Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Textil- und Modeschneider (... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei Begehungen von Unternehmen möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Beratung bei der Analyse und Beurteilung der existierenden Gefährdungen und Belastungen sowie Ableitung wirksamer Maßnahmen, Hinweise zur Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Beratung zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen und -bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankheit

Begriff Krankheit als Versicherungsfall der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Er hat die Notwendigkeit ärztlicher Heilbehandlung oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Als regelwidrig wird ein Zustand angesehen, der von der Norm, also vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht. Krankheitswert im Rechtssinne kommt nicht jeder kö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genügt zur vorzeitigen Erfüllung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztenrente / 1.1 Mehrere Versicherungsfälle

Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlitten und erreichen die Sätze jeweils für sich mindestens 10 % und zusammen wenigstens 20 %, steht Verletztenrente für jeden, auch für den früheren Unfall zu (im Allgemeinen ab dem Tag des neuen Unfalls). Dabei führt jeder Versicherungsfall zu einem eigenständigen, gesondert zu berechnenden Rentenanspruch. Praxis-Beispiel Minderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztenrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Verletztenrente steht zu, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (sog. Versicherungsfall) mindestens 20 % ausmacht und in Anlehnung an das Versorgungsrecht der Beamten über 26 Wochen hinaus andauert, und zwar gerechnet ab Versicherungsfall (zur Fristberechnung).[1] 1.1 Mehrere Versicherungsfälle Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztenrente / 3 Beginn

Die Verletztenrente beginnt mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. Das ist der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit (bei einem missglückten Arbeitsversuch besteht weiter Arbeitsunfähigkeit) oder der letzte Tag der Heilbehandlung oder der Tag vor Beginn des Übergangsgeldes, d. h., dass Rente und Übergangsgeld gleichzeitig zustehen können; an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztenrente / 2.3.2 Beamte/Berufssoldaten

Auch Beamte und Berufssoldaten können Anspruch auf Verletztenrente haben, wenn sie bei einer außerdienstlichen (versicherten) Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Liegt trotz des außerdienstlichen Versicherungsfalls weiterhin Dienstfähigkeit vor, wird eine Verletztenrente nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung:... / 5 Arbeitsunfall

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall seine Gesundheit in Verrichtung seiner geschuldeten Tätigkeit verlor, gelten hier ganz besonders strenge Maßstäbe. Dies beginnt zunächst bei der Frage der anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit.[1] Der Arbeitgeber muss im Fall eines Arbeitnehmers mit Behinderung durch Arbeitsunfall einen frei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Checkliste: Vorbereitung der Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung und deren Durchführung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 25 Unfallversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, die Maßn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 571 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.46: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrags (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit dem 1.1.2016 müssen Arbeitgeber für jeden in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine besondere UV-Jahresmeldung er...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Dokumentation

Rz. 649 Der § 6 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Führung einer Dokumentation. Er muss über die je nach Art der Tätigkeit und Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Prüfung ersichtlich sind. Angesichts des Umstandes, dass...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 489 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Mit Wirkung ab dem 1.1.2023 hat § 5 Abs. 1a EFZG für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Zeitlicher Abstand für erneute Gefährdungsbeurteilung

Rz. 627 Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Vorschriften ändern, die Arbeitsumgebung geändert wird, neuer Arbeitsmittel eingeführt werden, die Arbeitsstätte verändert wird, Arbeitsunfälle auf Sicherheitsmängel) hindeuten, neue Gefährdungsfaktoren bekannt werden (Sars-Cov-2).[1622] Rz. 628 Unabhängig von diesen Anlässen ist auch ein zeitlicher Abstand de...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung

Rz. 471 Die private Unfallversicherung ist als zivilrechtlicher Vertrag frei vereinbar, unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Berufs- und Freizeitunfällen und unterliegt der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Die versicherten Summen können im Sinne einer abstrakten Bedarfsdeckung an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.[302] Rz. 472 Die gesetzliche Unfallversicherun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Aufgabe des Arbeitsschutzes

Rz. 557 Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Gesundheitsschutz ist der Oberbegriff.[1523] Der Begriff Arbeitsunfall ist in § 8 Abs. 1 SGB VII definiert, der Begriff Berufskrankheiten ergibt sich aus der Berufskrankheitenverordnung, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Struktur des Mitbestimmungstatbestands in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 543 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 542 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG

Rz. 575 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Ausfüllungsbedürftige Vorschriften im ASiG

Rz. 584 Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrates zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 i.V.m. § 76 BetrVG. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich täti...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 507 Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht dient sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch des Lebens am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten sollen im Betrieb keinerl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Wer bietet finanzielle und organisatorische Hilfen an?

Rz. 521 Externe Berater, Behörden und der Sozialversicherungsträger können die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer unterstützen. Ihre Beratung in das BEM einzubinden, kann für den Arbeitgeber im Einzelfall hilfreich sein. Den Werks- oder Betriebsarzt zieht der Arbeitgeber nach dem Willen des Gesetzgebers zur Klärung möglicher Maßnahmen "soweit erforderlich hinzu...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps für Rechtanwälte

Rz. 46 Zur außergerichtlichen Beratung eines Versicherungsnehmers bei Abschluss oder zur Geeignetheit bestehenden Versicherungsschutzes ist auf die gebotene Vorsicht hinzuweisen (vgl. § 4 Rdn 43). Rz. 47 Versicherer bearbeiten die Angelegenheiten außergerichtlich meist selbst. Anders ist es bei Versicherungsnehmern, denen frühzeitige anwaltliche Hilfe häufig helfen kann. Es gi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 732 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1531] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Lohnzahlungen und besondere Zahlungen

