielvereinbarung besteht im Kern aus 2 Elementen: Zum einen aus den zu erreichenden Zielen und zum anderen aus einem Bezugszeitraum (meist Kalender- oder Wirtschaftsjahr). Zusätzlich wird in der Regel auch die Höhe des jeweiligen Bonus geregelt, um dem Arbeitnehmer den finanziellen Anreiz vor Augen zu führen. Zwingend notwendig ist dies allerdings nicht.[1] Insof...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2.1 Vorteile eines nachhaltigen Lieferantenmanagements

Ein Lieferkettenmanagement, das Nachhaltigkeitsprinzipien integriert, steigert nicht nur die Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette, sondern auch die Effizienz der Geschäftsabläufe als auch die Innovationskraft innerhalb eines Unternehmens sowie in der gesamten Wertschöpfungskette. Durch nachhaltigkeitsfördernde Maßnahmen in den Prozessen entlang der Wertschöpfungsk...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Arbeitsunfall

Rz. 326 Art. 3 Abs. 1 lit. f VO (EG) 883/2004 erstreckt den sachlichen Geltungsbereich auf die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 327 Art. 85 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 betrifft das Konkurrenzverhältnis von Sozialleistungsrecht und Schadenersatzanspruch. Nach Art. 85 kommt dem Forderungsübergang auch gegenüber einem nach ausländischem Zivilrecht haftenden Schädiger ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Sozialversicherer

Rz. 60 § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 502 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[599] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[600] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[601] Rz. 503 Der Schadenersatz...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Einleitung

Rz. 28 § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern (für Arbeitsunfälle ab 1.1.1997) § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996) § 119 SGB X – Übergang von Beitragsansprüchenmehr

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§ 5 Verjährung / c) § 113 SGB VII

Rz. 213 § 113 SGB VII – Verjährung (ab 1.1.1997) 1Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechts...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 919 Einer Krankenkasse kann die Verjährungseinrede entgegengehalten werden, wenn zunächst die Berufsgenossenschaft die Heilbehandlung übernommen hatte, der Verletzte aber bei erneuter Erkrankung Leistungen der Krankenkasse erhält (Rdn 485 f.). Rz. 920 Wechselt im Laufe der Schadenabwicklung (z.B. bei schwerem Personenschaden) die Zuständigkeit des primär zuständigen Unfal...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Hinweispflichten

Rz. 549 Hinweis Siehe Rdn 282 ff., 500 ff. Rz. 550 Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung originäre Aufklärungs- und Hinweispflichten, unaufgefordert Leistungen von dritter Seite offenzulegen bzw. auf bei Drittleistungsträgern gestellte Leistungsanträge hinzuweisen. Sind bei Drittleistungsträgern Anträge abschlägig beschieden, ist ungefragt mitzutei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. § 108 SGB VII

Rz. 215 Ist ein UVT involviert (Streit z.B. über Anerkennung als Arbeitsunfall), ist § 108 SGB VII zu beachten.[281] § 108 SGB VII regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach das erkennende Gericht bei der Beurteilung des von ihm zu entscheidenden Falls frei von einer Bindung an anderweitig getroffene Entscheidungen ist.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Mindestversicherungszeit

Rz. 371 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Arbeitsunfälle und in jungen Jahren Verletzte (§ 53 SGB VI). Hinzu kommen die besonderen Zeiten nach §§ 35 ff. SGB VI. Rz. 372 Zeiten der Rentenversicherungsbefreiung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, z.B. durch Mitgliedschaft in einer berufss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

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§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 395 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[461]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[462] Rz. 396 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung

Rz. 345 Als Jahresarbeitsverdienst (JAV) gilt grundsätzlich der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB VII).[317] Der JAV errechnet sich dabei nicht nur aus dem Einkommen derjenigen Beschäftigung oder Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereig...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.1 Streikposten

Regelmäßig werden Streikposten vor dem Betrieb aufgestellt. Das Aufstellen dieser Streikposten ist rechtmäßig. Diese dürfen nicht streikenden Arbeitnehmern deutlich machen, dass ihr Verhalten von den Streikenden als unsolidarisch empfunden wird und ihr Verhalten die Arbeitgeberseite stärkt. Die Streikposten dürfen die nicht streikenden Arbeitnehmer jedoch nicht beschimpfen od...mehr