Rz. 19

Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier aufzuführenden Informationen können dazu anhand der funktionalen Unternehmensbereiche aufgegliedert werden. Dazu können beispielsweise Umstrukturierungsmaßnahmen, Kooperationsvereinbarungen, Veränderungen von Wettbewerbsbedingungen, saisonale Einflüsse oder Schadens- und Unglücksfälle aufgeführt werden. Weiterhin ist die vergangene und derzeitige wirtschaftliche Lage der Gesellschaft entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft umfasst in diesem Zusammenhang die spezifische unternehmensbezogene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die gesamtwirtschaftliche bzw. Branchensituation, wie z. B. Branchenkonjunktur und jeweilige Marktstellung. Anzumerken ist, dass die Lage der Gesellschaft gesondert in die einzelnen Bestandteile Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage erläutert wird.[1]

 

Rz. 20

Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft sind im Weiteren zu analysieren, d. h. es sind Ursachen- und Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen. Dazu ist eine differenziertere Betrachtung der einzelnen Bereiche notwendig, wobei der Detaillierungsgrad der Analyse nach Unternehmensgröße und Charakter der Geschäftstätigkeit variiert. Die Ursachen für die vergangene Entwicklung und derzeitige Lage sind aufzuführen. Dabei ist zum einen auf gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umstände einzugehen, die die Unternehmensentwicklung beeinflusst haben. Zum anderen ist es nützlich, in diesem Bereich des Lageberichts, neben der Erläuterung von Posten des Jahresabschlusses, Kennzahlen zur Analyse der jeweiligen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu nutzen. Beispielsweise ist im Rahmen der Ertragslage auf den Jahresüberschuss/-fehlbetrag, den Umsatz und weitere wesentliche Aufwendungen und Erträge einzugehen. Bei der Analyse der Finanzlage sind Kennzahlen der Kapitalstruktur und Liquidität anzugeben.[2]

 

Rz. 20a

Letztlich hat eine explizite zusammenfassende Aussage zur Entwicklung der Gesellschaft durch die Unternehmensleitung zu erfolgen, in der die Geschäftsleitung beurteilt, ob die Geschäftsentwicklung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist.[3]

 

Rz. 21

Einbezug und Erläuterung der für die Geschäftstätigkeit bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse (§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Der Einbezug und die Erläuterung der für die Geschäftstätigkeit bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren stellt primär eine Explizierung der bereits durch § 289 Abs. 1 Satz 2 HGB geforderten vergangenheitsorientierten Analyse dar. Dennoch führt die Berichterstattung über die finanziellen Leistungsindikatoren neben der Präsentation von vergangenheitsorientierten Informationen gleichsam zu prospektiv ausgerichteten Informationen. Zunächst sind die finanziellen Leistungsindikatoren, die zur bisherigen Entwicklung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft geführt haben, mit in den Bericht aufzunehmen und zu erläutern. Dazu sind beispielsweise die Ergebnisentwicklung, Ergebniskomponenten, Liquidität und Kapitalausstattung in detaillierterer Form darzustellen, zu begründen und zu beurteilen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere die finanziellen Leistungsindikatoren aufzuführen sind, die auch zur internen Unternehmenssteuerung verwendet werden. Beispielhaft seien Eigenkapitalrendite, Cashflow, Working Capital und EBITDA aufgeführt. Eine Überleitung aus den Daten des Jahresabschlusses ist zudem vorzunehmen.[4] In diesem Zusammenhang sollen sowohl quantitative als auch qualitative Zusammenhänge zwischen den Positionen im Jahresabschluss und den finanziellen Leistungsindikatoren entwickelt werden. Weiterhin lassen sich ausgehend von den finanziellen Leistungsindikatoren der Vergangenheit, respektive der am Abschlussstichtag vorhandenen Indikatoren, Rückschlüsse bezüglich künftiger Entwicklungen ableiten.

 

Rz. 21a

Eine Untersuchung der Lageberichte von DAX-Unternehmen der Geschäftsjahre 2013 und 2014 ergab die Verwendung der folgenden finanziellen Leistungsindikatoren unter Angabe deren Häufigkeit:[5]

  • Earnings Before Interest and Tax EBIT (18),
  • Umsatzerlöse (15),
  • EBIT-Marge/Operative Marge (9),
  • Investitionen (8),
  • Return on Capital Employed RoCE(8),
  • Free Cash Flow FCF (8),
  • Ergebnis nach Steuern (7),
  • Earnings Before Interest Taxes Depreciation and Amortisation EBITDA (6),
  • Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit (5),
  • Value Added/Wertbeitrag (4).
 

Rz. 21b

Am 30.6.2015 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen herausgegeben, die insbesondere auch im La...

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