Rz. 6 Unter dem Gesichtspunkt der Universalsukzession, § 1922 BGB, gehen die Ansprüche auf Lohnzahlung[11] auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft kann vom Arbeitgeber die Zahlung der bis zum Tode des Arbeitnehmers entstandenen Lohnansprüche verlangen, ein Miterbe freilich nur die Leistung an die Erbengemeinschaft. Der Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nur durch Leist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Unberechtigtes Anerkenntnis durch Versicherungsnehmer

Rz. 109 Der Versicherungsnehmer ist Inhaber eines Stahlwerkes. Während der Arbeitszeit verletzt einer seiner Mitarbeiter fahrlässig einen anderen Kollegen, der daraufhin eine Sprunggelenksfraktur erleidet. Der Versicherungsnehmer erklärt dem verletzten Mitarbeiter, er werde natürlich für ein Schmerzensgeld aufkommen. Der Betriebshaftpflichtversicherer lehnt die Zahlung ab, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 442 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[1070] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1024 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2395] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2396] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2397] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 311 Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Kürzung von Anwesenheitsprämien in der Vergangenheit wiederholt geändert. Die ältere Rechtsprechung erachtete Prämien als freiwillige soziale Leistungen für grundsätzlich zulässig.[843] Später hielt das BAG die Prämienreduzierung für unvereinbar mit dem LohnFZG.[844] Im Jahr 1990 differenzierte es dann zwischen Jahresprämien[845] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort der ersten Auflage 2016

Dass das altrechtliche Erbbaurecht das Präludium zu den Dienstbarkeitsvorschriften bildete, bedeutete keinen Zufall oder Betriebsunfall des mit meisterlicher Hand gefügten BGB. Bereits damals verfügte das Erbbaurecht über einen weiten Gestaltungsspielraum, vergleichbar mit der thematischen Vielfalt der Dienstbarkeiten. In der aktuellen Praxis reicht der Variantenreichtum von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat – im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM in Großunternehmen und ... / 5 Best Practice in einem ausgezeichneten Konzern

Im Folgenden wird ein Programm der Firma Pilkington, einem der größten Hersteller von Glasprodukten für die Bau- und Fahrzeugbranche vorgestellt. Der Konzern beschäftigt weltweit 27.000 Mitarbeiter, davon rund 2.500 an mehreren Standorten in Deutschland und ca. 540 am Produktionsstandort Weiherhammer in der Oberpfalz. Pilkington wurde für das Projekt "Ganzheitliche Lösungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ersthelfer / 2.1 Ausbildung

Achtung Nur ausgebildete Ersthelfer einsetzen Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen haben, der bei einem durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird. Die Grundausbildung in Erster Hilfe umfasst 9 Unterrichtseinheiten und dauert in der Regel 1 Tag, wobei diese Ausbildung primär in der...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Erste Hilfe / 2.2.2 Meldeblock

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist der Arbeitgeber nach § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die Erste-Hilfe-Leistung in Form der Erhebung der folgenden Daten zu dokumentieren und die Dokumentation 5 Jahre aufzubewahren: Name des/der Verletzten oder Erkrankten, Zeit, Ort des Unfalls (der Verletzung, des Gesundheitsschadens), Unfallhergang, Art und Umf...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Erste Hilfe / 1 Gesetzliche Grundlagen der Ersten Hilfe

Der Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 SGB VII verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe. Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb gibt es die folgenden gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaft...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.2 Stützrentenregelung

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 wandelt die Stützrentenregelung des § 56 Abs. 1 Satz 2 dahingehend ab, dass die Einzel-MdE-Sätze aufgrund mehrerer Versicherungsfälle zusammen mindestens eine MdE von 30 v. H. ergeben muss, um für den in Abs. 1 Satz 1 genannten Personenkreis einen Anspruch auf Rente auszulösen. Dabei zählen sowohl Einzel-MdEs aufgrund von Versicherungsfällen als Versicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / IV. Mitversicherte Personen

Rz. 57 Ziff. 3[154] stellt klar, dass von dem Versicherungsschutz neben den gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und Personen mit Leitungsaufgaben hinsichtlich des versicherten Betriebes auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller übrigen Betriebsangehörigen gedeckt ist. Dies gilt auch für die übrigen Betriebsangehörigen im Hinblick auf Schäden, die sie in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Selbstständige

Rz. 111 Die Berechnung des Verdienstausfallschadens ist bei Selbstständigen wesentlich komplizierter und aufwendiger. Eine Lohnfortzahlung findet nicht statt. Der Verdienstausfallschaden besteht aus den Einbußen, die der selbstständig Tätige während seines unfallbedingten Arbeitsausfalls konkret erlitten hat. Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / C. Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 90 Während es sich bei den zuvor behandelten Heilbehandlungskosten um vorübergehende Aufwendungen bis zur Wiederherstellung der vollen Gesundheit des Geschädigten handelt, stellen vermehrte Bedürfnisse unfallbedingte Mehraufwendungen zum Ausgleich von Nachteilen dar, die aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung des Wohlbefindens erforderlich werden.[131] Es muss sich um...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Versicherer (VR) verfügt un...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter

Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskollegen. Über die formale Betriebszugehörigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Unfall auf dem Betriebsweg

Rz. 16 Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen die durch das Privileg gesperrte Haftung wiederum "entsperrt" wird, ist zu prüfen, ob nach dem Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bestehend...mehr