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Erste Hilfe / 1 Gesetzliche Grundlagen der Ersten Hilfe

Steffen Pluntke
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Der Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 SGB VII verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe.

Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb gibt es die folgenden gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung,
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
  • Gewerbeordnung (GewO),
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Arbeitsstätten-Regeln (v. a. ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"),
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  • DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention".

Wichtige Pflichten des Unternehmens im Rahmen der Ersten Hilfe und deren gesetzliche Grundlagen sind in Tab. 1 zusammengefasst.

 
Unternehmerpflicht Rechtsgrundlagen
Erste Hilfe als unternehmerische Pflicht
  • § 10 Abs. 1 ArbSchG
  • § 24 Abs. 1 DGUV-V 1
Ersthelfer bestellen
  • § 10 Abs. 2 ArbSchG
  • § 21 Abs. 1 SGB VII
  • § 26 DGUV-V 1
Anzahl der notwendigen Ersthelfer
  • § 10 ArbSchG
  • § 26 Abs. 1 DGUV-V 1
Ersthelfer aus- und weiterbilden
  • § 26 Abs. 2–4 DGUV-V 1
Betriebssanitäter bestellen
  • § 27 DGUV-V 1
Verletzten einem Durchgangsarzt zuleiten
  • § 24 Abs. 4 DGUV-V 1
Verletzten sachkundig transportieren
  • § 24 Abs. 3 DGUV-V 1
Mitarbeiter über zuständige Ersthelfer informieren
  • § 12 ArbSchG
  • § 4 DGUV-V 1
  • § 24 Abs. 5 DGUV-V 1
Aushänge über Erste Hilfe
  • § 24 Abs. 5 DGUV-V 1
Erste-Hilfe-Leistungen aufzeichnen
  • § 24 Abs. 6 DGUV-V 1
Alarm- und Meldeeinrichtungen bereitstellen
  • § 8 Abs. 2 DGUV-V 1
  • § 25 Abs. 1 DGUV-V 1
  • § 19 Abs. 1 Satz 3 ArbSchG
Alarm- und Meld...

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